Kapitalrücklage

Kapitalrücklage

Eine Kapitalrücklage ist im Rechnungswesen die Folge bestimmter, gesetzlich vorgeschriebener Vorgänge bei der eigenkapitalbezogenen Außenfinanzierung von Unternehmen.

Inhaltsverzeichnis

Allgemeines

Die Kapitalrücklage ist Bestandteil der offenen Rücklagen.[1] Diese sind nach der Gliederungsvorschrift des § 266 Abs. 3 HGB getrennt voneinander auszuweisen. Nach dem Grundkapital folgt die Kapitalrücklage, danach die Gewinnrücklage mit ihren verschiedenen Unterarten. Einstellungen in die Kapitalrücklage und Auflösungen sind bei der Bilanzaufstellung vorzunehmen (§ 270 Abs. 1 HGB).

Arten

Die Unterarten der Kapitalrücklage sind in § 272 Abs. 2 HGB abschließend aufgezählt.

Werden insbesondere im Rahmen einer Kapitalerhöhung neue Aktien ausgegeben, so wird meist ein über dem Nennbetrag der Aktie liegender Emissionskurs festgelegt. Der über den Nennwert hinausgehende Teil wird Agio (Aufgeld) genannt und von der Gesellschaft als Zahlungseingang vereinnahmt, sodass zum Bilanzausgleich ein gleich großer Posten in Form einer Kapitalrücklage zu verbuchen ist. Falls ausnahmsweise Aktien zum Nennwert („pari“) emittiert werden, fällt keine Kapitalrücklage an; eine Emission von Aktien unter ihrem Nennwert („Unterpari-Emission“) ist nach § 9 AktG verboten. Ist kein Nennwert vorhanden, gilt als Berechnungsgrundlage eines Agios der rechnerische Wert.

Andere Zuzahlungen sind bei der GmbH das eingeforderte Nachschusskapital und bei der Aktiengesellschaft die freigewordenen Beträge einer Kapitalherabsetzung.

Gesetzliche Rücklagen

Die Kapitalrücklage gehört mit den Gewinnrücklagen zur gesetzlichen Rücklage. In die Gewinnrücklagen sind solange 5 % des Jahresüberschusses einzustellen, bis diese zusammen mit der Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 HGB) 10 % des Grundkapitals erreichen (§ 150 Abs. 2 AktG). Die Aktiengesellschaft und Kommanditgesellschaft auf Aktien hat also auch durch die Emission von Anteilsrechten die Möglichkeit, über Agiobeträge die Bildung der gesetzlichen Rücklage zu beeinflussen. In der Regel wird jedoch die gesetzliche Rücklage über Gewinnrücklagen mittels Gewinnthesaurierung gespeist.

Die Kapitalrücklage ist die einzige Rücklageform, die dem Unternehmen von außen zugeführt wird (Außenfinanzierung), während die übrigen Rücklageformen Innenfinanzierung darstellen.

Literatur

  • Adolf Gerhard Coenenberg u. a.: Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse. 21. überarbeitete Auflage. Schäffer-Poeschel Verlag, Stuttgart 2009, ISBN 978-3-7910-2770-8.
  • Günter Wöhe, Heinz Kußmaul: Grundzüge der Buchführung und Bilanztechnik. (Nach neuem HGB). 7. völlig überarbeitete Auflage. Vahlen Verlag, München 2010, ISBN 978-3-8006-3683-9 (Vahlens Lernbücher).

Einzelnachweise

  1. Heiner Hahn/Klaus Wilkens, Buchhaltung und Bilanz, Teil B: Bilanzierung, 2000, S. 108
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