Karl-Heinz Schreiber

Karl-Heinz Schreiber

Karlheinz Schreiber (* 25. März 1934 in Petersdorf (Thüringen)) ist ein deutscher Waffenhändler, der mehrfach deutsche Politiker mit Millionenbeträgen bestochen haben soll. Er gilt als eine der Schlüsselfiguren in der CDU-Spendenaffäre um Helmut Kohl und Wolfgang Schäuble sowie im Prozess gegen Max Strauß. Schreiber war langjährig ein herausgehobenes CSU-Mitglied, bedingt durch sein besonderes langjähriges Vertrauensverhältnis zu Franz-Josef Strauß bzw. seiner Nähe zur Familie Strauß. In dem mehrfach z. B. in der Süddeutschen Zeitung ausschnittsweise veröffentlichtem Terminplaner fanden sich neben Geldsummen die mit Decknamen bezeichneten Empfänger (mutmaßlich z. B. „Maxwell“ für Max Strauß) auch die Namen weiterer lokaler Persönlichkeiten, z. B. des früheren Landrates (Landkreis Landsberg) und Bezirkstagspräsidenten (Bezirkstag von Oberbayern) Erwin Filser und anderen.

Inhaltsverzeichnis

Schreiber und Schäuble

Große Öffentlichkeitswirksamkeit erzielte der Umstand, dass Wolfgang Schäuble von Schreiber 100.000,- DM entgegennahm. Der Verbleib dieser Zahlung konnte bis heute nicht geklärt werden. Weitere Spendenbeträge konnten zum Teil von der CSU noch nachträglich legalisiert werden.[1]

Schreiber und Pfahls

Außerdem hat der Rüstungslobbyist Schreiber den Staatssekretär Ludwig-Holger Pfahls mit 3,8 Mio. D-Mark (etwa 1,9 Mio. Euro) bestochen, um eine schnelle Lieferung von „Fuchs”-Panzern nach Saudi-Arabien zu ermöglichen. Pfahls befand sich von 1999 bis Juli 2004 auf der Flucht, als er schließlich in Paris verhaftet wurde. Nach dem umfassenden Geständnis im August 2005 nach einem Handel mit der Staatsanwaltschaft verurteilte ihn das Landgericht Augsburg zu 2 Jahren und 3 Monaten Haft wegen Vorteilsnahme und Steuerhinterziehung. Da Pfahls die Untersuchungshaft im Ausland angerechnet wurde, galt bei der Augsburger Urteilsverkündung die Strafe als verbüßt und er verließ das Gericht als freier Mann. Eine der vielen offenen Fragen rund um die CSU-Spendenaffären ist, warum Herr Pfahls sich angesichts des geringen ihm nachgewiesenen Straftatumfanges anfangs derart bemühte, für die Ermittlungsbehörden spurlos verschollen zu bleiben.

FMS

In der Gesellschaft FMS, die der Familie Strauß gehörte, war Schreiber bis 1996 Direktor. Damals war gegen Schreiber bereits ein Ermittlungsverfahren eröffnet, sein Haus in Kaufering war durchsucht worden. Ebenfalls wurde das Haus seines privaten Vermögensverwalters Reiter sowie dessen Büro durchsucht. (Herr Reiter ist Direktor der Sparkasse Landsberg am Lech.)

Strafverfolgung und Umzug nach Kanada

Schreiber ist zurzeit in Auslieferungshaft in Kanada. Er besitzt außer der deutschen auch die kanadische Staatsangehörigkeit.

In Deutschland ist ein Haftbefehl gegen Schreiber anhängig. Gegen eine drohende Auslieferung wehrt er sich seit 1999 mit juristischen Mitteln. Am 8. März 2006 gab das höchste Berufungsgericht der kanadischen Provinz Ontario in Toronto bekannt, dass die Berufung Schreibers gegen die Auslieferungsentscheidung des kanadischen Justizministeriums vom Oktober 2004 abgelehnt wurde. Schreibers Anwalt gab nach der Entscheidung bekannt, dass der Fall vor den Supreme Court of Canada, vergleichbar dem deutschen Bundesgerichtshof, gebracht würde. Die von drei Amerikanern eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen das Auslieferungsgesetz Kanadas wurde im Juli 2006 jedoch abgewiesen. Die juristischen Möglichkeiten Schreibers, sich einer Auslieferung an die Bundesrepublik Deutschland zu entziehen, hatten sich somit praktisch erschöpft.

Anfang Februar 2007 befand sich Schreiber laut Presseberichten schließlich in kanadischer Auslieferungshaft. Es gilt jedoch als wahrscheinlich, dass zumindest ein Teil der Vorwürfe gegen Schreiber bis zu seiner endgültigen Auslieferungsentscheidung in Kanada verjährt sind und deshalb nicht mehr vor einem deutschen Gericht verhandelbar sind.

Nach Informationen der Augsburger Allgemeinen kam Schreiber zwischenzeitlich wieder auf freien Fuß. Das höchste Berufungsgericht der kanadischen Provinz Ontario entließ ihn am Donnerstag, dem 8. Februar 2007, aus der Auslieferungshaft, jedoch wurde er Anfang Mai 2007 wieder inhaftiert. Am 10. Mai 2007 scheiterte Schreibers Einspruch gegen die Auslieferung an diesem Berufungsgericht.

Am 24. März 2007 brachte er eine Klage beim Obersten Gericht der kanadischen Provinz Ontario gegen Brian Mulroney, den ehemaligen konservativen Premierminister von Kanada, wegen Vertragsbruches ein. Er behauptete, Mulroney hätte ihm zwischen 1993 und 1994 versprochen, finanzielle und politische Hilfe gegen Zahlung von 300.000 CAD für den Bau einer Transportpanzerfabrik in Québec zu leisten. Mulroney soll diese Hilfe aber nicht gewährt haben.

Seine Klage bezüglich seiner Auslieferung wurde von einem Bundesrichter in Halifax am 11. Juni 2007 zurückgewiesen. Zu diesem Zeitpunkt blieb ihm als einziges Rechtsmittel nur noch ein Einspruch am obersten Gerichtshof von Kanada, welcher zunächst im Oktober 2007 zurückgewiesen wurde.[2]

Am 5. November reichte Schreiber durch seinen Anwalt Edward Greenspan eine Erklärung beim Obersten Gericht Ontarios ein. Die Erklärung enthielt einige Vorwürfe, u. a. den, dass Mulroney noch im Amt war, als er den Vertrag beschlossen habe, und dass der jetzige konservative Premierminister Stephen Harper durch Mulroney einen Brief von Schreiber erhalten haben soll. Diese Äußerungen sorgten für großen Wirbel in den Medien. Harper berief einen Untersuchungsausschuss, versprach seine Zusammenarbeit und verbot den Kontakt zwischen Mitgliedern der Fraktionssitzung und Mulroney während der Untersuchung.

Am 13. November 2007 berief Harper eine unabhängige Untersuchungskommission, nachdem Mulroney diese persönlich gefordert hatte.[3]

Am 15. November 2007 scheiterte Schreibers Antrag für die Aufhebung des Auslieferungsbefehls. Der kanadische Justizminister Rob Nicholson sicherte aber einen Aufschub bis zum 1. Dezember zu. Es bleibt Schreiber nun eine letzte Möglichkeit, den Auslieferungsbefehl beim Obersten Gerichtshof anzufechten, sofern der Gerichtshof seinen Antrag überhaupt annimmt.[4] Am 30. November 2007 gewährte das Berufungsgericht der Provinz Ontario Schreiber eine weitere Frist, um erneut vor dem Obersten Gerichtshof gegen seine Ausweisung nach Deutschland vorgehen zu können. Am 4. Dezember 2007 entschied das Berufungsgericht der Provinz Ontario, Schreiber gegen eine Kaution von 1,3 Millionen kanadischen Dollar vorerst wieder freizulassen.[5]

Politiker in der kanadischen Opposition wollen die Auslieferung verzögern, damit Schreiber für eventuelle Aussagen vor dem Untersuchungsausschuss zur Verfügung steht.

Weblinks

Fußnoten

  1. Bekanntmachung von Rechenschaftsberichten der politischen Parteien für das Kalenderjahr 1999 (1. Teil – Bundestagsparteien) (Seite 184)
  2. Süddeutsche Zeitung: Urteil in Kanada – Schreiber scheitert erneut vor Gericht, 4. Oktober 2007
  3. The Globe and Mail: Harper calls public inquiry as RCMP to probe affidavit, 14. November 2007
  4. AFP: Karlheinz Schreiber unterliegt im Kampf gegen Auslieferung, 16. November 2007
  5. Financial Times Deutschland: Schreiber vor Freilassung auf Kaution, 4. Dezember 2007

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