Mailänder Toleranzedikt

Mailänder Toleranzedikt

Mailänder Vereinbarung ist die Bezeichnung für eine im Jahr 313 zwischen den römischen Kaisern Konstantin I., dem Kaiser des Westens, und Licinius, dem Kaiser des Ostens, getroffene Vereinbarung, die gewährte, dass sowohl den Christen als auch überhaupt allen Menschen freie Vollmacht, der Religion anzuhängen, die ein jeder für sich wählt. Eine geläufige Bezeichnung für diese Vereinbarung ist auch Toleranzedikt von Mailand (bzw. Edikt von Mailand u.ä.), was aber sachlich unkorrekt ist.

Inhaltsverzeichnis

Beurteilung in der Forschung

Die moderne Forschung (schon beginnend mit Otto Seeck) hat darauf hingewiesen, dass die recht geläufige Bezeichnung „Edikt“ sachlich eindeutig falsch ist. Es gab nie ein reichsweites Edikt, sondern nur bestimmte Vereinbarungen bezüglich der Politik der beiden Kaiser, weshalb man heute statt dessen den Begriff „Konstitution“, „Protokoll“ oder „Mailänder Vereinbarung“ bzw. „Übereinkunft“ verwendet.

Die Vereinbarung von Mailand bedeutete Freiheit der Glaubensentscheidung für alle Religionen und nicht nur, wie oft fälschlicherweise behauptet wird, die Gleichstellung des Christentums neben der römischen Religion. Zur offiziellen Staatsreligion des Römischen Reichs erklärt wurde der christliche Glaube auch erst im Jahre 380 unter Kaiser Theodosius I. Das Christentum wird allerdings bereits in der Mailänder Vereinbarung besonders betont:

Nachdem wir beide, Kaiser Konstantin und Kaiser Licinius, durch glückliche Fügung bei Mailand zusammenkamen, um zum Wohle aller ... zu regeln ... sowohl den Christen als auch allen Menschen freie Vollmacht zu gewähren ... ihre Religion zu wählen ... damit die himmlische Gottheit uns und allen ... gnädig und gewogen bleiben kann.

Ebenso ist die Mailänder Vereinbarung nicht die Folge einer plötzlichen Bekehrung eines einzelnen Kaisers, sondern die Bestätigung und Ausweitung des Toleranzedikts von Nikomedia, das Kaiser Galerius im Jahr 311 auf seinem Sterbebett herausgab; dieses Edikt ist zwar für die Christen nicht sehr schmeichelhaft abgefasst, aber es gewährt den Christen freie Ausübung ihres Glaubens, solange die öffentliche Ordnung dadurch nicht gestört wird. Das Toleranzedikt des Galerius war vorher sowohl von Konstantin als auch von seinem kaiserlichen Gegner Maxentius akzeptiert worden – von daher war die Schlacht an der Milvischen Brücke 312 kein Kampf des Christentums gegen das Heidentum, wie es oft dargestellt wird.

Die Mailänder Vereinbarung wird von einigen Forschern sogar so gedeutet, dass Konstantin eventuell weiterreichende Vereinbarungen treffen wollte, sich aber nicht damit durchsetzen konnte und man sich daher auf den kleinsten gemeinsamen Nenner einigte. Etwa 30% des Textes nehmen Details ein (Rückerstattung von Grundstücken etc., was auch die Rückerstattung von Gütern bedeutete, die den Christen abgenommen worden waren).

Siehe auch

Literatur

Quellen

Der lateinische Text des Edikts des Galerius und der Mailänder Vereinbarung wird von Lactantius überliefert. Eusebius von Caesarea zitiert in seiner Kirchengeschichte beide Texte in griechischer Übersetzung: das Edikt von Galerius in Buch 8, Kapitel 17; die Vereinbarung von Mailand in Buch 10, Kapitel 5.

  • Volkmar Keil (Hrsg.): Quellensammlung zur Religionspolitik Konstantins des Großen (Lateinisch/Griechisch/Deutsch). Texte zur Forschung, Darmstadt 1995, S. 58ff.

Sekundärliteratur

Allgemein wird auf die Vereinbarung in jeder einschlägigen Darstellung zum Leben Konstantins bzw. zur spätantiken Kirchengeschichte eingegangen.

  • Elisabeth Herrmann-Otto: Konstantin der Große (Gestalten der Antike). Darmstadt 2007, S. 76–80.
  • Josef Rist: Die Mailänder Vereinbarung von 313: Staatsreligion versus Religionsfreiheit. In: Studia Patristica 34, 2001, S. 217–223.
  • Otto Seeck: Das sogenannte Edikt von Mailand. In: Zeitschrift für Kirchengeschichte 12, 1891, S. 381–386.

Weblinks


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