Landwehr

Landwehr
Frankfurter Landwehr um die Stadt, zwischen 1712 und 1714
(Kupferstich von Johann Baptist Homann, Gebietsgrenzen korrigiert nach Friedrich Bothe)
Ehemaliger Wartturm der Hannoverschen Landwehr und spätere Windmühle auf dem Lindener Berg, Merian-Stich von 1654

Mit Landwehr, Landgraben und Landhege werden Grenzmarkierungs- bzw. Grenzsicherungswerke und Umfriedungen von Siedlungsgebieten mit dem Recht der Einhegung bezeichnet. Es gibt Erdwerke, Hecken und auch wasserführende Landgräben. Diese Siedlungsschutzanlagen werden zumeist ins Hoch- und Spätmittelalter datiert und besitzen in Einzelfällen Längen von über hundert Kilometer. Vergleichbare Erdwerke werden jedoch bereits seit der Antike erwähnt.[1] Der römische Limes ist die bekannteste Ausführung einer frühen Landwehr. Auch das Danewerk gehört zu dieser Gruppe von Sperrwerken.

Diese Landwehren sind in manchen Regionen – dort vor allem in Waldgebieten – noch erhalten und oft als Bodendenkmal geschützt.

Inhaltsverzeichnis

Zweck

Landwehren im Gelände früher und heute
Landwehr an Fernwegen

Der Bau einer Landwehr war eine wirksame Maßnahme, die Bevölkerung eines Siedlungsgebiets oder Territoriums gegen Übergriffe von Nachbarn oder Feinden in Fehden oder Kriegen zu schützen und einen Rechtsbezirk abzugrenzen. Die Landwehren waren ein Mittel die Wahrscheinlichkeit, Erfolgsaussicht, Wirksamkeit und Folgen mittelalterlicher Kriegsführung einzuschränken und somit vorzubeugen. Sie behinderten darüber hinaus Räuberbanden am Betreten des Gebietes und erschwerten ihren Rückzug nach Beutezügen. Die Kombination von Gebück und Gedörn war ebenfalls gut zur Einhegung von Viehweiden und als Leitlinie bei der Wolfsjagd geeignet. Häufig finden sich Wolfskuhlen entlang ihres Verlaufs.

Landwehren waren eine weiträumige Umfassung forstlich und agrarisch geprägten Gebiets zum Schutz der dortigen Landbevölkerung, die auf verteilt liegenden Wohnplätzen und Höfen innerhalb des Schutzgebietes siedelte. Die Landwehr gab der Landbevölkerung einen Schutz, wie ihn analog die Bevölkerung in befestigten Städten durch die Stadtmauer besaß. Aber auch die Feldfluren vieler Städte und deren sie umgebenden Außengebiete erhielten oft zusätzlich eine ringförmige landwehrähnliche Einhegung, eine sogenannte Stadtlandwehr, Stadthagen oder Stadthege. Ein Beispiel dazu ist die westfälische Stadt Dortmund, die neben der Stadtmauer um den Stadtkern auch eine weitläufig umgebende Landwehr besaß.[2] Der steinerne Turm war, wie eine Karte von 1748 belegt, als Warte Bestandteil dieses Landwehrrings.

Durchlässe durch die Landwehr gab es nur auf Durchgangsstraßen, an denen analog zu den Toren in einer Stadtmauer Waren- und Personenkontrollen stattfanden. Daneben dienten Landwehren auch als wirksame Zollgrenzen, wobei bei als Landwehr ausgeführten Wegsperren innerhalb von Territorien unter Zoll vor allen eine Straßenmaut verstanden wurde.

Auch wurden Handelswege, vor allen im Bereich von Kontrollstellen, beidseitig durch Landwehren begleitet. Diese begleitenden Landwehren dienten neben Schutz vor Überfällen vor allen zur Kanalisation der Verkehrsströme und verhinderten wirksam das Umgehen oder Umfahren dieser Kontroll- und Zollstellen.

Vor- und Frühzeit

Hecken zählen zu den natürlichsten Formen einer Grenzbefestigung und Einfriedung. Ihre einfachste und bis heute gebräuchlichste Anwendung ist die Gartenhecke.

Zum Schutz von Lagerplätzen (auch in Höhlen), festen Wohnplätzen, Häusern, Anwesen und Siedlungen vor Angriffen von Raubtieren oder Feinden benutzten schon die Menschen in der Vorzeit und in der Frühgeschichte Sicherungen in Form von Einzäunungen aus Ästen und Dornensträuchern. Noch heute ist dies bei nomadisierenden Volksstämmen üblich. Gaius Iulius Caesar berichtet z. B. von dichten „Hagen“, die von den „Nerviern“ im heutigen Belgien angelegt wurden:

„Um die räuberischen Einfälle der Reiterei ihrer Nachbarn abzuwenden, hatten sie überall Hecken angelegt. Sie kappten zu dem Ende junge Bäume, so dass sie nach den Seiten junge Zweige ansetzten und pflanzten dann Dornsträucher dazwischen. So bildeten diese Hecken förmlich dicke Wände, die nicht bloß den Durchgang sondern selbst den Blick hindurch unmöglich machten.“

aus De Bello Gallico, Buch II, Kapitel 17

Aufwendiger ist eine Form mit Wällen und Gräben. Im Jahre 16 wird von Tacitus über einen Grenzschutz der Angrivarier, den Angrivarierwall, berichtet, der zum Schutz vor den Cheruskern errichtet wurde. Die bedeutendste Grenzwehr soll sich bei Rehburg-Loccum befunden haben.

Die Angelsächsischen Chroniken sprechen von einer Bebbanburg, die um 547 „zuerst von einer Hecke befestigt…“ war. Auch die Kapitularien Karls des Großen erwähnen „mit Hecken bepflanzte Wälle“.

In England heißen vergleichbare Anlagen „Dyke“ (Deich) oder „Ditch“ (Graben), so der um das Jahr 360 gebaute Bokerley Dyke, der in den auf das Jahr 300 v. Chr. datierte Grim’s Ditch übergeht oder der 270 km lange Offa’s Dyke.

Auch bei den Normannen ist die Existenz von „Hagediken“, mit Hecken bepflanzten Wällen, überliefert.

Mittelalter und Neuzeit

Die Landwehren beim Dreiherrenstein bei Kircheib auf einer Karte von 1605

Mittelalterliche Landwehren bestanden in der Regel aus ein oder mehreren undurchdringlichen Gehölzstreifen von untereinander verflochtenen Hainbuchen – (dem „Gebück“) mit unterpflanzten dornigen Sträuchern wie Heckenrose, Brombeere oder Ilex(dem „Gedörn“)

Hinzu kam in der Regel eine Kombination von einem oder mehreren der folgenden Elemente:

  • ein oder mehrere parallele Erdwälle, zwischen oder auf denen das Gehölz gepflanzt wurde
  • einem Pfad zur Pflege der Hecke und für Patrouillenritte entlang der Landwehr
  • Gräben vor, zwischen und hinter den Erdwällen, die je nach Lage (Tal) zeitweise auch mit Wasser gefüllt waren. Der Wall entstand in der Regel aus dem Erdaushub der Gräben.
  • Warttürme, Schanzen, Schlagbäume und Haspel an Straßendurchgängen, sogenannten Schlägen (Zollschlag)
  • eine „nasse Grenze“ durch Überflutungen und Wassergräben

Nach der Fränkischen Landnahme bis ins späte Mittelalter entstanden mit der Bildung von festen Herrschaftsgebieten territoriale Landwehren, die einzelne Rechtsbezirke umfriedeten. Gaue, Zenten, Gerichtsbezirke, oft deckungsgleich mit Kirchspielen, Ämter und gesamte Herrschaftsbereiche (Territorien) wurden von Landwehren in Form von Hecken (Heegen), Gebücken und Gedörnen umhegt.

Dazu kamen Landhagen und Stadthagen, die ringförmig um kleinere Siedlungsbereiche angeordnet waren. Die „Landhegen“ begrenzten und schützten dabei sowohl ganze Landstriche als auch das Umland von Städten, beispielsweise von Aachen, Frankfurt (Main), Rothenburg, Lübeck oder Mühlhausen/Thüringen. Die Spuren des Rothenburger Landhege sind heute noch etwa 60 km lang, der Mühlhäuser Landgraben, heute noch auf etwa 26 km Länge erhalten, erinnert an die Grenze Mühlhausens zum Eichsfeld.

Diese Erdwerke bündelten verschiedene Funktionen. Sie begrenzten, bewehrten und befriedeten „Gebiete“, die unter ihrem Greven, Grafen oder auch Amtmann standen. Diese Aufgabenbündelung zum Schutz von bewehrten Landgebieten (Landwehr), klingt als das Hegen in Bezeichnungen wie Hege beziehungsweise Heege, Hag und Haag oder auch „Hecke“ mit, zugleich aber auch in dem Begriff der Schutzhecke. Zahlreiche Toponyme wie Zarge, Gebück, Wehrholz oder Gehag erinnern damit an die unterschiedliche Ausführung als Heckenwerk, Grabenwerk oder an gestaffelte Bauweisen.

Vorrangiges Ziel der Sperrwerke war der Schutz der Landbevölkerung sowie des jeweiligen Gebietes gegenüber fremden Herrschaftsansprüchen und kriegerischen oder räuberischen Übergriffen. Landwehren waren eine deutliche Grenzmarkierung und zugleich, wenn sie die Außengrenze zu einem anderen Herrschaftsbereich kennzeichneten, auch Zollgrenze. Auch innerhalb eines Territoriums gab es bisweilen Landwehren, die die einzelnen Ämter unter Einbeziehung von Bächen und anderen natürlichen Hindernissen untereinander abgrenzten. Diese „inneren“ Landwehren, sogenannte Zwischenlandwehren, waren in der Regel nicht so aufwändig ausgeführt wie jene an den Außengrenzen.

Eine besondere Variante stellten in der Schweiz sogenannte Letzi dar, wo es oft genügte, nur die Talzugänge entsprechend zu sichern. Viele der Schlachten der Alten Eidgenossenschaft mit den Habsburgern fanden an solchen Letzi statt, so zum Beispiel die Schlacht am Morgarten, die Schlacht bei Näfels und die Schlacht am Stoss.

Einige Landwehren besaßen auch eine Funktion als vorgeschobene Verteidigung von Festungen. Sie wurden mit dem Charakter einer Feldbefestigung als erster Annäherungsschutz angelegt. Militärisch hatten sie bis zur Neuzeit in Form von Spanischen Reitern den Sinn, den Angreifer einer Festung schon in deren weiterem Vorfeld zu Maßnahmen einer Belagerung zu zwingen. Zu ihren modernen Nachfolgern zählen die Stacheldrahtverhaue, welche in beiden Weltkriegen zum Einsatz kamen.

Der Verlauf vieler einfacher Landwehren zeigt nach neuen Forschungsergebnissen, dass sie an vielen Stellen zu Verteidigungszwecken völlig ungeeignet waren. Daraus lässt sich schließen, dass einige Anlagen überwiegend der Grenzmarkierung und der Zollerhebung dienten. Sie schränkten aber dennoch die freie Beweglichkeit feindlicher Truppenverbände ein, sodass sie durchaus auch einen, obgleich begrenzten, militärischen Nutzen besaßen. So schützte beispielsweise der Stadthagen um Warendorf im Dreißigjährigen Krieg erfolgreich vor Belagerern: Diese drangen zwar vereinzelt in das Stadtgebiet ein, wagten aber keinen massiven Angriff – allein aufgrund der Gefahr, bei einem Gegenangriff nicht schnell genug durch die schmale Bresche in der Landwehr den Rückzug antreten zu können.

Als Grenzbefestigung bestimmter Rechtsbezirke wurden Landwehren an einigen Stellen von Ausfall- oder Handelsstraßen durchbrochen. Diese Durchbrüche (Schlag genannt) wurden durch einfache Schlagbäume, durch zusätzliche versetzte Wegführung (so genannte Schlingen[3]) oder – außer an Landesgrenzen auch bei manchen städtischen Landwehren – durch Turmbauten (Warten, Wighäuser beziehungsweise Landtürme) gesichert. An den Übergängen befanden sich meist auch Zollstationen. Das lukrative Zollrecht konnte (oft in Verbindung mit dem Krugrecht) von ortsansässigen Bauern erworben werben.

Ausführungen

Mittelhessische Landheegen, Wall der Innenheege bei Wommelshausen (Bad Endbach)
Wälle und Graben der Klever Landwehr
Mühlhauser Landgraben in Thüringen
Wall und Graben der Bergisch-Märkischen Landwehr bei Radevormwald-Filde
Landwehr in Schmallenberg
Berliner Landwehrkanal

Landwehren bestanden meist aus einem einfachen Graben, in der Ebene auch Wassergraben, als Hindernis, hinter dem sich ein aus dem Grabenaushub geschaffener Erdwall befand. Dahinter stand das eigentliche Hauptgrenzhindernis, ein etwa 20 bis 50 Meter breiter dichter, verflochtener Gehölzstreifen. Im Bergland wurde der Verlauf den natürlichen Gegebenheiten wie Felsen, steilen Abhängen und Wasserläufen etc. angepasst. Oft wurde in einem Abstand von zehn bis 30 Metern ein zweiter Graben angelegt.

Bewachsen waren der Gehölzstreifen und die Wälle mit einer Hecke aus Hainbuchen, die in Mannshöhe geschnitten wurden und deren Äste abgeknickt, mit den anderen Ästen verflochten und in den Boden zum erneuten Ausschlagen gesteckt wurden. Daraus ergab sich das so genannte Gebück. Als Untergehölz nutzte man, damit die Hecke undurchdringlich wurde, Heckenrosen, Weißdorn, Schwarzdorn oder Brombeeren. Daher stammt mancherorts der Name „Gedörn“. Die Anlage wurde darüber hinaus von höherem Bewuchs freigehalten. Das Vorfeld war größtenteils gerodet.

Wie eine Wehrhecke/Gebück angelegt wurde beschreibt Pater Hermann Bär vom Kloster Eberbach 1790 wie folgt:

„Die Anstalt ward auf folgender Art getroffen. Man warf (schnitt) die in diesem Bezirke stehenden Bäume in verschiedener Höhe ab, ließ solche neuerdings ausschlagen und bog die hervorgeschossenen Zweige nieder (biegen-bücken). Diese wuchsen in der ihnen gegebenen Richtung fort, flochten sich dicht ineinander, und brachten in der Folge eine so dicke und verwickelte Wildnis hervor, die Menschen und Pferden undurchdringlich war.“

Bei regelmäßiger Pflege und „Hege“ entstand so im Verlaufe eines Jahrzehnts ein nahezu undurchdringlicher Gehölzstreifen. Aufwändigere Landwehren mit Verteidigungsfunktion bestanden aus mehreren parallelen Gräben und Aushubwällen mit Bepflanzung. Insbesondere Doppelgräben sollten verhindern, dass sie von Reitern übersprungen werden konnten. Weitere Ausführungen waren die so genannte Wehrhecke (Knick), zu deren Unterhalt das Knickgeld eingezogen wurde.

In Hessen hatten Ende des 17. Jahrhunderts viele Dörfer an wichtigen Straßen oder in Grenzlage Befestigungen, unabhängig von den wehrhaften Kirchen, wie der hessische Chronist Johann Just Winkelmann 1697 erwähnt. Er schreibt:

„Heutiges Tages sind beynahe die meiste grose Flecken und Dörfer in Hessen mit einem Graben und Aufwurf umführet / damit sie sich für geringe Partheyen wehren können.“

Die Befestigung konnte aus Zäunen (Etter oder Dorfetter genannt), Hecken (Hainbefestigung), Wall und Graben (trockener wie Wassergraben) und aus Toren bestehen.

Ein anderes, temporäres künstliches Hindernis, im Verteidigungsfall relativ schnell zu errichten und tauglich Lücken in einer Landwehr zu schließen, war der Verhau. Er wurde auch als erstes Annäherungshindernis vor Burgen, Stadtmauern, Schanzen und militärische Lager gelegt und wurde errichtet aus gefällten und zerschnittenen – „verhauenen“ – Bäumen, Sträuchern und Dornen. Mit einem Verhau sicherte man auch fallweise die Neuanlage einer Landwehr bis sie funktionstüchtig war. Da ein Verhau aus Totholz bestand, war er nach dem Austrocknen relativ einfach durch Abbrennen zu beseitigen.

Wachsystem und Durchgangsstationen

Wartturm, 1. Walbecker Warte der Helmstedter Landwehr im Lappwald
Der Turm der Neustädtischen Landwehr, Brandenburg an der Havel, am Buckauübergang bei der Neuen Mühle
Wartturm Speyer, früher Wormser Warte, nördlichster Punkt der Speyerer Landwehr, westlich über die Kreuzung beginnt die Landwehrstraße, die sich Richtung Südwesten hinzieht.

Wichtige Straßen, die durch die Landwehr führten, wurden mit sogenannten Schlägen (Schlagbäume) und weiteren Verstärkungen, wie Warttürmen, gesichert. An den Schlägen wurde der Wegezoll genommen, welcher dem Landesherrn zustand. Von Anfang an gab es an diesen Stationen Gastwirtschaften. Die Krüger hatten Speise und Trank für die Durchreisenden bereitzuhalten. Sie übten auch hoheitliche Funktionen aus, in dem sie das Vorfeld der Stadt beobachteten und nachts die Schlagbäume geschlossen hielten.

Oftmals wurden die Straßen mit beidseitigen Graben-Wall-Graben-Systemen versehen, sodass niemand abseits der vorgesehenen Trasse in die Dörfer gelangen konnte. Oftmals führten Holzbrücken über die durchlaufenden Gräben, sodass im Kriegsfall die Straße durch Wegnehmen der Brücke gesperrt werden konnte.

Nachrichten über herannahende feindliche Truppen oder Besucher, wurden entlang der Landwehren und zum Hinterland, über Warttürme (zum Beispiel im Münsterland) weitergeleitet. Im Bergland geschah dies ebenfalls durch „Warten“ auf erhöhten Aussichtspunkten, von denen man weit ins Umland sehen konnte. Nahten Feinde, wurden optische Signale gegeben in Form von Rauchzeichen, Fahnen, Spiegeln, Fackeln oder auch durch Signal-Hörner und Kirchenglocken. Die gesamte Einwohnerschaft der Dörfer und Nachbardörfer wurde verpflichtet, bei diesen Notsignalen oder Schlagen der Sturmglocke, aber auch in anderen Notfällen, wie Feuer- oder Hochwasser unmittelbar „Folge“ zu leisten, egal welche andere Arbeit oder Tätigkeit gerade anstand. Dieses Schlagen der Glocke nannte man beispielsweise im Münsterland das „Gerüfte“.

Unterhaltung

Zum Bau wurden alle Untertanen des Territorialherrschers herangezogen (Frondienst), der das Wehrholz/Heege anlegen ließ. Die Pflege -Hege- hatten ebenfalls alle Einwohner zu erbringen. Manche Heegen/Landwehren bauten und unterhielten die benachbarten Herrscher sogar gemeinsam, zum Beispiel in Mittelhessen die Landheege auf der Hörre zwischen der Grafschaft Nassau einerseits und der Landgrafschaft Hessen und der Grafschaft Solms andererseits.

Der Bau und die Unterhaltung der Landwehren waren auf lange Sicht angelegt. Bis sich eine undurchdringliche Hecke bildete, vergingen auch bei ständiger und aufwendiger Pflege („Hegen und Pflegen“) bis zu zehn Jahre. Auch danach mussten die Gräben und der Hählweg, ein Kontrollweg entlang der Landwehr, immer wieder von Bewuchs befreit und funktionsfähig gehalten werden. Daher wurden viele Landwehren in längeren Friedenszeiten aus Kostengründen vernachlässigt oder gar nicht erst fertiggestellt.

Vorsätzliche Beschädigungen einer Landwehr wurden mit harten Strafen geahndet. So reichte der Strafrahmen bei der mehr als 100 Kilometer langen Westfälischen Landwehr im Teutoburger Wald von Amputation der rechten Hand bis zur Todesstrafe. Aber auch das Durchqueren der Landwehr an dafür nicht vorgesehenen Stellen wurde vielerorts mit Strafen versehen. Bei der Rhöner Landwehr sind für das Durchqueren des Gebücks oder das Betreten des Hählwegs Geldstrafen bis zu fünf Gulden belegt.

Die Grenzanlagen wurden immer wieder erneuert und bis ins 18. Jahrhundert gepflegt und bei äußeren Gefahren als Befestigungsanlagen verstärkt.

Die Verpflichtung zur Verteidigung der unter Napoléon geschleiften, aber noch funktionsfähigen Erdwerke ging in Preußen 1813 in der allgemeinen Dienstpflicht des militärischen Verbands der preußischen Landwehr (nicht zu verwechseln mit dem Bauwerk) auf. In vielen Fällen wurden die Feldbefestigungen der Landwehr nach Beendigung eines bewaffneten Konfliktes oder nach Aufhebung eines Amtsbezirks aufgegeben und eingeebnet und das Holz zu Holzkohle verkohlt.

Landwehren als Bodendenkmäler

Reste des Rheingauer Gebücks um 1895 nach Cohausen

Bedingt durch die sich ausdehnende Bautätigkeit rund um Städte wurden die früheren Landwehren meist eingeebnet. In ununterbrochen genutzten Waldgebieten konnten sich die Befestigungen aber über Jahrhunderte erhalten. Auch als Wallhecken in freier Landschaft sind sie teilweise mit einer Länge von mehreren Kilometern noch anzutreffen. Die Reste von Landwehren sind heute meist als Boden- und Kulturdenkmal unter Schutz gestellt.

Die Gemeinde Niederkrüchten in Nordrhein-Westfalen schrieb zur Begründung der Eintragung der Landwehr Varbrook in die Denkmalliste der Gemeinde Niederkrüchten als Bodendenkmal im Jahr 1997:

„Im Raum Viersen und seiner näheren Umgebung bestand ein System von verschiedenen Grenz- und Besitzbefestigungen. Erstmals werden die Landwehren 1359 urkundlich genannt. Die grosse Territoriallandwehr wurde im 15. Jahrhundert als Grenze zwischen Geldern und Jülich errichtet. Landwehren sind Hindernisse, die aus einem oder mehreren parallel verlaufenden Wällen bestehen, die innen und aussen von Gräben begleitet werden und die zur Umgrenzung grösserer Landschaftsteile angelegt, ursprünglich viele Kilometer lang waren. Die dammartigen Aufschüttungen erreichen eine Höhe von 2 bis 3 m, während die Tiefe der Gräben ca. 1–1,5 m beträgt. Die erhaltenen Landwehren sind meist so stark verschliffen, das sich die charakteristischen Grabenprofile erst durch archäologische Untersuchungen als Bodenverfärbungen abzeichnen. Landwehren wurden im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit im unmittelbaren Bereich von Stadt-, Kirchspiel-, Gerichts- oder Territorialgrenzen errichtet und bis in das 17. Jahrhundert hinein genutzt. Mit solchen Sperrwerken, die durch undurchdringliche Hainbuchen- und Weissdornhecken auf den Wallkronen zusätzlich gesichert waren, wurde der Verkehr gezwungen, die an den Durchlässen liegenden Zollstellen zu passieren. Neben diesen dominierenden fiskalischen Gründen bestand ihre Aufgabe auch darin, die Beweglichkeit feindlicher Verbände einzuschränken. Die Landwehren bei Niederkrüchten dokumentieren eindrucksvoll die politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Verhältnisse im Mittelalter und sind ein unverzichtbares Zeugnis der Menschheitsgeschichte im Rheinland. Sie dürften in erster Linie als Denkmal der Friedewahrung gelten, deren Intensivierung einen der Hauptzüge des spätmittelalterlich-frühneuzeitlichen Territorialstaates darstellt. Sie stellen somit wichtige landesgeschichtliche Bodenurkunden dar, denn ihre Erforschung dient der Ergänzung und Präzisierung archivalischer Urkunden und historischer Zeugnisse.“

Flurbezeichnungen als Hinweise

Bei Untersuchungen über den Verlauf einer mittelalterlichen Landwehr kann sich die Forschung auch der Orts-, Straßen- und Flurnamen bedienen, die sich bis heute erhalten haben. Eine Reihe von Ortsbezeichnungen sind ein Indiz für eine nahe Landwehr und deren funktionale Bestandteile.

Zu diesen Bezeichnungen zählen Landwehr, Schlagbaum, Landgraben, Hähl und Zollhaus. Ortsnamensbestandteile mit -hau weisen auf einen Verhau hin, solche mit Dorn(en)/Dörn(en) auf eine Dornenhecke. Schneis steht für Grenzschneise, Haspel für drehkreuzartige Personendurchlässe, Hart bzw. Hardt/Haart für Grenzwälder, Warte für einen Wachturm und Schanz(e), Schlipp(e), Schling(e) oder Schlag für einen stark befestigten Durchlass.

Flurbezeichnungen wie Grengel, Knick/Gnick, Koppelbirken, Krausenstuken, Lanfer, Lanter, Hecke, Heg, Heege, Haag, Hag, Hain, Han, Hahn oder Hagen[4] deuten ebenfalls auf ehemalige Landwehren hin. Im Volksmund werden die Verläufe der Trassen auch schon mal als Schleppwege, Abfuhrwege, Totenwege oder Landstraßen bezeichnet.

Auswahl von Landwehren

Bezeichnung „Landwehr“ oder "Lanwehr"

Bezeichnung „Landgraben“ oder „Landgraaf“

Bezeichnungen „Hecke“, „Heg“, „Haag“, „Hag“, „Hagen“, „Landheege“, „Gedörn“ und „Gebück“

Zur Sonderbedeutung Häger in Niedersachsen, siehe: Adelung[11]

Ohne Namen

Grenzwälle in England, Schottland, Dänemark und Norddeutschland, Polen

Offa's dyke

Literatur

  • Wilhelm Engels: Die Landwehren in den Randgebieten des Herzogtums Berg. In: Zeitschrift des Bergischen Geschichtsvereins (ZBGV), 66. Band, Jahrgang 1938, S.67–278.
  • Johannes Everling: Der Aachener Landgraben heute nach 500 Jahren. Aachen 1973.
  • Oswald Gerhard: Eckenhagen und Denklingen im Wandel der Zeiten. Eine Heimatgeschichte des ehemaligen Reichshofgebietes Eckenhagen. Hrsg.: Heimatverein Eckenhagen e.V., Eckenhagen 1953 (mit Karte).
  • Albert K. Hömberg: Die Entstehung der westfälischen Freigrafschaften als Problem der mittelalterlichen deutschen Verfassungsgeschichte. In: Westfälische Zeitschrift, Zeitschrift für vaterländische Geschichte und Altertumskunde, 101/102. Band, Münster 1953, S. 1–138.
  • Cornelia Kneppe: Die Stadtlandwehren des östlichen Münsterlandes. Veröffentlichungen der Altertumskommission für Westfalen 14, Münster 2004, ISBN 3-402-05039-0.
  • Cornelia Kneppe: Das westfälische Landwehrsystem als Aufgabe der Bodendenkmalpflege. In: Ausgrabungen und Funde in Westfalen-Lippe, Jahrgang 9, Teil C, Landschaftsverband Westfalen-Lippe, LWL-Archäologie für Westfalen, Mainz 1999, ISBN 3-8053-2580-0, S. 139–166.
  • Thomas Küntzel: Stadt und Grenze – Die Landwehr der Stadtwüstung Nienover im südniedersächsischen Kontext. Archaeologia historica 29, 2004, S. 167–191.
  • Hans Mattern, Reinhard Wolf: Haller Landheg. Ihr Verlauf und ihre Reste. Sigmaringen 1990. (Forschungen aus Württembergisch Franken. 35), ISBN 3-7995-7635-5.
  • Horst W. Müller: Die mittelhessischen Landhheegen. In: Hinterländer Geschichtsblätter, Jahrgang 89, Nr. 4, Dezember 2010, Biedenkopf.
  • Georg Müller: Landwehren in der Gemeinde Ganderkesee. Ganderkesee 1989.
  • Andreas Reuschel: Hagenhufensiedlungen oder „Hägerhufensiedlungen“ in der Ithbörde? Ein Beitrag zur Ausdifferenzierung eines siedlungsgeographischen Terminus und Phänomens, Diss. Bonn 2009.[13]
  • Heinrich Rüthing: Landwehren und Warten im Paderborner und Corveyer Land. In: Heimatkundliche Schriftenreihe der Volksbank Paderborn, 33/2002.
  • Gustav Siebel: Die Nassau-Siegener Landhecken: Eine Untersuchung der Kölnischen Hecke und gleichartiger Wehranlagen bei Siegen. In: Siegerländer Beiträge zur Geschichte und Landeskunde, Heft 12, Siegerländer Heimatverein, Siegen 1963.
  • Johann Carl Bertram Stüve: Untersuchungen über die Gogerichte in Westfalen und Niedersachsen. Frommann, Jena 1870; unveränderter Nachdruck: Wenner, Osnabrück 1972, ISBN 3-87898-067-1.
  • Otto Weerth: Über Knicke und Landwehren. In: Korrespondenzblatt des Gesamtvereins der deutschen Geschichts- und Altertumsvereine 54, 1906, Sp. 372 Online
  • Herbert Woltering: Die Reichsstadt Rothenburg ob der Tauber und ihre Herrschaft über die Landwehr. (Teil 1–2. Rothenburg o.d.T., 1965–1971); Neuauflage in einem Band 2010, Verlag Degener & Co., Insingen (= Rothenburg-Franken-Edition 4).
  • Josef Würdinger: Kriegsgeschichte von Bayern, Franken, Pfalz und Schwaben von 1347–1506, München 1868.

Weblinks

 Commons: Landwehr – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Martin Kollmann: Landwehren. In: Romerike Berge. Solingen. 57. Jahrgang, 2007, Heft 1, S. 27–41
  2. Cornelia Kneppe: Landwehren – Von der mittelalterlichen Wehranlage zum Biotop; LWL Archäologie in Westfalen, 2007
  3. Zweischlingen (bei Bielefeld) – Geschichte, Absatz: Die Landwehr bei Zweischlingen
  4. Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache, Berlin 1967, S. 280 f.
  5. http://www.schwiepinghook.de/landwehr.htm
  6. http://wiki-de.genealogy.net/Herrschaft_Ahaus
  7. Zum Andenken an die Schlacht bei der Hartwarder Landwehr 1514
  8. http://www.oberense.de/Joomla/daten/landwehr/Landwehr.html
  9. Historische Kommission für die Provinz Sachsen und für Anhalt, Wilhelm Zahn, Landesgeschichtliche Forschungsstelle für die Provinz Sachsen und für Anhalt, Historische Kommission für die Provinz Sachsen und das Herzogtum Anhalt, Historische Kommission für die Provinz Sachsen: Die Wüstungen der Altmark, O. Hendel, 1909,499 Seiten, hier S.103
  10. Cornelia Kneppe: Landwehren im Fürstbistum Münster, Landschaftsverband Westfalen-Lippe
  11. http://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_3_0_256
  12. Über die Rothenburger Landhege
  13. http://hss.ulb.uni-bonn.de:90/2010/1978/1978-1.pdf

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  • Landwehr — Land wehr , n. [G., fr. land land, country + wehr defense.] That part of the army, in Germany and Austria, which has completed the usual military service and is exempt from duty in time of peace, except that it is called out occasionally for… …   The Collaborative International Dictionary of English

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  • Landwehr [2] — Landwehr, ursprünglich allgemeine Bewaffnung zum Schutze des Landes; vgl. Heer. Sie wurde durch die Einführung stehender Heere zunächst unnötig, selbst bei blutigen Kriegen. Erst die auf völlige Vernichtung des Gegners zielende Napoleonische… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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