Interimsschein

Interimsschein

Ein Zwischenschein (auch Interimsschein oder Anrechtsschein) ist die temporäre Version/Urkunde einer Aktie, genauer ein Anteilsschein an einem Unternehmen, der Aktionären vor der Ausgabe der Aktien zugeteilt wird und auf den die gleichen Vorschriften des deutschen Aktiengesetzes, wie auf Aktien angewendet werden[1].

Hintergründe

Zwischenscheine werden als quasi vorläufige Bescheinigung über den Aktienbesitz oft bei Neubegründungen von Aktiengesellschaften oder bei Kapitalerhöhungen ausgestellt werden. Sobald die endgültigen Aktien erstellt worden sind, werden die Zwischenscheine durch diese ersetzt. Zwischenscheine dürfen erst nach der Eintragung der Jungen Aktien ins Handelsregister ausgegeben werden.

Da mittlerweile quasi alle neuen Aktien in Form von Globalaktien ausgegeben werden, also keine effektiven Stücke geliefert werden, sondern virtuelle Aktien die durch elektronische Buchungen unmittelbar zur Verfügung stehen, haben Zwischenscheine heutzutage keinerlei praktische Bedeutung mehr und sind fast in Vergessenheit geraten.

Früher bestand eine Zeit lang die böswillige Masche, ahnungslosen Kunden internationale Zwischenscheine zu verkaufen, wobei sich dann später oft herausstellte, dass die angepriesenen Aktiengesellschaften nicht einmal gegründet waren, wodurch ein Totalverlust entstand[2].

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. AktG: § 8 Form und Mindestbeträge der Aktien
  2. Begriffserläuterungen aus der Finanzwelt (Seite 991)
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  • Interimsschein — Interimsschein …   Deutsch Wörterbuch

  • Interimsschein — Interimsschein, 1) der Schein, welchen ein Schuldner über eine eigentlich fällige, aber vom Gläubiger noch gestundete Leistung einer Schuld einstweilen ausstellt; ist derselbe in Wechselform, so heißt er Interimswechsel; 2) (Interimsactie), der… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Interimsschein — (Interimsquittung), im allgemeinen eine vorläufige Bescheinigung über eine Leistung, die bis zur Ausstellung einer endgültigen Urkunde Geltung haben und gegen diese zurückgegeben werden soll. Im Aktienverkehr sind Interimsscheine… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Interimsschein — Intĕrimsschein, bei Aktienunternehmungen eine dem Aktionär gegebe Urkunde über geleistete Rateneinzahlungen, heißt, wenn darin nach Volleinzahlung die Aktie versprochen wird, auch Promesse. Auch Urkunden über zu liefernde oder gelieferte, aber… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Interimsschein — Interimsschein, der von dem Schuldner einstweilen ausgestellte Schein über eine fällige, aber von dem Gläubiger gestundete Zahlung; Interimswechsel, s. Wechsel …   Herders Conversations-Lexikon

  • Interimsschein — Ịn|te|rims|schein 〈m. 1; Bankw.〉 Anteilschein für eine Aktie vor deren Ausgabe * * * Ịn|te|rims|schein, der (Wirtsch.): Bescheinigung über die Mitgliedschaft in einer Aktiengesellschaft vor Ausgabe der Aktien; Zwischenschein. * * *… …   Universal-Lexikon

  • Interimsschein — ⇡ Zwischenschein …   Lexikon der Economics

  • Interimsschein — Ịn|te|rims|schein (vorläufiger Anteilschein statt der eigentlichen Aktie) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Zwischenschein — Zwị|schen|schein, der (Wirtsch.): Interimsschein. * * * Zwischenschein,   Ịnterims|schein, Anrechtsschein, vorläufige Urkunde über gezeichnete Aktien bei Gründung oder Kapitalerhöhung einer AG vor Ausgabe der eigentlichen Aktien. Der… …   Universal-Lexikon

  • Anrechtsschein — Ein Zwischenschein (auch Interimsschein oder Anrechtsschein) ist die temporäre Version/Urkunde einer Aktie, genauer ein Anteilsschein an einem Unternehmen, der Aktionären vor der Ausgabe der Aktien zugeteilt wird und auf den die gleichen… …   Deutsch Wikipedia

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