Ludwig Hassenpflug

Ludwig Hassenpflug

Hans Daniel Ludwig Friedrich Hassenpflug (* 26. Februar 1794 in Hanau; † 10. Oktober 1862 in Marburg) war ein leitender kurhessischer Politiker im 19. Jahrhundert.

Inhaltsverzeichnis

Jugend

Ludwig Hassenpflug wurde 1794 als einziger Sohn von fünf Kindern des Johannes Hassenpflug (* 19. August 1755 in Dorheim; † 9. Juli 1834 in Kassel) in Hanau und der Marie Magdalena Dresen (* 28. September 1768 in Hanau; † 19. Dezember 1840 in Kassel) aus einer in Hanau ansässigen hugenottischen Emigrantenfamilie geboren. Sein Elternhaus hatte einen großbürgerlichen Hintergrund. Der Vater war hoch konservativ und ein entschiedener Gegner der Französischen Revolution. Auch er war Jurist und zunächst Advokat, dann ab 1787 im Dienst der Landgrafschaft Hessen-Kassel tätig. Hier hatte er zunächst verschiedene Ämter in der Grafschaft Hanau inne, war Vorsteher des Amtes Altenhaßlau und zwei Jahre später Schultheiß der Hanauer Neustadt. Nach neun Jahren wurde er 1798 als Advocatus Fisci (Staatlicher Vertreter bei zivilrechtlichen Streitigkeiten) in die Landeshauptstadt Kassel berufen. Seine Karriere beendete er als Regierungsrat und Polizeipräsident von Kassel.

Auch bei Ludwig Hassenpflug paarte sich eine antirevolutionär-legitimistische Haltung mit einer stark mystisch-pietistischen Religiosität und einer romantisch-organischen Staats- und Rechtsauffassung. Der ebenfalls hoch konservative Hassenpflug bekämpfte den Liberalismus als Weltanschauung und trat für einen monarchisch-absolutistischen geprägten Staat ein.

Nach seinem Jurastudium 1812-1816 an der Universität Göttingen, unterbrochen von der Teilnahme an den Befreiungskriegen 1813/14, trat Ludwig Hassenpflug 1816 in den Staatsdienst des Kurfürstentums Hessen ein. Nach dem Regentenwechsel 1821 wurde er Assessor am Kasseler Oberappellationsgericht im Range eines Obergerichtsrats, aber seine Karriere kam während der Regierungszeit von Kurfürst Wilhelm II. nicht recht voran.

Politik

Das politische Weltbild von Ludwig Hassenpflug war durch Friedrich Julius Stahl geprägt, der das Monarchische Prinzip in den Mittelpunkt seiner Staatsphilosophie stellte. Dabei verstand er den Monarchen als die Institution, nicht als den konkreten Amtsinhaber. Hier bildete sich auch eine wesentliche Differenz zwischen Hassenpflug und dem hessischen Kurfürsten während seiner beiden Amtszeiten als Minister. Alle Versuche Hassenpflugs, den Kurfürsten dazu zu bringen, seine Rolle im Staat entsprechend auszufüllen, scheiterten.

Eine zweite wesentliche Differenz zwischen beiden bestand in ihrem Glaubensverständnis: Während Hassenpflug sich einer romantisch-mystizistisch, dem Wortlaut der Bibel anhängenden Glaubensauffassung zugewandte und diese auch gegenüber der Stellung des Kurfürsten als Oberhaupt der Landeskirche für vorrangig hielt, war der Kurprinz und spätere Kurfürst Friedrich Wilhelm von Hessen-Kassel – zumindest in seiner religiösen Auffassung – von der Aufklärung geprägt und kirchenpolitisch keinesfalls bereit, aufgrund irgendwelcher theologischen Argumentationen von seiner landesherrlichen Stellung gegenüber der Kirche etwas aufzugeben. Dieser Konflikt gipfelte unter anderem in dem Vorwurf des Regierungschefs gegenüber dem Landesherren, dass dessen Ehe mit Gertrude Lehmann Bigamie sei, weil diese bereits verheiratet gewesen und für die Ehe mit dem Kurprinzen erst geschieden worden sei.

Erste Ministerzeit in Kurhessen

Erst der politische Umbruch 1830/31 und die Übernahme der Regierung durch den Kurprinz-Mitregenten Friedrich Wilhelm brachte Hassenpflug voran, denn der Kurprinz und Hassenpflug kannten sich über den Schönfelder Kreis um die Mutter des Kurprinzen, Auguste von Preußen. Friedrich Wilhelm berief Hassenpflug 1832, mit dem Ziel, die relativ progressive Kurhessische Verfassung von 1831 auszuhebeln, zum Innen- und Justizminister. Hassenpflug nahm damit – ohne offiziell einen entsprechenden Titel zu erhalten – de facto die Stellung eines Ministerpräsidenten ein.

Hassenpflug ließ es in der Folgezeit zu heftigen politischen Auseinandersetzungen mit der mehrheitlich liberal gesinnten kurhessischen Ständeversammlung kommen. Dabei überstand er vier Ministeranklagen. Nach persönlichem wie politischem Zwist mit dem Landesherrn trat er 1837 zurück, obwohl er vom Regenten gebeten worden war, das Justizministerium weiter zu führen. Hassenpflug hoffte auf eine Anstellung in Preußen, die aber zunächst ausblieb.

Zwischenstationen

So musste er mit Führungsfunktionen in deutschen Kleinststaaten vorlieb nehmen, zunächst als Geheimer Konferenzrat im Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen (1838/39). Das entsprach dem dortigen Regierungschef. Als er dort nach kurzer Zeit wieder ging, wurde – wohl unter seiner Vermittlung – der Hanauer Staatsanwalt Wilhelm Schenck zu Schweinsberg sein Nachfolger.

Hassenpflug wurde 1839 Chef der Zivilverwaltung des Großherzogtums Luxemburg (1839/40), was in etwa der Stellung eines preußischen Oberpräsidenten entsprach.

Erst 1840, als in Preußen König Friedrich Wilhelm IV. den Thron bestiegen hatte, konnte er in preußische Dienste treten. Vermutlich über Radowitz, Berater des Königs und ehemaliger Offizier der kurhessischen Artillerie, mit dem Hassenpflug befreundet war, erhielt er die begehrte Anstellung und wurde Obertribunalrat in Berlin und 1846 Präsident des Oberappellationsgerichts in Greifswald. Dort verwickelte er sich über die Renovierung seiner Dienstwohnung in mehrere Verfahren über Urkundenfälschung und Veruntreuung von Staatsgeldern. Im September 1850 wurde er deshalb – inzwischen Regierungschef in Kurhessen (!) – erstinstanzlich zu 14 Tagen Gefängnis verurteilt, in dritter Instanz aber nach einem auch rechtlich komplizierten Strafprozess[1] freigesprochen.

Zweite Ministerzeit in Kurhessen

Am 22. Februar 1850 folgte er dem Ruf des nunmehrigen Kurfürsten Friedrich Wilhelm I. zur Übernahme der Regierung in Kurhessen. Nach der Revolution von 1848 hatte der Kurfürst vergeblich versucht, einen anderen Politiker zu finden, der fähig und bereit war, mit ihm zusammen die Errungenschaften der Revolution wieder zu beseitigen.

Als kurhessischer Innen- und Justizminister – zeitweise auch in der Funktion des Finanzministers – ging Hassenpflug erneut unerbittlich gegen alle liberalen Regungen im Lande vor und spitzte die Konfrontation mit der Ständeversammlung zu. Diese wollte den verhassten, konservativen Minister um jeden Preis stürzen und reagierte mit einer Steuerverweigerung, woraufhin Friedrich Wilhelm I. die Ständeversammlung am 12. Juni 1850 auflöste. Der Versuch, die Verfassung nun mittels Kriegsrecht und einseitiger landesherrlicher Dekrete auszuhebeln, scheiterte zunächst daran, dass das Offizierskorps sowohl auf den Landesherrn als auch auf die Verfassung vereidigt war. Um nicht eidbrüchig zu werden, reichten 241 von 277 Offizieren[2] - davon vier Generäle und sieben Obristen - zwischen dem 9. und 12. Oktober 1850 ihre Entlassungsgesuche ein. Dieser „Generalstreik“ des Offizierskorps, ein singuläres Ereignis in der deutschen Geschichte, machte das kurhessische Militär handlungsunfähig. Um die Konterrevolution zu retten, rief der Kurfürst die Bundesversammlung um Hilfe an, die am 16. Oktober 1850 den Beschluss fasste, Besatzungstruppen nach Kurhessen zu entsenden, insbesondere die so genannten „Strafbayern“, um den „ordnungsgemäßen“ Zustand wieder herbeizuführen. Hassenpflug wurde zum meistgehassten Mann Kurhessens und weit darüber hinaus und wurde selbst in konservativen Kreisen gemieden.

Die Amtszeit Hassenpflugs war zugleich von Auseinandersetzungen mit seinem Landesherrn geprägt. Beide – Hassenpflug und Friedrich Wilhelm I. – neigten zu Arroganz und Selbstüberschätzung und definierten die Rolle des führenden Ministers unterschiedlich. Unter anderem kam es zu einer Krise, weil der Kurfürst von der den Ausbau der Frankfurt-Hanauer Eisenbahn in Richtung Aschaffenburg finanzierenden Hanauer Bank Bernus du Fay ein Schmiergeld in Höhe von 100.000 Talern erwartete, bevor er die entsprechende Konzession unterzeichnete. Hassenpflug wollte daraufhin zurücktreten, der Kurfürst verweigert ihm aber die Demission.

Nach fünf Jahren der zweiten Ministerperiode verließ Hassenpflug im Oktober 1855 – wiederum im Streit mit dem Regenten – sein Amt. Anlass war diesmal die Frage, welchen Einfluss der Kurfürst auf die Landeskirche haben sollte, die sich an der Ernennung von August Vilmar als Generalsuperintendent (Landesbischof) entzündete. Hassenpflug und Vilmar, beide von religiös-romantischen Vorstellungen geprägt, wollten diesen Einfluss abschwächen, was Friedrich Wilhelm I. selbstverständlich nicht zulassen wollte.

Ruhestand

Hassenpflug zog sich aus der Politik zurück und lebte noch rund sieben Jahre als angefeindeter Pensionär in seinem selbst gewählten „Exil“ in Marburg. Hier arbeitete er mit rastloser Energie an seinen Lebenserinnerungen, die auch als Verteidigungsschrift gegen die immer noch andauernden Angriffe auf seine umstrittene Politik und seine Person zu verstehen sind. Mit 68 Jahren starb er am 10. Oktober 1862 vermutlich an einer Reihe aufeinander folgender Schlaganfälle.

Familie

Amalie Hassenpflug (1800–1871), eine enge Freundin von Annette von Droste-Hülshoff, war die jüngste Schwester von Ludwig Hassenpflug.

Ludwig Hassenpflug war seit seiner Jugend mit den Brüdern Grimm befreundet und heiratete am 2. Juni 1822 deren Schwester Charlotte (Lotte) (* 10. Mai 1793; † 15. Juni 1833). Politisch waren die Grimms und Hassenpflug konträr eingestellt, aber auf privater Ebene kamen sie bis Mitte der dreißiger Jahre miteinander aus. Lotte und Ludwig Hassenpflug hatten zusammen sechs Kinder:

  • Karl Hassenpflug (* 5. Januar 1824; † 18. Februar 1890), Bildhauer, kinderlos verstorben
  • Agnes (* 11. Dezember 1825; † 29. Oktober 1829)
  • Friedrich (* 10. September 1827; † 23. Januar 1892 in Breslau). Oberlandesgerichtsrat in Breslau, verheiratet mit Anna Volmar, Tochter eines Ministerkollegen seines Vaters
  • Bertha (* 27. April 1829; † 9. Juni 1830)
  • Ludwig Werner, gen. Louis (*1. Dezember 1831; † 11. Oktober 1878 auf Malta), Offizier der Österreichischen Kriegsmarine, verheiratet, kinderlos
  • Dorothea (*23. Mai 1833; † 24. Januar 1898 München)

Lotte Hassenpflug erholte sich von der Geburt ihrer jüngsten Tochter nicht mehr und starb kurz darauf. Das Verhältnis zwischen den Grimms und Hassenpflug kühlte sich daraufhin ab, besonders nach der Erklärung der Göttinger Sieben und während des Verfassungskonflikts von 1850 kam es zum Bruch.

In zweiter Ehe war Ludwig Hassenpflug seit dem 11. Mai 1837 mit Agnes von Münchhausen (* 30. November 1819 in Rinteln; 23. März 1899 in Hohenwalde/Neumark) verheiratet. Aus dieser Ehe gingen acht Kinder hervor:

  • Elisabeth (* 1839 in Luxemburg; † 1878 in Bremen)
  • Maria (* 1840 in Luxemburg; † 1841 in Luxemburg)
  • Anna (* 1843 in Berlin; † 1921 in Marburg)
  • Berthold (* 1844 in Berlin; † 1905 in Wien-Währing)
  • Otto (* 1848 in Greifswald; † 1919 in Marburg)
  • Hans (* 1851 in Kassel; † 1900 in Marburg)
  • Maria (* 1853 in Kassel; † 1932 in Oelde)
  • Walter (* 1855 in Kassel; † 1921 in Koblenz), seit 1911 Kurator der Universität Marburg.

Nachlass

Hassenpflugs Nachlass im Hessischen Staatsarchiv Marburg (Bestand 340 Hassenpflug) enthält Erinnerungsfragmente, Privatkorrespondenz und dienstliches Schriftgut.[3] Darüber hinaus befinden sich zahlreiche Erinnerungsstücke im Brüder Grimm-Museum Kassel sowie im Privatbesitz seiner Nachfahren.

Wertung

Hassenpflug ist einer der umstrittensten Politiker der ersten Hälfte der 19. Jahrhunderts. Da er sich vehement gegen den Zeittrend stemmte, den Liberalismus bekämpfte und sich so zum Feind des letztendlich siegreichen Bürgertums machte, ist seine historische Beurteilung weitgehend negativ. Selbst nach den Maßstäben der Jahre um 1830 muss er als reaktionär eingestuft werden.[4]

Hassenpflug wurde seit den 1830er Jahren von der liberalen Publizistik (u.a. im Kladderadatsch) scharf angegriffen. Nach 1850 zählte er zu den berüchtigtsten deutschen Politikern. Der Historiker Heinrich von Sybel verkürzte seinen Vornamen in diffamierender Absicht zu „Hans Daniel“ und ließ den Rufnamen Ludwig ganz fortfallen, um ihn mit Vorurteilen hinsichtlich eines bäurisch-jüdischen Wesens zu belasten. Im Volksmund wurde er mit dem Spottnamen „Hessenfluch“ belegt.

Literatur

Werke

  • Actenstücke, die landständischen Anklagen wider den kurfürstlich hessischen Staatsminister Hans Dan. Ludw. Friedr. Hassenpflug betreffend. Ein Beitrag zur Zeitgeschichte und zum neuern deutschen Staatsrechte. Die Vertheidigungsschriften von dem Angeklagten selbst und von Professor Dr. R.[obert] Mohl in Tübingen. Stuttgart/Tübingen: Cotta, 1836. [erschien anonym]
  • Denkwürdigkeiten aus der Zeit des zweiten Ministeriums 1850–1855. Hrsg. von Ewald Grothe. Marburg: Elwert, 2008 (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen 48,11). [ISBN 978-3-7708-1317-9].
  • Jugenderinnerungen 1794 bis 1821. Hrsg. von Klaus Hassenpflug unter Mitarbeit von Ewald Grothe und Bernhard Lauer. Kassel: Brüder Grimm-Gesellschaft, 2010 (= Quellen zur Brüder Grimm-Forschung, 4). [ISBN 978-3-940614-14-8].
  • Kleine Schriften juristischen Inhalts. Bd. 1. Leipzig: Breitkopf & Härtel, 1845.
  • Ewald Grothe/Karl Murk: Ludwig Hassenpflug - ein konservativer Politiker im 19. Jahrhundert. Katalog zur Ausstellung im Hessischen Staatsarchiv Marburg. In: Ewald Grothe (Hrsg.) Konservative deutsche Politiker im 19. Jahrhundert. Wirken – Wirkung – Wahrnehmung. Marburg: Historische Kommission für Hessen, 2010 (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen, 75), S. 141-188. [ISBN 978-3-942225-09-0].
  • Die Superintendenten in der ersten Kammer der Landstände in Kurhessen. Zuerst als Manuscript gedruckt, nun mit einem Nachwort in Beziehung auf das Gutachten, die neuesten Vorgänge in der evangelischen Kirche des Kurfürstenthums Hessen betr. Cassel: Bertram, 1856. [erschien unter dem Namen Richter].

Sekundärliteratur

  • Eckhart G. Franz: Hassenpflug, Hans Daniel Ludwig Friedrich. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 8, Duncker & Humblot, Berlin 1969, S. 46 f.
  • Robert Friderici: Ludwig Hassenpflug (1794–1862)/Kurhessischer Staatsminister. In: Ingeborg Schnack (Hrsg.): Lebensbilder aus Kurhessen und Waldeck 1830–1930. Bd. 5, Marburg: Elwert, 1955 (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen, 20,5), S. 101–121.
  • Ewald Grothe (Hrsg.): Brüder Grimm. Briefwechsel mit Ludwig Hassenpflug (einschließlich der Briefwechsel zwischen Ludwig Hassenpflug und Dorothea Grimm, geb. Wild, Charlotte Hassenpflug, geb. Grimm, ihren Kindern und Amalie Hassenpflug). Kassel/Berlin: Brüder Grimm-Gesellschaft e.V., 2000 (= Brüder Grimm. Werke und Briefwechsel. Kasseler Ausgabe. Briefe, 2). [ISBN 3-929633-64-7]
  • Ewald Grothe: Hassenpflug und die Revolution. Zu Weltanschauung und Politik eines kurhessischen Hochkonservativen. In: Winfried Speitkamp (Hrsg.): Staat, Gesellschaft, Wissenschaft. Beiträge zur modernen hessischen Geschichte. Marburg: Elwert, 1994 (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen, 55), S. 53–72.
  • Ewald Grothe: Sehnsucht nach Preußen. Der Berufsweg des kurhessischen Ministers Ludwig Hassenpflug nach seiner Entlassung 1837–1840. In: Jahrbuch der Brüder Grimm-Gesellschaft 4 (1994), S. 81–102.
  • Ewald Grothe: Verfassungsgebung und Verfassungskonflikt. Das Kurfürstentum Hessen in der ersten Ära Hassenpflug 1830–1837. Berlin: Duncker & Humblot, 1996 (= Schriften zur Verfassungsgeschichte, 48). [ISBN 3-428-08509-4]
  • Ewald Grothe: Persönliche Sympathie und politischer Dissens. Ludwig Hassenpflug und die Brüder Grimm. In: Hessisches Jahrbuch für Landesgeschichte 51 (2001), S. 149-167.
  • Ewald Grothe: Innenansichten der „heilsamen Reaction“. Die „Denkwürdigkeiten“ Hassenpflugs und die 1850er Jahre in Kurhessen. In: Ewald Grothe (Hrsr), Ludwig Hassenpflug. Denkwürdigkeiten aus der Zeit des zweiten Ministeriums 1850-1855. Marburg: Elwert, 2008. (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen 48,11). [ISBN 978-3-7708-1317-9]
  • Ewald Grothe: Ludwig Hassenpflug – der „Teufel der Reaction“. In: Ewald Grothe (Hrsg.): Konservative deutsche Politiker im 19. Jahrhundert. Wirken – Wirkung – Wahrnehmung. Marburg: Historische Kommission für Hessen, 2010 (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen, 75), S. 69-80. [ISBN 978-3-942225-09-0]
  • Rüdiger Ham: Bundesintervention und Verfassungsrevision. Der Deutsche Bund und die kurhessische Verfassungsfrage 1850/52. Darmstadt und Marburg: Selbstverlag der Hessischen Historischen Kommission Darmstadt und der Historischen Kommission für Hessen, 2004 (= Quellen und Forschungen zur hessischen Geschichte 138). ISBN 3-88443-092-0. Im Anhang I.3 eine Kurzbiografie zu Hassenpflug.
  • Rüdiger Ham: Ludwig Hassenpflug: Staatsmann und Jurist zwischen Revolution und Reaktion. Eine politische Biographie. Hamburg: Kovac, 2007. (= Studien zur Geschichtsforschung der Neuzeit 50). [ISBN 978-3-8300-2764-5]
  • Harald Höffner: Kurhessens Ministerialvorstände der Verfassungszeit 1831 - 1866. Dissertation. Gießen 1981, S. 156-163.
  • Philipp Losch: Ludwig Hassenpflug, ein Staatsmann des 19. Jahrhunderts (Vom Romantiker zum Mystiker) . In: Zeitschrift des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde 62 (1940), S. 59–159.
  • Heinrich v. Sybel: Hans Daniel Hassenpflug. In: Historische Zeitschrift 71 (1893), S. 48–67.
  • A.[ugust] F.[riedrich] C.[hristian] Vilmar: Hassenpflug, Hans Daniel Ludwig Friedrich. In: Herrmann Wagener (Hrsg.): Neues Conversations-Lexikon. Staats- und Gesellschafts-Lexikon. Bd. 9. Berlin: Heinicke, 1862, S. 157–162 [Neudruck u.d.T.: Ludwig Hassenpflug. Eine biographische Charakterskizze. In: Hessische Blätter 26 (1894), Nr. 2026 ff.].
  • [Karl] Wippermann: Hassenpflug, Hans Daniel Ludwig Friedrich. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 11, Duncker & Humblot, Leipzig 1880, S. 1–9.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Ham, Ludwig Hassenpflug, S. 215ff.
  2. Gregory W. Pedlow: The Survival of the Hessian Nobility 1770 - 1870. Princeton 1988.
  3. Übersicht über das "Familienarchiv Hassenpflug (340 Hassenpflug)" Hessisches Archiv-Dokumentations- und Informations-System. Abgerufen am 7. Juni 2011
  4. Ham, Ludwig Hassenpflug, S. 132.

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