Made in Germany

Made in Germany
Werbung eines Werkzeugherstellers in Remscheid

Made in Germany (engl. für Hergestellt in Deutschland) wurde zum Qualitätssiegel, das auf vielen Produkten aus Deutschland deren Herkunft angab. Bereits vor dem Ersten Weltkrieg wurde Made in Germany oder auch nur Germany auf vielen Waren neben der Herstellerbezeichnung angebracht, zum Beispiel auf Porzellan, Bestecken und Kriegsausrüstung wie Messern und Dolchen, aber auch auf Orden.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Als Ende des 19. Jahrhunderts auch in anderen europäischen Ländern die Industrialisierung einsetzte, versuchte man in Großbritannien, durch die Kennzeichnung importierter Ware vermeintlich minderwertige Produkte (zum Beispiel Nachahmungsprodukte) erkennbar zu machen. Das britische Handelsmarkengesetz vom 23. August 1887 (Merchandise Marks Act 1887) schrieb vor, dass auf Waren unmissverständlich das Herkunftsland anzugeben sei. Dies sollte dem Schutz der britischen Wirtschaft vor importierten Waren – speziell solcher vom Kontinent – dienen, deren Qualität generell als minderwertiger galt. Ein zentraler Auslöser für diese Entwicklung in Großbritannien waren unter anderem Waren aus Chemnitz auf der Londoner Ausstellung im Jahr 1862, da hier erstmals die englische Domäne des Maschinenbaus gebrochen wurde. Dies veranlasste z. B. das berühmte Jurymitglied Sir Joseph Whitworth beim Anblick der Maschinen von Johann von Zimmermann erstmals zu dem Ausspruch „very good indeed“ („tatsächlich sehr gut“).

1891 wurde das „Madrider Abkommen über die Unterdrückung falscher Herkunftsangaben auf Waren“ vereinbart. Viele andere Staaten übernehmen damit diese Kennzeichnungsvorschrift.

Im Ersten Weltkrieg verschärfte Großbritannien diese Vorschriften, um es den Briten zu erleichtern, Waren von Kriegsgegnern zu erkennen und zu boykottieren.

Die Kennzeichnungspflicht bestand auch nach dem Krieg weiter. Da die Qualität der deutschen Waren der Qualität jeweiliger einheimischer Produkte im Ausland häufig überlegen war, wirkte „Made in Germany“ zunehmend wie ein Qualitätssiegel. Somit kehrte sich die negativ gedachte Warenkennzeichnung ins Gegenteil um. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde „Made in Germany“ zu einen Synonym für das deutsche Wirtschaftswunder. Durch die Exporterfolge der Bundesrepublik Deutschland (siehe Exportweltmeister) und die Globalisierung wurde es weltweit bekannt.

In den 1980ern gab es unter dem Titel „Ihr Einsatz bitte – Made in Germany“ auch eine Fernsehshow mit Dieter Thomas Heck.

Im Zeitalter der Globalisierung enthalten mehr Produkte als früher Teile (zum Beispiel Vorprodukte oder Zwischenprodukte) aus anderen Ländern. Ein bekanntes Beispiel ist die Autoproduktion: große Hersteller wie Volkswagen erbringen etwa 30 bis 40 % der Wertschöpfung selbst; die übrigen 60 bis 70 Prozent entstehen bei den Zulieferern, die zum Beispiel Sitze, Armaturenbretter oder ganze Frontpartien liefern.

Einige große Unternehmen verwenden in Marketing und Werbung Hinweise wie „Made by Mercedes-Benz“, „Made by BMW“, „designed in Germany“, „designed and developed in Germany“ oder „engineered in Germany“[1]. Damit weisen sie implizit darauf hin, dass der Ort der Produktion weniger wichtig als früher (geworden) ist.

Heute steht „Made in EC“ für hergestellt in der European Community. Obwohl damit auch Deutschland gemeint sein könnte, würde ein Hersteller in dem Fall sicher das aus Marketingsicht wertvollere „Made in Germany“ nennen. Man kann also davon ausgehen, dass es sich in dem Fall eher um ein in den kostengünstigeren Randbereichen der EU produziertes Produkt handelt und es nicht aus Deutschland stammt.

Rechtliche Sicht

Stempel „Made in GDR“ zur Kennzeichnung von Teppichen des VEB Halbmond-Werke in Oelsnitz/Vogtl. (Teppich-Museum Oelsnitz)
  • Bemühungen aus der Wirtschaft der Bundesrepublik, Waren aus der DDR die Kennzeichnung Made in Germany zu verwehren, scheiterten. Der Bundesgerichtshof sah darin, in seiner maßgeblichen Entscheidung im Jahr 1973, keine unzulässige Irreführung. Im Urteil (AZ: I ZR 33/72) vom 23. März 1973 steht: ...
    „Von einem deutschen Erzeugnis wird regelmäßig erwartet, dass es von einem deutschen Unternehmen in Deutschland hergestellt wird. Entscheidend ist, dass die Eigenschaften oder Bestandteile der Ware, die in den Augen des Publikums deren Wert ausmachen, auf einer deutschen Leistung beruhen.“ Zwar könne „der Umstand, daß nunmehr in der Bundesrepublik Deutschland sowohl aus der Bundesrepublik als auch aus der DDR stammende Waren mit der Bezeichnung 'Made in Germany' oder 'Germany' vertrieben werden, dazu führen …, daß der Abnehmer – falls nicht zusätzliche Angaben etwaige Zweifel ausschließen – darüber im Unklaren bleibt, aus welchem der beiden deutschen Staaten die Ware stammt, und er insoweit irrigen Vorstellungen unterliegt. Diese sich aus der politischen Spaltung des früheren Deutschen Reiches ergebende Gefahr fehlsamer Herkunftsvorstellungen ist hinzunehmen.“ (GRUR 1974, 665).
    Spätestens nach diesem Urteil setzte sich für Waren aus der Bundesrepublik die Kennzeichnung Made in West [oder Western] Germany (Hergestellt in Westdeutschland) allgemein durch. Für den Export bestimmte Waren aus der DDR wurden vermehrt Made in GDR (Abkürzung von German Democratic Republic, also Hergestellt in der DDR) gekennzeichnet, wie es bereits die Verordnung über die Kennzeichnung der Herkunft der Waren vom 7. Mai 1970 vorgesehen hatte.
  • Am 10. November 1995 entschied das Oberlandesgericht Stuttgart in einem Urteil (AZ: 2 U 124/95)[2], dass ...
    „die Angabe von Germany im Sinne von Made in Germany irreführend ist, wenn zahlreiche wesentliche Teile eines Geräts aus dem Ausland stammen. Auch wenn einzelne Teile oder ganze Baugruppen eines industriellen Erzeugnisses im Ausland zugekauft wurden, darf das Erzeugnis die Bezeichnung Made in Germany tragen, sofern die Leistungen in Deutschland erbracht worden sind, die für jene Eigenschaft der Ware ausschlaggebend sind, die für die Wertschätzung des Verkehrs im Vordergrund stehen.“ Anhaltspunkte sind:
  1. maßgebliche Herstellung der Ware in Deutschland
  2. entscheidender Wertschöpfungsanteil durch Zusammenbau in Deutschland
  3. maßgebliche Veredelung des Produkts in Deutschland
  • Das Urteil des Landgerichts Stuttgart aus dem Jahre 2002 (AZ: 35 O 170/02) zeigt eine Konkretisierung im Unlauterern Wettbewerb, das eine Irreführung im Sinne des § 3 UWG in der Fassung 2004 vorliegt, wenn ein Multimedia-PC, wesentliche Bestandteile, wie zum Beispiel eine Grafikkarte, die Festplatte, das DVD-Rom Laufwerk, der Brenner und das Mainboard im Ausland gefertigt wurden und mit dem Hinweis geworben wird, es handele sich bei der Qualität um „Made in Germany“.
  • Einige Länder wie bspw. die USA mit ihrem 19 U.S.C.A. § 1304 „Marking of imported articles and containers[3] verwenden sehr viel genauere und engere Definitionen.
  • Auf der Ebene der Europäischen Union ist die Verwendung von Herkunftsbezeichnungen nicht umfassend durch Richtlinien geregelt[4]. Der EuGH urteilte 1985 genau im Gegenteil, das ein Gesetz des Vereinigten Königreichs, das Waren ohne ausreichende Herkunftsangabe von der Einfuhr ausschließt, für geeignet, den Handel in der Gemeinschaft ungerechtfertigt zu behindern.
    „Eine nationale Regelung, nach der der Einzelhandelsverkauf von bestimmten aus anderen Mitgliedsstaaten eingeführten Waren verboten ist, wenn diese nicht mit einer Ursprungskennzeichnung versehen sind oder diese ihnen nicht beigefügt ist, bewirkt eine Erhöhung der Herstellungskosten der eingeführten Waren und erschwert deren Absatz. Auch wenn sie unterschiedslos für einheimische wie für eingeführte Waren gilt, soll sie tatsächlich und ihrer Natur nach dem Verbraucher ermöglichen, zwischen diesen beiden Arten von Waren zu unterscheiden, was ihn veranlassen kann, den einheimischen Waren den Vorzug zu geben. Sie ist nicht wegen zwingender Erfordernisse des Verbraucherschutzes gerechtfertigt.“

Sonstiges

Der Begriff "Deutsche Wertarbeit" signalisierte zeitweise Ähnliches wie 'Made in Germany'.

1952 gründete sich in Hannover der Verein Zentralstelle zur Förderung deutscher Wertarbeit e.V. Er wurde später zum IF Industrie Forum Design.

Siehe auch

Weblinks und Quellen

 Commons: Made in Germany – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. zum Beispiel der Reifenhersteller Continental AG: [1]
  2. Urteile zur "Made in Germany": LG Frankfurt AZ: 2/60559/87 vom 11. Dezember 1987 + OLG Stuttgart AZ: 2U 238/94 vom 10. Februar 1995
  3. TITLE 19—CUSTOMS DUTIES > CHAPTER 4 > SUBTITLE II > Part I > § 1304 Marking of imported articles and containers
  4. Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern

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