Medikament

Medikament

Ein Medikament (lateinisch medicamentum - das Heilmittel) ist ein Arzneimittel, das in bestimmter Dosierung zur Heilung, Vorbeugung oder Linderung einer Krankheit dient.

Der Begriff Arzneimittel schließt alle Medikamente ein, geht aber über den Begriff eines Medikamentes hinaus: Von Medikamenten abzugrenzen sind Arzneimittel zur Diagnose von Erkrankungen und körperlichen Zuständen (Diagnostika) und Arzneimittel, die dem Ersatz von Körperflüssigkeiten dienen. Blutpräparate oder Diagnostika wie beispielsweise Kontrastmittel sind zwar Arzneimittel, aber keine Medikamente. Umgangssprachlich wird das Wort Arzneimittel jedoch häufig synonym mit Medikament verwendet. Die Fertigarzneimittel (im Voraus hergestellte Arzneimittel) sind in verschiedenen Verzeichnissen von Arzneimitteln entweder nach Namen, Wirkstoffen oder Diagnosegruppen aufgelistet (bspw. die Rote Liste). Davon gibt es 2007 in Deutschland ca. 10 Tausend in einem Vielfachen an Aufbereitungen. Sie sind meistens unter dem Handelsnamen (Firmennamen) als auch ihrem Freinamen, dem International non-proprietary name (INN), bekannt.

Heilmittel hingegen umfassen nach aktueller (2005) Nomenklatur in Deutschland andere medizinisch unterstützende Maßnahmen wie Badekuren, Massagen, Ergotherapie und Krankengymnastik.

Als Medikamente dienen seit alters her bestimmte Pflanzenteile von Heilpflanzen und tierische Substanzen, in neuerer Zeit jedoch vor allem synthetische Präparate. Wissenschaften von den Medikamenten sind Pharmazie und Pharmakologie.

Nach einer Studie der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen sind in Deutschland etwa 1,4 bis 1,9 Millionen Menschen medikamentenabhängig.[1]

Inhaltsverzeichnis

Rezept und Selbstmedikation

Das Rezept ist die formelle, d.h. schriftliche Aufforderung eines Arztes, Zahnarztes oder Tierarztes an eine Apotheke zur Belieferung des Patienten z. B. mit Medikamenten. Durch Kassenmitgliedschaft des Patienten kann der Kostenersatz für den Apotheker evtl. vertraglich geregelt sein. Ebenso gelten bei Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherungen für bestimmte Wirkstoffe Arzneimittel-Rabattverträge, welche regeln, dass Arzneimittel bestimmter Arzneimittelhersteller abgegeben werden müssen. Die Apotheke unterliegt in der Regel dem Kontrahierungszwang (kann das Vertragsangebot nicht ablehnen) und muss die Verordnung unverzüglich liefern. Der Apotheker informiert den Patienten über Details der Anwendung im Sinne des Arztes und klärt über die Zusammensetzung und Wirkungsweise der Wirkstoffe auf. Während heutzutage meistens Fertigarzneimittel verordnet werden, waren es früher so gut wie immer individuell vom Apotheker anzufertigende Arzneien.

Die Arzneimittelinformation ist der ganze Prozess der Beschaffung, Handhabung, Bearbeitung und Weitergabe von arzneimittelbezogenen Informationen. Eine Packungsbeilage bzw. der Beipackzettel ist das gefaltete Blatt Papier, das Fertigarzneimitteln beigelegt ist und die für den Verbraucher wichtigen Informationen, also Gegenanzeigen, Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten oder anderen Stoffen, leichte oder schwere, häufige oder seltene oder sehr seltene Nebenwirkungen, die Möglichkeit einer Schockreaktion oder leichter oder schwerer allergischer Reaktionen, über den Zweck und die korrekte Dosierung und Zeitpunkt der Einnahme und sonstige Angaben zur Anwendung enthält.

Bei der Selbstmedikation liefert der Apotheker oder die Drogerie dem Kunden Stoffe, die dieser auf eigene Verantwortung benutzt. Die Aufklärung erfolgt entsprechend. Durch Gesetz ist zum Schutze der Kunden festgelegt, welche Medikamente die Apotheke nur auf Grund eines Rezepts aushändigen darf und welche zum freien Verkauf angeboten werden können.

Medikamenteneinnahme und Medikamentengabe

Selbstständige Medikamenteneinnahme durch Patienten

Die selbst verantwortete Einnahme von verordneten Medikamenten ist oft Teil einer ärztlichen Therapie. Dabei können durch den Patienten Fehler gemacht werden, die vom Arzt bereits im Voraus abgeschätzt werden sollten. Dies gilt insbesondere für Präparate mit einer engen therapeutischen Breite.

Das Beispiel kann die regelmäßige Einnahme eines Antibiotikums alle 6 Stunden sein, das jeweils in einem engen zeitlichen Rahmen einzunehmen ist. Wird dieser nicht eingehalten, ist der Therapieerfolg der ganzen weiteren Behandlung zweifelhaft. Hierauf weist der Arzt hin und fragt evtl. nach, ob der Patient dabei Unterstützung durch Dritte benötigt. Die Zuverlässigkeit der Kooperation hat in diesem Zusammenhang den Begriff Compliance (vom engl. Wort für konsequentes Befolgen der ärztlichen Vorschrift aufgrund von Einverständnis und Verständnis). Im Falle der Unsicherheit kann anstelle einer stationären Behandlung die Medikamentengabe durch Pflegepersonal einer Sozialstation sinnvoll erscheinen.

Eine Hilfe kann dabei die tageweise Einteilung der einzunehmenden Tabletten in einer Pillenbox mit Fächern für die jeweilige Tageszeit der Einnahme sein (Medikamentendosierbehälter).

Medikamentengabe an den Patienten durch Pflegepersonal

Die Medikamenten-Abgabe an den Patienten durch professionelles Pflegepersonal ist eine Pflegemaßnahme mit gewissen Risiken, die aber mit Sorgfalt und Dokumentation der richtigen Durchführung minimiert werden können.

In ihrer Ausbildung lernen Pflegekräfte[2], dass sie bei der Medikamentengabe die 5-R-Regel dreimal nach einander anzuwenden haben[3]: Beim Richten der Medikamente im Dienstzimmer bzw. der Wohnung des Patienten. Bei der anschließenden Kontrolle, die möglichst durch eine zweite Pflegekraft nach dem Vier-Augen-Prinzip durchzuführen ist und nochmals unmittelbar vor der Verabreichung in Gegenwart des Patienten. In der Regel ist dazu die ärztliche Verordnung in schriftlicher Form hinzuzuziehen.

6-R-Regel

  • richtiger Patient (z. B. Vorsicht bei gleichartigen Namen)
  • richtiges Medikament/richtiger Wirkstoff (z. B. Vorsicht bei aut idem)
  • richtige Form (Applikationsform, z. B. Verwechslung von Zäpfchen und Dragee)
  • richtige Dosis (z. B. Verwechslung bei scheinbar gleichartigen Mengenangaben wie 5 mg oder 0,5 g)
  • richtige Zeit (z. B. Vorsicht bei der Gabe nur an einzelnen Wochentagen)
  • richtige Dokumentation

In anderen Lehrbüchern wurde dies inzwischen von ursprünglich 4 auf 6 Merkpunkte erweitert. Bei der Medikamentengaben spielt auch die weitere Beobachtung eine Rolle. Es muss darauf geachtet werden, wie Patienten auf die Medikation reagieren.

Medikamentenabgabe in vorbereiteten Einzelpackungen (Verblisterung)

Ein neuer Service von Apotheken ist die Verblisterung von mehreren verschiedenen Medikamenten in kleinen Packungen für jeweils einen Tageszeitpunkt (Beispiel: am Morgen 2 Tabl. vom Medik. A, 1/2 Tabl. von Medik. B - am Mittag 1 Tabl. vom Medik. A, 1 Tabl. von Medik. B - am Abend 1 Tabl. vom Medik. A, 1 Tabl. von Medik. C)

Ein Blister im eigentlichen Sinne ist eine aus Kunststoff/Plastik gefertigte Verpackungseinheit, evtl. in Form eines Briefchens, in die die jeweiligen Tabletten und Kapseln eingeschweißt und leicht lesbar beschriftet sind. Damit soll Verwechslungen durch Patienten bei etwas komplizierten Verordnungen vorgebeugt werden. Eine Hilfe kann dies besonders für Personen mit Sehschwierigkeiten sein.

Diese Form der Medikamentenabgabe ist in Deutschland noch in der Erprobung - unter Experten allerdings höchst umstritten. Für Alten- und Pflegeheimen soll es Vorteile bringen, wenn sich Pflegekräfte nicht mehr mit der Medikamentenzusammenstellung beschäftigen müssen. Das spart einerseits Zeit. Andererseits wird die Verantwortung für die richtige Zusammenstellung der Präparate an den Lieferanten (Apotheke) delegiert. Kurzfristige Änderungen der Präparate oder der Dosierung sind bei dem System praktisch nicht realisierbar. Pflegekräfte sorgen nur noch für die Einnahme der verblisterten Medikamente. Zu befürchten ist eine Desensibilisierung bezüglich der Arzneiwirkung, da die Pflegekraft Änderungen in der Medikation wahrscheinlich nicht mehr registriert. Hier bestehen derzeit rechtliche Unsicherheiten. Zudem können sich Medikamente, die zusammen in einer Kammer eingeblistert sind, gegenseitig beeinflussen. Veränderung der Inhaltsstoffe können nicht ausgeschlossen werden.

Medikamentenwirkung, Elimination und deren Nachweis

  • Die Pharmakodynamik ist die Lehre über die Wirkung von Arzneistoffen im Organismus. Dazu gehören auch die Unerwünschten Wirkungen (alt: Nebenwirkungen)
  • Die Pharmakokinetik beschreibt, wie rasch und in welchem Ausmaß nach der Verabreichung eines Stoffes dieser anschließend im Blutplasma und in den verschiedenen Körpergeweben auftritt und wo und in welcher Weise er wieder ausgeschieden wird (= Elimination, Eliminierung; z. B. bei welchem Blutdruck wie lange über die Nieren).
  • Die Prüfung der Wirkungen etc. bzw. die Zulassung als Medikament ist bundesweit bzw. europaweit geregelt, siehe Arzneimittelzulassung
  • Durch falsche Entsorgung und als Rückstände, die vom Menschen nach Gebrauch ausgeschieden werden, gelangen Arzneimittel in großen Mengen in die Umwelt. Über die dortige Wirkung der Substanzen ist aber nur wenig bekannt. Im Fall von Diclofenac verlassen 70 % den menschlichen Körper unverändert. Etwa 90 Tonnen des Wirkstoffes werden im Jahr in Deutschland verbraucht, wodurch etwa 63 Tonnen Diclofenac über den Urin in den Wasserkreislauf gespült werden. Da die Kläranlagen darauf nicht ausgelegt sind, gelangen Medikamente und ihre Rückstände fast ungehindert über die Oberflächengewässer auch wieder ins Trinkwasser. Mehr als 180 der 3000 in Deutschland zugelassenen Wirkstoffe lassen sich in deutschen Gewässern nachweisen: Von Hormonen und Lipidsenkern über Schmerzmittel und Antibiotika bis hin zum Röntgenkontrastmittel. [4]

Kosten der Medikamentenentwicklung

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Die Entwicklung eines neuen innovativen Medikaments (d. h. mit einem neuen Wirkstoff) ist kostenintensiv und dauert etwa 10 bis 12 Jahre. Sie ist für die Firmen ein hohes wirtschaftliches Risiko, da nur sehr wenige Substanzen, die in der Forschung getestet werden, auf den Markt kommen. Die am häufigsten zitierte Studie über Arzneimittelentwicklungskosten hat aus vertraulichen Industrieangaben eine Zahl von 802 Millionen US-Dollar für die Entwicklung eines neuen, innovativen Medikaments im Jahr 2000 ermittelt. Allerdings bezieht sich diese Angabe auf Vollkosten, unter anderem sind auch die durch die lange Entwicklungszeit hohen Opportunitätskosten enthalten, die 50 % der 800 Mio. Dollar ausmachen, sowie die erheblichen Kosten für die große Zahl fehlgeschlagener Entwicklungsprojekte. Zudem hat DiMasi nie offengelegt, welche (amerikanischen) Medikamente er für seine Schätzungen im Auftrag von Pharmakonzernen ausgewählt hat. Seine Angaben sind deshalb kaum überprüfbar und in der internationalen Diskussion höchst umstritten.

Nach DiMasi waren die durchschnittlichen Barausgaben (out-of-pocket) für ein neu entwickeltes Medikament in den verschiedenen Entwicklungsstufen im Jahr 2000 wie folgt:

  • Präklinische Entwicklung: 121 Mill. US $
  • Phase I Studien: 15,2 Mill. US $
  • Phase II Studien: 23,5 Mill. US $
  • Phase III Studien: 86,3 Mill. US $
  • Langfristige Tierexperimente: 5,2 Mill. US $

Innovative Medikamente kommen vergleichsweise selten auf den Markt, so wurden 2006 von der FDA 22 Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen zugelassen, davon wurden lediglich 10 in der Kategorie "Priority Review" eingestuft (Priority Review bedeutet, dass die FDA davon ausgeht, dass das Arzneimittel eine signifikante Verbesserung im Vergleich zu existierenden Arzneimittels darstellt). Die Weiterentwicklung von existierenden Medikamenten verursacht weit geringere Forschungs- und Entwicklungskosten, jedoch gibt es hierzu wenig konkrete Zahlen.

Seit 2004 ist durch den Wegfall der in Deutschland herrschenden Preisbindung auf rezeptfreie Medikamente und die Aufhebung des Versandverbots der Markt in Bewegung geraten, da nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Medikamente nun frei kalkuliert werden können. Kunden können Medikamente in Deutschland auch im Internet in einer zugelassenen Versandapotheke kaufen und Preise bei einem spezialisierten Medikamenten-Preisvergleichsportal recherchieren und somit oft günstiger einkaufen.

Literatur

  • Cornelia Bartels, Heike Göllner, Jan Koolman: Tabletten, Tropfen und Tinkturen. Wiley-VCH, Weinheim 2005, ISBN 3527302638
  • Robert Langer: Medikamente direkt am Ziel. Spektrum der Wissenschaft, März 2004, S. 42–48, ISSN 0170-2971
  • Fridolin Marty: Medikamente. In: Gesundheitswesen Schweiz 2007-2009. Hans Huber, Bern 2007. ISBN 978-3-456-84422-0
  • Wolf-Dieter Müller-Jahncke, Christoph Friedrich: Geschichte der Arzneimitteltherapie. Stuttgart 1996

Arzneiverordnung und Arzneimittelverbrauch in D.:

  • Häussler, Höer, Hempel, Storz: Arzneimittel-Atlas 2006 – Die Entwicklung des Arzneimittelverbrauchs in der GKV. Urban & Vogel, München, 2007. 256 Seiten. ISBN 3-89935-234-3
  • Ulrich Schwabe, Dieter Paffrath (Hrsg.): Arzneiverordnungsreport 2007. Aktuelle Daten, Kosten, Trends und Kommentare. Springer, Berlin, 2008. 1094 S. ISBN 978-3-540-72547-3

Sonstige:

  • Marcia Angell: Der Pharma-Bluff - Wie innovativ die Pillenindustrie wirklich ist. Verlag KomPart, Bonn, Bad Homburg, 2005, ISBN 3980662195
  • Merrill Goozner: The $800 million pill. University of California Press, Berkeley 2004, 297 S., ISBN 0-520-23945-8 (engl.)
  • Markus Grill: Kranke Geschäfte - Wie die Pharmaindustrie uns manipuliert'. Rowohlt, Reinbek 2007, ISBN 978-3-498-02509-0
  • Ray Moynihan, Alan Cassels: Selling sickness: How the world's biggest pharmaceutical companies are turning us all into patients. Nation Books, New York, 2005 (engl.)

Fußnoten

  1. http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID6093554_TYP6_THE_NAV_REF1_BAB,00.html
  2. Liliane Juchli: Pflege - Praxis und Theorie der Gesundheits- und Krankenpflege, 1994 S. 404 - in der 7. Auflage hieß sie noch 4-R-Regel
  3. Kontrovers bezieht erstmals öffentlich dazu Position: Peter Jacobs: Schluss mit der Suche nach dem Schuldigen. In: Die Schwester - Der Pfleger, 45, Ausgabe 5/2005
  4. Meißner, Marc, Arzneimittel in der Umwelt: Natur als Medikamentendeponie, Dtsch Arztebl 2008; 105(24): A-1324

Siehe auch

Weblinks


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