Kurpfalz-bayerische Militär-Ehrenzeichen

Kurpfalz-bayerische Militär-Ehrenzeichen

Das Kurpfalz-bayerische Militär-Ehrenzeichen wurde mit dem Schreiben Serenissimus Elector vom 19. Februar 1795 durch Kurfürst Carl Theodeor an 19 Offiziere vom Dienstgrad Oberst bis Unterleutnant überreicht, die sich in den Kriegen gegen Frankreich 1793 und 1794 besonders ausgezeichnet hatten. Die Auszeichnung gilt als Vorläufer des Militär-Max-Joseph-Ordens. Die Statuten und Erfordernisse in 16 Artikeln wurden von Kurfürst Carl Theodor am 8. Juni 1797 zu München erlassen. Die mit dem Ehrenzeichen ausgezeichneten Offiziere, die nicht in dem Verzeichnis der ersten Ordensträger aufgeführt waren, wurden mit Armeebefehl des Königs von Bayern, Maximilian I. Joseph vom 1. März 1806 als Ehrenritter in den Militär-Max-Joseph-Orden aufgenommen.

Inhaltsverzeichnis

Statuten und Erfordernisse

  • Das Militär-Ehrenzeichen ist kein Orden, sondern eine Belohnung für eine tapfere Tat.
  • Das Ehrenzeichens können nur Offiziere, Fahnen-, Stückjunker und Standartenführer erwerben, unabhängig von Dienstgrad, Truppengattung, Religion, Geburt, Rang und anderem Umständen.
  • Für den Erhalt des Ehrenzeichens sind "hierzu tapfere, und herzhafte Thaten erfordert, und zwar solche, die ein Officier entweder ohne Verantwortung hätte unterlassen können, und zum Nutzen der Armee gereichen, oder welche mit außerordentlicher Klugheit, oder Muth und Entschlossenheit zur besonderen Ehre, und Vortheil der Armee oder der Trouppe ausgeführt worden sind." [1].
  • Eingabe der tapferen Tat, Beweisvorlage und Benennung von Zeugen bei dem jeweiligen Kommandierenden, Überprüfung der Tat;
  • Vorlage des gutachtlichen Bericht beim Hofkriegsrat;
  • Zustimmung des Kurfürsten, Aushändigung des Ordenszeichens durch den Kommandierenden;
  • Das Ehrenzeichen darf der Offizier auch in seinem Wappen führen.
  • Nach dem Tode eines Ehrenzeicheninhabers ist das Ehrenzeichen an den kurfürstlichen Hofkriegsrat zurückzusenden.
  • Nach Begehen einer militärischen oder zivilen Straftat ist die Auszeichnung unverzüglich an den Großmeister zurückzugeben.
  • Aufbewahrung der Dokumente beim kurfürstlichen Hofkriegsrat.

Inhaber des Ehrenzeichens (Auswahl)

  • Oberst Baron von Zandt, damals beim 1. Cheveaulegers-Regiment, verliehen am 19. Februar 1795
  • Oberstleutnant Graf von Leiningen, damals beim 2. Cheveaulegers-Regiment, verliehen am 19. Februar 1795
  • Oberstleutnant von Triva, damals beim 6. Füsilier-Regiment, verliehen am 19. Februar 1795
  • Capitane von Spreti, damals beim 2. Feldjäger-Regiment, verliehen am 19. Februar 1795
  • Oberst Wrede, damals im Generalstab, verliehen am 10. Dezember 1799
  • Generalleutnant Justus Ritter von Siebein verliehen am 20. August 1800
  • Generalleutnant von Deroy, damals Divisionär, verliehen am 28. September 1804

Literatur

Schrettinger (Archivar des Ordens), "Der königlich Bayerische Militär-Max-Joseph-Orden und seine Mitglieder", München 1882

Quellen

  1. zitiert nach Schrettinger, "Der königlich Bayerische Militär-Max-Joseph-Orden und seine Mitglieder", Seite 38ff

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