- Luftfahrzeugregister
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Das Luftfahrzeugregister ist ein behördliches Verzeichnis aller Zivilluftfahrzeuge eines Staates. Durch den Eintrag eines Luftfahrzeuges in das nationale Luftfahrzeugregister erhält es die Staatszugehörigkeit des Eintragungsstaates und ist zur Führung des Staatszugehörigkeits- und Eintragungszeichens verpflichtet.
Inhaltsverzeichnis
Regulativ
Die 190 Mitgliedsstaaten der ICAO haben sich im Teil 1 / Kapitel III des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt (Chicagoer Abkommen, ICAO-Abkommen) verpflichtet, Aufzeichnungen über deren Zivilluftfahrzeuge zu führen.
Luftfahrzeuge haben die Staatszugehörigkeit jenes Staates, in welchem sie eingetragen sind (Art. 17) und sind verpflichtet, das Staats- und Eintragungszeichen zu führen (Art. 20). (Doppel-) Eintragungen in mehreren Staaten gleichzeitig sind nicht zulässig, es kann jedoch die Eintragung von einem Staat auf einen anderen übertragen werden (Art. 18). Die Detailregelungen sind jedem Mitgliedsstaat im Rahmen seiner souveränen Gesetzgebung freigestellt (Art. 19), üblicherweise beinhaltet das Luftfahrzeugregister jedoch zumindest Informationen zum Staatszugehörigkeitszeichen, Eintragungszeichen, Flugzeughersteller, Flugzeugtype, Seriennummer, Höchstabflugmasse und Luftfahrzeughalter. Jeder Vertragsstaat verpflichtet sich, Informationen aus dem Luftfahrzeugregister der ICAO und jedem anderen Vertragsstaat zur Verfügung zu stellen (Art. 21).
Österreich
Die gesetzliche Grundlage des Luftfahrzeugregisters in Österreich findet man in § 16 LFG (Luftfahrtgesetz). Darin enthalten ist auch eine Verordnungsermächtigung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) zur Regelung der näheren Bestimmungen. Diese sind daher im II. Teil der ZLLV-2005 (Zivilluftfahrzeug- und Luftfahrtgerät-Verordnung 2005) implementiert. Die Führung des Luftfahrzeugregisters wurde der Austro Control als beliehenes Unternehmen übertragen. Die Einsichtnahme steht gemäß Luftfahrtgesetz jedermann frei.
Deutschland
In Deutschland basiert die Führung des Registers auf der LuftVZO Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung und wird durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) administriert.
Weblinks
- Österreichisches Luftfahrzeugregister bei Austro Control
- Schweizer Luftfahrzeugregister bei BAZL
- Convention on International Civil Aviation, 9th Edition, 2006 Aktuelle Originalversion des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt (Chicagoer Abkommen, ICAO-Abkommen) (PDF-Datei; 7,87 MB)
- Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes Kostenlose Abfrage österr. Bundesrecht, Landesrecht, EU-Recht u.dgl.
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