Konsiliarlabor

Konsiliarlabor

Als Referenzlaboratorien werden Laboratorien bezeichnet, die von der Europäischen Kommission ("Gemeinschaftliche Referenzlaboratorien") oder von einer nationalen Regierung ("Nationale Referenzlaboratorien") auf der Grundlage gemeinschaftlicher oder nationaler Rechtsvorschriften ernannt wurden. Diese Laboratorien verfügen über eine besonders hohe Qualifikation auf ihrem Fachgebiet und zeichnen sich neben ihrer Fachkompetenz durch ein hohes Maß an Unabhängigkeit aus und können auch länderübergreifend tätig sein. Mit der Einrichtung nationaler Referenzlaboratorien sollte die Basis für europaweit harmonisierte Maßnahmen im Bereich der Labordiagnostik geschaffen werden.

Epidemiologisch ausgerichtete Laboratorien sammeln zum Beispiel Daten über das Vorkommen von Zoonoseerregern bei Tieren, in der Umwelt und in Lebensmitteln sowie über Erkrankungsfälle beim Menschen. Sie werten diese Daten aus und berichten über aktuelle Entwicklungen.

Stärker einzelfallbezogene Laboratorien analysieren Proben und entwickeln und standardisieren Untersuchungsmethoden. Sie führen ferner u.a. Vergleichsuntersuchungen zwischen unterschiedlichen Labors durch, um ein einheitliches Niveau der Analysenqualität sicherzustellen.

Referenzlaboratorien werden auch als Obergutachterstelle und als Schiedsorgan in strittigen Fällen in Anspruch genommen.

Konsiliarlabore und Nationale Referenzzentren

In Deutschland werden seit 1995 Nationale Referenzzentren (NRZ) ausgewiesen, die wichtige Infektionserreger überwachen. Die Berufung erfolgt durch das Bundesministerium für Gesundheit für einen Zeitraum von drei Jahren. An der Entscheidung über die zu berufenden Referenzzentren sind Vertreter des Robert-Koch-Instituts, der Kommission Infektionsepidemiologie und einiger Medizinischer- wissenschaftlicher Fachgesellschaften beteiligt.

Das Gemeinschaftliche Referenzlaboratorium für die Geflügelpest

Durch häufige Erwähnung in den Medien ist im Jahr 2005 in Zusammenhang mit der Vogelgrippe Influenza A/H5N1 das EU-Referenzlabor der Veterinary Laboratories Agency in Weybridge in besonderem Maße bekannt geworden. Sein Name lautet in offizieller deutscher Übersetzung "Gemeinschaftliches Referenzlaboratorium für die Geflügelpest". Es hat u.a. folgende Befugnisse und Aufgaben:

  • Es hilft durch die Untersuchung der Virusisolate, die ihm zur Diagnosebestätigung zugehen, sowie durch Viruscharakterisierung und Nachforschungen zur Epizootiologie aktiv bei der Ermittlung von Geflügelpestherde in den Mitgliedstaaten mit. Das Labor soll hierzu insbesondere Nukleotid-Sequenzierungen durchführen, damit die Aminosäurensequenz des Hämagglutininmoleküls von Geflügelpestviren der Untergruppe H5 oder H7 bekannt wird.
  • Es koordiniert die Methoden zur Diagnose der Geflügelpest in den Mitgliedstaaten der EU, indem es zum Beispiel Virusstämme der Geflügelpest sammelt und für serologische Tests sowie zur Herstellung von Antiseren abgibt.
  • Es gibt Referenzseren und anderen Referenzreagenzien an die nationalen Referenzlaboratorien ab mit dem Ziel, Testverfahren europaweit zu standardisieren. Ferner veranlasst es, dass regelmäßig Tests zum Vergleich der Diagnoseverfahren auf Gemeinschaftsebene durchgeführt werden.
  • Es charakterisiert Isolate von Geflügelpestviren mit den modernsten Methoden, um weitergehende Erkenntnisse über die Geflügelpest zu erhalten. Hierzu beobachtet es auch die Entwicklungen u.a. auf dem Gebiet der Prophylaxe der Geflügelpest auf der ganzen Welt und bietet sein Expertenwissen zum Geflügelpestvirus und zu anderen relevanten Viren, um rasche Differentialdiagnosen zu ermöglichen

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