Kirchendiener

Kirchendiener
Sakristei des Domes zu Brixen

Der Küster (lat. custos „Hüter“, „Wächter“), auch Kirchner, Kirchendiener oder Sakristan, im süddeutschen Raum Mesner, Messner oder Mesmer (vom mittellateinischen mansionarius – Haushüter) – dessen Dienstwohnung die Küsterei bzw. Mesnerei ist – und in der Schweiz Sigrist oder Siegrist (vom mittellateinischen Sacrista) genannt, bezeichnet einen Beruf in der Kirche. In der Regel ist der Küster Angestellter einer Kirchengemeinde, Pfarrei oder der Diözese.


Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Das Alte Testament berichtet über die Gruppe der Leviten, die in Tempel und Synagoge als Helfer dienten. Im frühen Christentum übernahmen Diakone neben ihren karitativen Aufgaben auch das Amt, im Gottesdienst für die kirchliche Ordnung zu sorgen. Sie öffneten und schlossen die Pforten der Kirche (Ostiarier), bereiteten den Gottesdienst vor, unterwiesen die Katechumenen und stimmten die Psalmgesänge an.[1] Zur Aufgabe eines Ostiariers zählte später auch das Läuten der Glocken.[2] Die Weihe zum Ostiarier gehörte früher zu den sogenannten niederen Weihen, den Vorstufen zur Priesterweihe. Im Luthertum wirkten die Küster im 16. und 17. Jahrhundert, vor allem in dörflichen Kirchen ohne Orgeln, als Vorsänger der Gemeinde (Praecentor).[3] Zudem wählten Küster oder Kantor bis zum Beginn der Aufklärung auch die Gesänge der Gemeinde aus.[4] Im Mecklenburg des 18. Jahrhunderts übten Küster in aller Regel auch die Tätigkeit des Dorflehrers aus. Als Opfermann oder Offermann wurde er bezeichnet, wenn er zusätzlich als Organist tätig war. In Norddeutschland ist für das 18. Jahrhundert ebenfalls die Kombination des Küster- und Organistenamtes belegt.[5] [6] Früher mussten Küster auch zu den für den Gottesdienst und das Gebet festgelegten Zeiten (Angelus) die Kirchenglocken läuten. Im 17. bis 20. Jahrhundert betrieben die Küster in vielen ländlichen Gebieten auch die Küsterschule.

Berufsbild heute

Evangelischer Küster-Diakon mit Osterkerze

Ein Küster bereitet Gottesdienste vor bzw. nach, leistet Dienste in der Liturgie und betreut die Sakristei. Zu den Aufgaben gehören u. a. das Öffnen und Schließen der Kirche, das Anzünden der Kerzen, Stecken der Liedtafeln (Ev. Kirche) sowie die Vorbereitung der liturgischen Gefäße für Eucharistie oder Abendmahl. Küster übernehmen zudem oft auch Hausmeisterdienste für Kirche, Gemeindehaus, Pfarrhof und Kindergarten, die zu seiner Pfarrei gehören. Das Läutwerk ist heute meist elektrisch, und die Glocken werden über einen Motor angetrieben.

Der Beruf des Küsters ist kein Ausbildungs- bzw. Lehrberuf, als Küster werden ausschließlich erwachsene Männer und Frauen angestellt. Sie können sich in berufsbegleitenden Ausbildungen die speziellen Kenntnisse aneignen. Hauptamtliche Küster wirken vorwiegend an größeren Kirchen, in kleineren Gemeinden wird das Küsteramt meist nebenamtlich ausgeübt.

Siehe auch

Literatur

  • Arbeitsgemeinschaft der Sakristanenverbände des deutschen Sprachgebiets (Hrsg.): Der Sakristanendienst. Freiburg i. Br., Basel, Wien: Herder, 2005, ISBN 3-451-28313-1
  • Manfred Busch: Handbuch für Küster. (1986) ISBN 3-87502-171-1

Anmerkungen und Einzelnachweise

  1. www.kuester.org , abgerufen am 17. April 2009
  2. Die Musik in Geschichte und Gegenwart, Band 5, S. 278
  3. www.kirchner-bayern.de, abgerufen am 17. April 2009
  4. Die Musik in Geschichte und Gegenwart, Band 4, S. 1662
  5. Arnfried Edler: Der nordelbische Organist. S. 115
  6. Noch Wilhelm Busch ist 1877 die Kombination der beiden Ämter bekannt: „Da ist Klingebiel; was ist er? Sonntags Kanter, alltags Küster.“ Wilhelm Busch: Werke. Historisch-kritische Gesamtausgabe, Bde. I-IV, Band 2.

Weblinks


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