Ambrosius Franz von Viermund

Ambrosius Franz von Viermund

Ambrosius Franz Friedrich Christian Adalbert Graf von Virmont und Bretzenheim zu Neersen (* 15. Dezember 1682 oder 1684; † 19. November 1744 in Wetzlar) war Freiherr, ab 1706 Graf, von Neersen und der letzte männliche Angehörige des niederrheinischen Adelsgeschlechtes Virmond-Neersen. Er war auch Herr von Anrath, Donk, Zoppenbroich, Grundingen, Kempen, Oedt und Titularherr von Nordenbeck.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Jugend

Ambrosius Franz war noch minderjährig als sein Vater, Ambrosius Adrian Freiherr von Viermund zu Neersen, 1689 starb und er mit Schloss und Herrschaft zu Neersen belehnt wurde. Daher stand er zunächst unter der Vormundschaft des Freiherrn Roest von Wers und des kurkölnischen Rates Solmacher. Seine Mutter war Johanna Margaretha von Spee. 1699 wurde er volljährig und im folgenden Jahr Amtmann von Kempen und Oedt.

Gesellschaftlicher Aufstieg

Heiratswappen des Ambrosius Franz (Virmond-Neersen & Bentheim-Tecklenburg) am Giebel des Schlosses Neersen

Am 25. November 1705 heiratete er in Anrath Eleonore Magdalena Wilhelmina Gräfin von Bentheim-Tecklenburg-Steinfurt (* 6. Februar 1687, † 1. März 1727). Diese Heirat ebnete ihm den Weg in den europäischen Hochadel. Anlässlich der tapferen Verdienste seines Onkels Damian Hugo im Türkenkrieg wurde neben diesem auch Ambrosius Franz am 8. September 1706 von Kaiser Joseph I. in den Reichsgrafenstand erhoben. Sein Familienname wurde dabei, dem Modegeschmack der Zeit folgend, ins französifizierte „von Virmont“ geändert.

Ab 1712 war er auch Eigentümer des Landgutes Clörath, das seine Mutter 1693 erworben hatte.[1]

1723 erhielt er aus dem Erbe seiner Frau die Herrschaft Zoppenbroich, mit der er 1724 belehnt wurde, sowie Einkunftsrechte am Gericht Schüttorf.

Seine Frau Eleonore starb im Jahre 1727. Später heiratete er in zweiter Ehe die deutlich jüngere Maria Elisabeth von Nesselrode.

Nach dem Tod des Grafen Alexander IV. von Velen 1733 konnte Ambrosius Franz 1734 vom kurkölnische Erzbischof auch die Belehnung mit der reichsunmittelbaren Herrschaft Bretzenheim (damals inklusive Winzenheim) erreichen.[2] Gegen den Grafen Otto Leopold Ernst von Limburg-Styrum, der von Alexander IV. als Erbe eingesetzt worden war und der 1736 versuchte, sich der Herrschaft zu bemächtigen, konnte Ambrosius Franz sich durchsetzen.[3]

Karriere beim Reichskammergericht

1731 wurde Ambrosius Franz zum Präsidenten des Reichskammergerichts in Wetzlar ernannt. Er war damit zweiter Richter des Heiligen Römischen Reichs hinter Kammerrichter Franz Adolph von Ingelheim. Als Präsident leitete er einen Senat und führte dort die Geschäfte, insbesondere hatte er die urteilsfindenden Assessoren zu überwachen und bei Stimmengleichheit das Urteil zu fällen. Am 24.Oktober 1742 erreichte seine Karriere ihren Höhepunkt mit der Ernennung zum Reichskammerrichter.

Versuch der Zurückerlangung verlorener Familiengüter

Wie schon einige seiner Vorfahren bemühte sich auch Ambrosius Franz zeitlebens darum, die einstigen Güter und Ländereien seiner Familie in Hessen zurückzuerlangen. Als Jurist betrieb er diese Lehenssache besonders energisch. 1742 bewarb er sich beim hessischen Landgrafen Friedrich I., zugleich König von Schweden, um Belehnung mit dem halben Gericht Viermünden. Nachdem ihn Friedrich I. mehrmals abschlägig bescheiden ließ, wandte er sich wegen der Belehnung 1743 mit einer Appellation an den Reichshofrat in Wien. Sein Tod sollte schließlich einer endgültigen Entscheidung zuvorkommen.

Tod

Am 19. November 1744 nach einem Maskenball in Wetzlar starb Ambrosius Franz plötzlich. Da die Kinder aus seiner ersten Ehe alle früh verstorben waren und die zweite Ehe kinderlos geblieben war, starb das Haus Viermund mit seinem Tod aus. Nach einem langen Prozess trat seine Witwe schließlich im Jahre 1763 die Herrschaft Neersen nebst Anrath und Schloss für 110.000 Gulden wieder an das Kurfürstentum Köln ab. Die Herrschaft Bretzenheim wurde noch 1744 vom kurkölnischen Erzbischof an den Freiherrn Ignaz Felix von Roll zu Bernau vergeben.[2]

Die merkwürdigen Umstände seines Todes sind wie folgt überliefert: Am 19. November 1744, am Namenstag der jungen Gräfin Elisabeth von Virmont, gab Reichskammergerichtspräsident Philipp Karl Anton von Groschlag zu Wetzlar dieser zu Ehren eine Gesellschaft mit Maskenball. Elisabeth trat dort im ominös-schwarzen Kleid einer jungen Witwe auf. Nachdem der alte Ambrosius Franz mit der Präsidentin einige Tänze getanzt hatte, klagte er über Übelkeit und ging ins Freie, um sich abzukühlen, begehrte aber dann einen Wagen, um nach Hause zu fahren. Auf dem Markt angekommen, fiel er mit dem Seufzer: „Jesus, Maria, Joseph“, seiner jungen Gattin tot in den Schoß. Am 21. November wurde er im Wetzlarer Dom begraben.

Die Frau von Groschlag, mit welcher der Graf den Todestanz getanzt hatte, war eine geborene von Bicken und ebenwohl die letzte ihres Geschlechts, das, wie schon der Chronist Gerstenberger bemerkt, dasselbe Wappen, wie die von Viermund, in alter Zeit geführt hatte.

Einzelnachweise

  1. Peter Vander: Haus Clörath. Heimatbuch des Kreises Kempen-Krefeld. Thomas Druckerei, Kempen 1973, S. 240-253
  2. a b Günther Ebersold: Karl August Reichsfürst von Bretzenheim. Die politische Biographie eines Unpolitischen. BoD, Norderstedt 2004, ISBN 3833413506, S. 40.
  3. Winfried Dotzauer: Geschichte des Nahe-Hunsrück-Raumes von den Anfängen bis zur Französischen Revolution. Franz Steiner , Stuttgart 2001, ISBN 3515078789, S. 377.



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