Landkreis Eckartsberga

Landkreis Eckartsberga

Der preußisch-deutsche Landkreis Eckartsberga bestand in der Zeit zwischen 1816 und 1952 (von 1950 bis 1952 als Landkreis Kölleda) im Bereich des heutigen Sachsen-Anhalt und nördlichen Thüringen.

Inhaltsverzeichnis

Umfang

Der Landkreis Eckartsberga umfasste am 1. Januar 1945:

Verwaltungsgeschichte

Vorgänger

siehe Amt Eckartsberga

Königreich Preußen

Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress wurde zum 1. Oktober 1816 der Kreis Eckartsberga im Regierungsbezirk Merseburg in der preußischen Provinz Sachsen eingerichtet. Das Landratsamt war in Wiehe. Am 1. Januar 1818 wurde das Dorf Großmonra aus dem Kreis Weißensee in den Kreis Eckartsberga eingegliedert. Das Landratsamt wurde 1824 nach Cölleda (später: Kölleda) verlegt.

Norddeutscher Bund / Deutsches Reich

Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich.

Am 21. Juli 1875 wurden Teile des Gutsbezirks Memleben, Klostergut auf dem linken Ufer der Unstrut aus dem Kreis Querfurt in den Kreis Eckartsberga eingegliedert. Gleichzeitig traten Teile des Gutsbezirks Wendelstein Domäne auf dem rechten Ufer der Unstrut aus dem Kreis Eckartsberga in den Kreis Querfurt.

Zum 30. September 1929 fand im Kreis Eckartsberga entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.

Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Eckartsberga entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis. Nach Auflösung der Provinz Sachsen zum 1. Juli 1944 gehörte der Kreis seitdem zur neuen Provinz Halle-Merseburg. Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die amerikanischen Alliierten Streitkräfte besetzt.

DDR / Bundesrepublik Deutschland

Im Jahre 1950 wurde der Kreis Eckartsberga zunächst in Kreis Kölleda umbenannt, dann jedoch im Zuge der Kreisreform der DDR am 25. Juli 1952 komplett aufgeteilt. Aus dem Territorium wurden teilweise mit Hilfe anderer Zuteilungen (z.B. vom Landkreis Querfurt) die neuen, kleineren Kreise

Damit wurde das Kreisgebiet auch zwischen den Bezirken Halle und Erfurt aufgeteilt. Im Zuge der Länderbildung 1990 wurde der Status quo beibehalten. Damit liegen Teile des ehemaligen Landkreises Eckartsberga heute in Thüringen.

Landräte

Kommunalverfassung

Der Landkreis Eckartsberga gliederte sich in Stadtgemeinden, in Landgemeinden und – bis zu deren nahezu vollständiger Auflösung – in selbstständige Gutsbezirke.

Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Die bisherigen Stadtgemeinden Bad Bibra, Eckertsberga, Heldrungen, Kölleda und Wiehe führten jetzt die Bezeichnung Stadt.

Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden. Diese waren in Amtsbezirken zusammengefasst.

Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.

Ortsnamen

In einigen Orten wurde das anlautende C durch K ersetzt, so zum Beispiel:

  • Cannawurf: Kannawurf (1937),
  • Cölleda: Kölleda (1937),
  • Crawinkel: Krawinkel (1937).

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