Menschenrechtsrat

Menschenrechtsrat

Der UN-Menschenrechtsrat (engl. Human Rights Council) löste im Rahmen der von UN-Generalsekretär Kofi Annan vorangetriebenen Reform der Vereinten Nationen im Juni 2006 die UN-Menschenrechtskommission ab. Der Rat kann, wie bereits die Menschenrechtskommission, mit absoluter Mehrheit die Entsendung von Beobachtern zur Überwachung der Menschenrechtssituation in einem Mitgliedstaat beschließen. Jedoch gehören ihm neben einigen weiteren institutionellen Änderungen nur noch 47 Mitglieder an. Der Menschenrechtsrat ist ein Nebenorgan der UN-Generalversammlung, wie sich aus der Resolution der Generalversammlung (60/251, Nr. 1) ergibt, durch die der Rat errichtet wurde.

Inhaltsverzeichnis

Gründung

Die UN-Generalversammlung vom 15. März 2006 entschied sich mit 170 Zustimmungen, vier Gegenstimmen und drei Enthaltungen für die Gründung des Menschenrechtsrats. Gegen die Einführung des Rates stimmten Israel, die Marshallinseln, Palau und die USA, weil die verhandelten Kriterien zur Aufnahme von Staaten in den Rat nicht hinreichend seien. Der Stimme enthielten sich der Iran, Venezuela und Weißrussland. Mit konstituierender Sitzung vom 19. Juni 2006 trat das neue UN-Gremium in Genf erstmals zusammen.

Kommentare zur Gründung

Die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, Louise Arbour, erklärte, dass der neue Menschenrechtsrat eine historische Chance biete, weltweit die Bürgerrechte zu schützen und zu fördern. Der US-Botschafter bei den Vereinten Nationen, John R. Bolton, lehnte das Projekt ab. Es gehe nach Meinung der USA nicht weit genug. Er sagte aber, dass sein Land mithelfen werde, das neue Gremium „so stark und wirksam wie möglich“ zu machen. Der kubanische UN-Botschafter Rodrigo Malmierca stellte vor der Abstimmung die Frage, ob der Menschenrechtsrat auch die USA für ihre Menschenrechtsverletzungen in Guantánamo auf Kuba, in Abu Ghuraib im Irak und in geheimen CIA-Gefangenenlagern in Europa zur Rechenschaft ziehen werde. Der deutsche Menschenrechtsbeauftragte Günter Nooke meint, dass das Beste daraus gemacht werden musste, wenngleich auch „dieser Spatz in der Hand vielleicht schon halb tot ist, weil der prozentuale Anteil menschenrechtsfreundlicher Staaten noch weiter abgenommen hat“. Aufsehen erregte kurz vor Ende der Genfer Tagung die Forderung der kanadischen Regierung an Deutschland, den iranischen Generalstaatsanwalt Said Mortasawi bei seinem Rückflug aus Genf auf dem Flughafen Frankfurt festnehmen zu lassen, weil ihm direkte Verwicklungen in den Folter- und Mordfall der iranisch-stämmigen kanadischen Journalistin Zahra Kazemi vorgeworfen wird.[1] Kazemi war im Teheraner Evin-Gefängnis bei Verhören u.a. mit Mortasawi zu Tode gekommen. Said Mortasawi war iranischer Vertreter bei dem in Genf tagenden UN-Menschenrechtsrat.

Organisation

Die frühere UN-Menschenrechtskommission geriet von einigen Seiten in die Kritik, nicht effektiv für den Schutz der Menschenrechte einstehen zu können, da es der Menschenrechtsverletzungen beschuldigten Staaten möglich war, sich gegenseitig in der Kommission zu schützen.

Hauptsitz des Menschenrechtsrates in Genf

Der neue Rat mit selbem Sitz im schweizerischen Genf wird mit 47 Mitgliedern, anders als zuvor mit 53, etwas kleiner sein. Die Mitglieder werden in geheimer Wahl von der UN-Generalversammlung mit absoluter Mehrheit bestimmt. Der Rat soll häufiger zusammentreten als die bisherige UN-Menschenrechtskommission. Nach dem bisherigen Entwurf gelten schärfere Aufnahmebedingungen, und Mitglieder dieses Rates können auch ausgeschlossen werden, wenn sie eklatant gegen die Menschenrechte verstoßen. Die 47 Sitze im neuen Rat werden anhand von regionalen Gruppen verteilt. 13 Sitze gehen an Afrika, 13 an Asien, 6 Sitze gehen an Osteuropa. 8 Sitze bekommen die Staaten Lateinamerikas und der Karibik, sowie 7 Sitze für Westeuropa und die anderen Staaten.

Die Wahl der ersten Mitglieder erfolgte am 9. Mai 2006. Die 7 Sitze der westlichen Staaten erhielten Deutschland (154 Stimmen), Frankreich (150 Stimmen), Großbritannien (148 Stimmen), die Schweiz, die Niederlande, Finnland und Kanada. Gewählt wurden auch in die Liste der 47 Länder China, Kuba, Russland und Saudi-Arabien. Ghana erhielt mit 183 Stimmen am meisten Stimmen aller Staaten. Die USA hatten sich nicht zur Wahl für den UN-Menschenrechtsrat gestellt.

Gegenüber der früheren Kommission, die für die Wahl vom Sudan als ihren Vorsitz wegen des Darfur-Konflikts kritisiert wurde, werden den Mitgliedern die „höchsten Standards“ bei Menschenrechten abverlangt. Weiter müssen sie sich periodisch überprüfen lassen.

Durch eine Zweidrittelmehrheit der Versammlung kann ein Ratsmitglied abgewählt werden. Die Kommission war eine unabhängige Einrichtung; der Rat wird eine untergeordnete Einrichtung der Versammlung. Weiter ist die Ratsmitgliedschaft auf zwei direkt aufeinander folgende Amtsperioden beschränkt. Eine erneute Kandidatur ist nach einer Pause aber möglich.

Kritik

Auch nach der Reform des Rates gelangten Länder wie Algerien, Aserbaidschan, Bangladesch, China, Kuba, Pakistan, Russland, Saudi-Arabien und Tunesien in den Besitz einer Stimme im Menschenrechtsrat, da sich jedes UN-Mitgliedsland ohne Auswahlkriterien für den Rat bewerben kann und die Mitglieder durch die UN-Vollversammlung gewählt werden. Dies wird von Kritikern als zynisch und paradox bezeichnet, da diese Staaten dafür bekannt sind, zahlreiche von der UN als verbindlich angesehenen Menschenrechte ihrer eigenen Bevölkerung in unterschiedlichem Maße vorzuenthalten. Dies stehe im Gegensatz zu dem Anspruch des Rates, ihre Mitglieder müssten höchsten Menschenrechtsstandards entsprechen.[2]

Von Kritikern wird des Weiteren darauf hingewiesen, dass viele Entscheidungen des Rates politisch motiviert seien und nicht aus der Perspektive der Menschenrechte heraus getroffen würden. So würden die menschenrechtsverletzenden Staaten sich und ihre Verbündeten gegenseitig schützen.[3] Ein Beispiel dafür war in der jüngeren Vergangenheit der Umgang mit dem Sudan. Auf Betreiben der afrikanischen und asiatischen Staaten, die im Menschenrechtsrat eine Mehrheit bilden, wurde eine scharfe Verurteilung der schweren Menschenrechtsverletzungen im Darfur-Konflikt mehrfach verhindert.[4][5]

Delegierte jener Staaten, die der Organisation der Islamischen Konferenz angehören, und die ein Drittel der Sitze im Rat innehaben, verhindern nach Ansicht der Kritiker regelmäßig Diskussion über Menschenrechtsverletzungen in ihren Staaten. Sie berufen sich dabei darauf, dass das Rechtssystem der Scharia Bestandteil ihrer Religion und somit jeder Kritik enthoben sei.[6]

Demgegenüber beschäftigte sich der Rat allein im Jahr 2007 auf Betreiben der islamischen Mitglieder 120 Mal mit dem Nahostkonflikt und verabschiedete zahlreiche israelkritische Resolutionen, während der Antrag westlicher Staaten auf die Einbeziehung und Verurteilung palästinensischer Menschenrechtsverletzungen jeweils abgelehnt wurde.[7][8]

Die USA haben ihren Beobachterstatus im Rat mittlerweile aufgegeben. Die US-Außenministerin Condoleezza Rice sagte dazu, es bringe wenig, sich an einem Gremium zu beteiligen, welches nur Israel angreife.[6]


Aktuelle Zusammensetzung

Wahlen

Für die Ergebnisse der Wahlen siehe dort: Ergebnisse der Wahlen zum UN-Menschenrechtsrat

Verweise

  1. Internet-Zeitung 123recht.net: Deutschland zur Festnahme von Irans Generalstaatsanwalt aufgefordert - Kanada stellt Antrag wegen Tod einer Journalistin
  2. Der Spiegel Nr.43/2006, S. 80
  3. http://www.dw-world.de/dw/article/0,,3402308,00.html?maca=de-rss-de-all-1119-rdf
  4. http://www.betrifft.de/dw/article/0,2144,2271745,00.html
  5. http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,563714,00.html
  6. a b Udo Wolter: Die Würde des Islam ist unantastbar. In: Jungle World. 7. August 2008, S. 3. Abgerufen am 31. März 2009.
  7. http://www.welt.de/wams_print/article2132325/Der_UN-Menschenrechtsrat_gehoert_abgeschafft.html
  8. http://www.tagesschau.de/ausland/meldung23290.html

Literatur

  • Gunnar Theissen: Mehr als nur ein Namenswechsel. Der neue Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen, in: Vereinte Nationen 54 (2006) S. 138 - 146.
  • Norman Weiß: Der neugeschaffene Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen, in: MenschenRechtsMagazin 2006, S. 80-86.
  • Eckart Klein/Marten Breuer: (Un-)Vollendete Reformschritte in den Vereinten Nationen: die Beispiele Sicherheitsrat und Menschenrechtsrat, in: Hans J. Münk (Hrsg.): Die Vereinten Nationen - sechs Jahrzehnte nach ihrer Gründung. Bilanz und Reformperspektiven, 2008, S. 75-116.

Weblinks


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