Landkreis Kolberg-Körlin

Landkreis Kolberg-Körlin
Das Kreisgebiet 1905

Der Landkreis Kolberg-Körlin (früher: Colberg-Cörlin) ist ein ehemaliger Landkreis in Pommern und bestand als preußisch-deutscher Landkreis in der Zeit zwischen 1872 und 1945.

Der Landkreis Kolberg-Körlin umfasste am 1. Januar 1945:

  • die Stadt Körlin mit rund 3.400 Einwohnern
  • sowie 78 weitere Gemeinden mit weniger als 2.000 Einwohnern

Der heutige Powiat Kołobrzeski ist nicht identisch mit dem früheren Landkreis Kolberg-Körlin, denn die Stadt Körlin gehört heute zum Powiat Białogardzki (Landkreis Belgard).

Inhaltsverzeichnis

Verwaltungsgeschichte

Norddeutscher Bund / Deutsches Reich

Der Kreis Colberg-Cörlin entstand am 1. September 1872 aus Teilen des bisherigen Kreises Fürstenthum. Er gehörte zum Regierungsbezirk Cöslin (später: Köslin) in der preußischen Provinz Pommern und umfasste ländliche Gebiete um die Städte Colberg und Cörlin. Das Landratsamt war in Colberg.

Nach dem Ersten Weltkrieg wurde der Name Colberg-Cörlin in Kolberg-Körlin geändert.

Am 1. Mai 1920 verließ die Stadtgemeinde Kolberg den Kreis Kolberg-Körlin und bildete seitdem einen eigenen Stadtkreis.

Zum 30. September 1929 fand im Kreis entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.

Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Kolberg-Körlin entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis.

Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt und wurde danach ein Teil Polens.

Kommunalverfassung

Die Kreis Kolberg-Körlin gliederte sich in Stadtgemeinden, in Landgemeinden und – bis zu deren Auflösung – in selbstständige Gutsbezirke.

Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden.

Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden. Diese waren in Amtsbezirken zusammengefasst.

Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.

Landräte

Ortsnamen

Die durchweg deutschen Ortsnamen wurden im Wesentlichen bis 1945 beibehalten.

Verkehr

Die Stadt Kolberg wurde von Belgard her über Körlin 1859 durch die Berlin-Stettiner Eisenbahn-Gesellschaft an das Bahnnetz angeschlossen >111n<.

Eine direkte Verbindung nach Stettin über Naugard stellte die Altdamm-Colberger Eisenbahn-Gesellschaft 1882 her >111d<. Sie verband auch ab 1899 Kolberg mit der Bezirkshauptstadt Köslin >111e<.

Die Mitte und der Süden des Kreises wurden durch Schmalspurstrecken der Kolberger Kleinbahnen AG erschlossen, an der der Kreis 1939 zu über 60 % des Kapitals beteiligt war.

1895 wurde die Strecke von Kolberg über Roman nach Regenwalde nebst der Abzweigung Groß Jestin - Stolzenberg eröffnet >113r+r²<.

1899 folgte die Linie in den Landkreis Greifenberg, die in Mühlenbruch abzweigte >113p<.

1909 kam die Teilstrecke Groß Jestin - Groß Pobloth hinzu, die 1915 bis Körlin durchgeführt wurde >113r³<. Somit umfasste das Kleinbahnnetz fast zwei Drittel des gesamten Bahnnetzes im Kreisgebiet.

(Die Zahlen in >< beziehen sich auf das Deutsche Kursbuch 1939).

Weblinks


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