Landesplan

Landesplan

Landesplanung ist Raumordnung auf der Ebene der Bundesländer bzw. auf der Ebene von Teilstaaten.

Inhaltsverzeichnis

Akteure der Landesplanung

Die hauptsächlichen Akteure der Landesplanung in Deutschland sind die verschiedenen Landesplanungsbehörden. Aufgrund der föderalen Struktur variiert der Aufbau sehr stark und es bestehen Landesplanungsbehörden im weiteren Sinne auf ein bis vier Stufen, wenn die Träger der Regionalplanung als vierte Stufe hinzugerechnet werden. Die oberste Landesplanungsbehörde ist bei unterschiedlichen Ministerien angesiedelt und ihre Zuordnung wird relativ häufig gewechselt. Die obere oder höhere Landesplanungsbehörde ist, wenn vorhanden, bei den staatlichen Mittelbehörden angesiedelt. Die Träger der Regionalplanung sind häufig kommunal organisiert.

Kompetenzen der Landesplanung: Landesentwicklungplan und -programm

Die Bundesländer sind durch das Bundesraumordnungsgesetz dazu verpflichtet, die Landesplanung durchzuführen. Sie erlassen Landesplanungsgesetze, in denen die vorgegebenen Ziele und Grundsätze der Raumordnung vertieft und auf das jeweilige Bundesland abgestimmt werden. Auf dieser Basis erarbeiten sie Landesentwicklungsprogramme und Landesentwicklungspläne.
Hauptaufgabe der Landesplanung ist die Erstellung des Landesentwicklungsplans. Dessen Erstellung gehen aber Vorarbeiten und begleitende Aktivitäten voraus:
Jede Oberste Landesplanungsbehörde wirkt in der Ministerkonferenz für Raumordnung mit, in der sie sich mit anderen Bundesländern und der Bundesregierung abstimmt. In manchen Bundesländern besteht auch die Verpflichtung, einen Landesraumordnungsbericht zu erstellen, in dem der Erfolg von bisherigen Maßnahmen zur Landesentwicklung und die vorgesehene Weiterentwicklung beschrieben wird. Als Vorstufe zum Landesentwicklungsplan wird von den meisten Landesregierungen ein Landesentwicklungsprogramm erstellt. Das ist nicht zwingend vorgeschrieben, wird aber zunehmend gemacht. Das Programm ist inhaltlich sehr umfangreich, und die Ausgestaltung macht fachliche Abstimmungen erforderlich: Die Oberste Landesplanungsbehörde als Planungsträgerin beteiligt alle Landesministerien, hört Beirat, Spitzenverbände regionale Körperschaften an. Das Programm wird schließlich mit der Zustimmung des Landtages durch die Landesregierung beschlossen.
Die Endstufe der Arbeit der Landesplanung ist der Landesentwicklungsplan. Er unterscheidet sich kaum vom Landesentwicklungsprogramm, die behandelten Sachverhalte werden aber konkreter und verbindlicher festgelegt.

Neue Instrumente der Landesplanung

Neben den klassischen Instrumenten Landesentwicklungsprogramm, Landesentwicklungsplan und Raumordnungsverfahren gibt es neue Strategien der Landesplanung. Diese sind entstanden vor dem Hintergrund veränderter räumlicher und struktureller Rahmenbedingungen (deutsche Einheit, EU-Integration, technologischer Wandel,...). Neue Instrumente sind z.B. Teilraumgutachten und raumordnerische Entwicklungskonzepte, grenzüberschreitende Entwicklungskonzepte, Regionalmarketingkonzepte und Regionalmanagement. Sie haben keine Rechtsverbindlichkeit, damit die Akteure einen Kooperationsgedanken entwickeln können. Dabei sollen regionale Kräfte gebündelt, das Selbstbewusstsein und die Identität der Region gestärkt und eine Aufbruchstimmung erzeugt werden.

Siehe auch

Weblinks

Literatur

  • H. Spitzer (1995): Einführung in die Räumliche Planung, Stuttgart UTB ISBN 382528106X
  • Akademie für Raumforschung und Landesplanung (1999): Grundriss der Landes- und Regionalplanung, Hannover ISBN 388838527X
  • Michael Beer: Bayerns Boom im Bauernland. Landesplanung und Strukturwandel der bayerischen Wirtschaft im ländlichen Raum von 1945 bis 1975. Lulu, Morrisville 2008, ISBN 978-1409205807.

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