Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten

Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten

Die Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten in der Bundesrepublik Deutschland dient der Zusammenarbeit aller 14 (bis Februar 2007: 15) Landesmedienanstalten bei der Zulassung und Kontrolle sowie der Entwicklung des privaten Rundfunks in grundsätzlichen, länderübergreifenden Angelegenheiten. Die Zusammenarbeit soll vor allem die Gleichbehandlung privater Fernseh- und Hörfunkveranstalter sicherstellen. Seit dem 16. März 2011 firmieren die gemeinsamen Organe und Einrichtungen der Landesmedienanstalten, wie DLM, ZAK, GVK, KJM und KEK (näheres siehe unter Organisation) unter der einheitlichen Dachmarke "die medienanstalten".

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben

Die Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten sind im Statut der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten [1] festgelegt:

  • Wahrnehmung der Interessen der Mitgliedsanstalten auf dem Gebiet des Rundfunks auf nationaler und internationaler Ebene,
  • Informations- und Meinungsaustausch mit Rundfunkveranstaltern,
  • die Behandlung gemeinsamer Angelegenheiten im Bereich der audiovisuellen Medien, insbesondere Programm, Recht, Technik, Forschung, Medienkompetenz und Finanzierung,
  • Einholung von Gutachten zu Fragen, die für die Aufgaben der Mitgliedsanstalten von grundsätzlicher Bedeutung sind,
  • Beobachtung und Analyse der Programmentwicklung sowie Erarbeitung von Stellungnahmen und Erfahrungsberichten hierzu.

Organisation

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) setzt sich aus den gesetzlichen Vertretern (Direktoren, Präsidenten) der 14 Landesmedienanstalten zusammen. Der Direktor der geschäftsführenden Anstalt hat auch den Vorsitz der ZAK. Seit dem 1. Januar 2011 ist der DLM-Vorsitzende Thomas Fuchs - Direktor der Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) - auch Vorsitzender der ZAK.

In der ZAK werden Fragen der Zulassung und Kontrolle bundesweiter Veranstalter, Plattformregulierung sowie die Entwicklung des Digitalen Rundfunks bearbeitet. Die Aufgaben im Einzelnen hat der Gesetzgeber in § 36 Abs. 2 RStV vorgeschrieben. Die ZAK nutzt zur Erfüllung ihrer Aufgaben die Dienste zweier Beauftragter: Der Beauftragte für Programm und Werbung ist Thomas Langheinrich - Präsident der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK), und der Beauftragte für Plattformregulierung und Digitalen Zugang der Direktor der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb), Dr. Hans Hege.

Die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) setzt sich aus den gesetzlichen Vertretern (Direktor, Präsident) der 14 Landesmedienanstalten zusammen. Sie ist für die Wahrnehmung der Interessen der Mitgliedsanstalten auf dem Gebiet des Rundfunks auf nationaler und internationaler Ebene zuständig. Sie unterhält den Informations- und Meinungsaustausch mit Rundfunkveranstaltern, behandelt gemeinsame Angelegenheiten außerhalb der Zulassungs- und Aufsichtsaufgaben im Bereich der audiovisuellen Medien, holt Gutachten zu Fragen ein, die für die Aufgaben der Mitgliedsanstalten von grundsätzlicher Bedeutung sind und beobachtet und analysiert die Programmentwicklung.

Zur Erfüllung besonderer Aufgaben können die Direktoren der 14 Landesmedienanstalten nach ihrem Statut eigene Beauftragte bestellen und Arbeitskreise einrichten. Derzeit stehen ihnen Beauftragte für Haushalt, Europa, Hörfunk, Recht und Medienkompetenz/Bürgermedien zur Seite. Über technische Fragen wird in der Technischen Konferenz der Landesmedienanstalten (TKLM) beraten, der die Technikreferenten der 14 Landesmedienanstalten angehören. Fragen des Jugendschutzes in Rundfunk und Internet bearbeitet die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM). Die Sicherung der Angebotsvielfalt im TV-Bereich gehört seit 1997 zu den Aufgaben der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK), die als Organ der Landesmedienanstalten tätig wird.

In der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) haben sich die Vorsitzenden der Beschlussgremien (Medienrat, Medienkommission, Versammlung etc.) der 14 Landesmedienanstalten zusammengeschlossen. Nach § 36 Abs. 3 RStV trifft die GVK die Auswahlentscheidungen bei den Zuweisungen für drahtlose Übertragungskapazitäten an private Anbieter und bei der Belegung von Plattformen. Außerdem berät die GVK insbesondere über Angelegenheiten, die in der Medienpolitik und für die Zusammenarbeit der Landesmedienanstalten von Bedeutung sind. Dabei stehen Fragen der Programmentwicklung und medienethische Aspekte im Vordergrund. Aktuelle Arbeitsschwerpunkte sind die Qualität der privaten Rundfunkinhalte sowie die Herausforderungen der digitalen Entwicklung, vor allem die technische Konvergenz von Rundfunk und Internet, mit Blick auf die Werte und Normen unserer Gesellschaft. Seit dem 1. Januar 2008 ist Dr. Hartmut Richter - Vorsitzender des Medienrats der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) - Vorsitzender der Gremienvorsitzendenkonferenz.

DLM und GVK bilden gemeinsam die Gesamtkonferenz, die mindestens zweimal jährlich über Fragen der Programmentwicklung des privaten Rundfunks und Beschlüsse trifft, die für das Duale Rundfunksystem von grundsätzlicher medienpolitischer Bedeutung sind.

Die Gemeinsame Geschäftsstelle der Medienanstalten ist im Mai 2010 eingerichtet worden und hat ihren Sitz in Berlin. Sie führt die laufenden Geschäfte der der Gremien und Kommissionen der Landesmedienanstalten.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Statut der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten

Statut der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten


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