Archivrat (Titel)

Archivrat (Titel)

Ein Archivrat ist ein Titel bzw. eine Amtsbezeichnung für Archivare. Er findet seit dem ausgehenden Mittelalter Verwendung.

Inhaltsverzeichnis

Archivrat in Deutschland

Der Titel Archivrat und die Ausbildung hierzu ist in Deutschland für Bundesbeamte in der „Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren Archivdienst des Bundes“[1] geregelt. Die Länder haben zum größten Teil ähnliche Vorschriften erlassen.

Die Dienstbezeichnung im Vorbereitungsdienst bzw. in der Probezeit bis zur Anstellung lauten:

  • Archivreferendar,
  • Archivrat zur Anstellung (z. A.)

Die Amtsbezeichnungen der Laufbahn lauten:

  • Archivrat,
  • Archivoberrat,
  • Archivdirektor,
  • Leitender Archivdirektor.

Archivrat in der DDR

„Archivrat“ war ein Titel, der in der DDR zur Würdigung verdienstvoller Tätigkeit im Archivwesen an Archivare, wissenschaftliche Mitarbeiter und Leiter, die in Archiven tätig waren oder an der Aus- und Weiterbildung von wissenschaftlichen Mitarbeitern in Archiven mitwirkten, verliehen wurde. Außerdem konnten die Titel „Oberarchivar“ und „Oberarchivrat“ verliehen werden.

Voraussetzungen für die Verleihung der Titel sind eine langjährige erfolgreiche Tätigkeit in einem Archiv, in staatlichen Organen oder in gesellschaftlichen Organisationen, die das Archivwesen in hohem Maße fördern, und nachweisbare hervorragende Ergebnisse bei der Lösung der Aufgaben des Archivwesens zur Erhöhung der archivwissenschaftlichen Arbeit und der Wirksamkeit der Archive in der Öffentlichkeit.

Für die Verleihung des Titels „Oberarchivar“ war eine fünfjährige Tätigkeit, für den Titel „Archivrat“ eine zehnjährige Tätigkeit und für den Titel „Oberarchivrat“ eine fünfzehnjährige Tätigkeit im Archivwesen erforderlich

Vergabemodus

Die Titel wurden durch den Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei der DDR am 7. Oktober, dem Nationalfeiertag der DDR, verliehen. Der Ausgezeichnete erhielt eine Urkunde sowie eine einmalige finanzielle Anerkennung und war berechtigt, den Titel im Zusammenhang mit seinem Namen zu führen. Es war der letzte verliehene Titel zu führen.

Quellen

  1. Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren Archivdienst des Bundes

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