Julius von Gierke

Julius von Gierke

Julius von Gierke[1] (* 5. März 1875 in Breslau als Julius Karl Otto Gierke; † 2. August 1960 in Göttingen) war ein deutscher Rechtswissenschaftler der sich vorrangig mit Handels- und Versicherungsrecht befasste.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Julius Gierke war ein Sohn des später geadelten Rechtshistorikers Otto Gierke und dessen Frau Lili, Tochter des Verlegers Karl Friedrich Loening. Nach dem Besuch des Gymnasiums in Breslau und der Ritterakademie Brandenburg studierte er ab 1894 an der Universität Heidelberg, ab 1896 an der Friedrich-Wilhelms-Universität Berlin Rechtswissenschaften. Nach der Promotion 1898 in Berlin erfolgte 1901 seine Habilitation für Bürgerliches Recht an der Universität Göttingen.

Nach Tätigkeit als Privatdozent in Göttingen folgte er 1904 einem Ruf als außerordentlicher Professor an die Universität Königsberg. Vier Jahre später erhielt er dort eine ordentliche Professur und war 1917 Rektor der Hochschule. Ab 1919 lehrte er an der Universität Halle und wechselte schließlich 1925 nach Göttingen.

Julius von Gierke galt als äußerst konservativ und wurde als Sohn des bedeutenden Juristen Otto von Gierke trotz seiner mütterlicherseits jüdischen Abstammung in der Zeit des Nationalsozialismus relativ verschont. Als „Altbeamter“ konnte er nicht entlassen werden, verlor 1934 aber seine Mitgliedschaft in Prüfungsausschüssen. Gierke versuchte sich den politischen Verhältnissen anzupassen, in dem er die Weimarer Republik ablehnte und den Nationalsozialismus befürwortete. Schließlich musste er 1938 auf Druck des Ministeriums seine vorzeitige Emeritierung beantragen.[2] Er blieb in Göttingen und konnte seine Publikationen fortsetzen.

Am 9. Mai 1945 wurde er vom Göttinger Nachkriegsrektor Rudolf Smend wieder zum Mitglied der Universität ernannt, wo er bis kurz vor seinem Tod lehrte.[2]

Werk

Julius von Gierke prägte das Handelsrecht in entscheidenden Maße durch sein Lehrbuch „Handels- und Schiffahrtsrecht“ mit. In der deutschen Tradition des 19. Jahrhunderts hinsichtlich seiner Auffassung von Aufgaben und Stellung des Handelsrechts im Rechtssystem stehend, verfasste er bedeutende Beiträge für die „Zeitschrift für das Gesamte Handelsrecht und Konkursrecht“. Bereits 1907 gehörte er der Redaktion der Zeitschrift an und war von 1926 bis zu seinem Tode Mitherausgeber.

Bereits seit seiner Examensarbeit befasste sich von Gierke mit dem Versicherungsrecht. In seinem Werk „Versicherungsrecht“ (1937–1947) legte er die Erkenntnisse seiner grundlegenden Mitarbeit an diesem Rechtsgebiet in Deutschland dar. Mehr als fünfzig Jahre zählte er zu den angesehensten Wissenschaftler in diesem Fach.

Literatur

Einzelnachweise

  1. zur Familiengenealogie: http://www.von-gierke.de/vgp_1910.htm
  2. a b Anikó Szabó: Vertreibung, Rückkehr, Wiedergutmachung: Göttinger Hochschullehrer im Schatten des Nationalsozialismus. Mit einer biographischen Dokumentation der entlassenen und verfolgten Hochschullehrer. In: Bernd Weisbrod (Hrsg): Veröffentlichungen des Arbeitskreises Geschichte des Landes Niedersachsen (nach 1945). Bd. 15, Wallstein Verlag, 2000, ISBN 978-3-89244-381-0, S. 147–149 (Digitalisat).

Weblinks


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