Landeshauptleutekonferenz

Landeshauptleutekonferenz

Die Landeshauptleutekonferenz ist ein informelles, das heißt von der österreichischen Bundesverfassung nicht vorgesehenes, Treffen der neun Landeshauptleute. Sie ist das politisch wichtigste Gremium der Länderzusammenarbeit.

Bei Landeshauptleutekonferenzen wird versucht, eine gemeinsame Linie zur Vertretung der Interessen der einzelnen Bundesländer festzulegen, um dann mit dieser gemeinsamen Position gestärkt dem Bund in Verhandlungen gegenübertreten zu können. Sie entwickelten sich in den 1960er-Jahren und tagten ab 1970 regelmäßig zweimal pro Jahr.

Vorbereitet werden sie von den Landesamtsdirektoren, die dann gemeinsam mit den Landeshauptleuten und in der Regel auch mit einem Vertreter der Bundesregierung – der fallweise der Bundeskanzler oder ein Bundesminister ist – an den Konferenzen teilnehmen. Der Vorsitz zwischen den Ländern wechselt nach herausgebildeter Praxis halbjährlich und nach alphabetischer Reihenfolge der Länder. Neben diesen halbjährlichen Sitzungen wird die Landeshauptleutekonferenz bei dringenden Anliegen auch zu außerordentlichen Sitzungen einberufen. Als Geschäftsstelle der Konferenz fungiert die Verbindungsstelle der Länder. Eine schriftlich fixierte Geschäftsordnung fehlt.

Die Landeshauptleutekonferenz fasst Beschlüsse nur einstimmig. Sie werden aufgrund des informellen Charakters der Treffen nicht veröffentlicht, sondern nur den Teilnehmern und der Bundesregierung, soweit sie davon betroffen ist, zugänglich gemacht. Diese Beschlüsse sind rechtlich unverbindlich, entfalten aber eine beachtliche politische Wirkung.

Der Landeshauptleutekonferenz gelingt im Hinblick auf die Länderinteressen eine gewisse Kompensation für den „Ausfall“ des Bundesrates, sie kann ein Fehlen rechtlicher Teilhaberechte der Länder aber nicht ausgleichen. Kritisiert wird auch die mangelnde Transparenz dieser Treffen.


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