Liste der Herzöge von Pommern

Liste der Herzöge von Pommern

Während Pommern zumeist mit dem ehemaligen Herzogtum und späteren Provinz Pommern gleichgesetzt wird, fallen im weiteren Sinne auch Rügen und Pomerellen darunter. Daher umfasst dieser Artikel neben den Greifenherzögen auch die Rügenfürsten und die Regenten des mittelalterlichen Pomerellen.

Inhaltsverzeichnis

Pomoranische Fürsten

Die administrative Organisation der mittelalterlichen Pomoranen ist weitgehend unbekannt, es gibt jedoch einige Nennungen pomoranischer Fürsten. Um 1046 wird erstmals ein Fürst von Pommern namentlich erwähnt: „Zemuzil dux Bomeranorum“. Eine Chronik aus dem Jahr 1113, geschrieben von Gallus Anonymus, erwähnt mehrere Fürsten in Pommern: Swantibor, Gniewomir und einen namenlosen Herzog, der in Kolberg belagert wurde.

Greifen und Samboriden

Hauptartikel: Herzogtum Pommern, Greifen, Pomerellen, Samboriden

Als eines der letzten heidnischen Wendenvölker des beginnenden Hochmittelalters konnten die Pomoranen dem Expansionsdrang ihrer christlichen Nachbarn Dänemark, Polen und dem Heiligen Römischen Reich nicht mehr standhalten. In drei Feldzügen (1116, 1119 und 1121) eroberte der polnische Herzog Bolesław III. Schiefmund das Siedlungsgebiet der Pomoranen. Dessen Ostteil (Pomerellen mit Danzig) verbleibt zunächst unter polnischer Kontrolle und wird später von den Samboriden regiert.

Der Westteil, das von den Greifen regierte spätere Herzogtum Pommern löst sich indes wieder von der polnischen Abhängigkeit und erweitert sein Gebiet unter Wartislaw I., dem ersten gesicherten Vertreter des Greifengeschlechts, stark nach Westen. Die zunächst von Demmin und Stettin regierenden Greifen werden nach der Schlacht bei Verchen 1164 Vasallen des Sachsenherzogs Heinrich des Löwens und werden 1181 vom Kaiser des Heiligen Römischen Reichs Barbarossa direkt mit Pommern belehnt. In den Ländern Schlawe und Stolp, die zwischen dem Herzogtum Pommern und Pomerellen liegen, errichtet eine Seitenlinie der Greifen, die Ratiboriden, zunächst eine eigene Herrschaft. Das Territorium um Kolberg, Körlin und Köslin untersteht dem Bistum Cammin und liegt bis zur Reformation außerhalb des Einflusses der Pommernherzöge.

Das Herzogtum Pommern verliert 1236 im Vertrag von Kremmen und 1250 im Vertrag von Landin größere Gebiete im Westen und Süden, die Greifenherzöge können sich jedoch gegen eine Übernahme ihres Herzogtums durch die Markgrafschaft Brandenburg behaupten, dieses im Zuge der deutschen Ostsiedlung ausbauen und ihr Gebiet im 14. Jahrhundert nach Norden (Fürstentum Rügen nach den Rügischen Erbfolgekriegen) und Osten (Land Schlawe-Stolp, Bütow und Lauenburg) erweitern. Das Herzogtum wird jedoch selten von einem Herzog alleine regiert. Zumeist war es in ein Pommern-Stettin südlich von Peene und Ihna und ein Pommern-Wolgast nördlich davon unterteilt, benannt nach den jeweiligen herzöglichen Residenzen. Pommern-Wolgast wurde zeitweilig auch weiter unterteilt, um die Ansprüche aller Erbberechtigten zu bedienen. Der vorletzte Teilungsvertrag von 1569 verbot zwar eine weitere Aufteilung als in die damals bereits bestehenden Herrschaften Pommern-Stettin und Pommern-Wolgast. Für die im Folgenden angeführten Herzogtümer gilt deshalb in den meisten Fällen, dass es sich bei Ihnen nicht um echte Herzogtümer, sondern nur um Teilherrschaften handelte.

Mit dem Tode Bogislaws des XIV. 1637 erlosch das Greifenhaus in der männlichen Linie. Das von den Schweden bereits besetzte Herzogtum wurde nach dem Dreißigjährigen Krieg zwischen dem Königreich Schweden und Brandenburg aufgeteilt.

Die genealogischen Verbindungen zwischen den Herzögen von Pomerellen und denen von Pommern sind nicht eindeutig bestimmbar. Dasselbe gilt für die insbesondere in der polnischen Literatur häufig zu lesende Verwandtschaft mit den Piasten.

Herzogtum Pommern

Nach 1202 wurde das Herzogtum geteilt; die Teilherzogtümer waren zunächst (bis 1264) Stettin und Demmin, nach der ersten echten Landesteilung von 1295 dann Wolgast und Stettin, die zeitweise wiederum einen geeinten pommerschen Staat bildeten: Herzöge, die über ganz Pommern herrschten:

Pommern-Stettin

Pommern-Demmin

Pommern-Wolgast

Pommern-Stolp

Pommern-Stargard

Pommern-Barth

Pommern-Rügenwalde

(zwischen 1569 und 1622 Apanage der abgeteilten Herzöge)

Fürstentum Rügen

Ab 1325 Herzogtum Wolgast-Rügen oder Rügen-Barth:

  • ab 1474 Teil des Herzogtums Wolgast
  • ab 1478 Teil des Herzogtums Pommern

Länder Schlawe-Stolp

  •  ? – 1156 Ratibor I. (ab 1147/8 auch Herzog von Pommern)
  • bis um 1190 Teil von Pommern
  • 1190–1223 Bogislaw III.
  • 1223–1238 Ratibor II.
  • 1238–1316 Teil von Pomerellen
  • ab 1316 als Herzogtum Stolp Teil des Herzogtums Wolgast

Pommerellen

  • 1106 Swietobor (Swantibor, Świętobór)
  • 1109, 1113–1121 Swietopelk I. (Swantipolk I., Świętopełk)
  • 1155–1187 Sobiesław I.
  • 1187–1207 Sambor I.
  • 1207–1220 Mestwin I. (auch Mściwoj/Mszczuj)
  • 1220–1271 aufgeteilt in:

Pommerellen-Belgard a.d. Leba

  • 1207 Sobieslaw II.
  • 1215/29–1257 Ratibor (Raciborz Pomorski)
  • ab 1257 Teil von Pomerellen

Pommerellen-Danzig

  • bis 1215 Teil von Pomerellen
  • 1215–1266 Swietopelk II. der Große
  • 1266–1271 Wartislaw II.
  • ab 1271 Teil von Pomerellen

Pommerellen-Liebschau/Dirschau

  • 1178–1200/07 Grzymislaw II.
  • 1215/28–1266/78 Sambor II.
  • ab 1266/1278 Teil von Pomerellen

Pommerellen-Schwetz

  • bis 1178 Teil von Pomerellen
  • 1178–1200/07 Grzymislaw II.
  • 1215/1223–1229/30 Wratislaw I.
  • 1229–1255/66 Swietopelk II. der Große
  • 1255/66–1271 Mestwin II.
  • ab 1271 Teil von Pomerellen

Siehe auch


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