Liste der preußischen Innenminister

Liste der preußischen Innenminister

Liste der preußischen Innenminister von der Gründung des preußischen Innenministeriums 1808 bis zur Auflösung des Staates Preußen 1945. Die preußischen Innenminister waren Mitglieder des Preußischen Staatsministeriums.

Die zugehörige Kategorie ist Landesminister (Preußen).

Name Amtsantritt Ende der Amtszeit
Friedrich Ferdinand Alexander zu Dohna-Schlobitten 1808 1810

Wappen des Königreichs Preußen Friedrich von Schuckmann Adolf Heinrich von Arnim-Boitzenburg Friedrich von Kühlwetter Otto Theodor von Manteuffel Friedrich Albert zu Eulenberg Abgeordnete des vereinigten Landtages Botho Wendt zu Eulenberg Theobald von Bethmann-Hollweg Rudolf Breitscheid Carl Severing Hermann Göring Wilhelm Frick Heinrich Himmler

Wilhelm zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein Polizeiminister 1817 1819
Friedrich von Schuckmann 1814 1834
Gustav Adolf Rochus von Rochow Polizeiminister 1835 1842
Adolf Heinrich von Arnim-Boitzenburg 1842
Ernst von Bodelschwingh der Ältere 1844 18. März 1848
Alfred von Auerswald 19. März 1848 14. Juni 1848
Friedrich Christian Hubert von Kühlwetter Juli 1848 September 1848
Franz August Eichmann September 1848 November 1848
Otto Theodor von Manteuffel 8. November 1848 1850
Ferdinand von Westphalen 1850 1858
Eduard Heinrich von Flottwell Oktober 1858 Juli 1859
Maximilian von Schwerin-Putzar 1859 1862
Gustav von Jagow März 1862 Dezember 1862
Friedrich Albrecht zu Eulenburg 9. Dezember 1862 März 1878
Botho August Wendt Graf zu Eulenburg-Wicken 1878 1881
Robert Viktor von Puttkamer 1881 1888
Ernst Ludwig Herrfurth 1888 1892
Botho August Wendt Graf zu Eulenburg-Wicken 1892 1894
Ernst Matthias von Köller 1894 6. Dezember 1895
Gustav Wilhelm Eberhard von der Recke von der Horst 1895 1899
Kreuzwendedich Georg von Rheinbaben 1899 1901
Hans Christian Friedrich Wilhelm von Hammerstein-Loxten Mai 1901 20. März 1905
Theobald von Bethmann Hollweg 1905 1907
Friedrich Ludwig Elisa von Moltke 24. Juni 1907 18. Juni 1910
Johann (Hans) Nikolaus Michael Louis von Dallwitz 18. Juni 1910 18. April 1914
Friedrich Wilhelm von Loebell 1. Mai 1914 6. August 1917
Wilhelm (Bill) Arnold Drews 9. August 1917 11. November 1918
Rudolf Breitscheid   (zusammen mit Paul Hirsch) 12. November 1918 4. Januar 1919
Wolfgang Heine 25. März 1919 26. März 1920
Carl Wilhelm Severing 29. März 1920 10. März 1921
Adolph Alexander Eberhard Dominicus 21. April 1921 1. November 1921
Carl Wilhelm Severing 7. November 1921 6. Oktober 1926
Albert Grzesinski Oktober 1926 28. Februar 1930
Heinrich Eugen Waentig März 1930 21. Oktober 1930
Carl Wilhelm Severing 24. Oktober 1930 20. Juli 1932
Franz Bracht   Reichskommissar
(ab 3. Dezember 1932 auch Reichsinnenminister)
20. Juli 1932 28. Januar 1933
Hermann Göring   Reichskommissar 30. Januar 1933 7. April 1933
Hermann Göring
(ab 11. April 1933 auch Ministerpräsident)
11./21. April 1933 1. Mai 1934
Wilhelm Frick
(seit 30. Januar 1933 schon Reichsinnenminister)
Mai 1934 Oktober 1934
Zusammenlegung des preußischen Innenministeriums mit dem Reichsministerium des Innern zum Reichs- und Preußischen Ministerium des Innern 1. November 1934
Wilhelm Frick
(ohne preußische Polizei)
1. November 1934 20. August 1943
Heinrich Himmler
(Aufgaben weitgehend an Wilhelm Stuckart delegiert)
20. August 1943 30. April 1945
Paul Giesler 1. Mai 1945 8. Mai 1945

Anmerkungen zur Machtverteilung

  • Zur Zeit der Restauration gab es zeitweise zusätzlich das Amt eines Polizeiministers.
  • Nach der Entmachtung am 20. Juli 1932 durch den sogenannten Preußenschlag und der Klage am selben Tage wurde der geschäftsführenden Staatsregierung (nachdem keine Koalition zustande gekommen war), deren Mitglied Carl Severing war, durch das Urteil des Staatsgerichtshofs vom 25. Oktober 1932 wieder ihre staatsrechtliche Stellung gegenüber dem Landtag, dem Staatsrat, dem Reichsrat und den anderen Ländern übertragen. Sie hatte allerdings keinen Zugriff auf den Verwaltungsapparat und die effektive Gewalt, den die Reichskommissare behielten. Dieser Zustand dauerte bis zum 6. Februar 1933, als durch (Not-)Verordnung des Reichspräsidenten die verbliebenen Befugnisse den Reichskommissaren übertragen wurden, beziehungsweise bis zum 23. März 1933, als die preußische Landesregierung formell zurücktrat, nachdem der Preußische Landtag die Absetzung der Regierung Braun bestätigt hatte.
  • Ab 1933 kam es immer wieder zu Machtkämpfen in der NSDAP-Führung, auch bezüglich der Umstrukturierung und Leitung der Polizeieinheiten, vor allem zwischen Göring, Himmler und Frick.
  • Ein Erlass Görings vom 26. April 1933 wurde die Preußische Geheimpolizei aus dem Polizeiapparat ausgegliedert und das Geheime Staatspolizeiamt (Gestapa) gebildet, welches dem preußischen Minister des Innern (Göring) direkt unterstellt war und die Stellung einer Landespolizeibehörde hatte. Mit dem zweiten Gestapo-Gesetz vom 30. November 1933 wurde die Gestapa ein völlig selbstständiger Zweig der inneren Verwaltung, welche direkt dem Ministerpräsidenten (Göring) unterstellt war. Leiter war Rudolf Diels und es entstand daraus später die Geheime Staatspolizei.
  • Mit Erlass vom 9. März 1934 übertrug Hermann Göring die oberste Leitung der Landespolizei vom Amt des Preußischen Innenministers auf das Amt des Preußischen Ministerpräsidenten.
  • Am 1. April 1934 wurde Diels als preußischer Gestapo-Chef entlassen. Am 20. April 1934 wurde Heinrich Himmler, der bis auf Schaumburg-Lippe schon außerhalb Preußens politischer Polizeikommandeur war, Inspekteur und stellvertretender Chef der preußischen Geheimen Staatspolizei, tatsächlich hat er aber die Befehlsgewalt. Die direkte Leitung wurde an Reinhard Heydrich, zuvor Chef der Bayrischen Politischen Polizei und dort Himmler unterstellt, übergeben. Unter ihnen entwickelte sich die Gestapo dann zu einer flächendeckenden Großorganisation. Göring versuchte noch die Gestapo in Preußen wieder unter seine Kontrolle zu bekommen, aber am 20. November 1934 sah er sich genötigt, Himmler die Geschäfte der gesamten preußischen Geheimen Staatspolizei unter dessen alleiniger Verantwortung ihm gegenüber zu übertragen.
  • Mit Hitlers Erlass vom 17. Juni 1936 wurde Heinrich Himmler zusätzlich zu seinem Amt als „Reichsführer-SS“ zum „Chef der deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern“. Er nannte sich nun „Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei“ und übernahm von den Ländern die Leitung der Polizeieinheiten. Offiziell war er Innenminister Wilhelm Frick unterstellt, faktisch war er aber nun der zweitmächtigste Mann im Staat und strukturierte die Polizeiverwaltung grundlegend um.
  • Nach der Aufteilung Deutschlands in Besatzungszonen hörte Preußen 1945 de facto auf zu existieren. Am 25. Februar 1947 wurde der preußische Staat durch das Kontrollratsgesetz Nr. 46 formell aufgelöst.

Allgemeine Anmerkungen

  • In der Literatur werden teils unterschiedliche Zeitpunkte genannt. Dies liegt daran, dass sie sich auf kommissarische Amtsübernahme, Ernennung durch König und Ministerpräsident, formelle Amtseinführung beziehen; genauso auf Entlassungsgesuch, Bewilligung des Abschieds und Amtsübergabe/Ernennung eines Nachfolgers. Dadurch kann es zu Klaffungen oder Überschneidungen kommen, insbesondere in turbulenten Zeiten und bei Erkrankung des Vorgängers.
  • Zu Lebzeiten wurden teils andere Vornamen verwendet, als es sich später in der Literatur einbürgerte. Deshalb ist der vollständige Name angegeben.

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