Kapitalverbrechen

Kapitalverbrechen

Kapitalverbrechen ist ein historisch begründeter, mittlerweile nur noch umgangssprachlicher Begriff für eine besondere schwere, nach damaligem Recht mit dem Tode (Dekapitation) zu ahndende Straftat. Die Bezeichnung leitet sich vom lateinischen capitalis – deutsch: hauptsächlich; das Haupt (caput), den Kopf betreffend – ab. Ein Kapitalverbrechen ist also per Wortbedeutung ein Hauptverbrechen. Ursprünglich bezeichnete der Begriff mit dem Verlust des Lebens - bzw. eben des Kopfes - zu ahndende Straftaten.

Da der Begriff Kapitalverbrechen in der heutigen Kriminalistik und Rechtswissenschaft nicht mehr verwendet wird, existiert keine klare Definition. Der Duden definiert ein Kapitalverbrechen als „schwere Straftat wie Mord, schwerer Raub o. Ä.“

Mit Kapital im Sinne von Geld hat der Begriff hingegen nichts zu tun.

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