Anaesthesiepflege

Anaesthesiepflege
Arbeitsplatz: Intensivbett mit entsprechenden Überwachungsgeräten

Fachgesundheitspfleger (Fachkrankenpfleger) für Anästhesie und Intensivpflege sind Gesundheits- und Krankenpflegekräfte, die nach einer in der Regel zweijährigen Fachweiterbildungsmaßnahme in der Intensivpflege oder der Anästhesie arbeiten. Ihre Aufgaben liegen vor allem in der ärztlichen Assistenz und in der Überwachung und Versorgung von Patienten mit situationbedingten Einschränkungen der Vitalfunktionen, die Einsatzorte liegen überwiegend im Bereich der Anästhesie, des Operationssdienstes und der klinischen oder häuslichen Intensivmedizin.

Inhaltsverzeichnis

Fachweiterbildung zum Fachkrankenpfleger für Intensivpflege und Anästhesie

Voraussetzungen

Voraussetzung für eine Tätigkeit in der Intensivpflege oder der Anästhesie ist eine abgeschlossene Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger, beziehungsweise ein Examen als Krankenpflegekraft. Nach entsprechender mindestens zweijähriger Berufserfahrung, davon 6 Monate auf einer Intensivstation, besteht die Möglichkeit, eine zweijährige, berufsbegleitende Fachweiterbildung zum Fachkrankenpfleger für Intensivpflege und Anästhesie zu absolvieren. In den meisten Bundesländern wird ein zweites staatliches Examen abgelegt. Der Begriff Fachkrankenschwester respektive Fachkrankenpfleger ist demnach eine geschützte Berufsbezeichnung. Grundlage dieser Weiterbildung ist die „Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für Pflegeberufe“ des jeweiliges Bundeslandes.

Dauer und Aufbau

Die in der Regel zweijährige Weiterbildung erfolgt berufsbegleitend. Insgesamt werden 720 bis 800 Stunden fachtheoretischer und fachpraktischer Unterricht angeboten. Die Praktikumseinsätze werden von der Weiterbildungsstätten in den folgenden Einsatzgebieten geplant:

  • Operative Intensivstationen oder anästhesiologische Intensivstation
  • Neurochirurgische Intensiv- oder Herz-,Thorax-, Gefäßchirurgie-Intensivstationen, Allgemeinchirurgische oder interdisziplinäre anästhesiologische Intensivstation
  • Innere Intensivstationen
  • Dialyseabteilung
  • Anästhesieabteilung: Operationssäle und Aufwachraum

Ein Teil der Unterrichtsstunden wird von den hauptamtlichen Lehrpersonen in den Einsatzgebieten erteilt.

Abschluss

Die Weiterbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab, die aus einem praktischen, einem schriftliche und einem mündlichen Teil besteht. Statt der schriftlichen Prüfung kann auch eine dreimonatige Facharbeit geschrieben werden. Die Teilnehmer erhalten ein Prüfungszeugnis und eine Urkunde die berechtigt, die Berufsbezeichnung "Gesundheits und Krankenpfleger für Intensivpflege und Anästhesie" zu führen.

Geschichte der Fachweiterbildungen

Anfang der sechziger Jahre gab es bereits in den skandinavischen Ländern, den USA und in der Schweiz pflegerische Weiterbildungen und Lehrgänge im Bereich der Intensiv- und Anästhesiepflege. Ab etwa 1950 beschäftigten sich die deutschen Chirurgen mit solchen Neuerungen. Zitat: "Es ist die Frage der Ausbildung von Narkose-Schwestern zu prüfen, die nach den deutschen Verhältnissen besser einsatzfähig wären. Nach deutschem Recht ist noch immer der Operateur für die gesamte Operation verantwortlich, der Narkotiseur ist sein Erfüllungsgehilfe". In Deutschland führten sowohl einzelne Kliniken, beispielsweise München und Freiburg, als auch die Bundeswehr in Koblenz ab 1964 Lehrgänge durch, um einerseits Pflegekräfte zu qualifizieren, andererseits den damaligen Mangel an Anästhesisten zu kompensieren.

Therese Valerius, eine Oberschwester der Uni Mainz, lernte bei ausländischen Hospitationen verschiedene Weiterbildungen für das Pflegepersonal kennen. Sie plante ab 1962 ein Konzept für Mainz. Valerius sowie die Anästhesie-Professoren Hálmagyi und Nolte begannen 1964 in Mainz mit der ersten systematischen Fachweiterbildung über zwei Jahre. 1966 legten dort die ersten sieben Schwestern das Abschlussexamen ab. In Ulm begann die Fachweiterbildung im Jahr 1969 mit einem Jahr Dauer nach der Regelung der „Deutschen Gesellschaft für Anästhesie und Wiederbelebung“ (DGAW). Die DGAW veröffentlichte 1972 Richtlinien über die Weiterbildung zur Fachschwester/zum Fachpfleger. Die spätere Dreiteilung in den Fachrichtungen der Intensivweiterbildung wurde 1972 im Mainzer Weiterbildungsprogramm übernommen.

Unter der Federführung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) haben Vertreter der Deutschen Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste (DGF) und der drei ärztlichen Fachgesellschaften in der Intensivmedizin 1975 und 1976 eine Weiterbildungsordnung erarbeitet, welche am 16. November 1976 als „Muster für eine landesrechtliche Ordnung der Weiterbildung und Prüfung zu Krankenschwestern, Krankenpflegern und Kinderkrankenschwestern in der Intensivpflege - Empfehlung der DKG“ veröffentlicht wurde. Sie bildet die Grundlage für die Weiterbildungsordnungen im Bereich der Gemeindekrankenpflege, der Psychiatrie, des Operationsdienstes, der Rehabilitation, der Nephrologie und der Onkologie. Schon 1975 hatten die Länder eine „Rahmenordnung für die Weiterbildung in den verschiedenen Fachrichtungen der Krankenpflege“ herausgegeben. Hier wurde unter anderem die Dauer von zwei Jahren, die 720 Stunden Unterricht sowie eine Abschlussprüfung festgeschrieben .

Diese Eckdaten gelten für die meisten der heute angebotenen Fachweiterbildungen und gingen in den Bundesangestelltentarif (BAT )für die Einstufung nach KR VI ein. Die Rahmenordnung wurde 1991 geändert und verbessert. Da die Weiterbildung unter die Kulturhoheit der Länder fällt, haben weder die staatlichen Rahmenordnungen noch die Musterordnungen der DKG zu einer Einheitlichkeit geführt, Im Bereich der Intensivpflege gibt es in vier Bundesländern verschiedene landesrechtliche Regelungen.

Aufgaben

Anästhesie

Operationssaal

Die Aufgaben der Anästesiepflege umfassen insbesondere Operationsvorbereitungen und ärztliche Assistenz. Ein Anästhesist und eine Anästhesiepflegekraft arbeiten hierbei als Team zusammen, wobei die Pflegekraft die Vorbereitung und regelmäßige Überprüfung der Narkosegeräte, der Überwachungsmonitore und anderer Überwachungsgeräte, Vorbereitung der Narkosemittel und weiterer benötigter Medikamente übernimmt. Die Gabe benötigter Medikamente und Infusionen wird nach Anweisung durch die Pflegekraft durchgeführt, sie assistiert bei Narkoseeinleitung, Aufrechterhaltung und der Ausleitung. Eine weitere Aufgabe kann das Einschleusen in den OP und die Lagerung auf dem Operationstisch sein, für die jedoch grundsätzlich der Operateur verantwortlich ist, obwohl sie häufig an das entsprechende Pflegepersonal delegiert wird. Die Anästhesiepflegekraft ist neben dem Anästhesisten verantwortlich für die Übergabe des Patienten an den Aufwachraum, der entweder von Fachpflegekräften aus dem OP-Bereich oder durch Intensivpflegepersonal besetzt ist, die Nachbereitung des Anästhesiearbeitsplatzes und die hygenisch korrekte Wiederaufbereitung verwendeter Materialien. Im Aufwachraum werden die Patienten je nach Art der Operation noch bis zu mehreren Stunden mit Hilfe des Überwachungsmonitors engmaschig überwacht, ehe sie wieder auf die Station zurückverlegt werden.

Weitere Tätigkeiten der Anästhesiepflegekraft sind die Übernahme und Betreuung schwerstverletzter Patienten im Schockraum, die in einigen Häusern aber auch vom Intensivpflegepersonal übernommen wird. In manchen Häusern werden auch hausinterne Reanimationen vom Anästhesiepflegepersonal mitbetreut.

Intensivpflege

Intensivmedizinische Überwachung durch eine Intensivpflegekraft (USA)

Die Aufgaben der Intensivpflege umfasst neben der grundpflegerischen Versorgung des Patienten insbesondere die Überwachung der Vitalfunktionen, die Bedienung der Überwachungsgeräte beziehungsweise der Dialyse- und Beatmungsgeräte und die Behandlungspflege nach ärztlicher Anordnung. Hierzu gehören beispielsweise die Verabreichung von Medikamenten, Assistenz bei verschiedenen kleineren Eingriffen wie der Bronchoskopie oder Anlage eines zentralen Venenketheters und andere Maßnahmen, wie das Anlegen eine Magensonde, das endotracheale Absaugen oder Verbandswechsel. Weitere Aufgaben sind Transportbegleitung, die psychologische Betreuung des Patienten oder seiner Angehörigen und die Sterbebegleitung. Dabei ist die Intensivpflege nicht zwangsläufig an ein klinisches Umfeld gebunden, sondern kann auch im häuslichen Bereich, beispielsweise im Rahmen der Heimbeatmung stattfinden.

Zukunftsaussichten

Seit etwa Anfang des 21. Jahrhunderts gibt es in Halle/Saale und Frankfurt/Main Pilotprojekte um Anästhesietechnische Assistenten (ATA) auszubilden, die jedoch nicht dem Pflegeberuf zugerechnet werden.[1]

Im HELIOS-Kliniken Konzern existiert seit 2004 eine interne, einjährige Weiterbildung für Anästhesiepfleger zum Medizinischen Assistent für Anästhesie (MAfA). Am 9. März 2007 meldete der MDR, HELIOS habe das Programm beendet. In der Meldung des MDR wurde von einem „stark umstrittenen Programm zur Organisation von Narkosen“ gesprochen und auf einen bisher ungeklärten Vorfall verwiesen. Es heißt: „Vor anderthalb Jahren hatte ein Abiturient bei einer Routine-Operation am Helios-Klinikum Erfurt einen Herzstillstand erlitten. Sein Hirn wurde dabei schwer geschädigt. Bei der Narkose war ein MAfA eingesetzt. Helios bestreitet jedoch einen Zusammenhang.“ Ebenfalls am 9. März 2007 gab die HELIOS Kliniken GmbH eine neue „Konzernregelung Anästhesie“ bekannt, mit der die Ärzte angewiesen werden, den MAfA nicht über den durch die ärztlichen Fachgesellschaften vorgegebenen Rahmen hinaus einzusetzen.

Beide Ansätze sind umstritten, da sie das Konzept der Parallelnarkose beinhalten, das heißt für jeden Patienten ist ein ATA/MAfA zuständig, während der Anästhesist aber nur zur Narkoseeinleitung, Ausleitung und bei Problemen hinzukommt, so dass er mehrere Narkosen gleichzeitig betreuen kann. Diese personal- und somit kostensparende und im europäischen Ausland übliche Praxis wird von den Berufsverbänden der Anästhesisten, der Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) und dem Berufsverband Deutscher Anästhesisten (BDA) in der „Münsteraner Erklärung zur Parallelnarkose“[2] aus rechtlichen und qualitativen Gründen klar abgelehnt.[3]

Einzelnachweise

  1. Information der Universität Halle zur ATA Ausbildung
  2. DGAI: Münsteraner Erklärung zur Parallelnarkose (PDF)
  3. Erik Hahn: Der Einsatz von nichtärztlichen Anästhesieassistenten im Rahmen von Parallelnarkosen - Eine rechtliche Betrachtung KU Gesundheitsmanagement 08/2008, S. 34-36

Literatur

  • Lothar Ullrich, Dietmar Stolecki, Matthias Grünewald (Hrsg.): Thiemes Intensivpflege und Anästhesie, Georg Thieme Verlag, 2006, ISBN 3131309105
  • Rainer Christ: Anästhesie, Intensivmedizin, Intensivpflege, Elsevier GmbH Deutschland, 2004, ISBN 343725717X
  • Eva Knipfer, Martin Allgeier: Klinikleitfaden Anästhesiepflege, Elsevier GmbH Deutschland, 2006, ISBN 3437274503

Weblinks


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