Joachim Kardinal Meisner

Joachim Kardinal Meisner
Joachim Kardinal Meisner

Joachim Kardinal Meisner (* 25. Dezember 1933 in Breslau, Niederschlesien) ist seit 1989 Erzbischof von Köln und Metropolit der Kölner Kirchenprovinz.

Inhaltsverzeichnis

Herkunft und kirchliche Laufbahn in der DDR

Joachim Kardinal Meisner (rechts) mit dem DDR-Staatsratsvorsitzenden Erich Honecker, 1987

Joachim Meisner wurde im Breslauer Stadtteil Lissa (poln. Leśnica) geboren. Er wuchs mit drei Brüdern in einem stark katholisch geprägten Umfeld auf. Die Volksfrömmigkeit in Teilen Schlesiens betrachtet er nach eigener Aussage auch heute als das Idealbild einer katholisch geprägten Gesellschaft. Nach der Vertreibung 1945 aus Schlesien und dem Tod seines Vaters im selben Jahr lebte Meisner im thüringischen Körner. Nach einer Lehre als Bankkaufmann trat Meisner 1951 ins Priesterseminar für Spätberufene Norbertinum in Magdeburg ein und holte hier zunächst das Abitur nach. Von 1959 bis 1962 studierte er Philosophie und Theologie in Erfurt und wurde im Dezember 1962 dort zum Priester geweiht. Er war Kaplan in Heiligenstadt und Erfurt, danach Rektor des Erfurter Caritasverbandes. 1969 wurde er von der Päpstlichen Universität Gregoriana in Rom zum Dr. theol. promoviert. Am 17. März 1975 wurde er zum Titularbischof von Vina und Weihbischof des Bischöflichen Amtes Erfurt-Meiningen ernannt und am 17. Mai desselben Jahres durch den Apostolischen Administrator von Erfurt Hugo Aufderbeck zum Bischof geweiht. Zum Bischöflichen Amt gehörte unter anderem das Eichsfeld, das eine katholische Enklave innerhalb der traditionell protestantisch und seit DDR-Zeiten zunehmend atheistisch geprägten ostdeutschen Glaubenslandschaft ist. Dort fand Meisner ein ähnlich intensives katholisches Gemeindeleben wie in seiner schlesischen Heimat vor.

Am 25. April 1980 ernannte ihn Papst Johannes Paul II., den er seit Jahren persönlich kannte, zum Bischof von Berlin. In dieses Amt wurde er am 17. Mai 1980 eingeführt. Das Bistum Berlin mit seinen Ost- und Westteilen galt in der Zeit der Deutschen Teilung als eines der kirchenpolitisch schwierigsten europäischen Bistümer. Es kann daher als besonderer Vertrauensbeweis des Papstes gewertet werden, dass Meisner auf dieses Amt berufen wurde.

Von 1982 bis 1989 saß Meisner der Berliner Bischofskonferenz vor.

Am 2. Februar 1983 nahm ihn Johannes Paul II. als Kardinalpriester mit der Titelkirche Santa Pudenziana in das Kardinalskollegium auf.

Berufung zum Erzbischof von Köln

Nach dem Tod Joseph Kardinal Höffners im Jahre 1987 war das Amt des Kölner Erzbischofs neu zu besetzen. Traditionell besaß das Domkapitel seit dem Jahr 1200 das Recht zur Wahl des Erzbischofs. Gemäß dem Staatskirchenvertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Freistaat Preußen aus dem Jahre 1929 hatte das Kapitel eine Liste von „kanonisch geeigneten Kandidaten“ bei der Bischofskongregation in Rom einzureichen, um auf diese Weise die Mitsprache der römischen Kurie und des Papstes sicherzustellen. Ebenso können die Bischöfe auf dem Gebiet des ehemaligen Preußen Vorschläge nach Rom schicken. Gemäß den Bestimmungen des preußischen Konkordates stellt der Papst „unter Würdigung dieser Listen“ einen Dreiervorschlag (Terna) zusammen, aus dem dann das Domkapitel einen Kandidaten zu wählen hat.[1] Freilich ist der Papst danach nicht an die eingereichten Vorschläge gebunden. Aufgrund des Dreiervorschlages aus Rom gelang dem Kölner Domkapitel keine Einigung, da nach den Statuten des Kölner Domkapitels eine absolute Mehrheit der Mitglieder des Kapitels für einen neuen Erzbischof stimmen musste. Nachdem Dompropst Bernard Henrichs dem päpstlichen Nuntius die nicht erfolgte Wahl mitgeteilt hatte, stelle sich Rom auf den Standpunkt des im Kirchenrecht vorgesehenen Devolutionsrechtes, das besagt, dass wenn eine untere Ebene zu keiner Entscheidung kommt, die Entscheidung an die nächst höhere Ebene fällt.

Diesen Standpunkt vertrat Rom auch gegenüber den Konkordatspartnern, den Ländern Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Die Ministerpräsidenten Johannes Rau und Bernhard Vogel waren aber der Auffassung, dass das Preußen-Konkordat zwingend eine Wahl vorschreibe, und der völkerrechtliche Vertrag Vorrang habe vor dem kirchlichen Eigenrecht. Erst auf Druck der Ministerpräsidenten lenkte der Vatikan ein und ließ das Kapitel neuerlich wählen. Dazu änderte Papst Johannes Paul II. die Kölner Wahlordnung gemäß den Regeln des allgemeinen Kirchenrechtes, wonach im dritten Wahlgang nur noch eine relative Mehrheit der Stimmen erforderlich war. Mit sechs Ja-Stimmen bei zehn Enthaltungen wurde Meisner schließlich gewählt und am 20. Dezember 1988 vom Papst zum Erzbischof von Köln ernannt. Am 12. Februar 1989 wurde er in sein neues Amt eingeführt.

Theologen aus ganz Deutschland protestierten gegen das Vorgehen des Papstes; unter anderem mit der Kölner Erklärung „Wider die Entmündigung – für eine offene Katholizität“.[2] Daneben wurde in katholischen Kreisen Kölns kritisiert, Meisner passe nicht in das traditionell liberale Klima des sogenannten „rheinischen Katholizismus“ und habe eine der Kölner Ortskirche zu fremde Mentalität.

Meisners Wahlspruch lautet: Spes nostra firma („Unsere Hoffnung für Euch steht fest“) und entstammt dem 2. Korintherbrief (2 Kor 1,7 EU).

Meisners Wirken als Erzbischof von Köln

Kardinal Meisner ist derzeit Vorsitzender der Liturgiekommission der Deutschen Bischofskonferenz und der Solidaritätsaktion Renovabis. Weiterhin ist er Mitglied mehrerer kurialer Kongregationen, darunter der Kongregation für den Klerus. Meisner hat laut dem Magazin Stern[3] die Stellung des vom dortigen Autor als „hierarchietreue Laienbewegung“ bezeichneten Opus Dei im Bistum gestärkt. Im November 2008 wurde sein Rücktrittsgesuch, das er, wie alle Bischöfe, bei Abschluss des 75. Lebensjahres dem Papst offerieren muss, von Benedikt XVI. abgelehnt.[4]

Theologische und politische Positionen Meisners und Kritik daran

Für seine theologischen und politischen Positionen wurde Meisner von einzelnen Politikern, Kabarettisten und Journalisten kritisiert. Sowohl der Kölner Kabatterist Jürgen Becker als auch der Kölner Bundestagsabgeordnete Volker Beck haben ihn 2007 als Hassprediger bezeichnet bzw. gesagt er betätige sich als ein solcher.[5] Hiergegen erließ das Landgericht Köln auf Antrag des Erzbistums jeweils eine Einstweilige Verfügung. Becker akzeptierte dies. Beck hingegen erhob negative Feststellungsklage vor dem Landgericht Berlin.[6] Der Ausgang dieses Verfahrens war eine außergerichtliche Einigung der beiden Parteien, bei der Meisner auf die Rechte, die mit der einstweiligen Verfügung ihm zugesprochen wurden, verzichtet, die Kosten beider Verfahren trägt und Beck seine inhaltliche Kritik aufrecht erhielt, aber seine Erklärung wiederholte, den Begriff in diesem Zusammenhang nicht mehr zu verwenden.[7] Bereits 2005 hat der Kölner Stadtrat Claus Ludwig, Die Linke, in der taz diesen Begriff im Bezug auf Meisner verwendet. Seinerzeit hatte sich das Erzbistum nicht zu juristischen Schritten entschieden.[8]

Ökumene und Interreligiöser Dialog

Im Jahr 2003 veröffentlichte die Deutsche Bischofskonferenz ihre „Leitlinien für multireligiöse Feiern von Christen, Juden und Muslimen“[9]. 2006 gab Kardinal Meisner eine Richtlinie heraus, die die Durchführung solcher Feiern an den katholischen Schulen mit der Begründung verbot, dass das Gottesbild der nichtchristlichen Religionen nicht identisch mit trinitarischen Gottesverständnis sei. Multireligiöse Feiern von Schülern seien daher, aufgrund des noch nicht vollständig entfalteten Glaubens von Jugendlichen, nicht angebracht.[10] Meisner wurde seinerzeit für dieses Vorgehen kritisiert, allerdings stellte der Hamburger Weihbischof Jaschke klar, dass Meisner nicht gegen die Leitlinien der Bischofskonferenz verstoße.[11] Mittlerweile hat die Bischofskonferenz bekanntgegeben, dass die Leitlinien einer Revision unterzogen werden.[12]

Im Streit um den Bau einer Großmoschee in Köln hat Kardinal Meisner Verständnis für die Pläne der Muslime geäußert. Auch müsse man ganz schlicht und ehrlich sagen, dass aus traditioneller islamischer Sicht Versuche, der Scharia graduell immer mehr Raum in unseren Breiten zu verschaffen, legitim und verständlich seien. Er hält es jedoch für unmöglich, dass Muslime gemeinsame Veranstaltungen mit Christen in deren Kirchen abhalten, da die Kirche danach islamisiert wäre. Der Test für die Glaubwürdigkeit der DİTİB, welche die Großmoschee in Köln baut, sei die Reaktion in der Türkei: Ob dort nun kleinere Kirchenbauten genehmigt werden und ob Türken in der Türkei die Religionsfreiheit von Christen dort verteidigen.[13]

Scharf kritisierte Meisner den ökumenischen Kirchentag 2003 in Berlin, da von ihm aus ein „großer Desorientierungs- und Verwirrungsschub“ ausgegangen sei.[14]

Familie und Sexualität

Meisner kritisierte mehrfach in drastischer Sprache die Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften gegenüber der heterosexuellen Ehe, als einem grundrechtlich geschützten und im natürlichen Sittengesetz verankerten Guten, das nicht gefährdet werden dürfe.[15] Dafür wurde er vielfach kritisiert. [16]

Kardinal Meisner kritisierte im März 2007 wie zuvor sein Augsburger Amtskollege Walter Mixa die Familienpolitik der Bundesregierung unter Familienministerin Ursula von der Leyen als „Scheckbuchpolitik“.[17] und forderte einen Mentalitätswandel. Er erwähnte hierbei die im Vergleich zu den westlichen Bundesländern niedrigere Geburtenrate in den östlichen Bundesländern Deutschlands, wo deutlich mehr Krippenplätze zur Verfügung stünden.

Zur Dreikönigspredigt am 6. Januar 2005 deutete Meisner eine Parallele zwischen Schwangerschaftsabbruch und dem Holocaust am jüdischen Volk an:

„Es ist bezeichnend: Wo der Mensch sich nicht relativieren und eingrenzen lässt, dort verfehlt er sich immer am Leben: zuerst Herodes, der die Kinder von Bethlehem umbringen lässt, dann unter anderem Hitler und Stalin, die Millionen Menschen vernichten ließen, und heute, in unserer Zeit, werden ungeborene Kinder millionenfach umgebracht. Abtreibung und Euthanasie heißen die Folgen dieses anmaßenden Aufbegehrens gegenüber Gott. Das sind nicht soziale Probleme, sondern theologische. Hier kommt das erste Gebot ins Spiel: „Du sollst keine fremden Götter neben mir haben“, d.h. du sollst dich nicht selbst zum Gott machen, der sich Verfügungsrecht über seinen eigenen Leib und über das Leben anderer anmaßt. „Das Licht leuchtet in die Finsternis“ (Joh 1,5), das ist kein harmloses Geschehen. Entweder nehme ich es auf, dann gehe ich erleuchteter durch die Welt oder ich verschließe mich ihm und werde noch dunkler als bisher.“

Während das Forum Deutscher Katholiken erklärte, der Kardinal verharmlose oder mindere in keiner Weise die Verbrechen der Nationalsozialisten an den Juden, sondern bringe vielmehr das millionenfache Unrecht der Ermordung von Menschen nachdrücklich ins Bewusstsein, erregte die Ansprache den Unmut der breiten Öffentlichkeit und brachte Meisner den Vorwurf der Verharmlosung des Holocaust ein. Er nahm seine Äußerung daraufhin teilweise öffentlich zurück.

Von der CDU forderte der Kardinal wegen deren Haltung zur Gesetzgebung bezüglich des Schwangerschaftsabbruchs, auf das „C“ in ihrem Parteikürzel zu verzichten, da sie keine christliche Partei mehr sei.

Kult und Kultur

Im September 2007 erklärte Meisner bei einer Ansprache zur Eröffnung des Neubaus des Erzbischöflichen Diözesanmuseums, dass er die Kultur an die Gottesverehrung gebunden sehe: „Vergessen wir nicht, dass es einen unaufgebbaren Zusammenhang zwischen Kultur und Kult gibt. Dort, wo die Kultur vom Kultus, von der Gottesverehrung abgekoppelt wird, erstarrt der Kultus im Ritualismus, und die Kultur entartet. Sie verliert ihre Mitte.“ Dieser Satz wurde wegen der begrifflichen Nähe zum nationalsozialistischen Idiom der „Entarteten Kunst“, aber auch wegen der inhaltlichen Aussage[18] durch Parteien, Medien und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken kritisiert. Das Erzbistum Köln wies die Kritik zurück.[19] Der Tagesanzeiger[20] sowie der Zentralrat der Juden[21] nannte ihn einen „notorischen geistigen Brandstifter“. Meisners Formulierung erntete den dritten Platz für das Unwort des Jahres 2007.[22]

Kurz zuvor hatte Meisner Aufsehen erregt, als er das vom Hohen Metropolitan-, Kathedral- und Domkapitel zu Köln in Auftrag gegebene, von dem Künstler Gerhard Richter abstrakt gestaltete, am 25. August 2007 eingeweihte neue Südquerhausfenster des Kölner Doms missbilligte. Dieses spiegele nicht deutlich den katholisch-christlichen Glauben wider. „Das Fenster passt nicht in den Dom. Es passt eher in eine Moschee oder ein Gebetshaus“, befand der Erzbischof.[23]

Ehrungen

Ehrendoktorwürden

Ehrenbürgerschaften

Orden

Veröffentlichungen

  • Er war mein Freund. Ein Zeugnis aus der Nähe. Pattloch-Verlag, 2007, ISBN 978-3-629-02156-4
  • Edith Stein – Teresia Benedicta a Cruce. Jüdische Christin und christliche Jüdin. Butzon U. Bercker, 2006, ISBN 3-7666-0877-0 (als Herausgeber)
  • Froh in der Gnade Gottes. Bachem, 2005, ISBN 3-7616-1946-4
  • Geborgen in Gott. Tag- und Nachtgebete. 6. Aufl., Adamas-Verlag, Köln 2005, ISBN 3-937626-02-6
  • Mit dem Herzen sehen. Chancen und Auftrag der Kirche zu Beginn des dritten Jahrtausends. MM-Verlag, Aachen 2000, ISBN 3-928272-12-8
  • Von nun an preisen mich selig alle Geschlechter. Butzon & Bercker, 1999, ISBN 3-7666-0202-0
  • Die heilige Messe. Pattloch-Verlag, Augsburg 1997, ISBN 3-629-00111-4 (zus. mit Hans-Günther Kaufmann)
  • Spuren Gottes auf unseren Wegen. Der Alltag als Begegnungsfeld des Menschen mit Gott. Morus-Verlag, Hildesheim/Berlin 1998, ISBN 3-87554-263-0
  • Wider die Entsinnlichung des Glaubens. Gedanken zur Re-Evangelisierung Europas. 2. Aufl., Styria, Graz 1991, ISBN 3-222-11965-1
  • Unsere Hoffnung stärke euch. Styria Pichler, Graz 1989, ISBN 3-7990-5550-9
  • Sein, wie Gott uns gemeint hat! Betrachtungen zu Maria. Bernward-Verlag, Berlin/Hildesheim 1988, ISBN 3-87065-452-X
  • Nachreformatorische katholische Frömmigkeitsformen in Erfurt (= Erfurter theologische Studien, Bd. 26), Leipzig 1971.
  • Das Auditorium Coelicum am Dom zu Erfurt. Ein Beitrag zur Universitätsgeschichte Erfurts (= Erfurter theologische Schriften, Bd. 6). St. Benno-Verlag, Leipzig 1962, ISBN B0000BLGJZ

Literatur

  • Gerhard Hartmann, Der Bischof. Seine Wahl und Ernennung. Geschichte und Aktualität, Styria Verlag Graz 1990. (S. 124–160 bieten ausführliche Darstellung der Wahl Meisners zum Erzbischof von Köln; zusammenfassend bei Christoph Fleischmann, Der ewige Kardinal, Blätter für deutsche und internationale Politik 1/2009, S. 33–36
  • I. Müller-Münch: Harter Gottesmann am Rhein: Kardinal Meisner. In: Frankfurter Rundschau, 16.2.1998.

Einzelnachweise

  1. Společnost pro církevní právo (Praha): Vertrag des Freistaates Preußen mit dem Heiligen Stuhle, 14. Juni 1929.
  2. Kölner Erklärung Wider die Entmündigung – für eine offene Katholizität.
  3. Christian Parth: Kardinal Joachim Meisner. Der Herrscher vom Dom., www.stern.de vom 17. September 2007, abgerufen am 30. November 2008.
  4. Bonner General-Anzeiger vom 28. November 2008: [1]
  5. http://www.stern.de/politik/deutschland/:Gr%FCne-Katholiken-Volker-Beck-Kardinal-Hassprediger/601116.html
  6. http://www.volkerbeck.de/cms/index.php?option=com_content&task=view&id=1041&Itemid=1
  7. Text des Vergleichs
  8. Pascal Beucker, „Kirchenmann droht mit weltlichem Gericht“, taz Regionalausgabe Köln, 26. Januar 2005.
  9. Leitlinien für multireligiöse Feiern von Christen, Juden und Muslimen
  10. Richtlinie des Erzbischofs zu multireligiösen Feiern in Schulen
  11. Kardinal Meisner: Schul-Erlass diskriminiert Muslime nicht
  12. Leitlinien für das Gebet bei Treffen von Christen, Juden und Muslimen – Erste Lesung der überarbeiteten Arbeitshilfe
  13. Deutschlandradio vom 20. Juni 2006: Ich habe ein ungutes Gefühl
  14. Gernot Facius in Die Welt vom 14. Juli 2003: Es kann doch nicht jeder glauben, was er will
  15. Spiegel Online vom 9. August 2005: Ich bete jeden Abend für die Terroristen
  16. Süddeutsche:Volker Beck nennt Meisner "Hassprediger"
  17. n-tv vom 25. März 2007: Meisner-Kritik an Familienpolitik
  18. Deutschlandfunk vom 17. September 2007: Interview mit PEN-Präsident Strasser
  19. WDR-Kultur Online vom 23. September 2007: Nach Äußerung über „entartete“ Kultur Erzbistum Köln verteidigt seinen Kardinal
  20. Tagesanzeiger 8. Oktober 2007
  21. „Kardinal Meisner geistiger Brandstifter“ http://www.tagesspiegel.de/zeitung/Titelseite;art692,2380313.
  22. http://www.br-online.de/wissen-bildung/artikel/0601/24-unwort/index.xml
  23. Andreas Rossmann: Richters Domfenster. Altbackene Vorurteile eines Kardinals. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 31. August 2007, Nr. 202, S.33, und faz.net vom 31. August 2007.

Weblinks

Vorgänger Amt Nachfolger
Joseph Kardinal Höffner Erzbischof von Köln
seit 1989
---
Alfred Kardinal Bengsch Bischof von Berlin
19801989
Georg Kardinal Sterzinsky

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