Ladenöffnungszeiten

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Die Ladenöffnungszeit hängt von der unternehmerischen Entscheidung über die Öffnung der Verkaufsstelle und den gesetzlichen Ladenschlusszeiten ab. Bei der Festlegung der Öffnungszeiten wird sich der Händler in erster Linie an der Nachfrage der Verbraucher im Einzelfall ausrichten.

Darüber hinaus existieren Regelungen für die Ladenschlusszeiten in vielen europäischen Ländern. Sie betreffen aus Gründen des Arbeitnehmer- und des Immissionsschutzes in manchen Ländern an Werktagen die Nachtstunden und in der überwiegenden Anzahl aller europäischen Länder aus Gründen des Sonn- und Feiertags- und des Arbeitnehmerschutzes die jeweiligen Sonn- und Feiertage. In den letzten Jahren wurden in Europa in vielen Ländern Ladenschlusszeiten an den Werktagen aufgehoben, da entsprechende Regelungen als Schutzvorschriften für die Arbeitnehmer nach der Umsetzung der europäischen Richtlinie 2003/88/EG über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung in den nationalen Rechtsordnungen für nicht mehr notwendig erachtet worden sind. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen der Ladenschlusszeiten geben dem Handel einen Rahmen, innerhalb deren er sich bei der Festsetzung der Öffnungszeiten an den Bedürfnissen der Verbraucher ausrichten kann.

Die tatsächlichen Öffnungszeiten sind entsprechend der Nachfrage daher regelmäßig zumeist weitaus geringer als die gesetzlich zulässigen Ladenöffnungszeiten. In Großstädten, Tourismusregionen und generell im Lebensmittelhandel, im Baumarkthandel und in Möbelhäusern haben Verkaufsstellen grundsätzlich die längsten Öffnungszeiten. Im Zusammenhang mit bestimmten Veranstaltungen und Festen erfreuen sich überdies Nachtöffnungen an einzelnen Tagen einer wachsenden Beliebtheit (z.B. in Spanien vor dem Weihnachtsfest, in Deutschland im Zusammenhang mit besonderen Anlässen).

Die gesetzlich zu beachtenen Ladenschlusszeiten sind in den einzelnen europäischen Ländern unterschiedlich ausgestaltet.

In Dänemark dürfen Verkaufsstellen nach dem Einzelhandelsverkaufsgesetz zum Beispiel von montags 6 Uhr bis samstags 17 Uhr ohne zeitliche Begrenzung geöffnet sein. Eine Offenhaltmöglichkeit besteht für Verkaufsstellen im Übrigen grundsätzlich an den jeweils ersten Sonntagen im Monat sowie den Adventssonntagen von 10 bis 17 Uhr. Am letzten Adventssonntag vor dem Weihnachtsfest ist eine Öffnung von 10 Uhr bis 20 Uhr erlaubt. Ferner kann an sechs weiteren Sonntagen von 10 bis 17 Uhr geöffnet sein, wovon zwei Sonntage im Juli und August liegen müssten. Von den Ladenschlusszeiten an Sonn- und Feiertagen gibt es ferner Ausnahmen für den Verkauf von bestimmten Waren wie Fahrzeuge, landwirtschaftliche Geräte, Schiffe, Sportflugzeuge, Badeartikel, Blumen und Pflanzen nebst Zubehör, Haustiere, Auktionsware sowie Backwaren und Zeitungen. Außerdem können Verkaufsstellen in öffentlichen Ausstellungsgebäuden, in Raststätten auf Autobahnen, in Passagierschiffen, auf Flughäfen und auf Zeltplätzen an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein. Für kleinere Geschäfte bis zu einem Umsatz von 3,44 Mio EUR bestehen keine Beschränkungen an Sonn- und Feiertagen. Dies gilt auch für Verkaufsstellen auf Bahnhöfen.

In Deutschland wurde die Zuständigkeit für die Regelung der Ladenschlusszeiten auf die Länder übertragen. In acht Ländern wurden die Ladenschlusszeiten an den Werktagen freigegeben (Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein). Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern kennen Beschränkungen an den Vorabenden von Sonn- und Feiertagen. Gesetzliche Ladenschlusszeiten an den Werktagen gibt es in den Ländern Bayern und Saarland (20–6 Uhr), Rheinland-Pfalz und Sachsen (22–6 Uhr). An den Sonn- und Feiertagen müssen die Verkaufsstellen grundsätzlich geschlossen bleiben. Allgemeine Ausnahmen sind an bis zu vier verkaufsoffenen Sonntagen möglich. Die Freigaben müssen zumeist von den zuständigen Gemeinden erteilt werden. In Brandenburg sind an bis zu sechs verkaufsoffene und in Berlin an bis zu zehn verkaufsoffenen Sonntagen Freigaben möglich. Besondere Regelungen für den Verkauf an Sonn- und Feiertagen gibt es weiterhin für bestimmte Verkaufsstellen (Apotheken, Tankstellen und Verkaufsstellen in Touristengebieten, auf Bahnhöfen und auf Flugplätzen) sowie für den Verkauf von bestimmten Waren (Blumen- und Pflanzen, Back- und Konditorwaren sowie landwirtschaftliche Produkte).

Die Aufhebung der werktäglichen Ladenschlusszeiten ist allerdings teilweise wegen des damit möglichen Verkaufs von Alkohol in den Nachtstunden an den Werktagen nicht unumstritten. In Deutschland ist daher in Baden-Württemberg in Anlehnung an das Verbot des Verkaufs von Alkohol zwischen 0 Uhr und 7 Uhr an Bundesautobahnen eine gesetzliche Regelung für ein Nachtverkaufsverbot für Alkohol von 22 Uhr bis 5 Uhr in Vorbereitung. Überdies planen in Hessen die Fraktionen CDU und FDP die Wiedereinführung einer Ladenschlusszeit ab 20 Uhr an Gründonnerstag.

In Finnland dürfen nach dem Gesetz Verkaufsstellen an Werktagen zwischen 7 Uhr und 21 Uhr, an Samstagen zwischen 7 Uhr und 18 Uhr geöffnet sein. Verkaufsstellen unter 400 m² dürfen für den Verkauf von Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs an Sonntagen das ganze Jahr; ab 400 m² Verkaufsfläche nur in den Monaten Mai bis August und in den Monaten November und Dezember geöffnet sein. Eine Schließverpflichtung besteht für die kirchlichen Feiertage, den 1. Mai, den Unabhängigkeitstag und am Mutter- und Vatertag. Am 24. Dezember und zum Mitsommernachtsfesdt müssen die Verkaufsstellen ab 13 Uhr geschlossen sein. Besondere Ausnahmen sind im dringenden öffentlichen Interesse möglich. Die Ladenschlusszeiten gelten darüber hinaus nicht für Apotheken, Verkaufsstellen auf Flugpätze, den Verkauf in Kiosken mit einer Verkaufsfläche von maximal 100 m², dem Verkauf aus Automaten, den Markthandel, den Verkauf in Krankenhäusern, dem Verkauf von Benzin und Ersatzteilen in Tankstellen, dem Autohandel, dem Verkauf von Blumen, Pflanzen, Erde, Gartenzubehör und Gartenmöbeln, den Verkauf auf Auktionen und Ausstellungen, den Verkauf von Kunstartikeln, den Verkauf von Handwerksartikeln, dem Antiquitätenhandel und dem Verkauf in besonderen Einkaufszentren. Der Verkauf von alkoholartigen Getränken ist während der Nachtstunden verboten und besonderes gesetzlich geregelt.

In Vereinigten Königreich bestehen grundsätzlich an den Werktagen keine zeitlichen Restriktionen. An Sonntagen bestehen gemäß dem Sonntagshandelsgesetz für Verkaufsstellen mit einer Verkaufsfläche von mehr als 280 m² eine Zeitrestriktion von sechs Stunden; kleinere Verkaufsstellen dürfen ihre Öffnungszeiten auch an den Sonntagen frei bestimmen.

Grundsätzlich bestehen nur geringe zeitliche Restriktionen auch in Portugal und Schweden; das ganze Jahr über darf hier vom frühen Morgen bis Mitternacht eingekauft werden.

In Norwegen wurden die Ladenschlusszeiten an den Werktagen grundsätzlich aufgehoben; an den Sonn- und Feiertagen müssen die Verkaufsstellen gemäß dem Sonn- und Feiertagsgesetz mit Ausnahme der letzten drei Adventssonntage vor dem Weihnachtsfest zwischen 14 Uhr und 20 Uhr geschlossen sein. Weitere verkaufsoffene Sonntage sind beim Vorliegen besonderer Gründe nach entsprechenden Freigaben im öffentlichen Interesse durch die zuständigen Behörden möglich. Ausnahmen vom Verbot des Verkaufs an Sonn- und Feiertagen bestehen darüber hinaus für Verkaufsstellen, die Kioskartikel und Waren des täglichen Ge- und Verbrauch mit einer Verkaufsfläche von höchstens 100 m² verkaufen, für Tankstellen bis zur Verkaufsfläche von höchstens 150 m², für Verkaufsstellen auf Campingplätzen, für Verkaufsstellen in Touristengebieten, für den Verkauf in Gaststätten, den Verkauf bei Auktionen, Kunstgallerien, zeitbegrenzten Ausstellungen und Warenmessen, dem Verkauf von Blumen, Pflanzen und Gartenartikeln, dem Verkauf von ortstypischen Waren, dem Verkauf auf Flughäfen und Produktionsstätten für touristische Zwecke. Für den Verkauf von Alkohol gibt es allerdings nach dem Alkoholgesetz Sonderregelungen. Vor allem Lebensmittelsupermärkte, Einkaufszentren und Möbelhäuser nutzen die neuen Freiheiten für werktägliche Spätöffnungen in Norwegen.

In Polen gibt es keine vorgeschriebenen Ladenschlusszeiten; die meisten kleinen und mittelgroßen Geschäfte schließen jedoch gegen 21 Uhr. Filialen großer internationaler Ketten (insb. Tesco, Géant) haben vereinzelt rund um die Uhr geöffnet.

In Tschechien existieren seit 1989 keine geregelten Ladenschlusszeiten. Ein Ladenschlussgesetz wird vereinzelt von Politikern der Sozialdemokraten und Kommunisten gefordert, wurde jedoch bisher stets sowohl von der Mehrheit der Abgeordneten als auch von der Bevölkerung abgelehnt.

In Spanien bestehen an den Werktagen keine Einschränkungen; jede autonome Provinz hat mindestens 72 Stunden zu erlauben. An Sonntagen wird eine Öffnung von mindestens 8 Tagen pro Jahr und mindestens 12 Stunden Öffnungszeit pro Öffnungstag erlaubt.

In Indien muss nach dem Weekly Holidays Act 1942[25] jeder Laden an einem Tag der Woche geschlossen bleiben, wobei der Inhaber den Wochentag frei wählen kann.

In den USA sind die Regelungen je nach Bundesstaat und häufig zusätzlich auch je Kommune unterschiedlich. In den meisten Bundesstaaten darf sonntags geöffnet werden, teilweise aber erst ab zum Beispiel 13 Uhr. In einigen Bundesstaaten gilt außerhalb von lizenzierten Gaststätten ein generelles Sonntagsverkaufsverbot für Alkoholika, in anderen lediglich am Vormittag.

In Kanada gibt es ebenfalls unterschiedliche Regelungen, wobei in der Mehrzahl der Provinzen sonntags geöffnet werden darf, teilweise aber nur mit Sondererlaubnissen und zu eingeschränkten Zeiten.

Die folgende Länderübersicht stellt die gesetzlichen Ladenschlusszeiten in den einzelnen Ländern dar und verweist gegebenenfalls auf Beispiele für ortsübliche geringere Öffnungszeiten. Neben einigen europäischen Ländern sind die Ladenöffnungszeiten ausgewählter Länder aus anderen Kontinenten in der Übersicht enthalten. In einigen Ländern gibt es darüber hinaus besondere Regelungen für den Verkauf von alkoholhaltigen Getränken während der Nachtzeit (z.B. Norwegen, Großbritannien).

Australien
montags bis samstags sonntags und feiertags
Alle Verkaufsstellen keine gesetzliche Beschränkung Alle Verkaufsstellen keine gesetzliche Beschränkung
Belgien
montags bis samstags sonntags und feiertags
Grundsätzlich: Das belgische Ladenschlussrecht lässt Ladenöffnungszeiten von montags bis freitags von 5 Uhr bis 22 Uhr und samstags von 5 Uhr bis 21 Uhr zu. Sonntags haben nur wenige kleine Lebensmittelläden geöffnet. Einzelhändler halten meist den gesetzlich vorgeschriebenen Ruhetag am Sonntag. Geöffnet haben häufig:
Bäckereien:
Metzgereien:
7:00 bis 12:00
8:00 bis 12:00
Dänemark
montags bis samstags sonntags und feiertags
Grundsätzlich: Es gibt keine Beschränkungen von montags 6 Uhr bis samstags 17 Uhr. Tatsächliche Öffnungszeiten:

In Dänemark dürfen Verkaufsstellen nach dem Einzelhandelsverkaufsgesetz grundsätzlich an den jeweils ersten Sonntagen im Monat sowie den Adventssonntagen von 10 bis 17 Uhr geöffnet sein. Am letzten Adventssonntag vor dem Weihnachtsfest ist überdies eine Öffnung von 10 Uhr bis 20 Uhr erlaubt. Ferner kann an sechs weiteren Sonntagen von 10 bis 17 Uhr geöffnet sein, wovon zwei Sonntage im Juli und August liegen müssten. Für kleinere Geschäfte bis zu einem Umsatz von 3,44 Mio EUR bestehen keine Beschränkungen an Sonn- und Feiertagen. Dies gilt auch für Verkaufsstellen auf Bahnhöfen. Von den Ladenschlusszeiten an Sonn- und Feiertagen gibt es ferner Ausnahmen für den Verkauf von bestimmten Waren wie Fahrzeuge, landwirtschaftliche Geräte, Schiffe, Sportflugzeuge, Badeartikel, Blumen und Pflanzen nebst Zubehör, Haustiere, Auktionsware und Brot, Brötchen und Zeitungen. Außerdem können Verkaufsstellen in öffentlichen Ausstellungsgebäuden, in Raststätten auf Autobahnen, in Passagierschiffen, auf Flughäfen und auf Zeltplätzen an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein. Für kleinere Geschäfte bis zu einem Umsatz von 3,44 Mio EUR bestehen keine Beschränkungen an Sonn- und Feiertagen. Dies gilt auch für Verkaufsstellen auf Bahnhöfen.

Supermärkte:

Einkaufszentren:
Kleinere Verkaufsstellen:
Mo.–Do.: 9:00 bis 20:00
Fr.: 9:00 bis 21:00, Sa.: 8:00 bis 17:00
9:00 bis 20:00
9:00 bis 18:00
Deutschland
montags bis samstags sonntags und feiertags
Grundsätzlich: Gesetzliche Ladenschlusszeiten an den Werktagen gibt es in den Ländern Bayern und Saarland (20–6 Uhr), Rheinland-Pfalz und Sachsen (22–6 Uhr). Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern kennen Beschränkungen an den Vorabenden von Sonn- und Feiertagen.

Tatsächliche Öffnungszeiten: Lebensmittelsupermärkte und Einkaufszentren: Mo.–Sa.: 8 Uhr bis 20/21 oder 22 Uhr
Verkaufsstellen des Einzelhandels: Mo.–Fr.: 9:00/10:00 bis 18.30/19/20 Uhr; Sa: 9.00 bis 14.00/18/18.30/19/20 Uhr

An Sonn- und Feiertagen lassen die Ladenöffnungsgesetze der Länder für den Verkauf von bestimmten Waren (z.B. Zeitungen, Backwaren, Blumen und Pflanzen, landwirtschaftliche Produkte, Milch- und Milcherzeugnisse) sowie Verkaufsstellen in besonderen Lagen (in Bahnhöfen, Fernbahnhöfen, Flughäfen, an Tankstellen und Apotheken in Touristenregionen) bestimmte Öffnungszeiten zu.

Allgemeine verkaufsoffene Sonntage können zumeist an bis zu vier Sonntagen von den Gemeindeverwaltungen freigegeben werden, in Brandenburg können bis zu sechs allgemeine verkaufsoffene Sonntage und in Berlin bis zu zehn verkaufsoffene Sonntage freigegeben werden, wobei in Berlin die Adventssonntage grundsätzlich verkaufsoffen sind. Die allgemeinen Öffnungszeiten werden aber zumeist außerhalb der Zeiten des Hauptgottesdienstes auf maximal fünf oder sechs Stunden begrenzt.

Bäckereien: Zum Beispiel 8:00 bis 11:00/12:00
Estland
montags bis samstags sonntags und feiertags

Grundsätzlich:

Supermärkte:

Einkaufszentren:

Kleinere Verkaufsstellen:

keine gesetzliche Beschränkung; man öffnet jedoch wegen Alkoholverkaufsverbot zwischen 23:00 und 07:00 nicht.

09:00-21:00

09:00 bis 23:00

10:00 bis 18:00/19:00

Sonntags haben meistens nur Supermärkte und Einkaufszentren geöffnet; Ausnahmen bestätigen ab und zu die Regel (wenn genug Personal in kleineren Geschäften vorhanden ist).

Supermärkte:

Einkaufszentren:

09:00 bis 21:00

10:00 bis 23:00

Finnland
montags bis samstags sonntags und feiertags
Grundsätzlich: Die gesetzlichen Ladenschlusszeiten lassen Öffnungszeiten von montags bis freitags von 7 Uhr bis 21 Uhr und an Samstagen von 7 Uhr bis 18 Uhr zu.

Geöffnet werden darf nur an verkaufsoffenen Sonntagen zwischen 12 Uhr und 21 Uhr. Dies sind normal die Sonntage der Monate Mai, Juni, Juli, August, November und Dezember. Für Lebensmittelgeschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 400m² sind alle Sonntage verkaufsoffen.

Eine Schließverpflichtung besteht für die kirchlichen Feiertage, 1. Mai, Unabhängigkeitstag und am Mutter- und Vatertag. Am 24. Dezember und zum Mitsommernachtsfest müssen die Verkaufsstellen ab 13 Uhr geschlossen sein. Besondere Ausnahmen sind im dringenden öffentlichen Interesse möglich. Die Ladenschlusszeiten gelten darüber hinaus nicht für Apotheken, auf Flugplätzen, dem Verkauf von Kiosken mit einer Verkaufsfläche von maximal 100 m², dem Verkauf von Automaten, dem Markthandel, dem Verkauf in Krankenhäusern, dem Verkauf von Benzin und Ersatzteilen in Tankstellen, dem Autohandel, dem Verkauf von Blumen, Pflanzen, Erde, Gartenzubehör und Gartenmöbeln, dem Verkauf auf Auktionen und Ausstellungen, dem Verkauf von Kunstartikeln, dem Verkauf von Handwerksartikeln, dem Antiquitätenhandel und dem Verkauf in besonderen Einkaufszentren.

Frankreich
montags bis samstags sonntags und feiertags
Alle Verkaufsstellen keine gesetzliche Beschränkung An Sonn- und Feiertagen dürfen kleinere Verkaufsstellen aufmachen, jedoch haben Angestellte einen besonderen Schutz, sodass nur der Geschäftsinhaber dann seinen Verkaufsstellen öffnen darf.

Größere Läden und Supermärkte haben in manchen Orten auch das Recht an den Tagen aufzumachen.

Kleine Verkaufsstellen keine gesetzliche Beschränkung
Griechenland
montags bis samstags sonntags und feiertags
Alle Verkaufsstellen keine gesetzliche Beschränkung Läden dürfen nur an 18 verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr öffnen.
Alle Verkaufsstellen keine gesetzliche Beschränkung
Großbritannien
montags bis samstags sonntags und feiertags
Alle Verkaufssstellen keine gesetzliche Beschränkung Die Sonntagsöffnung ist seit 1994 in England und Wales mit Einschränkungen erlaubt. Für Schottland, wo schon früher liberalisiert wurde, gelten separate Vorschriften.
Nicht einheitlich

England und Wales, Verkaufsstellen bis 280 m²: keine gesetzliche Beschränkung

England und Wales, Verkaufsstellen über 280 m²: 6 Std. zwischen 10 Uhr und 18 Uhr, viele Läden öffnen von 10-16 Uhr oder 11-17 Uhr.

Schottland: Öffnungszeiten werden von den Kommunen geregelt, meist gibt es aber keine Beschränkungen. Größere Supermärkte daher oft 7 × 24 Std./Woche geöffnet. In kleinen Städten und Gemeinden haben die Geschäfte sonntags häufig geschlossen

Irland
montags bis samstags sonntags und feiertags
Alle Verkaufsstellen keine gesetzliche Beschränkung In Irland besteht die Freiheit seine Verkaufsstelle zu öffnen wann immer man will.
Alle Verkaufsstellen keine gesetzliche Beschränkung
Italien
montags bis samstags sonntags und feiertags
Alle Verkaufsstellen Öffnungszeiten zwischen 5 Uhr und 21 Uhr sind erlaubt. Es gibt verkaufsoffene Sonntage, die jedoch von Ort zu Ort variieren.
Bäckereien 7:00 bis 12:00
Norwegen
montags bis samstags sonntags und feiertags
Alle Verkaufsstelle An den Werktagen sind die Ladenschlusszeiten gesetzlich aufgehoben. Besondere Regelungen existieren für den Verkauf von Alkohol. Dieser ist in der Nacht weitgehend eingeschränkt.

An den drei letzten Adventssonntagen vor dem 24. Dezember können Verkaufsstellen von 14 bis 20 Uhr öffnen. Weitere verkaufsoffene Sonntage sind im besonderen öffentlichen Interesse zu besonderen Anlässen möglich.

Für den Verkauf in Kioskartikeln in Kiosken mit einer Verkaufsfläche von höchstens 100 m² gibt es keine Beschränkung. Ausnahmen vom Verbot des Verkaufs an Sonn- und Feiertagen bestehen darüber hinaus für Tankstellen bis zur Verkaufsfläche von höchstens 150 m², Verkaufsstellen auf Campingplätzen, Verkaufsstellen in Touristengebieten, in Gaststätten, dem Verkauf bei Auktionen, Kunstgalerien, dem Verkauf in zeitbegrenzten Ausstellungen und Warenmessen, dem Verkauf von Blumen, Pflanzen und Gartenartikeln, dem Verkauf von ortstypischen Waren, dem Verkauf auf Flughäfen und dem Verkauf von Produktionsstätten für touristische Zwecke.

Österreich
montags bis samstags sonntags und feiertags
Das Bundesgesetz lässt für die Bundesländer folgende Regelung zu: Montag – Freitag 5.00 bis 21 Uhr; Samstag bis 18 Uhr maximal 72 Stunden dürfen freigegeben werden.

An Sonn- und Feiertagen ist das Offenhalten von Verkaufsstellen aller Art nicht gestattet. Ausnahmen: Bäckerein, Tankstellen, Geschäfte in Flughäfen und Bahnhöfen, Tourismusregionen

Alle Verkaufsstellen geschlossen
Polen
montags bis samstags sonntags und feiertags
Alle Verkaufsstellen keine gesetzliche Beschränkung Die Verkaufsstellen müssen an 12 Feiertagen im Jahr geschlossen bleiben anonsten keine Einschränkungen der Öffnungszeiten.
Portugal
montags bis samstags sonntags und feiertags
Alle Verkaufsstellen keine gesetzliche Beschränkung Die Verkaufsstellen müssen zwischen 0 Uhr und 6 Uhr geschlossen bleiben.
Schweden
montags bis samstags sonntags und feiertags
Grundsätzlich muss darauf geachtet werden, dass die Ruhezeit der Arbeitnehmer zwischen 0 Uhr und 5 Uhr liegt. Im Übrigen bestehen keine gesetzlichen Beschränkungen. An Sonntagen ist auch das Öffnen von Verkaufsstellen jeglicher Art nicht beschränkt; allerdings haben die Verkaufsstellen das Recht der Arbeitnehmer auf eine Ruhezeit zwischen 0 Uhr und 5 Uhr zu beachten.
Spanien
montags bis samstags sonntags und feiertags
Alle Verkaufsstellen keine gesetzliche Beschränkung Es gibt 8 verkaufsoffene Sonntage im Jahr.
Alle Verkaufsstellen 10:00 bis 18:00
USA
montags bis samstags sonntags und feiertags
Alle Verkaufsstellen keine gesetzliche Beschränkung Alle Verkaufsstellen keine gesetzliche Beschränkung

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