Arbeitsassistenz

Arbeitsassistenz

Der Begriff Arbeitsassistenz wird im deutschsprachigen Raum uneinheitlich verwandt und bezeichnet je nach regionalem Kontext verschiedene Dienstleistungen und Institutionen, die auf die berufliche Integration von Menschen mit Behinderung ausgerichtet sind:

In Österreich ist Arbeitsassistenz ein bundesweites Dienstleistungsangebot zur beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben. Sie sind vergleichbar mit dem Integrationsfachdienst in Deutschland.

In Deutschland bezeichnet der Begriff Arbeitsassistenz die persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (Arbeitsplatzassistenz). Sie ist vergleichbar mit der Persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz in Österreich. Der Begriff Arbeitsassistenz wurde außerdem in Bayern seit 1986 für die psychosoziale Begleitung im Arbeitsleben verwandt, und die Hamburger Arbeitsassistenz (HAA) verwendet ihn für die personale Unterstützung von Menschen mit Lernschwierigkeiten im Betrieb bei der Einarbeitung durch Job-Coaching.

Inhaltsverzeichnis

Deutschland

Arbeitsassistenz ist in Deutschland im weiteren Sinne die personale Unterstützung am Arbeitsplatz (Arbeitsplatzassistenz).

Im Sozialgesetzbuch IX gibt es in § 33 Abs. 8 SGB IX sowie § 102 Abs. 4 SGB IX einen Rechtsanspruch auf die „notwendige Arbeitsassistenz“.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) hat in den gültigen Empfehlungen zur Arbeitsassistenz sie enger definiert als „die über gelegentliche Handreichungen hinausgehende, zeitlich wie tätigkeitsbezogen regelmäßig wiederkehrende Unterstützung von schwerbehinderten Menschen (Assistenznehmern) bei der Arbeitsausführung in Form einer von ihnen beauftragten Assistenzkraft im Rahmen der Erlangung oder Erhaltung eines Arbeitsplatzes auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“.[1] Die Arbeitsassistenz ist nach dieser Empfehlung eine Geldleistung, die der behinderte Arbeitnehmer erhält, um sich seinen Arbeitsassistenten selbst anzustellen (Arbeitgebermodell) oder bei einem ambulanten Dienst einzukaufen.

Im Rahmen der Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen nach § 27 der Schwerbehindertenausgleichsabgabeverordnung (SchwAV) ist es auch möglich, die Kosten eines bei dem Arbeitgeber angestellten Arbeitsassistenten zu übernehmen. Arbeitsassistenz im Sinne der Empfehlung der BIH ist die direkte personale Unterstützung am Arbeitsplatz, wie beispielsweise eine Vorlesekraft für blinde Arbeitnehmer oder Menschen mit Lernschwierigkeiten, ein Gebärdensprachdolmetscher für gehörlose Arbeitnehmer oder eine Hilfskraft für körperbehinderte Arbeitnehmer. Die Kerntätigkeit der Arbeitsaufgaben muss jedoch der Arbeitnehmer selbst erledigen können. Arbeitsassistenz wird zurzeit hauptsächlich von Arbeitnehmern mit Körper- und Sinnesbehinderungen in Anspruch genommen. Denkbar ist aber auch eine Inanspruchnahme von Menschen mit Lernschwierigkeiten für die Abdeckung des dauerhaften Unterstützungsbedarfs am Arbeitsplatz.

Die Vermittlung eines Arbeitsplatzes, die Unterstützung der Einarbeitung durch Job-Coaching oder die psychosoziale Begleitung durch den Integrationsfachdienst ist keine Arbeitsassistenz im Sinne der Empfehlung der BIH.

Im Jahre 2003 gab es in Deutschland 8.304 Fälle von Arbeitsassistenz bei den Integrationsämtern, davon 620 nach dem Arbeitgebermodell, sowie 78 Fälle bei der Bundesagentur für Arbeit.[2][3] Bis zum Jahr 2007 stieg die Zahl der Fälle von Arbeitsassistenz nach dem Arbeitgebermodell auf 1.868, die anderen Zahlen wurden von der BIH leider nicht ausgewiesen.[4]

Österreich

Arbeitsassistenz

Arbeitsassistenz in Österreich ist ein bundesweites Dienstleistungsangebot zur beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung. Aufgabe und Auftrag der Arbeitsassistenz ist, Behinderten in den Arbeitsprozess zu vermitteln und Behinderten, deren Arbeitsplätze gefährdet sind, nachhaltig zu sichern.

Es umfasst für Behinderte

  • Erarbeitung eines Fähigkeitsprofils
  • Gemeinsame Suche nach geeigneten Arbeitsplätzen
  • Möglichkeit der Begleitung beim Vorstellungsgespräch
  • Individuelle Unterstützung beim betrieblichen Integrationsprozess
  • Nachbetreuung am Arbeitsplatz bei Bedarf

Es umfasst für Arbeitgeber

  • Vorstellen geeigneter Personen, die dem Anforderungsprofil entsprechen
  • Information über Fördermöglichkeiten und Hilfestellung bei der Förderabwicklung
  • Möglichkeit der Unterstützung während der Einarbeitungsphase
  • Professionelle Begleitung bei Problemen und in Krisensituationen

Daneben gibt es – häufig beim gleichen Träger – das Angebot der Jugendarbeitsassistenz. Es richtet sich an Jugendliche mit Behinderung zwischen 14 und 19 Jahren. Als weitere spezielle Leistungen wurden in den letzten Jahren Clearing, Job-Coaching, Berufsausbildungsassistenz, Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz entwickelt.

Im Jahr 1992 wurden deshalb die ersten beiden Arbeitsassistenz-Modellprojekte in Oberösterreich durch den Trägerverein Pro mente oö und in Niederösterreich durch den Verein IBI als Pilotprojekt für die Zielgruppe der Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen gegründet. Die ersten Arbeitsassistenz-Einrichtungen für Menschen mit einer geistigen Behinderung waren neben dem IfS die Lebenshilfe Ennstal (damals Liezen) in der Steiermark und der Verein Bungis in Burgenland. Unabhängig von der Entwicklung der Arbeitsassistenz arbeitete das Institut für Sozialdienste (IfS) in Vorarlberg bereits seit Mitte der achtziger Jahre nach den Prinzipien der Unterstützten Beschäftigung vorwiegend für die Zielgruppe der Menschen mit Lernschwierigkeiten und schweren geistigen Behinderungen.

Seit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union im Jahr 1995 wurde das Angebot der Arbeitsassistenz schrittweise ausgebaut und auch auf andere Behinderungsarten ausgedehnt. Dieser Ausbau stand in einem engen Zusammenhang mit den Möglichkeiten der Kofinanzierung durch den Europäischen Sozialfonds. 1999 erfolgte die gesetzliche Verankerung der Arbeitsassistenz im Behinderteneinstellungsgesetz. Mit der Einführung der Beschäftigungsoffensive der Bundesregierung ("Behindertenmilliarde") im Jahr 2001 wurde die ursprünglich für erwachsene Menschen mit Behinderung konzipierte Arbeitsassistenz auch auf die Zielgruppe jugendlicher Menschen mit Behinderung ausgeweitet. Im Jahr 2001 wurde der Dachverband Arbeitsassistenz zur Vernetzung aller Arbeitsassistenz- Anbieter in Österreich gegründet, der sich 2006 zum Dachverband Berufliche Integration weiterentwickelte.

Die Finanzierung erfolgt durch die Bundessozialämter, den Arbeitsmarktservice oder/und die Bundesländer.

Das Berufsbild des Arbeitsassistent verbindet eine Ausbildung im sozialen Bereich (z.B. Sozialpädagogen, Psychologen) mit Ausbildungen und Erfahrungen aus dem privatwirtschaftlichen Bereich. Das Berufsbild und Anforderungsprofil ist in den Richtlinien § 6 Begleitender Hilfen im österreichischen Behinderteneinstellungsgesetz geregelt. Das erfolgreiche Modell Arbeitsassistenz ist ausschlaggebend dafür, dass es mittlerweile mehr als 100 Arbeitsassistenzen für Behinderte in Österreich gibt.

Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz

Die Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (PAA) umfasst in Österreich Unterstützungsleistungen, die im Rahmen eines Dienstverhältnisses oder einer Ausbildung erforderlich sind [5] . Sie orientiert sich am individuellen Unterstützungsbedarf der Assistenznehmer, die Experten in eigener Sache sind. Die Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz in Österreich ist vergleichbar mit der Arbeitsassistenz in Deutschland (siehe oben).

Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz bietet konkret:

  • Mobilitätshilfe (Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstelle bzw. Ausbildungsort, Außendienste, ...)
  • Unterstützung manueller Art bei der Dienstverrichtung oder während der Ausbildungszeit (Aufbereitung von Unterlagen, Bedienung technischer Geräte, ...)
  • Sonstige behinderungsbedingt erforderliche Unterstützung (Hilfe beim Mittagessen, bei der Toilette, ...)

Die Leistungen der PAA können in Österreich Personen in Anspruch nehmen, die mindestens in der Pflegestufe 3 eingestuft sind und in einem sozialversicherungspflichtigen Dienstverhältnis stehen oder sich in der Ausbildung befinden und dabei Assistenz benötigen.

PAA wird vom Bundessozialamt aus Mitteln der Beschäftigungsoffensive der österreichischen Bundesregierung ( Behindertenmilliarde) für Menschen mit Behinderungen finanziert. Die Assistenznehmer zahlen keinen Selbstbehalt. In allen Bundesländern (mit Ausnahme des Burgenlandes) gibt es Assistenzservicestellen, die für die Projektumsetzung zuständig sind.

Literatur

Arbeitsassistenz in Deutschland

  • Berit Blesinger: Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz. In: Rudolf Bieker (Hrsg.): Teilhabe am Arbeitsleben. Wege der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung. Kohlhammer, Stuttgart 2005, S. 282-295.
  • Berit Blesinger, Jörg Schulz: Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe durch Arbeitsassistenz. In: impulse H. 23, 2002, S. 12-18. PDF; BAG UB Impulse Nr.23
  • Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) (Hrsg.): Jahresbericht 2007/2008. Hilfen für Schwerbehinderte Menschen im Beruf. Karlsruhe 2008. BIH Jahresbericht 2007/2008 (Grundinformationen über Arbeitsassistenz und aktuelle Zahlen des Leistungsträgers)
  • Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH): Empfehlung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) für die Erbringung finanzieller Leistungen zur Arbeitsassistenz schwerbehinderter Menschen gemäß § 102 Abs. 4 SGB IX (Stand 16. Oktober 2007) Karlsruhe 2007. PDF; Empfehlung zum Thema Arbeitsassistenz der BIH
  • Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung (BAG UB) (Hrsg.): Handbuch Arbeitsassistenz. Hamburg 2005. Handbuch Arbeitsassistenz der BAG UB
  • Stefan Doose: Unterstützte Beschäftigung: Berufliche Integration auf lange Sicht. Theorie, Methodik und Nachhaltigkeit der Unterstützung von Menschen mit Lernschwierigkeiten durch Integrationsfachdienste und Werkstätten für behinderte Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Eine Verbleibs- und Verlaufsstudie. 2. durchgesehene und aktualisierte Auflage. Lebenshilfe-Verlag, Marburg 2007. ISBN 978-3-88617-209-2

Arbeitsassistenz in Österreich

Weblinks

Deutsche Situation

Österreichische Situation

Quellennachweise

  1. Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) (2007): Empfehlung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) für die Erbringung finanzieller Leistungen zur Arbeitsassistenz schwerbehinderter Menschen gemäß § 102 Abs. 4 SGB IX (Stand 16. Oktober 2007) Karlsruhe.Empfehlung zum Thema Arbeitsassistenz der BIH (PDF-Dokument)
  2. Bericht der Bundesregierung über die Lage behinderter Menschen und die Entwicklung der Teilhabe. Berlin 15. Dezember 2004, S. 140 f. In: Download als PDF
  3. Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) (Hrsg.) (2004): Jahresbericht 2003/2004. Hilfen für Schwerbehinderte Menschen im Beruf. Karlsruhe 2004. Zugleich in: BIH-Jahresbericht 2003/2004
  4. Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) (Hrsg.) (2008): Jahresbericht 2007/2008. Hilfen für Schwerbehinderte Menschen im Beruf. Karlsruhe, S. 26 f. BIH-Jahresbericht 2007/2008
  5. vgl. Dachverband Berufliche Integration Österreich dabei

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