Kunkellehen

Kunkellehen

Als Kunkellehen (auch Spilllehen) wurde im alten Recht des Heiligen Römischen Reiches (Deutscher Nation) unter dem Feudalismus seit dem Hochmittelalter im 12. Jahrhundert das matrilinear vererbte (der Erbfolge der Mutter folgende) Lehen bezeichnet.

Der Begriff Kunkellehen geht auf das altdeutsche Wort Kunkel für den Spinnrocken zurück. Die Kunkel wird hier zum Symbol des Weiblichen, da das Spinnen eine typisch weibliche Tätigkeit war.

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