Andreas Heusler (1834–1921)

Andreas Heusler (1834–1921)

Andreas Heusler (* 30. März 1834 in Basel; † 2. November 1921 ebenda) war ein Schweizer Jurist, Rechtshistoriker und Politiker.

Inhaltsverzeichnis

Leben und öffentliches Wirken

Andreas Heusler wurde als Sohn des gleichnamigen Juristen, Rechtshistorikers und Politikers Andreas Heusler (1802–1868) und der Dorothea geb. Ryhiner in Basel geboren. Er studierte Rechtsgeschichte in Basel, Göttingen und Berlin und wurde 1856 in Berlin mit einer Dissertation über zwei Pandektenstellen betreffend Prädialservituten (Grunddienstbarkeiten im römischen Recht) promoviert.

Heusler kehrte nach Basel zurück und wirkte von 1856 bis 1858 an der Ordnung des Archivs des Basler St.-Peter-Stifts mit. Von 1857 bis 1859 war er Gerichtsschreiber am Zivilgericht, ab 1859 Ersatzrichter. 1858 erhielt Heusler an der Universität Basel die Lehrberechtigung für Zivilprozessrecht. Am 25. Februar 1862 heiratete er die aus einer alteingesessenen Basler Familie stammende Adelheid Sarasin (* 1841), mit der er drei Kinder hatte, darunter den Altgermanisten Andreas Heusler (* 1865). Adelheid Heusler-Sarasin verstarb bereits 1878 nach längerer Krankheit.

Von 1863 bis 1913 war Heusler als Nachfolger von Wilhelm Arnold ordentlicher Professor für Deutsches Recht an der Universität Basel. Zugleich entfaltete er seine politische Tätigkeit als konservatives Mitglied im Basler Grossen Rat von 1866 bis 1902. Im Rat galt er zwar als Autorität in Gesetzgebungsfragen, blieb mit seinem konservativen Standpunkt jedoch politisch erfolglos, da sich im Kanton wie auch auf gesamtschweizerischer Ebene die radikal-liberale Richtung durchgesetzt hatte.[1]

1865 arbeitete Heusler, der seit 1863 der Justizkommission angehörte, ein Basler Zivilgesetzbuch aus, das in dieser Form nicht realisiert wurde, da man bereits ein gesamtschweizerisches ZGB erwartete, welches allerdings erst 1907 vollendet wurde. Teilgesetze wie beispielsweise ein Vormundschaftsgesetz (1880) gewannen jedoch Geltung. Heusler schuf auch die (mit verschiedenen Änderungen) immer noch geltende Basler Zivilprozessordnung vom 8. Februar 1875. Ebenfalls wirkte er bis 1889 an der Ausarbeitung eines schweizerischen Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes mit, wobei sein Entwurf jedoch sehr stark verändert wurde. Sein Anteil am schweizerischen Obligationenrecht von 1881 war „nur mehr literarisch.“[2]

Heusler war seit 1871 Rektor der Universität Basel. Er trat auch besonders als Förderer der Universitätsbibliothek Basel hervor. Heusler war seit 1886 Vorsteher ihrer Kommission, der er bereits seit längerem angehörte. Franz Beyerle schreibt in seinem Artikel im Deutschen Biographischen Jahrbuch, dass der sonst so sparsame Mann „ihr gegenüber im Schenken verschwenderisch, in der Wahrung ihrer Belange ein Eiferer“ gewesen sei.[2]

1891 wurde Heusler Präsident des Basler Appellationsgerichts „dessen treffliche Urteile in der ganzen Schweiz berühmt wurden.“[3] Er versah dieses Amt bis 1907. Durch seinen Ruf als gerechter Richter wurde Heusler 1890 auch zum Schiedsrichter zur Schlichtung des Konflikts zwischen Portugal und Grossbritannien um die Delagoabucht berufen.[4]

Zu den von Andreas Heusler erhaltenen Auszeichnungen gehören drei Ehrendoktortitel (Universitäten Basel, Tübingen und Genf) sowie der Orden Pour le mérite für Wissenschaft und Künste, der ihm 1911 verliehen wurde. Seine Grabstätte befindet sich auf dem Wolfgottesacker.

Werk

Andreas Heusler gehörte zu den führenden Rechtshistorikern seiner Zeit. Seit 1860 veröffentlichte er zahlreiche rechtshistorische und historische Schriften. Als sein Hauptwerk gilt Institutionen des Deutschen Privatrechts, 1885-86 in zwei Bänden erschienen. Es wird von Eduard His als „durchschlagender Wurf für die gesamte Erkenntnis germanisch-deutschen Kulturlebens“[5] bezeichnet, Franz Beyerle hält fest, dass es „seinem Verfasser für immer einen Platz unter den Klassikern der Rechtswissenschaft gesichert“ habe.[6] Rudolf von Jhering schrieb über das Buch an einen Freund: „... es war ein wahrer Liebestrank, ein Becher köstlichen Weines nach all dem faden, abgestandenen Getränk, das ich sonst regelmässig zu mir habe nehmen müssen.“[7]

Zu Heuslers weiteren Werken gehören u.a. die 1917 erschienene Geschichte der Stadt Basel, die bis 1969 mehrfach neu aufgelegt wurde, und die Schweizerische Verfassungsgeschichte (1920), die vom Bundesrat jedem Mitglied der Bundesversammlung zum Geschenk gemacht wurde.[3]

Heusler war seit 1863 Mitherausgeber der Zeitschrift für Schweizerisches Recht, von 1882 bis 1920 deren Chefredaktor.

Werke (Auswahl)

  • Verfassungsgeschichte der Stadt Basel. Basel: Bahnmaier, 1860.
  • Die Beschränkung der Eigenthumsverfolgung bei Fahrhabe und ihr Motiv im deutschen Rechte. Basel, 1871.
  • Institutionen des Deutschen Privatrechts. Leipzig: Duncker & Humblot, 1885–1886.
  • Geschichte der Öffentlichen Bibliothek der Universität Basel. Basel: Reinhardt, 1896.
  • Deutsche Verfassungsgeschichte. Leipzig: Duncker & Humblot, 1905.
  • Geschichte der Stadt Basel. Basel: Frobenius, 1917.
  • Schweizerische Verfassungsgeschichte. Basel: Frobenius, 1920.

Literatur

  • Franz Beyerle: Heusler, Andreas. In: Deutsches Biographisches Jahrbuch; 3 (1921). Stuttgart: Deutsche Verlags-Anstalt, 1927. S. 137-142.
  • Eduard His: Andreas Heusler-Sarasin. In: Basler Gelehrte des 19. Jahrhunderts. Basel: Schwabe, 1941. S. 263-274.
  • Prof. Andreas Heusler in: Biographisches Lexikon verstorbener Schweizer, Bd. 2. Zürich: Schweizerische Industrie-Bibliothek, 1948. S. 22.

Einzelnachweise

  1. His, S. 268
  2. a b Beyerle, S. 138
  3. a b Biographisches Lexikon verstorbener Schweizer
  4. His, S. 267
  5. His, S. 269
  6. Beyerle, S. 141
  7. Zitiert nach Artikel Andreas Heusler in: Grosse Schweizer. Zürich : Atlantis Verlag, 1938

Weblinks


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