Antwort (Brief)

Antwort (Brief)

Werbeantworten sind Antworten auf eine Werbesendung, für die der Empfänger die Gebühren übernimmt.

Inhaltsverzeichnis

Deutschland

Im Zusammenhang mit der Einführung der Postwurfsendungen, um die Verwendung von Werbesendungen zu erleichtern und zu verbilligen, wurde vom 1. April 1938 an, zunächst versuchsweise, eine Sendungsart eingeführt, die die Bezeichnung „Werbeantwort“ erhielt. Zugelassen waren gewöhnliche Briefe und Drucksachen bis 20 Gramm, sowie Postkarten. Sie mussten als Aufdruck den Vermerk „Werbeantwort“, die Adresse des Empfängers sowie die Aufforderung „Nicht freimachen, Gebühr zahlt Empfänger“ tragen. Vor dem Versand war vom Zustellpostamt eine Genehmigung einzuholen. Zur Erstsendung waren mindestens 500 Stück vorgeschrieben, nachträgliche Einlieferungen waren nach oben und unten unbegrenzt. Die Werbeantworten wurden wie andere nachgebührpflichtige Sendungen behandelt. Die Nachgebühr betrug aber nur das normale Porto zuzüglich eines festen Zuschlags von 1 Pfennig für Drucksachen, 2 Pfennig für Postkarten und 3 Pfennig für Briefe.

Mit 15. Dezember 1942 wurde der Werbeantwortdienst für die Kriegsdauer eingestellt. Für laufende Aktionen wurde eine Übergangszeit bis zum 28. Februar 1943 eingeräumt. Nach dem Kriege wurde der Dienst am 1. April 1948 wieder aufgenommen.

Im Januar 2006 betrug das Entgelt bei maschinenlesbaren Anschriften nichts, bei nicht maschinenlesbaren Anschriften im nationalen wie internationalen Verkehr 25 Cent, das Briefentgelt bei „Werbeantwort international“ beträgt 70 Cent (unabhängig vom gewählten Format).

Schweiz

In der Schweiz heissen die entsprechenden Sendungen Geschäftsantwortsendung. Der Empfänger kann wählen, ob er die Antwortsendung per A-Post (prioritär), B-Post oder (bei minimal 500 Sendungen pro Monat und Portokategorie) B-Post-Massensendung empfangen will. Er bezahlt pro empfangener Sendung das übliche Porto und einen Zuschlag von Fr. 0.10.[1] Eine Kombination von inländischen und internationalen Antwortsendungen ist unter dem Namen Combi Response möglich.[2]

Niederlande

Es ist bei der Post in den Niederlanden möglich, für Postsendungen das Porto vom Absender zahlen zu lassen. Für Antwortschreiben kann von dem Postamtsvorsteher des betreffenden Postamts des Empfängers eine Antwortnummer vergeben werden. Die Antwortnummer gilt dann, in Zusammenhang mit der PLZ und Ortsangabe, als vollständige Adresse. Von dieser Möglichkeit machen meist große Firmen oder Institutionen Gebrauch. Neben einer monatlichen Grundgebühr sind vom Inhaber der Antwortnummer für einen Brief bis 20 g bzw. für eine Postkarte eine geringe Gebühr zahlen.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Die Post – Geschäftsantwortsendung – die clevere Antwortkarte für Kundenbindung
  2. Die Post – Combi Response

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