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Die Parteienfinanzierung als Begriff der Politikwissenschaften umfasst Einnahmen, Ausgaben und Vermögensentwicklung der politischen Parteien.

Die Einnahmenseite der Parteien umfasst vier Hauptquellen: Mitgliedsbeiträge, Parteispenden, öffentliche Zuschüsse (Staatliche Grundfinanzierung, früher: Wahlkampfkostenerstattung) sowie Mandatsträgerabgaben/Parteisteuern (Abgaben bzw. "Sonderbeiträge" von Abgeordneten und Ministern). Darüber hinaus sind teilweise Beteiligungen an wirtschaftlichen Unternehmen von Bedeutung.

Die Parteienfinanzierung ist abzugrenzen vom weiter gefassten Begriff der Politikfinanzierung, welche auch die Finanzierung der Fraktionen sowie der politischen Stiftungen mit einbezieht.

Inhaltsverzeichnis

Deutschland

Die gesetzlichen Regelungen zur Finanzierung der politischen Parteien in Deutschland sind im Parteiengesetz festgehalten. Die Grundlage für die Tatsache, dass Parteien überhaupt in größerem Rahmen wirtschaftlich tätig werden und die Details für Politik und Staat von Interesse sind, bildet Artikel 21, Absatz 1 des Grundgesetzes:

Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. (...) Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.

Hieraus resultieren die jährlich eingereichten Rechenschaftsberichte deutscher politischer Parteien, welche Aufschluss über deren Einnahmen und Ausgaben sowie über ihr Vermögen geben. Diese Berichte werden vom Bundestagspräsidenten geprüft und veröffentlicht.

Ziel der deutschen Gesetzgebung ist es, den Parteien es auch wirtschaftlich zu ermöglichen, an der politischen Willensbildung mitzuwirken. Hierfür soll die Abhängigkeit der Parteien von externen Großspendern reduziert oder zumindest offengelegt werden. Gleichzeitig soll eine finanzielle Abhängigkeit vom Wohlwollen der jeweiligen Regierung vermieden werden; Partei- und Staatsfinanzen sollen sauber getrennt bleiben. Als eine typische Optimierungsaufgabe gelingt beides stets nur teilweise, und es kommt immer wieder zu Finanzierungsskandalen wie der „Flick-Affäre“ und der „Schwarzgeldaffäre“ (siehe auch: Parteispende).

Zu beachten ist hierbei, dass die nicht zu vernachlässigenden „Sonderbeiträge“ (Parteisteuern) der Mandatsträger und Minister nicht explizit ausgewiesen sind, sondern teilweise als „Beiträge“ und teilweise als "Spenden" verbucht werden. Mit der Neufassung des Parteiengesetzes im Jahr 2002 wurde eine Pflicht zum gesonderten Ausweis von "Mandatsträgerbeiträgen" im Rechenschaftsbericht eingeführt.

Auf der Ausgabenseite fallen insbesondere Aufwendungen für Personal, für die Geschäftsstellen, für die innerparteiliche Kommunikation sowie für Wahlkämpfe an.

Finanzierung aus Mitgliedsbeiträgen

Eine wichtige Einnahmequelle für Parteien bilden die regelmäßigen Beitragszahlungen der Parteimitglieder. Im Wahljahr 2005 trugen die Mitgliedsbeiträge bei den Bundestagsparteien zu über einem Viertel der Gesamteinnahmen bei.

Finanzierung aus Parteispenden

Hauptartikel: Parteispenden

In Deutschland finanzieren sich die Parteien zu mehr als 15 Prozent durch Parteispenden. Sowohl natürliche als auch juristische Personen dürfen in unbegrenzter Höhe spenden. Spenden sind in bestimmtem Umfang steuerlich absetzbar, die Parteien bekommen für Spendeneinnahmen zudem noch einen staatlichen Zuschuss ausgezahlt.

Finanzierung aus staatlichen Mitteln

Aufgrund des Parteiengesetzes (§18) erhalten die Parteien jährlich staatliche Mittel (ehemals Wahlkampfkostenerstattung). Maßgebend für deren Höhe ist ihre "Verwurzelung in der Gesellschaft", gemessen an den bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen erzielten Stimmen, der Summe ihrer Mitglieds- und Mandatsträgerbeiträge sowie der Höhe der durch sie eingeworbenen Spenden.

Die vom Staat gezahlte Summe an alle Parteien darf jährlich maximal 133 Millionen Euro betragen. Die staatlichen Mittel an eine Partei sind hierbei maximal so hoch, wie die Einnahmen der Partei aus anderen Quellen.

Die Mittel der einzelnen Parteien berechnen sich wie folgt:

  • 0,70 Euro für jede für ihre jeweilige Liste abgegebene gültige Stimme (Zweitstimme) beziehungsweise jede für sie in einem Wahl- oder Stimmkreis abgegebene gültige Stimme, wenn in einem Land eine Liste für diese Partei nicht zugelassen war. Für die ersten 4 Millionen Stimmen erhöht sich der Wert auf 0,85 Euro.
  • 0,38 Euro für jeden Euro, den sie als Zuwendung (Mitglieds- oder Mandatsträgerbeiträge sowie rechtmäßig erlangte Spenden) erhalten haben. Dabei werden jedoch nur Zuwendungen bis zu 3300 Euro je natürliche Person berücksichtigt.

Um am System der staatlichen Parteienteilfinanzierung teilzunehmen, muss eine Partei bei der letzten Bundestagswahl oder Europawahl mindestens 0,5 % der gültigen Stimmen oder bei einer der jeweils letzten Landtagswahlen 1,0 % der gültigen Stimmen erhalten haben.

Finanzierung durch wirtschaftliche Betätigung

Durch Unternehmenstätigkeiten und Beteiligungen haben Parteien ebenso die Möglichkeit Gewinne zu erzielen. Rechnet man die Einnahmen aus Veranstaltungen, Vertrieb und sonstigen Tätigkeiten hinzu so beträgt der Anteil dieser Einnahmen etwa 7 Prozent.

Statistiken

Einnahmen (2005) in Tausend €[1]
Einnahmen CDU CSU Die Linke FDP Grüne SPD Mittelwert
aus Mitgliedsbeiträgen 43.200
(27,54 %)
9.914
(23,88 %)
9.257
(41,17 %)
6.157
(18,97 %)
5.476
(20,58 %)
49.216
(29,11 %)
20.537
(27,44 %)
aus Mandatsträgerbeiträgen und
sonstigen regelmäßigen Einnahmen
17.700
(11,28 %)
3.252
(7,84 %)
1.615
(7,18 %)
1.931
(5,95 %)
5.431
(20,41 %)
21.939
(12,98 %)
8.645
(11,55 %)
aus Spenden von natürlichen
Personen
20.577
(13,12 %)
5.098
(12,28 %)
2.195
(9,76 %)
7.832
(24,13 %)
3.481
(13,08 %)
10.883
(6,44 %)
8.344
(11,15 %)
aus Spenden von juristischen
Personen
12.674
(8,08 %)
4.254
(10,25 %)
35
(0,16 %)
3.920
(12,08 %)
948
(3,56 %)
3.282
(1,94 %)
4.186
(5,59 %)
aus Unternehmenstätigkeiten
und Beteiligungen
19
(0,01 %)
0
(0 %)
0
(0 %)
73
(0,22 %)
0
(0 %)
7.023
(4,15 %)
1.186
(1,58 %)
aus Veranstaltungen, Vertrieb
und sonstigen Tätigkeiten
11.804
(7,52 %)
7.746
(18,66 %)
173
(0,77 %)
1.958
(6,03 %)
696
(2,61 %)
15.023
(8,88 %)
6.233
(8,33 %)
aus staatlichen Mitteln 45.235
(28,84 %)
10.550
(25,42 %)
8.517
(37,87 %)
9.585
(29,53 %)
9.553
(35,9 %)
43.774
(25,89 %)
21.202
(28,33 %)
aus sonstigem Vermögen 3.719
(2,37 %)
557
(1,34 %)
259
(1,15 %)
704
(2,17 %)
228
(0,86 %)
14.329
(8,47 %)
3.299
(4,41 %)
aus sonstigen Einnahmen 1.947
(1,24 %)
136
(0,33 %)
436
(1,94 %)
296
(0,91 %)
745
( 2,8 %)
3.615
(2,14 %)
1.196
(1,6 %)
Gesamteinnahmen 156.874
(100 %)
41.509
(100 %)
22.487
(100 %)
32.456
(100 %)
26.608
(100 %)
169.084
(100 %)
74.836
(100 %)
Festgesetzte Mittel (2005/2006)
Partei Mittel 2006 in € Mittel 2005 in €
CDU 44.591.403,49 45.235.439,11
SPD 42.903.568,04 43.774.251,37
CSU 10.781.099,75 10.550.126,28
GRÜNE 9.910.264,48 9.552.641,91
FDP 9.872.067,82 9.584.877,36
Die Linkspartei.PDS 8.548.935,61 8.518.778,92
NPD 1.376.678,48 1.233.779,59
GRAUE 1.344.248,80 1.213.410,84
REP 1.283.921,02 1.300.666,02
ödp 621.226,24 614.868,01
WASG 543.584,82 126.859,89
DVU 231.971,94 243.444,85
FAMILIE 182.861,67 155.009,77
Die Tierschutzpartei 78.924,31 61.036,62
Offensive D 74.544,80 370.709,26
SSW 60.497,94 60.173,79
Ab jetzt… 34.172,45 23.895,11
Pro DM 33.368,09 41.580,99
DIE FRAUEN 28.249,33 32.485,55
Eltern 7.249,50 -
50+ 5.937,50 14.506,05

Für die Freien Wähler Thüringen, für die 2004 18.651,55 € festgesetzt wurden, konnten 2005 und 2006 gemäß § 19a Absatz 3 Satz 3 des Parteiengesetzes keine staatlichen Mittel festgesetzt werden, da sie ihre Rechenschaftsberichte für 2004 und 2005 nicht fristgerecht eingereicht hat.[2]

Wandel der Regelungen

Die Regelungen wurden auf Grund von Urteilen des Bundesverfassungsgerichts und von Skandalen um die Parteienfinanzierung mehrfach geändert. Zuletzt klagten ödp und Die GRAUEN gemeinsam erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht gegen eine Änderung des Parteienfinanzierungsgesetzes, das am 1. Januar 2005 in Kraft getreten wäre. Kernpunkt dieser Klage ist die Festlegung, dass Parteien bei mindestens drei Landtagswahlen ein Prozent der Stimmen haben müssen, um relevante Zuschüsse zu bekommen. Bisher und somit auch weiterhin gilt als Grenze ein Prozent in einem Bundesland.

USA

In den USA gibt es keine staatlich geregelte Finanzierung der dortigen Parteien. Stärker als in Deutschland geht daher dort der Wahlkampf mit der Suche nach finanzieller Unterstützung durch Privatpersonen einher. Dies führt zu einer größeren Abhängigkeit der Parteien von privaten Geldgebern, andererseits werden diese Verbindung auch eher offengelegt als das z. B. in Deutschland der Fall ist.

Siehe auch: Politisches System der USA, Modern election campaigns in the US, Canadian and American politics compared: Size of constituencies and campaign financing

Einzelnachweise

  1. www.parteispenden.unklarheiten.de
  2. Deutscher Bundestag, Verwaltung, Referat PM 3 (Parteienfinanzierung), Mitteilung vom 26. Januar 2007.

Literatur

  • Hiltrud Nassmacher: Parteiensysteme und Parteifinanzen in West-Europa. In: ZfP. 51, Nr. 1, 2004, S. 29-51. 
  • Hiltrud Naβmacher: Parteiensysteme und Parteienfinanzierung in Westeuropa. In: Die Parteiensysteme Westeuropas. 2006, S. 507-519 (doi:10.1007/978-3-531-90061-2_21). 

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