Kapitulation

Kapitulation

Eine Kapitulation ist völkerrechtlich eine einseitige Unterwerfungserklärung und ist in der Haager Landkriegsordnung festgehalten. Militärisch erklärt zum Beispiel der Befehlshaber einer Festung oder eines Schiffes durch das Hissen einer weißen Fahne oder das Streichen der Flagge die Bereitschaft, keinen Widerstand mehr leisten zu wollen.

GFM Wilhelm Keitel unterzeichnet in der Nacht vom 8. zum 9. Mai 1945 in Berlin-Karlshorst die bedingungslose Kapitulation der deutschen Streitkräfte.

Inhaltsverzeichnis

Formen

Bei der Kapitulation unterscheidet man zwischen einer

  • (bedingten oder ehrenvollen) Kapitulation, bei der der Unterlegene Bedingungen nennt, von denen die Einstellung der Kampfhandlungen abhängig ist; meist sind dies die Schonung der Freiheit („Freier Abzug“) oder zumindest des Lebens der Unterlegenen – „Freier Abzug“ oder „Behandlung als reguläre Kriegsgefangene“ (altertümlich: ihnen wird Pardon gegeben). Im Gegensatz zum Waffenstillstand wird die siegreiche Partei den Gegner meist entwaffnen, um Angriffen im Falle eines Gesinnungswandels vorzubeugen. Bis in die Zeit des Deutsch-Französischen Krieges gab es den Freien Abzug mit Waffen und militärischen Ehren. Die kapitulierende Streitmacht durfte in geschlossener Formation mit fliegenden Fahnen, mit voller Bewaffnung, mit ihrem privaten Eigentum, mit klingendem Spiel (also mit musizierender Militärkapelle) und brennender Lunte den Schauplatz auf einem vereinbarten Weg verlassen. Häufig musste sich jeder abziehende Soldat verpflichten, eine gewisse Zeit, meist ein Jahr oder für die Dauer des Feldzuges, nicht gegen den anderen Kapitulationsunterzeichner zu kämpfen.
  • bedingungslosen Kapitulation, bei der außer der militärischen Kapitulation auch die staatlich-politische Kapitulation vollzogen wird. Die Befehlsgewalt über alle Einrichtungen des Militärs geht dabei auf den Gegner über. Es ist aber stets das Militär, welches die Kapitulation vollzieht. Der Begriff der bedingungslosen Kapitulation (unconditional surrender) wurde erstmals im amerikanischen Sezessionskrieg 1861/65 verwendet. Die Armeen der Südstaaten mussten dabei einzeln kapitulieren (Lee, Jonston, …). Die Südstaaten hörten auf, als unabhängiges staatspolitisches Gebilde zu existieren und kamen wieder unter die Herrschaft der Union (USA).
    Im Zweiten Weltkrieg wurde der Begriff der bedingungslosen Kapitulation 1943 auf der Konferenz von Casablanca zum ersten Mal von den Alliierten gegenüber Deutschland und Japan verwendet. Damit wurde die Möglichkeit eines Waffenstillstandes auch mit einer anderen politischen Führung ausgeschlossen. Der Gegner sollte entwaffnet, das Land besetzt und eine Militärregierung der Alliierten installiert werden.

Vor der Festlegung des Völkerrechts war eine Kapitulation ein sehr einseitiger Vertrag und verpflichtete den Sieger zu nichts – oft wurde die militärische Besatzung hingerichtet und die Zivilbevölkerung in die Sklaverei verkauft. Deshalb wurde oft bis zum bitteren Ende Widerstand geleistet, wenn mit der Gnade des Gegners nicht zu rechnen war. Das Völkerrecht bot den Unterlegenen die Möglichkeit, gewisse Grundrechte zu behalten, die ein derart barbarisches Gemetzel ausschlossen. Vorher gab es nur den Begriff der militärischen Ehre, was zwar sehr dehnbar war, aber zumindest ein Fortschritt gegenüber den ohne Regeln geführten Konflikten abseits jeglicher Ethik.

Der Unterlegene in einem Konflikt forderte für das Niederlegen der Waffen bestimmte Konzessionen ein. Das konnten territoriale Forderungen sein oder etwa Garantien für die Zivilbevölkerung gegen Plünderungen und Übergriffe. Genauso wie man den Unterlegenen noch mit Würde behandelte, durften die in den Gesprächen ausgehandelten und in der Kapitulationsurkunde – auch Kapitulationsvertrag genannt – festgeschriebenen Bedingungen nicht verletzt werden.

Beispiele

Eine bedingte Kapitulation, auch bezeichnet als ehrenvolle Kapitulation, wurde der deutschen 6. Armee vom sowjetischen Generaloberst Rokossowski am 8. Januar 1943 in Stalingrad angeboten:

„Wir garantieren allen Offizieren, Unteroffizieren und Mannschaften, die den Widerstand aufgeben, Leben und Sicherheit sowie bei Kriegsende die Rückkehr nach Deutschland oder auf Wunsch der Kriegsgefangenen in ein beliebiges anderes Land. Alle Wehrmachtangehörigen der sich ergebenden Truppen behalten ihre Uniform, ihre Rangabzeichen und Orden, die persönlichen Gebrauchs- und Wertgegenstände. Den höheren Offizieren werden Degen und Dienstwaffe belassen. Den Offizieren, Unteroffizieren und Mannschaften, die sich gefangen geben, wird sofort normale Verpflegung verabreicht. Allen Verwundeten, Kranken und Frostbeschädigten wird ärztliche Hilfe zuteil. Wir erwarten Ihre schriftliche Antwort am 9. Januar 1943 um 15 Uhr 00 Minuten Moskauer Zeit durch einen von Ihnen persönlich bevollmächtigten Vertreter, der in einem mit weißer Flagge kenntlich gemachten Personenkraftwagen auf der Straße von der Ausweichstelle Konnij zur Station Kotluban zu fahren hat. Ihr Vertreter wird am 9. Januar 1943 um 15 Uhr 00 Minuten von bevollmächtigten russischen Offizieren im Rayon >8<, 0,5 km südöstlich der Ausweichstelle 564, erwartet. Sollte unsere Aufforderung zur Kapitulation von ihnen abgelehnt werden, so kündigen wir an, dass die Truppen der Roten Armee und der Roten Luftwaffe gezwungen sein werden, zur Vernichtung der eingekesselten deutschen Truppen zu schreiten. Die Verantwortung für deren Vernichtung tragen Sie.“

Generaloberst Rokossowski

Nachdem dieses Angebot durch die Deutschen zunächst abgelehnt worden war, mussten die verbleibenden Truppen am 31. Januar den Kampf aufgeben, ohne Bedingungen nennen zu können. Von 107.800 deutschen Soldaten kehrten nur 6.000 aus der Gefangenschaft zurück. Inwiefern sich die sowjetische Führung an die Bedingungen gehalten hätte, darf trotzdem bezweifelt werden, da die Bedingungen einer Kapitulation weder einklagbar sind noch durch Gewalt eingefordert werden können.

Kapitulation einzelner Verbände

Gen. B. H. Elster auf der Loire-Brücke bei Beaugency (Sept. 1944)

Die weiße Fahne ist offiziell seit 1907 in der Haager Landkriegsordnung juristisch festgelegt, als das Symbol für die Kapitulation einzelner Verbände. In der Landkriegsordnung ist festgelegt worden, dass kriegsführende Parteien sich „ritterlich“ verhalten müssen. Da es um 1900 noch Belagerungskriege gab, wurde ein Zeichen gewählt, das auch beim schlimmsten Kampflärm und Pulverrauch aus der Ferne gut zu erkennen ist. Die Farbe Weiß hat dabei als Symbol für Reinheit und Unschuld sicherlich auch einen christlichen Hintergrund. Die weiße Fahne gilt bis heute für Soldaten und Zivilisten als verbindliches Zeichen, das Feuer einzustellen, weil sich Menschen ergeben wollen.

Andere Bedeutungen des Begriffes

Vertrag

Kapitulation (von lat. capitulare, „in Kapitel einteilen“) bezeichnete ursprünglich einen Vertrag oder eine schriftliche Vereinbarung im allgemeinen Sinn.

Im militärischen Sinn war sie

Speziell wurde der Begriff in folgenden Fällen verwendet:

Umgangssprache

Im umgangssprachlichen Gebrauch wird der Begriff der Kapitulation auch dann verwendet, wenn eine Seite geschlagen ist und vom Gegner diktierte Waffenstillstandsbedingungen annehmen muss. Hier fehlt jedoch die für eine Kapitulation erforderliche Besetzung und Entwaffnung. Ein Beispiel wäre der Waffenstillstand von Compiègne 1918. Das Deutsche Reich war zwar militärisch geschlagen, aber keinesfalls bereit, sein Schicksal in fremde Hände zu legen.

Auch wenn jemand ein Vorhaben oder eine Meinung beispielsweise mangels Unterstützung oder aufgrund starker Gegenargumente aufgeben muss, wird umgangssprachlich der Begriff der Kapitulation verwendet: „Da muss ich kapitulieren!“

Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Kapitulation – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

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