Landkreis Kötzting

Landkreis Kötzting
Wappen
Lage in Bayern

Der Landkreis Kötzting gehörte zum bayerischen Regierungsbezirk Niederbayern.

Bis zu seiner Auflösung hatte der Landkreis (Kfz-Kennzeichen KÖZ) 44 Gemeinden. Die größten Orte waren Kötzting, Neukirchen b.Hl.Blut, Eschlkam, Lam und Hohenwarth.

Am 1. Juli 1972 wurde der Landkreis Kötzting zusammen mit dem damaligen Landkreis Waldmünchen und dem östlichen Teil des Landkreises Roding im Zuge der Gebietsreform in Bayern dem Landkreis Cham und somit dem Regierungsbezirk Oberpfalz zugeschlagen.
Eine Besonderheit bildete die Gemeinde Lohberg, die mit Ausnahme der Gemeindeteile Chamer Hütte (zu Bodenmais) und Brennes (zu Bayerisch Eisenstein) erst zum 1. Mai 1978 dem Landkreis Cham zugeordnet wurde[1]. Zuvor wurde sie im Rahmen der Gebietsreform dem Landkreis Regen eingegliedert[2], jedoch wehrte sich die Gemeinde erfolgreich dagegen und konnte schlussendlich im Rahmen einer Normenkontrollklage vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof[3] die fast vollständige Umgliederung erreichen.

Letzte Landrätin war Paula Volkholz von der Bayernpartei, Ehefrau von Ludwig Volkholz.

Inhaltsverzeichnis

Wappen

„Unter Schildhaupt mit den bayerischen Rauten gespalten durch einen silbernen Wellenpfahl; vorne in Grün ein goldener Bärenrumpf, hinten in Grün eine goldene Tanne.“

Der Inhalt des Hoheitszeichen ist folgt zu begründen: Die Rauten deuten auf die Grafen von Bogen hin, die – nachweisbar seit 1204 – die Rauten als Schild- und Bannerzeichen führten. Die Aufnahme des Bärenrumpfes in das Wappen erfolgte auf besonderen Wunsch der Gremien des Landkreises. Er versinnbildlicht das Vorkommen dieser Tiere im Kötztinger Gebiet bis nach Mitte des 19. Jahrhunderts. 1835 wurde der letzte Bär erlegt. Wellenpfahl und Baum sind Symbole für die landschaftlichen Gegebenheiten. Ersterer weist auf den Weißen Regen hin, der den Landkreis von Osten nach Westen durchfließt, wobei die Feldfarbe Grün die Landwirtschaft anzeigt. Die Tanne steht als heraldisches Zeichen für den Bayerischen Wald und für die Forstwirtschaft.

Geschichte[4]

Bezirksamt ab 1862

Entsprechend der „Königlich Allerhöchster Verordnung vom 24. Februar 1862“ wurde in Bayern das Gerichts- und Verwaltungswesen neu organisiert.

Als Vorläufer können die Landgerichte betrachtet werden, ein solches wurde als "Königliches Landgericht Kötzting" im Jahr 1803 errichtet.

Mit Wirkung vom 1. Juli 1962 wurde das Bezirksamt Kötzting als reine Verwaltungsbehörde eingerichtet, die bis dahin bestandene Verflechtung von Rechtspflege und Verwaltung im unteren Verwaltungsbereich wurde aufgehoben. Am 15. Juli 1862 wurde das bisherige Landgericht in ein Bezirksamt umgebildet und mit einem Bezirksamtmann I. Klasse besetzt. Die Zuständigkeit des Landgerichtes (als Justizbehörde) wurde auf zwei Amtsgerichte aufgeteilt.

Der Amtsbezirk des Bezirksamtes umfasste die Amtsgerichte Kötzting mit 30 Gemeinden und Neukirchen b. Hl. Blut mit 16 Gemeinden. Dieser Bestand mit 44 kreisangehörigen Gemeinden (Sengenbühl wurde am 1. Juli 1904 aus dem Bezirk Kötzting ausgliedert; die Gemeinde Allmannsdorf löste sich am 1. Februar 1963 auf) hat sich bis zur Auflösung des Landkreises nicht verändert.

Erster Bezirkshauptmann wurde der bisherige Landrichter Carl von Paur. Seine Amtszeit dauerte bis 1869. Ihm folgten:

Bezirksamtmann von bis
Dandl 1869 1879
Möhl 1879 1881
Peringer 1881 1882
Ebner 1882 1892
Freiherr von Schacky 1892 1898
von Decker 1898 1900
von Körbling 1900 1903
von Fuchs 1903 1912
Keim 1912 1921


Durch das Selbstverwaltungsgesetz vom 22. Mai 1919 wurde die staatliche Herrschaft über die Gemeindeverbände aufgehoben, mit dem Ergebnis, dass den Staatsbehörden -wie dem Bezirksamt- nur die Rechtsaufsicht über die Gemeinden verblieb.

Dies hatte zur Folge, dass die zum Bezirksamt Kötzting gehörenden Distrikte zum Bezirksverband vereinigt wurden. Die Verwaltung wurde dem Bezirksausschuß und dem Bezirkstag übertragen.

Landratsamt ab 1938

Die am 1. April 1928 in Kraft getretene Bezirksordnung überstand die Nazi-Zeit ohne gravierende Veränderungen.
Jedoch wurde mit der „3. Verordnung über den Neuaufbau des Reiches“ vom 28. November 1938 die Umbenennung des bayersichen Bezirksamtes in Landratsamt und des Bezirksamtmannes in Landrat bestimmt. Bis zum Ende des zweiten Weltkrieges wurden die Bezirksamtmänner bzw. Landräte durch den Staat berufen.

Amtierender Bezirksamtmann bzw. Landrat in dieser Zeit war Landrat Dr. Fieseng (1935-1945).

Nachkriegszeit bis 1952

Die ersten Nachkriegslandräte wurden von der US-Militärregierung kommissarisch eingesetzt:

Landrat Dr. Weiger wurde 1945 eingesetzt, Landrat Backmund 1946.

1946 kam es zur ersten Wahl eines Landrates nach dem Krieg. Dieser wurde jedoch nicht direkt, sondern vom Kreistag gewählt.
Nachdem in Bayern wieder Parteien zugelassen worden waren, fanden im Landkreis im Januar 1946 die ersten Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen statt. Im Kreisgebiet gab es eine Wahlbeteiligung von 80% der Wahlberechtigten.
Am 28. April 1946 konstituierte sich der erste Nachkriegskreistag, der im Mai 1946 in seiner ersten Sitzung den Eschlkamer Pfarrer Josef Prongratz zum Landrat wählte.

Nachfolger war ab 1948 Landrat Scholz.

1952 bis 1972

Durch Einführung der neuen Bayerischen Landkreisordung vom 16. Februar 1952 wurde die Direktwahl des Landrates durch die Kreisbevölkerung bestimmt.
Im Rahmen der im Jahr 1952 stattfindenden Landrats- und Kreistagswahl wurde der Landwirt und Kaufmann Ludwig Nemmer aus Miltach zum Landrat gewählt.
Bei den anschließenden Wahlen in den Jahren 1956, 1960 und 1964 wurde er in seinem Amt bestätigt.
Bei der Landratswahl 1970 verlor er gegen Paula Volkholz, die anstelle ihres Mannes Ludwig Volkholz zur Wahl antrat, so dass Paula Volkholz die letzte Landrätin des Landkreises Kötzting bis zu seiner Auflösung war.

Zahlen und Daten

Einwohnerentwicklung ab 1810 [5]

Jahr Einwohner Vertriebene
1810 18.000 -
1840 21.795 -
1910 26.701 -
1933 28.872 -
1939 28.593 -
1946 38.703 12.007
1950 37.169 8.562
1955 33.400 5.276
1960 31.574 3.769
1962 32.202 3.348
1963 32.357 k.A.

Kreisangehörige Gemeinden

Literatur

  • Karl B. Krämer: Landkreis Kötzting, Bayerischer Wald. Landkreisverwaltung, Kötzting 1964.

Einzelnachweise

  1. „Verordnung zur Änderung von Grenzen der Regierungsbezirke“ vom 25. März 1976, BayGVBl. 1976, S.111ff.
  2. „Gesetz zur Neuabgrenzung der Regierungsbezirke“ vom 27. Dezember 1971, Bay.GVBl. 1971, 494
  3. Urteil des BayVGH vom 26. Juli 1977, Nr.100 V 76
  4. Karl B. Krämer, Landkreis Kötzting, 1964, Seiten 10ff.
  5. Karl B. Krämer, Landkreis Kötzting, 1964, Seite 52

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