Luxemburger Parlament

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Eingangsportal zur Chamber

Die Chamber ist das luxemburgische Parlament. Diese luxemburgische Bezeichnung steht für Chambre des Députés (Abgeordnetenkammer). Die Chamber ist die Legislative des Großherzogtums Luxemburg und besteht aus 60 Abgeordneten, die jeweils für fünf Jahre mittels Verhältniswahl vom Volk gewählt werden. Das Chambergebäude befindet sich neben dem Großherzoglichen Palais in Luxemburg-Stadt.

Inhaltsverzeichnis

Konstitutionelle Rolle

Die Rolle der Chamber ist es, als Teil der legislativen Prozedur, Gesetzesvorschläge zu machen und diese (wie auch die Gesetzesprojekte der Regierung) zu diskutieren, um diese anschließend anzunehmen oder abzulehnen.

Chamberwahlen

Wahlbezirke: Grün: Norden, Blau: Zentrum, Rot: Süden, Gelb: Osten

Die Chamber setzt sich aus 60 Deputierten (Abgeordneten) zusammen, die jeweils für eine Legislaturperiode von fünf Jahren direkt vom Volk gewählt werden. Das Land ist in vier Wahlbezirke mit unterschiedlicher Abgeordnetenzahl eingeteilt, um so der Bevölkerungsverteilung im Land gerecht zu werden (Süden (23), Zentrum (21), Norden (9), Osten (7)). Die Wähler haben entsprechende Stimmenzahlen und können ihre Stimmen entweder kumulieren (alle Stimmen an eine Partei) oder panaschieren (Personenwahl, maximal zwei Stimmen pro Kandidat). Die Wahlen in Luxemburg sind der Verfassung gemäß frei, allgemein und geheim.

Seit 1919 besteht Wahlpflicht für alle Bürger über 18 Jahre sowie für jeden der in das luxemburgische Wählerverzeichnis eingetragen ist und seinen Wohnsitz in Luxemburg hat. Das Gesetz sieht sogar Geld- und Freiheitsstrafen vor, was aber nicht angewandt wird.

Entsprechend den Ergebnissen der Wahl darf eine Partei proportional zu den erhaltenen Stimmen eine bestimmte Anzahl an Abgeordneten pro Bezirk stellen. Dabei werden die Kandidaten berücksichtigt, die jeweils die meisten Stimmen erhalten haben.

Die Partei mit den meisten Stimmen bekommt vom Großherzog den Auftrag zu Regierungsbildung. Hat diese Partei weniger als 30 Sitze, benötigt sie einen Koalitionspartner. Für gewählte Kandidaten, die die Regierung bilden, rücken die nächst-meistgewählten Kandidaten einer Partei im jeweiligen Wahlbezirk nach.

Fraktionen

Parteien mit mindestens fünf Abgeordneten können eine Fraktion bilden. Ihnen werden für ihre Arbeiten mehr Mittel zur Verfügung gestellt, und sie haben die Möglichkeit, der Chamber Gesetzesvorschläge zu unterbreiten. Der Vorsitzende einer Fraktion (Fraktionspräsident) ist zudem durch die „Konferenz der Präsidenten“ an der Ernennung des Chamberbüros sowie der Festlegung des Ablaufs der Chambersitzungen beteiligt.

Funktionsweise

Logo der Chamber

Die Funktionsweise der Chamber wird durch die von der Verfassung und das Wahlgesetz festgelegten Dispositionen und der eigenen Geschäftsordnung (Règlement intérieur) bestimmt. Die Periode eines Jahres, in der die Chamber zusammenkommt, nennt man ordentliche Sitzung (Session ordinaire). Normalerweise hat jede Legislatur fünf Ordentliche Sitzungen. Jede Sitzung wird durch den Großherzog persönlich oder in Vertretung durch seinen Premierminister eröffnet und geschlossen.

Chamberpräsident

Die Aufgabe des Präsidenten der Chamber ist es, die Chamber nach außen hin zu vertreten, während der Sitzungen für Ordnung und das Einhalten der Regeln zu sorgen, Redezeit zu erteilen und das Resultat von Abstimmungen und Entscheidungen der Chamber bekannt zu geben. Vertreten wird der Präsident durch den Vizepräsidenten der Chamber oder, wenn dieser abwesend sein sollte, durch den ältesten Abgeordneten ("Doyen"). Der Präsident der Chamber wird oft als "1. Bürger Luxemburgs" bezeichnet. Präsident ist seit dem 3. August 2004 Lucien Weiler (CSV).

Das Chamberbüro

Am Anfang einer Legislatur ernennt die Konferenz der Präsidenten das Chamberbüro, die für die Organisation der Sitzungen verantwortlich ist. Es besteht aus einem Präsidenten, 3 Vizepräsidenten und maximal 7 Mitgliedern. Das Büro ist für die administrativen Arbeiten der Chamber zuständig. Das Büro kümmert sich um die finanziellen und organistatorischen Fragen der Abgeordneten, um das in der Chamber angestellte Personal usw. Eine Ausnahme ist der Tagesplan, der von der Konferenz der Präsidenten festgelegt wird.

Konferenz der Präsidenten

Die Konferenz setzt sich aus dem Präsidenten der Chamber sowie den Präsidenten der verschiedenen politischen Fraktionen zusammen. Ihre wichtigste Aufgabe ist es, den Ablauf der Sitzungen vorzugeben und ihr Einverständnis zu jenen Gesetzesprojekten zu geben, bei denen es das Gesetz für sie vorsieht.

Parlamentarische Kommissionen

Parlamentarische Kommissionen dienen dazu, die parlamentarischen Arbeiten rationeller ausführen zu können. Sie bereiten die Sitzungen der Chamber vor, indem in ihnen die Gesetzesprojekte und -vorschläge sowie Abänderungen und Anträge besprochen werden. Die einzelnen Parteien sind nach Möglichkeit proportional zu ihren Sitzen in den einzelnen Kommissionen vertreten. Es gibt permanente Kommissionen, Untersuchungskommissionen, gesetzmäßige und spezielle, die von der Chamber selbst bestimmt werden können.

Permanente Kommissionen sind jene zu den Themen, zu denen es regelmäßig Gesetzesprojekte oder -vorschläge gibt. Die gesetzmäßigen sind jene, die vom Gesetz aus vorgesehen sind. Spezialkommissionen können zeitweilig für verschiedene – oftmals sozial sensible – Themen gegründet werden, wie beispielsweise Ethik, Immigration oder Drogen. Untersuchungskommissionen dienen dazu, Regierungsaffären aufzuklären.

Zusammensetzung

Partei Sitze  %
Chrëschtlech Sozial Vollekspartei, CSV 24 36,1
Lëtzebuerger Sozialistesch Arbechterpartei, LSAP 14 23,4
Demokratesch Partei, DP 10 16,1
Déi Gréng 7 11,6
Alternativ Demokratesch Reformpartei, ADR 4 10,0
unabhängig, ehemals ADR 1
Gesamt 60 100

Parlamentsfernsehen

Das luxemburgische Parlamentsfernsehen ist Chamber TV, welches von der Chambre des Députés betrieben wird. Der Fernsehsender nahm am 4. Dezember 2001 den Sendebetrieb auf und ist landesweit über Kabel und Satellit zu empfangen.

Siehe auch

Literatur

  • Michael Schroen: Gesetzgebung im politischen System Luxemburgs. In: Wolfgang Ismayr (Hrsg.): Gesetzgebung in Westeuropa. EU-Staaten und Europäische Union. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2008, S. 349-381.

Weblinks


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