Malus-bonus-Regelung

Malus-bonus-Regelung

Die Bonus-Malus-Regelung im Bereich der Arzneimittelverordnungen im deutschen Gesundheitswesen basiert auf dem Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG), das zum 1. Mai 2006 in Kraft getreten ist.

Es sieht ab 2007 Strafzahlungen für Ärzte vor, wenn diese für bestimmte Krankheiten festgelegte Tagestherapiekosten überschreiten (Malus). Verschreiben Ärzte hingegen besonders günstige alternative Arzneimittel oder verordnen kleinere Dosierungen, so erhält die Kassenärztliche Vereinigung einen Bonus.

Die zugrunde gelegten Tagestherapiekosten berechnen sich aus Medikamenten des unteren Preisdrittels und einer angenommenen mittleren Tagesdosis (DDD). Unberücksichtigt bleiben individuelle Besonderheiten, die Schwere der Erkrankung und vorhandene Begleiterkrankungen.

Ärzteverbände kritisierten, dass mit dieser Regelung die Rationierung medizinischer Leistungen belohnt werde und das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient durch die Bonusregelung erschüttert werden kann.

Nachdem der Bundesrat gegen diese Regelung den Vermittlungsausschuss angerufen hatte, wurde der Einspruch des Bundesrates vom Bundestag überstimmt.

Für 2008 haben sich Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung geeinigt, dass die Bonus-Malus-Regelung entfällt.


Siehe auch: Arzneimittelbudget-Ablösungsgesetz

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