Konrad Morgen

Konrad Morgen

Georg Konrad Morgen (* 8. Juni 1909 in Frankfurt am Main; † 4. Februar 1982) war ein promovierter deutscher Jurist; Obersturmbannführer und SS-Richter.

Inhaltsverzeichnis

Werdegang

Konrad Morgen wuchs als Kind eines Lokomotivführers in Frankfurt am Main auf, besuchte dort eine Oberrealschule und arbeitete nach der Reifeprüfung zunächst in einem Bankhaus. Danach studierte er Jura in Frankfurt, Rom, Berlin, Den Haag und Kiel. Während seines Studiums trat er der Hochschulgruppe der Deutschen Volkspartei bei. Seinen erst im April 1933 erfolgten Wechsel zur NSDAP und seinen Eintritt in die SS erklärte er mit seinem Anstandsgefühl, das ihm verbot, sofort nach seinem Austritt aus der DV überzulaufen.[1]

Konrad Morgen übernahm am 1. April 1939 seine erste Stelle als Richter am Landgericht Stettin. Nach einem Streit, bei dem Vorgesetzte sein Verhalten in einem Gerichtsfall rügten, wurde er aus dem Justizdienst entlassen. Nach Beginn des Krieges diente er bei der Waffen-SS, bis er 1940 als Richter am Hauptamt SS-Gericht in München eingesetzt wurde. Ab 1. Januar 1941 war Morgen am SS- und Polizeigericht in Krakau tätig. 1942 wurde er von Heinrich Himmler des Amtes enthoben, vom Oberleutnant zum Gefreiten degradiert und an die Ostfront geschickt. Angeblich hatte er in einem Rassenschande-Fall einen Angeklagten freigesprochen; Morgen selbst sah aber auch seine Ermittlungen in Korruptionsfällen als ursächlich für seine Entlassung an, da zahlreiche SS-Größen sich durch ihn bedroht fühlten.[2]

Ab Mai 1943 wurde er von Himmler persönlich[3] am Reichskriminalpolizeiamt Berlin mit der Untersuchung von Korruptionsfällen in Konzentrationslagern beauftragt. Er kam deshalb mit Christian Wirth in Kontakt, war unmittelbar mit der Vernichtungspolitik des SS-Staates vertraut und wurde daher ein „Spezialist für Konzentrationslager-Verbrechen“, so eine Selbsteinschätzung. Dabei verstand er unter „Konzentrationslager-Verbrechen“ vorwiegend die Wirtschaftskriminalität im Zusammenhang mit dem konfiszierten Eigentum der KZ-Häftlinge und nicht etwa die institutionalisierten Verbrechen gegen die Menschlichkeit; allerdings ermittelte er auch bei einzelnen Tötungen, die Täter eigenmächtig verübt hatten. Ab Herbst 1944 war er SS-Chefrichter in Krakau und damit zuständig für das Konzentrationslager Auschwitz. Das letzte Kriegsjahr war er SS-Richter in Breslau.

Morgens Tätigkeit als SS-Richter

Nach Morgens eigenen Angaben autorisierte Himmler ihn, von ihm begonnene Untersuchungen im KZ Buchenwald fortzuführen. Dies führte zu Anklagen gegen den Lagerkommandanten Karl Koch, seine Frau Ilse und Mittäter wie Martin Sommer wegen Korruption, Mordes und Körperverletzung mit tödlichem Ausgang. Koch wurde wegen Mordes zweimal zum Tode verurteilt und kurz vor Kriegsende hingerichtet. Konrad Morgen verurteilte einen weiteren Beteiligten, Waldemar Hoven, zum Tode. Das Urteil wurde jedoch nicht vollstreckt.

In einem anderen Fall hatte ein Wachmann des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau mehr als ein Kilo umgeschmolzenes Zahngold mit einem Feldpostpaket an seine Frau schicken wollen. Das Gold war vom deutschen Zoll abgefangen worden. Im Zuge der daraus folgenden Ermittlungen suchte Konrad Morgen in seiner Funktion als SS-Richter auch das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau auf und ließ sich den Ablauf der Vernichtungsmaschinerie genau erklären. Dabei machte er nach späteren Angaben die Entdeckung, dass sich das Lagerpersonal erwerbsmäßig am Beutegut der Ermordeten bereicherte.

Morgen untersuchte in der Folge noch weitere Verbrechen in Konzentrationslagern, unter anderem auch in KZ Dachau, KZ Flossenbürg und KZ Lublin. Insgesamt wurden nach seiner eigenen Darstellung 800 Verfahren in Gang gesetzt, davon konnten 200 abgeschlossen werden.

Als Morgens Untersuchungen immer weiter um sich griffen und er auch gegen den Kommandanten des Konzentrationslagers Auschwitz ermittelte, musste er auf Befehl Heinrich Himmlers im April 1944 seine Tätigkeit auf den Fall Koch beschränken und sonstige Untersuchungen einstellen.

Dennoch gelang es ihm, eine Reihe bekannter KZ-Kommandanten anzuklagen und teilweise zu verurteilen:

Nach Kriegsende

Konrad Morgen stellte sich beim CIC und wurde in Dachau interniert. Er wurde im Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess als Entlastungszeuge der Verteidigung vernommen, die die angeklagte SS-Organisation vertrat. In seiner Vernehmung schilderte er das Konzentrationslager Buchenwald nachgerade als idyllischen Ort. Bei der Frage, ob es sich bei der SS um eine verbrecherische Organisation gehandelt habe, behauptete er, der Befehl für den Aufbau der Vernichtungslager Sobibor, Treblinka und Belzec sei nicht von Heinrich Himmler, sondern von Hitler selbst ergangen.[4] Morgen war im August 1947 auch Zeuge der Verteidigung im Prozess Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt der SS (USA vs. Oswald Pohl et. al. ).[5]

Eine Spruchkammer des Internierungslagers Ludwigsburg stufte Morgen 1948 als „Entlasteter“ ein. Er habe sich nicht der Rechtsbeugung oder Rechtsunterdrückung schuldig gemacht, sondern gegen die höchsten SS-Führer angekämpft und somit Widerstand geleistet. Er sei strafversetzt worden und habe sogar um sein Leben fürchten müssen.[6]

Eugen Kogon bezichtigte Konrad Morgen, bei der Verfolgung von Korruptionsfällen mörderische Ermittlungsmethoden angewendet zu haben[7]. Raul Hilberg stellte aufgrund einer Zeugenaussage Kogons als Sachverhalt dar, dass ein wichtiger Belastungszeuge im Fall Karl Koch unvermutet verstarb. Konrad Morgen habe an einen Giftmord geglaubt und ließ Reste des Mageninhalts an vier sowjetische Kriegsgefangene verabreichen, die daraufhin verstarben[8]. Kogon hat seine belastende Aussage jedoch 1950 vor einer anderen Spruchkammer erheblich relativiert; ein Verfahren wegen der Tötung der russischen Kriegsgefangenen wurde am 6. März 1961 endgültig eingestellt.[9] Ein weiteres Verfahren wegen Beteiligung an der Vernichtung ungarischer Juden wurde 1972 eingestellt.

Seine eigene Rolle als SS-Mitglied verharmloste Morgen später als Zeuge im 1. Frankfurter Auschwitzprozess. Durch seine dortige Aussage offenbaren sich seine Wertungen, seine moralischen Maßstäbe und tradierte NS-Mentalität. Nach seiner Schlussfolgerung, dass der beschlagnahmte Goldklumpen „sozusagen den Gegenwert von Zwanzig- Fünfzig- oder Hunderttausenden von Leichen“ darstellte, ließ er zunächst Empathie mit den Opfern erkennen. Seine Empörung galt aber den Tätern nicht wegen des Massenmordes, sondern ihrer persönlichen Bereicherung daran: „Ein erschütternder Gedanke. Aber das geradezu Unfaßbare daran war, daß der Täter unbemerkt derartig bedeutende Mengen beiseite bringen konnte.“[10]

Konrad Morgen war nach dem Krieg als Rechtsanwalt in Frankfurt am Main tätig und bis zum 19. Januar 1979 bei der dortigen Rechtsanwaltskammer registriert.

Der deutsche Autor Volker H. Altwasser nutzte für seinen 2009 erschienenen Roman Die letzte Haut Morgens Ermittlungen im KZ Buchenwald als Vorlage.[11]

Quellen und Literatur

  • IMT: Der Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher, Nachdruck München 1984, ISBN 3-7735-2510-9, Bd. XX, S. 531-563 (7. und 8. August 1946) im Internet zeno-org
  • Der Auschwitz-Prozeß, hrsg vom Fritz Bauer Institut Frankfurt am Main und dem Staatlichen Museum Auschwitz-Birkenau. DVD-Rom, Berlin 2004. ISBN 3-89853-501-0, S. 5556-5696
  • Raphael Gross: Die Ethik des wahrheitssuchenden Richters, In: Werner Konitzer und Raphael Gross (Hrsg.): Moralität des Bösen – Ethik und nationalsozialistische Verbrechen, hrsg. im Auftrag des Fritz Bauer Instituts. Frankfurt–New York 2009, ISBN 978-3-593-39021-5, S. 243-264
  • Der Orden unter dem Totenkopf. In: Der Spiegel. Nr. 1, 1967 (Weiterführende Informationen zur Judenvernichtung in Polen und zur Rolle des Konrad Morgen, online).

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Raphael Gross: Die Ethik des wahrheitssuchenden Richters, S. 245 In: Werner Konitzer und Raphael Gross (Hrsg.): Moralität des Bösen – Ethik und nationalsozialistische Verbrechen, hrsg. im Auftrag des Fritz Bauer Instituts. Frankfurt–New York 2009, ISBN 978-3-593-39021-5
  2. Raphael Gross: Die Ethik..., S. 247
  3. Raphael Gross: Die Ethik..., S. 247
  4. International Military Tribunal: Der Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof, Band 20; München: Delphin, 1984 (Nachdruck = Nürnberg 1948); ISBN 3-7735-2510-9; S. 531–563 (7. und 8. August 1946)
  5. Introduction to NMT Case 4 – U.S.A. v. Pohl et al. auf www. nuremberg.law.harvard.edu
  6. Raphael Gross: Die Ethik, S. 251
  7. Eugen Kogon: Der SS-Staat. Das System der deutschen Konzentrationslager, München 1974, S. 325f
  8. Raul Hilberg: Die Vernichtung der europäischen Juden. Frankfurt/Main 1990, ISBN 3-596-24417-X, Bd. 2, S. 970
  9. Raphael Gross: Die Ethik, S. 248 und 251
  10. Fritz-Bauer-Institut Frankfurt am Main, Staatliches Museum Auschwitz-Birkenau (Hrsg.): Der Auschwitz-Prozeß; DVD-ROM; Berlin: Directmedia Publishing, 2005; ISBN 3-89853-501-0; S. 4462
  11. Volker Altwasser: Letzte Haut. Matthes & Seitz, Berlin 2009, ISBN 978-3-88221-744-5. Siehe auch: Rezension von Soraya Levin bei shoa.de.

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