Juristische Hochschule Potsdam

Juristische Hochschule Potsdam

Die Hochschule des MfS wurde 1951 in Potsdam-Eiche bzw. Potsdam-Golm gegründet und sollte den aus der Arbeiterklasse stammenden und für höhere Aufgaben vorgesehenen Mitarbeitern des Ministeriums für Staatssicherheit eine klassenbewusste Allgemeinbildung und Einweisung in wissenschaftliche Standards verschaffen sowie ihren Studenten die neuesten Erkenntnisse auf dem Gebiet der Geheimdiensttätigkeit (operative Arbeit) vermitteln. Sie war dienstrechtlich der Hauptabteilung Kader und Schulung unterstellt.

Die Hochschule des MfS wurde 1965 in Juristische Hochschule (Potsdam) (JHS) umbenannt. Zwischen 1966 und 1989 erwarben dort rund 3300 Personen den Abschluss eines Diplomjuristen und 347 Personen einen Doktortitel. An der JHS wurde u. a. Alexander Schalck-Golodkowski promoviert.

Inhaltsverzeichnis

Aufgabenstellung im Einzelnen

  • Ausbildung von Offiziersschülern in einem Hochschuldirekt- bzw. -fernstudium zu Diplom-Juristen
  • Durchführung eines Fachschuldirekt- bzw. -fernstudiums
  • Durchführung von Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen
  • Durchführung von Promotionsverfahren zum Dr. jur. und Dr. sc. jur.
  • Lehre und Forschung (Grundlagenforschung, angewandte und anwendungsorientierte Forschung)
  • Gutachtertätigkeit

Die im Wesentlichen für Auslandsspionage zuständige Hauptverwaltung Aufklärung hatte eine eigene Ausbildungsstätte in Gosen.

Personal

  • Personalbestand: 758 Mitarbeiter (670 BU/Fähnriche/BO, 1 HIM, 87 Unteroffiziere auf Zeit)
  • Leiter: Rektor Generalmajor Prof. Dr. sc. jur. Willi Opitz
  • 2 Stellvertreter:
Oberst Dr. sc. jur. Jürgen Seidel (JHS) (1. Stellvertreter)
Oberst Dr. sc. jur. Steffen Flachs (Stellvertreter für Ausbildung und Erziehung)
(Oberst Dr. sc. jur. Heinz Meissner von der Funktion entbunden und ab 1. Oktober 1989 freigestellt für hauptamtliche Parteitätigkeit

Nach dem Ende der DDR

Im Einigungsvertrag vom 31. August 1990 wurde festgelegt, dass alle schulischen, beruflichen und akademischen Abschlüsse und Befähigungsnachweise aus der DDR weiter gelten und die in der DDR verliehenen Titel und akademischen Grade ohne Prüfung weiter geführt werden dürfen (Art. 37). Das an der Stasihochschule erworbene, juristische Diplom berechtigt allerdings nicht zur Neu- oder Wiederaufnahme eines „gesetzlich geregelten juristischen Berufes“.[1] Inhaber der MfS-Diplome können daher nur dann bspw. als Rechtsanwalt arbeiten, wenn sie bereits am 3. Oktober 1990 eine Zulassung als Rechtsanwalt in der DDR hatten.[2] Von einem Entzug bereits bestehender Rechtsanwaltszulassungen wurde abgesehen.

Die Gebäude der Hochschule sind heute als "Komplex II Golm" Teil der 1991 gegründeten Universität Potsdam.

Verweise

Literatur

  • Günter Förster: Die Dissertationen an der „Juristischen Hochschule“ des MfS. Eine annotierte Bibliographie, Berlin 1994.
  • Günter Förster: Die Juristische Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit. Die Sozialstruktur ihrer Promovenden, Münster 2001.
  • Stefan Gerber: Zur Ausbildung von Diplomjuristen an der Hochschule des MfS, Berlin 2000.
  • Jens Gieseke: Die hauptamtlichen Mitarbeiter der Staatssicherheit. Personalstruktur und Lebenswelt 1950-1989/90, Berlin 2000.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Einigungsvertrag Anlage I, Kapitel III, A III Sachgebiet A (Rechtspflege) Abschnitt III, Nr. 8 Buchst. y, jj
  2. Ilko-Sascha Kowalczuk: "Sie sind wieder da" - Vom Stasi-Offizier zum Rechtsanwalt bei bpb.de, Zugriff am 29. Dezember 2008

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