John Demjanjuk

John Demjanjuk
Passbild Demjanjuks aus seinem SS-Ausweis aus dem Jahr 1943

John Demjanjuk, geboren Iwan Mykolajowytsch Demjanjuk (ukrainisch Іван Миколайович Дем'янюк, wiss. Transliteration Ivan Mykolajovyč Demjanjuk; * 3. April 1920 in Dubowi Macharynzi bei Kosjatyn, heute Ukraine), ist ein ehemaliger ukrainischer KZ-Aufseher. Er gehörte während des Zweiten Weltkrieges zu Hilfstruppen der SS, die Personal für den Betrieb von Konzentrationslagern stellten.

Nach dem Zweiten Weltkrieg emigrierte er aus Deutschland in die USA. Von dort wurde er 1986 nach Israel überstellt, wo er wegen Verbrechen im Vernichtungslager Treblinka zum Tode verurteilt wurde. 1993 wurde dieses Urteil vom Berufungsgericht aufgehoben, weil Demjanjuk mit jemand anderem verwechselt worden war. Demjanjuk kehrte in die USA zurück. Im Mai 2009 wurde Demjanjuk aus den USA nach Deutschland ausgeliefert und befand sich bis zum 12. Mai 2011 in Untersuchungshaft. An diesem Tag wurde er vom Landgericht München II wegen Beihilfe zum Mord in tausenden Fällen zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Bis Kriegsende

Nach Abschluss einer vierjährigen Schulzeit arbeitete Demjanjuk als Traktorist in einer Kolchose. 1940 wurde er von der Roten Armee eingezogen. Im Mai 1942 geriet er bei der Schlacht von Kertsch in deutsche Kriegsgefangenschaft.[1][2] Demjanjuk kam in ein Kriegsgefangenenlager bei Chełm, wo er vermutlich als sogenannter Hilfswilliger rekrutiert wurde.[1][3][4][5] Er wurde im SS-Außenlager Trawniki ausgebildet und anschließend von der SS vereidigt.[6] Seine erste Aufgabe war die Bewachung jüdischer Zwangsarbeiter in der Landwirtschaft.[7][5] Kurz darauf war er vermutlich im KZ Majdanek tätig, welche Aufgabe er dort genau hatte, ist nicht geklärt.[5] Am 27. März 1943 wurde er vermutlich in das Vernichtungslager Sobibor abkommandiert, wo er als einer von etwa 130 Hilfswilligen unter dem Kommando von 20 bis 30 Deutschen gedient haben[8] und zur Außensicherung des Vernichtungslagers eingesetzt worden sein soll.[9] Anfang Oktober 1943 wurde er in das bayerische KZ Flossenbürg versetzt.[1][7][10] Vor Kriegsende diente Demjanjuk vermutlich noch kurze Zeit in der auf deutscher Seite kämpfenden Russischen Befreiungsarmee, der sog. Wlassow-Armee.[2][7]

Nach dem Krieg

Im Mai 1945 stellte sich Demjanjuk im Lager für Displaced Persons in Landshut vor. Im Juli 1947 war er Lastwagenfahrer für die US Truck Company 1049 in Regensburg und heiratete die Ukrainerin Wera, die er in einem DP-Lager kennengelernt hatte. Über Bad Reichenhall und Feldafing kam er am 14. September 1949 nach Ulm, wo laut Geburtsregister am 7. April 1950 in der als DP-Lager genutzten Sedankaserne seine Tochter Lydia geboren wurde. Im Oktober 1950 versuchte er über das Resettlement Center in Ludwigsburg in die USA auszuwandern, kehrte aber wegen des Verdachtes, er sei an Tuberkulose erkrankt, nach Ulm zurück. Am 29. Januar 1952 reiste die Familie über Bremerhaven in die USA aus.[11] Dort änderte Demjanjuk seinen Vornamen von Iwan auf John. Im November 1958 erhielt er die US-amerikanische Staatsbürgerschaft. Er lebte mit seiner Frau zunächst in Indiana, später in Seven Hills, Cuyahoga County, Ohio, wo er als Automechaniker arbeitete.

1975 schickte die sowjetische Regierung an US-Senatoren eine Liste mit 70 Namen angeblicher NS-Kollaborateure, die nach Amerika emigriert waren, einer der Namen war der Demjanjuks.[12]

Im Sommer 1976 veröffentlichte eine in New York erscheinende ukrainische Zeitschrift die Aussage Ignat Daniltschenkos, eines verurteilten Sobibor-Wächters, er habe gemeinsam mit Demjanjuk Dienst in Sobibor versehen.[10] 1977 gelangten die US-Behörden an eine Kopie seines Dienstausweises, auf dem seine Einsatzorte verzeichnet sind.[12] Darüber hinaus fanden die Ermittler eine Verlegungsliste, die bestätigt, dass Demjanjuk am 27. März 1943 an die Dienststelle Sobibor abkommandiert wurde. Deshalb wurde Demjanjuk 1981 die amerikanische Staatsbürgerschaft aberkannt.[10]

Etwa zur gleichen Zeit meldeten sich in Israel Überlebende des Vernichtungslagers Treblinka, die auf Fotos von John Demjanjuk den als Iwan der Schreckliche berüchtigten Wärter zu erkennen glaubten.[10]

Prozess in Israel

Der angeklagte Demjanjuk 1988

Im Oktober 1983 stellte Israel ein Auslieferungsersuchen an die USA, dem am 27. Januar 1986 stattgegeben wurde. Am 25. Februar 1987 begann die Verhandlung in Jerusalem.[12] Der Prozess wurde zu einem internationalen Medienereignis.[7] Im Prozess sagte Demjanjuk aus, er sei über Jahre ein einfacher Kriegsgefangener gewesen. Angesichts der Zustände im Lager bei Chelm wurde ihm nicht geglaubt, dass er dort so lange überlebt haben konnte.[1][7] Das Bezirksgericht hielt sich deshalb an die Zeugenaussagen von fünf Überlebenden aus Treblinka und an zwei nicht ganz deutliche Erklärungen von SS-Angehörigen. Es hatte keine Zweifel, dass Demjanjuk der berüchtigte Treblinka-Massenmörder „Iwan der Schreckliche“ sei, und verurteilte ihn am 25. April 1988 zum Tode.[12]

Demjanjuk legte gegen das Urteil Berufung ein.[10] Bei Recherchen, die durch die Auflösung der Sowjetunion möglich wurden, fanden die Ermittler Aussagen von 37 in der UdSSR verurteilten Treblinka-Wächtern. Aus diesen ging hervor, dass der Nachname von „Iwan dem Schrecklichen“ im Lager Treblinka nicht Demjanjuk, sondern Martschenko gewesen sein soll.[12] Zudem stellte sich heraus, dass das dem Justizministerium der Vereinigten Staaten unterstellte Office of Special Investigations (OSI) bereits vor dem Ausbürgerungsverfahren Unterlagen zurückgehalten hatte, die darauf hindeuten, dass es sich bei „Iwan dem Schrecklichen“ nicht um John Demjanjuk, sondern um Iwan Martschenko handele.[13][14] Am 29. Juli 1993 sprach der Oberste Gerichtshof Israels Demjanjuk einstimmig frei. Die Richter hatten „begründete Zweifel“, ob John Demjanjuk als „Iwan der Schreckliche“ in Treblinka tätig war.[10] Demjanjuk kam nach siebenjähriger Haft zurück in die USA, obwohl ihn das Gericht für einen Sobibor-Aufseher hielt – deswegen war er aber nicht angeklagt und auch nicht ausgeliefert worden.[12] 1998 bekam er seine US-amerikanische Staatsbürgerschaft zurück.[10]

Prozess in den USA und Ausweisungsanordnung

2001 begann in den USA ein weiterer Prozess gegen Demjanjuk, in dem OSI-Chefermittler Edward Stutman das Gericht überzeugte, dass Demjanjuk während des Zweiten Weltkriegs in verschiedenen Konzentrationslagern als Wächter gedient hatte. Im Juni 2004 entschied ein US-amerikanisches Gericht, Demjanjuk die US-Staatsbürgerschaft erneut abzuerkennen.

Im Dezember 2005 wurde seine Abschiebung in die Ukraine angeordnet, wogegen sich Demjanjuk wehrte.[15] Am 24. März 2009 gab die Einwanderungsbehörde bekannt, Kontakt mit der deutschen Regierung aufgenommen zu haben, um die für eine Auslieferung nach Deutschland notwendigen Dokumente zu erhalten. Die Staatsanwaltschaft München I warf dem gebürtigen Ukrainer Beihilfe zum Mord an 29.000 Menschen im Vernichtungslager Sobibor vor.[16]

Eine Abschiebung nach Deutschland versuchten Demjanjuks amerikanische Anwälte Anfang April 2009 zu verhindern. Am Ende der juristischen Auseinandersetzung wurde ein Aufschub der Auslieferung nach Deutschland vom obersten Gericht der USA im Mai 2009 abgelehnt.[17]

Prozess in Deutschland

Vorbereitungen

Die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen führte gegen Demjanjuk ein Vorermittlungsverfahren durch. Sie sah es danach als erwiesen an, dass er zwischen März und September 1943 als Aufseher im Lager Sobibor an der Ermordung von „mindestens 29.000 Menschen“ mitgewirkt habe, darunter an 1.939 Deutschen.[18] Anhand der Transportlisten wurden die Namen der Opfer ermittelt. Nach dem Kenntnisstand der Zentralen Stelle gibt es keine Aussage, dass Demjanjuk Häftlinge eigenhändig ermordet habe. Sobibor war jedoch ein reines Vernichtungslager, Aufseher seien in allen Bereichen eingesetzt worden.[19]

Im November 2008 gab die Zentrale Stelle die Akten an die Staatsanwaltschaft in München ab.[20] Der Bundesgerichtshof erklärte am 9. Dezember 2008,[21] für das Verfahren sei das Landgericht München II zuständig.

Im Februar 2009 wurde vom Bayerischen Landeskriminalamt die Echtheit des in den USA archivierten SS-Dienstausweises Demjanjuks bestätigt. Die Münchner Staatsanwaltschaft I beantragte daraufhin am 11. März 2009 einen internationalen Haftbefehl gegen Demjanjuk, um eine Auslieferung nach Deutschland zu erreichen.[18]

Am 12. Mai 2009 kam Demjanjuk in einem Lazarettflugzeug aus den USA in München an. Demjanjuk wurde in die Krankenabteilung der Justizvollzugsanstalt München überstellt. Dort wurde ihm der Haftbefehl bekanntgegeben.[22][23] Demjanjuk wurde nach mehreren ärztlichen Untersuchungen für haftfähig erklärt.[24] Er befand sich seitdem in Untersuchungshaft. Anfang Juli wurde bekannt, dass Demjanjuk von Ärzten als verhandlungsfähig eingestuft wurde, die Verhandlungsdauer pro Tag dürfe aber nicht mehr als zweimal 90 Minuten betragen.[25]

Eine Verfassungsbeschwerde Demjanjuks wurde von der zweiten Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen. Demjanjuk sah seine Rechte durch die Auslieferung aus den Vereinigten Staaten verletzt, verfehlte jedoch die ausreichende Darlegung. Demjanjuk rügte die Umgehung des Auslieferungsverfahrensrechtes, wofür jedoch laut Bundesverfassungsgericht keine deutsche Zuständigkeit erkennbar sei.[26][27]

In den Niederlanden formierten sich im April 2009 Angehörige der Opfer zu einer Gruppe, die beim Prozess in Deutschland als Nebenkläger auftritt.[28]

Am 13. Juli 2009 wurde von der Staatsanwaltschaft München I Anklage gegen John Demjanjuk wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 27.900 Fällen erhoben.[29]

Demjanjuks Rechtsanwalt Ulrich Busch kündigte im Oktober 2009 an, er werde Verfassungsbeschwerde gegen die geplante Verhandlung vor dem Landgericht München II einlegen, um zu erreichen, dass Demjanjuk auf freien Fuß käme. Demjanjuk habe in Israel über sieben Jahre Haft verbüßt, eine höhere Strafe sei in Deutschland nicht zu erwarten, da die israelische Haft angerechnet werden müsse, damit entfalle der deutsche Strafanspruch.[30]

Stellungnahmen vor Prozessbeginn

Professor Christiaan F. Rüter, Herausgeber der kommentierten Urteilssammlung Justiz und NS-Verbrechen, äußerte Bedenken gegen die Anklageerhebung, denn ihm sei „völlig schleierhaft, wie irgend jemand, der die deutsche Rechtsprechung bis jetzt kennt, meinen kann, dass man […] Demjanjuk bei dieser Beweislage verurteilen kann.“ Rüter bezeichnete den Prozess als einen Prozess gegen „den kleinsten der kleinen Fische“ und ist überzeugt: „Um Demjanjuk würde sich niemand kümmern, wäre an ihm nicht der Geruch hängengeblieben, er sei ,Iwan der Schreckliche‘ – der er nachweislich nicht ist.“[1][31]

Der Zentralrat der Juden in Deutschland begrüßte die Auslieferung Demjanjuks und den Prozess. Die damalige Präsidentin Charlotte Knobloch betonte, dass der Prozess gegen Demjanjuk auch einen hohen symbolischen Stellenwert habe. „Gerade für Überlebende der Shoa ist es unerträglich, mit ansehen zu müssen, wie mutmaßliche NS-Kriegsverbrecher, die keine Gnade für ihre Opfer kannten, Mitleid für sich einfordern oder gar eine Auslieferung mit Folter gleichsetzen.“[32]

Der Nebenklägervertreter, Cornelius Nestler, Ordinarius für Strafrecht an der Universität zu Köln,[33] teilte im November 2009 vor Prozessbeginn mit, dass mindestens 35 Nebenkläger zugelassen wurden, mehr als im ersten deutschen Auschwitzprozess 1963 - 1965 in Frankfurt am Main. Vier der bisher zugelassenen Nebenkläger sind Überlebende des Vernichtungslagers Sobibor, andere Nebenkläger sind Angehörige von Opfern. Gegen einen geladenen Zeugen des Prozesses wurden Vorermittlungen wegen des Verdachts der Beihilfe zum Mord eingeleitet. Der Zeuge Samuel K., der im Vernichtungslager Belzec von 1941-1943 als Zugwachmann arbeitete, war wie Demjanjuk einer der Trawnikis, die die SS als Gehilfen für den Massenmord im besetzten Osteuropa anwarb und ist „dringend verdächtig, Beihilfe zu der grausamen Ermordung von mindestens 434.000 Menschen geleistet zu haben.“[34][35]

Prozessverlauf und Verurteilung

Der Prozess begann am 30. November 2009 und war ein juristisches Novum, weil erstmals in der bundesdeutschen Justizgeschichte ein nichtdeutscher, untergeordneter NS-Befehlsempfänger ohne konkreten Nachweis einer Tat vor einem deutschen Gericht stand.[36] Im Prozess, der auf zunächst 35 Verhandlungstage angesetzt war und immer wieder verlängert wurde, sagten zahlreiche Zeugen aus.

Von großer Bedeutung für das Verfahren war die Aussage des Gutachters Dieter Pohl vom Institut für Zeitgeschichte am 13. Januar 2010. Laut Pohl sei über das Verhalten der Trawniki-Männer nur sehr wenig bekannt. Die ausländischen Helfer seien jedoch durchgängig am Massenmord an den Juden beteiligt gewesen.[37][38] Auch als Handwerker und zu Küchendiensten wurden sie eingesetzt.[39] Im Fall der Flucht hätten Trawnikis mit der Todesstrafe rechnen müssen. Allerdings seien manche der Ergriffenen auch nur mit Arrest oder KZ-Haft bestraft worden. In einem Fall habe es einen gemeinsamen Fluchtversuch von zwei Trawnikis und fünf Gefangenen gegeben. Ein Gefangener und beide Trawnikis wurden von den Nazis gefasst und getötet.[37][38]

Am 19. Januar 2010 wurden die jüdischen Überlebenden und Teilnehmer des Häftlingsaufstandes von Sobibor, Thomas Blatt und Philip Bialowitz, als Zeugen der Anklage vernommen. Die beiden Zeugen und zugleich auch Nebenkläger im Prozess waren Arbeitshäftlinge im Vernichtungslager Sobibor zu der Zeit, in der auch Demjanjuk dort als Wachmann gedient haben soll. Sie berichteten von ihren Erlebnissen in Sobibor, daran, das die Trawniki die Häftlinge mit Bajonetten in die Gaskammern trieben und mit ihrer starken Präsenz jeden Fluchtversuch der Häftlinge verhinderten. An Demjanjuk als Wachmann könnten sie sich jedoch nicht erinnern.[40]

Am 2. Februar 2010 erfolgte eine Befragung des ehemaligen Chefermittlers der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen, Thomas Walther. Laut Walther bedürfe der eherne Grundsatz in deutschen Strafverfahren, dass eine konkrete Tat ermittelt werden müsse, in dem speziellen Fall der industriell durchgeführten Massentötung der Nazis einer Anpassung. Todesfabriken wie Sobibor seien eine einzigartige Situation gewesen. Deshalb sei er zu dem Schluss gekommen, „dass ich so einen Einzeltatnachweis in einer solchen Einrichtung nicht zu führen habe“.[41]

Am 14. April 2010 wurde der Sachverständige Anton Dallmayer vom Bayerisches Landeskriminalamt über den Dienstausweis befragt, der im Prozess als eines der zentralen Beweisstücke dafür gilt, dass Demjanjuk in Sobibor Dienst geleistet haben soll. Dallmayer hatte zuvor den Demjanjuk zugeordneten Ausweis mit drei anderen Dokumenten von Trawnikis verglichen, die ihm ebenfalls von den Amerikanern übergeben worden waren. Im Vergleich mit den drei anderen Dokumenten sei der Demjanjuk-Ausweis „als authentisch“ zu bewerten. Es könne jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass alle vier Ausweise Fälschungen seien.[42]

Am 22. Februar 2011 verlas der Verteidiger Ulrich Busch eine Erklärung seines Mandanten, der den gesamten Prozess hindurch geschwiegen hatte. Darin kündigte Demjanjuk einen Hungerstreik an, falls eine 1400 Seiten starke Akte des russischen Geheimdienstes, die seine Unschuld belegen soll, nicht als Beweismittel der Verteidigung zugelassen würde. Weiter erklärte Demjanjuk, er habe die Hungersnot unter Stalin, die deutsche Kriegsgefangenschaft, in der dreieinhalb Millionen Gefangene starben und dann die Todeszelle in Israel mit Todesangst überlebt. „Jetzt, am Ende meines Lebens, versucht Deutschland - die Nation, die ohne Gnade und grausam Millionen unschuldiger Menschen ermordet hat - meine Würde, meine Seele, meinen Geist und mein Leben auszulöschen mit einem politischen Schauprozess und dem Versuch, mich, einen ukrainischen Bauern, für die Verbrechen, die Deutsche im Zweiten Weltkrieg verübt haben, schuldig zu sprechen.“[43][44]

Am 17. März 2011 schloss das Gericht die Beweisaufnahme ab.[45]

Staatsanwalt Hans-Joachim Lutz forderte in seinem Plädoyer am 22. März 2011 eine Gesamtstrafe in Höhe von sechs Jahren Freiheitsstrafe und sah es als erwiesen an, dass Demjanjuk im Jahr 1943 bei der Ermordung von mindestens 27.900 Juden mitgewirkt habe. Nach Meinung der Staatsanwaltschaft seien die Vorwürfe auch ohne einzelnen Tatnachweis stichhaltig. Jede Schuld sei individuell, Zweck der Strafe sei aber auch Sühne und für eine gewisse Genugtuung bei den Opfern zu sorgen. Als strafmildernd lässt Lutz gelten, dass Demjanjuk selbst Opfer der Deutschen war und gegen seinen Willen zum Wachdienst verpflichtet wurde. Er sei Gehilfe ohne eigenen Verantwortungsbereich gewesen. Allerdings habe kein Befehlsnotstand bestanden, weil eine Flucht seiner Meinung nach möglich gewesen wäre.[46]

Am 13. und 14. April 2011 hielten die Nebenkläger ihre Plädoyers. Sie berichteten vom Schicksal ihrer Familien und deren Ende in Sobibor.[47] Der gemeinsame Anwalt der Nebenkläger, Cornelius Nestler, verzichtete in seinem Schlussvortrag, in dem er den Fall aus Sicht der Nebenklage historisch und rechtlich analysierte, auf das Stellen eines Strafantrages, da jeder der Nebenkläger die jeweils eigene Erwartung an das Strafmaß vorgetragen habe.[48]

Demjanjuks Verteidiger Ulrich Busch plädierte Anfang Mai 2011 auf Freispruch und Haftentschädigung für Demjanjuk. Busch kritisierte, dass Zeugen und Akten zugunsten Demjanjuks nicht berücksichtigt worden seien. Der Angeklagte sei nie im NS-Vernichtungslager Sobibor gewesen und dafür gäbe es auch keine Beweise. Und wenn Demjanjuk doch als Hilfswachmann dort gewesen sein sollte, dann habe er als Kriegsgefangener keine andere Wahl gehabt. Demjanjuk sei schon einmal zum Justizopfer geworden, als er in Israel wegen einer Verwechslung achteinhalb Jahre unschuldig in Haft gesessen habe, davon fünf Jahre in der Todeszelle, und habe daher bereits genug gebüßt.[49]

Am 12. Mai 2011 wurde Demjanjuk wegen Beihilfe zum Massenmord an geschätzten 28.060 Menschen zu fünf Jahren Haft verurteilt.[50] Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er sich als Kriegsgefangener zu einem von etwa 5000 fremdvölkischen Hilfswilligen der SS habe ausbilden lassen und dann von Ende März bis Mitte September 1943 als Wachmann im Vernichtungslager Sobibor gedient habe. Auch wenn ihm keine konkrete Tat individuell zugeschrieben werden konnte, sei Demjanjuk dort „Teil der Vernichtungsmaschinerie“ gewesen. Die Anzahl der Opfer berechnet sich auf Basis der Transportlisten der Deportationszüge in der Zeit, in der Demjanjuk in Sobibor gedient haben soll. Demjanjuk hätte sich nicht an diesen offensichtlichen Verbrechen beteiligen dürfen, sondern hätte sich bemühen müssen, zu fliehen. Das damit verbundene Risiko hätte er in Kauf nehmen müssen.[51][52] Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und unter Berücksichtigung des hohen Alters des Angeklagten wurde der Haftbefehl aufgehoben und Demjanjuk vorläufig aus der Haft entlassen. Richter Ralph Alt begründete die Haftentlassung damit, dass nach zwei Jahren Untersuchungshaft eine weitere Zeit im Gefängnis für den 91-Jährigen nicht verhältnismäßig sei und nach dem Urteil des Landgerichts keine Fluchtgefahr bestehe. Der Verurteilte sei staatenlos und könne Deutschland nicht verlassen.[53] John Demjanjuk wurde nach seiner Haftentlassung in einem Pflegeheim in Bad Feilnbach untergebracht.[54] In dem Prozess hatte sich Demjanjuk nicht zu den Vorwürfen geäußert, sondern sich nur in drei schriftlichen Erklärungen als Opfer der Deutschen bezeichnet. Der Urteilsverkündung wohnten etwa ein Dutzend der mehr als 30 Nebenkläger aus den Niederlanden bei, die in Sobibor teilweise ihre gesamte Familie verloren haben. Demjanjuks Verteidiger Ulrich Busch kündigte an, Revision einzulegen.[55]

Demjanjuk in Roman, Film und Theater

Demjanjuks Prozess in Israel soll die Grundlage für den Film Music Box (1989) des Filmregisseurs und Drehbuchautors Constantin Costa-Gavras gewesen sein. Der gleiche Prozess diente dem US-amerikanischen Schriftsteller Philip Roth als Material für seinen 1993 erschienenen Roman Operation Shylock. Ein Bekenntnis.[56]

Demjanjuks Leben wurde in der Dokumentation Der Fall Ivan Demjanjuk dargestellt. Die Dokumentarfilmer Frank Gutermuth, Sebastian Kuhn und Wolfgang Schoen suchten Schauplätze der Lebensgeschichte Demjanjuks auf und führten eine Reihe von Interviews, unter anderem mit dem niederländischen Ordinarius für Strafrecht Christiaan F. Rüter, dem Sobibor-Überlebenden Thomas Blatt und Kurt Schrimm, dem Leiter der Zentralen Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen. Der Film wurde vom Verbund der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD aus Anlass des Münchner Prozesses gegen Demjanjuk in Auftrag gegeben und gesendet.

Im März 2010 wurde am Theater Heidelberg das 2004 in Kanada uraufgeführte Stück Die Demjanjuk-Prozesse von Jonathan Garfinkel zum ersten Mal in deutscher Sprache und vom Autor aktualisiert aufgeführt.

Siehe auch

Literatur

  • Angelika Benz: Der Henkersknecht: Der Prozess gegen John (Iwan) Demjanjuk in München. Metropol Verlag, Berlin 2011, ISBN 978-3-86331-011-0.
  • Heinrich Wefing: Der Fall Demjanjuk : der letzte große NS-Prozess. C.H.Beck Verlag, München 2011, ISBN 978-3-406-60583-3.

Weblinks

 Commons: John Demjanjuk – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
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Einzelnachweise

  1. a b c d e Der falsche Iwan? in der FAZ vom 11. Mai 2009
  2. a b Nach 66 Jahren von der Vergangenheit eingeholt in der Basler Zeitung vom 12. Mai 2009
  3. Machte die Not ihn zum Mordgehilfen der SS? auf stern.de vom 13. Juli 2009
  4. Die Fußvölker der »Endlösung« in Die Zeit vom 23 April 2009, Nr. 18
  5. a b c Klaus Hillenbrand: Der Handlanger des Todes in der taz vom 8. April 2009
  6. Thomas „Toivi“ Blatt: Sobibór – der vergessene Aufstand. Münster/Hamburg, 2004. Seite 139. Zu Sobibor vgl. auch: Jules Schelvis: Vernichtungslager Sobibór, Münster / Hamburg, 2003
  7. a b c d e Mord nach Vorschrift. In: Der Spiegel. Nr. 12, 2009, S. 150 (online).
  8. Demjanjuk vor Gericht - Wer ist der Mann, der nicht Iwan ist? FAZ, 30. November 2009
  9. Späte Aburteilung eines „Hilfswilligen“? in der FAZ vom 3. Juli 2009
  10. a b c d e f g Der Albtraum des Jules Schelvis im Stern von 18. März 2009
  11. Augsburger Allgemeine Zeitung, 12. und 22. November 2008.
  12. a b c d e f Holocaust: Mörderische Augen. In: Der Spiegel. Nr. 31, 1993, S. 103–105 (online).
  13. Die falsche Schuld in Die Zeit Nr. 44 vom 23. Oktober 1992
  14. Das Schreckliche an Iwan. In: Der Spiegel. Nr. 39, 1993, S. 180–181 (online).
  15. US 'Nazi guard' faces deportation - BBC News, 22. Dezember 2006
  16. Erste Schritte zur Demjanjuk-Ausweisung, Reuters, 25. März 2009
  17. Oberster Richter verweigert Demjanjuk Abschiebungs-Aufschub Spiegel Online, 7. Mai 2009
  18. a b Deutsche Staatsanwälte erwirken Haftbefehl gegen Demjanjuk, Spiegel Online, 11. März 2009
  19. Michael Martens: Mit Zufall und Akribie in Frankfurter Allgemeine Zeitung v. 13. Mai 2009, S. 2
  20. Mutmaßlichem Massenmörder Demjanjuk droht Anklage in Deutschland Spiegel Online, 10. November 2008
  21. Bundesgerichtshof Beschluss vom 9. Dezember 2008 Pressemitteilung
  22. vgl. Fischer, Sebastian Fischer ; Neumann, Conny ; Meyer, Cordula: Demjanjuk in München gelandet bei Spiegel Online, 12. Mai 2009
  23. Demjanjuk im Gefängnis Stadelheim (nicht mehr online verfügbar)
  24. http://www.welt.de/politik/article3730289/Aerzte-erklaeren-John-Demjanjuk-fuer-haftfaehig.html
  25. vgl. Demjanjuk laut Gutachten verhandlungsfähig (nicht mehr online verfügbar) bei tagesschau.de, 3. Juli 2009
  26. FAZ.net: Abschiebung Demjanjuks rechtens, 8. Juli 2009
  27. http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-076.html
  28. Demjanjuks Auslieferungsaufschub abgelehnt. RP Online, 10. April 2009.
  29. Demjanjuk als Nazi-Gehilfe angeklagt. Spiegel Online, 13. Juli 2009
  30. derstandard.at. Vgl. zeit.de.
  31. Vergl. auch Ein Ausweis soll Demjanjuk überführen RP-Online, 30. November 2009 und Das letzte Aufgebot Spiegel Online, 6. April 2009
  32. http://www.zentralratdjuden.de/de/article/2411.html
  33. http://www.nestler.uni-koeln.de/
  34. Spiegel Online: Vorermittlungen gegen Zeugen im Fall Demjanjuk
  35. http://www.123recht.net/Spiegel-Mindestens-30-Nebenklaumlger-in-Demjanjuk-Prozess-__a43319.html
  36. Prozess gegen John Demjanjuk BR-Online
  37. a b Gutachter belastet Angeklagten Demjanjuk taz, 14. Januar 2010
  38. a b „Was ist los? Ich bin nicht Hitler!“ Focus, 13. Januar 2010
  39. Recht auf Angriff Focus, 23. März 2010
  40. „Wir hörten die Schreie aus den Gaskammern“ SZ, 19. Januar 2010
  41. Demjanjuks Verurteilung ohne Nachweis von Einzeltat möglich? Die Welt, 3. Februar 2010
  42. Zoff um den Ausweis SZ, 14. April 2010
  43. Kriegsverbrecher-Prozess: Demjanjuk droht mit Hungerstreik Focus, 22. Februar 2011
  44. Demjanjuk droht mit Hungerstreik ZDF, 22. Februar 2011
  45. Gericht schließt Beweisaufnahme gegen Demjanjuk Frankfurter Rundschau, 17. März 2011
  46. Staatsanwalt fordert Gefängnisstrafe für Demjanjuk Welt Online, 22.März 2011
  47. Angehörige ermordeter Juden verlangen Bestrafung von Demjanjuk Märkische Oderzeitung, 13. April 2011
  48. http://www.nebenklage-sobibor.de/wp-content/uploads/2011/04/SKMBT_C20311041510150.pdf Schlussvortrag Professor Dr. Cornelius Nestler, Vertreter der Nebenkläger
  49. Prozess gegen John Demjanjuk Anwälte fordern Freispruch für das "Justizopfer" BR-online, 5. Mai 2011
  50. Demjanjuk zu fünf Jahren Haft verurteilt FAZ, 12. Mai 2011
  51. NS-Kriegsverbrechen: Gericht verurteilt Demjanjuk zu fünf Jahren Haft Spiegel Online, 12. Mai 2011
  52. Demjanjuk verurteilt - und frei SZ, 12. Mai 2011
  53. Trotz Verurteilung: Demjanjuk wird aus Haft entlassen Spiegel Online, 12. Mai 2011, abgerufen am 12. Mai 2011
  54. Focus: KZ-Wachmann Demjanjuk in Pflegeheim umgezogen 13. Mai 2011
  55. München: NS-Kriegsverbrecherprozess Fünf Jahre Haft für John Demjanjuk sueddeutsche.de, 12. Mai 2011, abgerufen am 12. Mai 2011
  56. Philip Roth: Operation Shylock. A Confession. 1993. Deutsche Übersetzung: Operation Shylock. Ein Bekenntnis. Übersetzt von Jörg Trobitius, Hanser, München 1994, ISBN 3-446-17693-4.

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  • DEMJANJUK, JOHN° — (Ivan; 1920– ), Nazi death camp guard. Born in the Ukrainian village of Dub Macharenzi, Demjanjuk survived the famine in the Ukraine and was drafted into the Soviet Army at the start of World War II. Sustaining an injury to the back, he was… …   Encyclopedia of Judaism

  • Ivan Demjanjuk — Demjanjuk als Angeklagter 1988 John Demjanjuk, geboren Iwan Mykolajowytsch Demjanjuk (ukrainisch Іван Миколайович Демьянюк, wiss. Transliteration Ivan Mykolajovyč Dem janjuk; * 3. April 1920 in Kosjatyn Rajon), ist ein mutmaßlicher ehemaliger KZ… …   Deutsch Wikipedia

  • Iwan Demjanjuk — Demjanjuk als Angeklagter 1988 John Demjanjuk, geboren Iwan Mykolajowytsch Demjanjuk (ukrainisch Іван Миколайович Демьянюк, wiss. Transliteration Ivan Mykolajovyč Dem janjuk; * 3. April 1920 in Kosjatyn Rajon), ist ein mutmaßlicher ehemaliger KZ… …   Deutsch Wikipedia

  • Demjanjuk, John — (Ivan the Terrible) (1920 )    Demjanjuk entered the United States after World War II and became an auto worker in Cleveland, Ohio. He lost his U.S. citizenship in 1981 after the U.S. justice department built a case that he was Ivan the Terrible …   Historical Dictionary of Israel

  • Демьянюк, Джон — Бывший гражданин США, признанный виновным в пособничестве убийству более 28 тысяч человек в годы Второй мировой войны Украинец, получивший в 1958 году гражданство США и окончательно лишившийся его в 2004 году. В мае 2009 года был депортирован из… …   Энциклопедия ньюсмейкеров

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