Kunstpreis Berlin

Kunstpreis Berlin

Der Berliner Kunstpreis, offiziell „Berliner Kunstpreis – Jubiläumsstiftung 1848/1948“, wird jährlich von der Akademie der Künste im Auftrag des Berliner Senats verliehen. Er ist mit 15.000 Euro dotiert. Weitere Förderpreise sind mit jeweils 5000 Euro ausgestattet.

Der Berliner Kunstpreis wird seit 1948 in Erinnerung an die Märzrevolution von 1848 vergeben. Bis 1969 verlieh ihn der Senat von Berlin unter dem Namen Kunstpreis Berlin; seit 1971 wird er von der Akademie unter seinem heutigen Namen verliehen. Sparten des Preises sind: Musik, Literatur, Darstellende Kunst sowie Film, Hörfunk, Fernsehen bzw. Film- und Medienkunst (Fassung der Richtlinien seit 1984).

Geschichte

Der „Berliner Kunstpreis – Jubiläumsstiftung 1848/1948“ hat eine wechselvolle Vorgeschichte. Er war ursprünglich am 18. März 1948 von der Stadt Berlin gestiftet worden und sollte an die Märzrevolution sowie die „für einen neuen Staat gefallenen Revolutionäre“ erinnern. Erste Preisträger waren 1948 Renée Sintenis, Ernst Pepping und der Komponist Wolfgang Fortner. Der damalige Senator für Volksbildung vergab den Preis ohne Vergabekriterien und eine Jury.

1949 wurde eine Satzung ausgearbeitet. Der Preis sollte alljährlich für Leistungen in der Literatur, der Musik, der Malerei, Grafik und Darstellenden Kunst vergeben werden. In der Folge ergaben sich Änderungen hinsichtlich der Sparten, der Aufteilung auf mehrere Preisträger und der Vergabekriterien. Ab Mitte der 1950er Jahre war die Preisverleihung immer wieder von Kritik begleitet.

1969 schließlich fand die Preisverleihung unter dem Protest der außerparlamentarischen Opposition statt. Dies war für den Berliner Senat der Anlass, die Akademie der Künste mit der Preisverleihung in eigener Regie zu beauftragen. 1970 wurden neue Richtlinien verabschiedet. Statt der bis dahin sechs Preise à 10.000 DM und sechs Preisen Junge Generation à 5.000 DM fiel die Entscheidung für zwei Hauptpreise zu je 10.000 DM. 1978 wurde das Verfahren zugunsten nur eines Hauptpreises in Höhe von 30.000 Euro geändert. Dieser wird seitdem jährlich abwechselnd in einer der richtliniengemäßen Sparten vergeben. Aus den ursprünglichen Stipendien wurden Förderpreise.

2002 trug der Senat der Stadt Berlin der neuen Währung Rechnung. Seitdem ist der „Kunstpreis Berlin“ mit 15.000 Euro dotiert, die Förderpreise mit je 5.000 Euro. Gemäß § 1 der Richtlinien werden mit dem „Berliner Kunstpreis – Jubiläumsstiftung 1848/1948“ „künstlerische Leistungen“ ungeteilt ausgezeichnet bzw. in maximal „zwei gleiche Teile geteilt“ gefördert (Förderpreis).

Der Literaturpreis trägt den Namen Theodor-Fontane-Preis.

Preisträger (Auswahl)

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