Mathias Habersack

Mathias Habersack
Mathias Habersack

Mathias Habersack (* 21. Juli 1960 in Hünfeld) ist ein deutscher Jurist und Professor an der Ludwig-Maximilians-Universität München.

Habersack studierte Rechtswissenschaften in Würzburg und Heidelberg. 1986 wurde er wissenschaftlicher Mitarbeiter von Peter Ulmer. Mit einer Arbeit zu "Vertragsfreiheit und Drittinteressen" wurde er 1990 zum Dr. iur. promoviert. Ab 1991 war Habersack wissenschaftlicher Assistent von Ulmer. Während seiner Assistenzzeit arbeitete er an seinem Habilitationsprojekt zur gesellschaftsrechtlichen Mitgliedschaft, das 1996 zur Habilitation führte.

Zum Sommersemester 1996 nahm Habersack einen Ruf an die Universität Regensburg an. Anschließend war er seit dem Sommersemester 2000 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht an der Universität Mainz. Seit 2003 war er zudem Direktor des Instituts für deutsches und internationales Recht des Spar-, Giro- und Kreditwesens.

Zum Wintersemester 2007/08 wechselte Habersack als Nachfolger des emeritierten Harm Peter Westermann an die Universität Tübingen. Er hat einen Ruf zum 1. April 2011 an die Ludwig-Maximilians-Universität München angenommen.

Habersack ist verschiedentlich als Gutachter hervorgetreten. So hat er beispielsweise für Continental ein Rechtsgutachten erstellt, wonach er zum Schluss kam, dass die Schaeffler-Gruppe bei dem Versuch, die Kontrolle über Continental zu gewinnen, gegen das Wertpapierhandelsgesetz und das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz verstoßen hat. [1]

Mathias Habersack ist Mitglied der renommierten juristischen Vereinigung Phi Delta Phi [2]

Schüler von Habersack sind Dirk A. Verse und Jan Schürnbrand.

Veröffentlichungen (Auswahl)

Weblinks

Einzelnachweise

  1. [1], abgerufen am 23. Juni 2010
  2. [2], Internetseite der juristischen Vereinigung Phi Delta Phi Richard v. Weizsäcker Inn, abgerufen am 14. Oktober 2010

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