Landkreis Podersam

Landkreis Podersam

Der deutsche Landkreis Podersam bestand in der Zeit zwischen 1938 und 1945. Er umfasste am 1. Januar 1945 acht Städte sowie 84 weitere Gemeinden.

Am 1. Dezember 1930 hatte der Landkreis Podersam 44.925 Einwohner, am 17. Mai 1939 waren es 39.903 und am 22. Mai 1947 26.996 Bewohner.

Inhaltsverzeichnis

Verwaltungsgeschichte

Tschechoslowakei und deutsche Besatzung

Vor dem Münchner Abkommen vom 29. September 1938 gehörte der politische Bezirk Podbořany zur Tschechoslowakei.

Der politische Bezirk Podersam bestand aus den Gerichtsbezirken Podersam und Jechnitz. Er gehörte im Königreich Böhmen zum Saazer Kreis und grenzte im Norden an den Bezirk Saaz, im Westen an den Bezirk Kaaden, im Süden an die Bezirke Luditz und Kralowitz, im Osten an den Bezirk Laun.

  • Gerichtsbezirk Podersam mit den Orten: Flöhau, Ledau, Knöschitz, Kriegern, Liboritz, Maschau, Michelsdorf, Mohr, Oberklee, Podersam, Podletitz, Pomeisl, Puschwitz, Rudig, Schaab, Strojeditz, Weiten Trebetitsch, Widhostitz.
  • Gerichtsbezirk Jechnitz mit den Orten: Alberitz, Dekau, Groß-Chmelischen, Hochlibin, Luck , Jechnitz, Kolleschowitz, Reschwitz , Petersburg, Podersanka, Scheles, Steben, Woratschen.

In der Zeit vom 1. bis 10. Oktober 1938 besetzten deutsche Truppen dieses Gebiet. Der vollständig besetzte politische Bezirk Podbořany trug fortan die frühere deutsch-österreichische Bezeichnung Podersam. Er umfasste die Gerichtsbezirke Jechnitz und Podersam. Seit dem 20. November 1938 führte der politische Bezirk Podersam die Bezeichnung „Landkreis“. Er unterstand bis zu diesem Tage dem Oberbefehlshaber des Heeres, Generaloberst von Brauchitsch, als Militärverwaltungschef.

Deutsches Reich

Am 21. November 1938 wurde das Gebiet des Landkreises Podersam förmlich in das Deutsche Reich eingegliedert und trat zum Verwaltungsbezirk der Sudetendeutschen Gebiete unter dem Reichskommissar Konrad Henlein. Sitz der Kreisverwaltung war die Stadt Podersam.

Ab 15. April 1939 galt das Gesetz über den Aufbau der Verwaltung im Reichsgau Sudetetenland (Sudetengaugesetz). Danach trat der Landkreis Podersam zum Reichsgau Sudetenland und wurde dem neuen Regierungsbezirk Eger mit dem Sitz des Regierungspräsidenten in Karlsbad zugeteilt.

Zum 1. Mai 1939 wurde eine Neugliederung der teilweise zerschnittenen Kreise im Sudetenland verfügt. Danach blieb der Landkreis Podersam in seinen bisherigen Grenzen erhalten. Bei diesem Zustand blieb es bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs. Die Deutschen wurden vertrieben und Tschechen zogen in die Häuser ein.

Seit 1945 gehörte das Gebiet zunächst wieder zur Tschechoslowakei. Heute ist es ein Teil der tschechischen Republik.

Kommunalverfassung

Bereits am Tag vor der förmlichen Eingliederung in das Deutsche Reich, nämlich am 20. November 1938, wurden alle Gemeinden der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 unterstellt, welche die Durchsetzung des Führerprinzips auf Gemeindeebene vorsah. Es galten fortan die im bisherigen Reichsgebiet üblichen Bezeichnungen, nämlich statt:

  • Ortsgemeinde: Gemeinde,
  • Marktgemeinde: Markt,
  • Stadtgemeinde: Stadt,
  • politischer Bezirk: Landkreis.

Ortsnamen

Es galten die bisherigen Ortsnamen weiter, und zwar in der deutsch-österreichischen Fassung von 1918.

Literatur

  • Rott, Wenzel u.a.: "Der politische Bezirk Podersam. Eine Heimatskunde für Schule und Haus, mit vielen Abbildungen und ausführl. Beschreibungen der Orte." Verlag des Bezirkslehrervereins Podersam, 1902.
  • Hugo Zumpf (Hrsg.), Josef Schuldes(Hrsg.), Bearb. v. Franz J. Schreil: "Saazerland - Hopfenland. Heimatbuch für die Kreise Saaz und Podersam.", München 1959. 399 Seiten, zahlr. Abbildungen.
  • Hentschel, Erich: "Gedenkbuch für die Vertreibungsopfer 1945/46. Eine Dokumentation der durchgeführten Morde an der deutschen Bevölkerung von Saaz-Postelberg-Podersam und vielen Ortschaften des Saazer Landes.", Selbstverlag Soest 1995, Manuskript im Sudetendeutschen Haus in München.

Weblinks


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