Ministrant

Ministrant
Messdiener, unter ihnen der spätere Papst Johannes Paul II.
Messdienergruppe

Der Ministrant (lat. ministrare ‚dienen‘, auch Messdiener genannt) ist ein Altardiener. Neben der römisch-katholischen Kirche gibt es auch in der altkatholischen Kirche und in manchen evangelischen Kirchen entsprechende Funktionen.

Inhaltsverzeichnis

Allgemeines

Altarschelle
Thuriferar mit Rauchfass
Ministranten der St. Thomas Basilica in Chennai

Im Jahr 2009 gab es in Deutschland 436.228[1] Ministranten; ihre Zahl hat sich damit seit der letzten Zählung 2004 um rund 43.000 erhöht. In den katholischen Diözesen variiert die Anzahl der Ministranten sehr stark und liegt zwischen 403 im Bistum Görlitz und 44.645 im Bistum Münster.[1] Im überwiegend katholischen Österreich verrichten schätzungsweise 50.000 Ministranten den Dienst am Altar.

Die Voraussetzungen zur Ausübung des Ministrantendienstes sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich, als Grundregel gilt meist jedoch, dass ein Ministrant getauft ist und die erste Heilige Kommunion bereits empfangen hat. Meist sind es Kinder und Jugendliche, mancherorts, vor allem in Bischofskirchen, auch Erwachsene.

Die Ministranten übernehmen in der Liturgie besondere Aufgaben, die überwiegend der Assistenz des Priesters und des Diakons dienen. Die Messdiener tragen beim Gottesdienst ein liturgisches Gewand. Oft absolvieren sie eine Ausbildung, in der sie mehr über die verschiedenen Riten, liturgischen Farben, Zeichen und Symbole erfahren und lernen, wann und wie sie in der Liturgie zur Anwendung kommen.

Das Selbstverständnis der Ministranten ergibt sich aus ihrer liturgischen Aufgabe, vor allem dem Dienst in der Heiligen Messe. Sie sind Diener an einem höheren Gut, Jesu Christi selbst, der in der Eucharistie mit seinem Leib und Blut in Erscheinung tritt. Ministranten bilden oft eine feste Gemeinschaft innerhalb der Gemeinde, mitunter sind sie deren größte Jugendgruppe.

Oft treffen sich Messdiener auch zu Gruppenstunden, machen gemeinsame Ausflüge und helfen bei der Organisation von Kirchen- und gemeinnützigen Festen. In einigen Gemeinden gibt es an der Spitze dieser Strukturen Oberministranten oder Obermessdiener, die vom jeweiligen Pfarrer oder von der Gruppe beauftragt sind, die Anliegen der Ministranten in der Gemeinde zu vertreten und die Messdienergruppe zu leiten. Zu ihren weiteren Arbeitsfeldern gehören meist Organisation und Koordination der internen Angelegenheiten der Ministranten.

Dienste

Ministranten übernehmen als Assistenten des Priesters und des Diakons, zum Teil auch als Vertreter der Gemeinde, verschiedene Dienste im Gottesdienst. Die Benennungen der Dienste leiten sich zum Teil aus den früheren niederen Weihestufen des Priesteramtes her.

Während der Eucharistiefeier bereiten die Ministranten als Altardiener zusammen mit dem Zelebranten sowie gegebenenfalls mit dem Diakon den Altar, bringen also Brot, Wein und Wasser zum Altar und helfen dem Priester bei der Händewaschung (Lavabo). Nach der Heiligen Kommunion assistieren sie bei der Purifikation der Gefäße und bringen das Messbuch und die liturgischen Gefäße zur Kredenz zurück. Wo es üblich ist, läuten Ministranten vor den Wandlungsworten und zur Elevation die (Altar) Schellen oder schlagen den Gong an. Sie reichen dem Priester oder dem Diakon liturgische Geräte an und halten als Libriferar liturgische Bücher bereit. Mancherorts sammeln sie die Kollekte ein oder sind für das Läuten der „Wandlungsglocken“ während des Hochgebets verantwortlich. Auch das Amt des Lektors kann von einem Ministranten übernommen werden.

Bei feierlich gestalteten Gottesdiensten tragen Ministranten als Thuriferar das Weihrauchfass und als Navikular das Schiffchen. Als Ceroferare tragen sie Kerzen und Leuchter, als Kruziferar das Vortragekreuz. Sie tragen das Weihwassergefäß mit dem Aspergill und reichen es dem Priester oder Diakon an (Weihwasserträger). Vielerorts übernehmen sie auch das Tragen von Vortragefahnen. In Pontifikalämtern halten sie als Signiferi Mitra (Mitrafer) und Stab des Bischofs (Baculifer), solange er diese Insignien nicht benötigt. Erfahrene Ministranten amtieren in größeren Gottesdiensten als Zeremoniar, der die anderen anleitet.

Ähnliche Aufgaben haben Ministranten bei besonderen Gottesdiensten etwa im Triduum Sacrum, an Weihnachten und Fronleichnam, bei Pontifikalämtern, bei Prozessionen, im feierlichen Stundengebet und bei den sogenannten Kasualien wie Taufe, Brautmesse und Begräbnisfeier.

Übersicht über den Ablauf der hl. Messe und die zugehörigen Ministrantendienste
Teil 1/2: Wortgottesdienst
Teil 2/2: Eucharistiefeier

Dienste außerhalb der Liturgie

Häufig sind Ministranten auch außerhalb der Liturgie in ihrer Gemeinde tätig. So ist es in vielen Gemeinden üblich, dass sie zahlreich bei den Sternsingern vertreten sind oder in der Karwoche als Klapperbuben (oder Klabasterjonge, in Bayern und Österreich auch Ratschenbuben bzw. -kinder) durch die Straßen ziehen. Oftmals gestalten die aktiveren Ministranten auch die örtliche kirchliche Jugendarbeit.

Gewänder

Ministranten auf einem Bild von Domenico Ghirlandaio aus dem Jahr 1475

Die Ministrantengewänder sind im Wesentlichen seit Jahrhunderten unverändert. In der Regel tragen Ministranten als Untergewand einen roten oder schwarzen Talar bzw. statt des Talars einen Rock und einen dazugehörigen Kragen. Regional schließt man sich der liturgischen Farbe des Tages an, benutzt also auch grüne und violette Gewänder; wenn die liturgische Farbe des Tages weiß ist, wird ein rotes Untergewand getragen. Darüber trägt man immer das weiße Chorhemd, oft nicht ganz richtig auch Rochett genannt, das an das Taufkleid erinnert. Über dem Chorhemd wird mancherorts noch ein Kragen oder eine Mozetta in rot, schwarz oder der liturgischen Tagesfarbe getragen. Statt Talar und Chorhemd kann auch ein knöchellanges weißes Gewand, die Albe, getragen werden, das die Beziehung zum Taufkleid besonders deutlich macht. In manchen Pfarreien tragen die Ministranten ein Zingulum in der liturgischen Farbe. Auch können ein Kreuz oder eine Plakette die Ausstattung ergänzen.

Geschichte

Die Anfänge des Ministrantendienstes

Ministranten verdeutlichen, dass der Priester den Gottesdienst nicht allein feiert. So schreibt bereits der Apostel Paulus im ersten Brief an die Korinther:

„ Wenn ihr zusammenkommt, trägt jeder etwas bei: einer einen Psalm, ein anderer eine Lehre, der dritte eine Offenbarung; einer redet in Zungen, ein anderer deutet es. Alles geschehe so, dass es aufbaut. (1 Kor 14,26)“

Texte aus dem zweiten und dritten Jahrhundert berichten von den sonntäglichen Versammlungen der Christen, in denen eine Aufgabenteilung praktiziert wurde: Während der Bischof der Liturgie vorstand und die Gebete sprach, umstanden ihn die Priester, die zusammen mit den Diakonen die Eucharistie bzw. die Agape austeilten. Lektoren lasen die biblischen Texte und Kantoren übten ihren Dienst als Vorsänger aus.

Die Aufgaben, aus denen später der Dienst der Ministranten hervorging, wurden in der römischen Kirche von Akolythen „Altardienern“ übernommen. Diese brachten die Gaben zum Altar und halfen dem Priester oder Bischof während der Eucharistiefeier.

Seit dem Aufkommen von Privatmessen in fränkischer Zeit übernahmen Messdiener die Antworten der Gemeinde auf die Akklamationen des Priesters.

Ministranten in der mittelalterlichen Liturgie

Ab dem 8. Jahrhundert war der Ministrantendienst in der Heiligen Messe unerlässlich, da es für Priester üblich wurde, täglich die Heilige Messe zu feiern. Weil dies durch wachsende Priesterzahlen als Feier mit der Gemeinde kaum noch möglich war, kam es zur Einführung der Privatmessen, bei denen der Priester allein „die Messe las“. Die Synoden von Mainz 813 und Paris 829 verordneten, dass für die Feier einer Messe wenigstens ein Ministrant anwesend sein musste, der die fehlende Gemeinde vertrat.

Gab es in der Frühen Kirche noch eine Aufteilung der verschiedenen Dienste auf die Anwesenden (vgl. Niedere Weihen), brachte das Mittelalter eine Reduzierung der Rollen in der Messe: Altardiener blieben die einzig aktiven Mitfeiernden.

Auch in den Gemeindemessen verringerte sich die Teilnahme der Gemeinde: Aufgrund der lateinischen Sprache war den meisten Laien ein bewusster Mitvollzug nicht möglich. Nicht mehr die Texte der Liturgie wurden von der Gemeinde mitgebetet, sondern die Gemeinde betete im Gottesdienst oft etwas ganz Anderes, z. B. den Rosenkranz, während Priester und Ministranten im Altarraum die Heilige Messe feierten. Diese Entwicklung – hin zu einer deutlichen Trennung von Priestern und Laien im Gottesdienst – lässt sich heute an vielen älteren Kirchenbauten, besonders an Kloster- und Stiftskirchen, ablesen: Die Kirche wurde durch einen Lettner zweigeteilt in den Chorraum („Herrenkirche“) einerseits und das Kirchenschiff („Leutekirche“) andererseits.

Ministranten waren jahrhundertelang eine Stufe auf dem Weg zum Priesteramt. Das änderte sich auch mit der Neuordnung der liturgischen Dienste durch das Konzil von Trient (1545–1563) nicht.

Ministranten als Vorstufe zum Priesterdienst

Für die Aufgaben der Ministranten als Vertreter der Gemeinde im Altarraum bedurfte es einer besonderen Ausbildung. Seit Beginn des Mittelalters wurden Jungen in Chorschulen aufgenommen, in denen sie für ihren Dienst in der Messe vorbereitet wurden. Diese „ Chorknaben“ wurden als potenzieller Priesternachwuchs gesehen. So kam es, dass Ministranten bereits früh in den Stand der Kleriker bis zum Subdiakonat aufgenommen wurden. Das Idealbild des Ministranten vom Mittelalter bis in die Neuzeit war das des „Klerikerministranten“, der sich bereits als Kind oder als Jugendlicher auf die Priesterweihe vorbereitete, in die Liturgie eingeführt wurde und Latein lernte.

Das Konzil von Trient in der Mitte des 16. Jahrhunderts behandelte diese Frage, als es die Dienste in der Liturgie neu ordnete. Schließlich legte die Synode von Aix 1585 fest, dass eine schriftliche Erlaubnis des Bischofs nötig war, um als Laie am Altar zu ministrieren. Die Unsicherheit über den Umgang mit Ministranten, die nicht dem Klerus angehörten, hielt sich bis ins 19. Jahrhundert, auch wenn die Weisung der Synode von Aix bei weitem nicht überall aufgenommen wurde. Auch im Codex Iuris Canonici wird es vermieden, sich eindeutig gegen Laienministranten auszusprechen.

1947 schaffte Papst Pius XII. in seiner Enzyklika Mediator Dei Klarheit, indem er erstmals offiziell von Ministranten sprach, die sich nicht im Klerikerstand befanden. Damit war der Grundstein für die heutige Form des Ministrantendienstes gelegt, zu dem grundsätzlich jeder geeignete und getaufte Katholik zugelassen werden kann.

Ab diesem Jahr entwickelte sich der Ministrantendienst zu seiner heutigen Form: Erstmals wurde offiziell von Ministranten gesprochen, die keine Kleriker, d.h. nicht auf dem Weg zum Priesterberuf waren. Allerdings unterschied man noch zwischen ministri „Dienern“ im Klerus-Stand, und Ministranten „Dienenden“, mithin Laien. Das Zweite Vatikanische Konzil wertete den Dienst der Ministranten auf: Ministranten üben demnach „einen wahrhaft liturgischen Dienst“ (vere ministerium liturgicum) aus und heißen daher heute gleichfalls ministri.[2] Innerhalb des Ministrantendienstes werden weiterhin nach Aufgaben unterschieden: Ceroferar, Akolyth, Thurifer und Lektor. Der Ceroferar trägt Kerzen oder Leuchter, der Akolyth versieht den Altardienst, der Thurifer trägt im feierlichen Hochamt und bei Prozessionen das Weihrauchfass. Der Lektor trägt mit Ausnahme des Evangeliums die biblischen Lesungen vor, manchmal auch die Fürbitten.

Für den Dienst erwachsener Männer als Lektoren und Akolythen gibt es auch nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil eine besondere kirchliche Beauftragung in liturgischer Form. In Deutschland wird sie in der Regel nur im Rahmen der Ausbildung auf die Weihe zum Diakon und Priester erteilt. Ansonsten werden diese Dienste durch andere Laien ausgeübt.

Entwicklung zur heutigen Form des Ministrantendienstes

Das Zweite Vatikanische Konzil gab den Weg frei für grundlegende Änderungen im Gottesdienst: Die Heilige Messe wird in der Regel in der jeweiligen Landessprache gefeiert, und der Priester steht meist während der Eucharistiefeier der Gemeinde am sogenannten „Volksaltar“ gegenüber. Ziel dieser Erneuerung war die „tätige Teilnahme“ (participatio actuosa) Aller am Gottesdienst. Jeder sollte verstehen und mitvollziehen können, was gefeiert wurde.

Ministranten übernehmen in der Liturgie auch stellvertretend für die Gemeinde bestimmte Aufgaben. Wenn Ministranten zur Gabenbereitung Brot, Wein und Wasser aus der Mitte der Gemeinde zum Altar bringen, zeigt dies an, dass die Gemeinde insgesamt ihre Opfergaben zusammen mit ihren Sorgen, Bitten, Dank und Freude zum Altar bringen. Bei Prozessionen verdeutlichen Ministranten, dass die Kirche als „pilgerndes Gottesvolk“ unterwegs zu ihrem Herrn Jesus Christus ist. Bei allen Aufgaben tragen Ministranten dazu bei, die Bedeutung des Gottesdienstes als Handlung der Kirche zu unterstreichen.

Heutzutage hat das Ministrantenwesen auch eine soziale Komponente, die über den liturgischen Dienst hinausgeht. Ministranten sind zu einer großen Gemeinschaft innerhalb der kirchlichen Jugendarbeit herangewachsen. Sie treffen sich in Gruppen, fahren auf Lager und Ausflüge, beteiligen sich bei Festen wie auch Veranstaltungen der Pfarrei und helfen so, das Bild einer jungen Kirche zu prägen. Pastoraltheologisch ist dieser Dienst bedeutsam, weil Kinder und Jugendliche aufgabenorientiert an der Liturgie mitwirken, durch entsprechende Ausbildung und Begleitung in der Reflexion ihres Tuns unterstützt sowie durch entsprechende Gruppen- oder Projektarbeit in ihrer Lebensentwicklung gefördert und begleitet werden. Eine zeitgemäße Ministrantenpastoral wird dabei immer an der Lebenswirklichkeit von heutigen Kindern und Jugendlichen ansetzen und so Fehler der Vergangenheit, wie beispielsweise eine einseitige Funktionalisierung, vermeiden.

Dienst weiblicher Ministranten

Aufgrund der Entwicklung des Ministrantendienstes im Zusammenhang mit der Klerikerausbildung war der Dienst bis in die 1970er-Jahre nur männlichen Katholiken vorbehalten. Seit dieser Zeit wurden jedoch in vielen Gemeinden der westlichen Welt für den Dienst auch Frauen und Mädchen zugelassen, ohne dass dies zunächst von der Kirchenleitung in Rom explizit gestattet wurde; andererseits wurde es aber auch nicht sanktioniert.

Nach einer im Juli 1992 von Papst Johannes Paul II. bestätigten authentischen Interpretation zu can. 230 § 2 CIC erkannte das Rundschreiben der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung vom 15. März 1994 an die nationalen Bischofskonferenzen allen Bischöfen das Recht zu, in ihren Diözese auch Frauen und Mädchen zum Dienst am Altar zuzulassen.[3] Eine Erklärung vom 27. Juli 2001 stellt fest, dass damit (1) Männer und Knaben keinesfalls ausgeschlossen werden dürfen und (2) kein Priester gezwungen werden kann, sich von weiblichen Ministranten helfen zu lassen.[4] In einer Instruktion des Heiligen Stuhls vom 23. April 2004 wurde die Zulassung von Mädchen und Frauen zu diesem Dienst „nach dem Urteil des Diözesanbischofs und unter Beachtung der festgesetzten Normen“[5] neuerlich bestätigt.

Die Änderung der jahrhundertealten Praxis, die freilich nicht in den Bereich des Ius divinum, also des göttlichen Rechts, fällt und daher von den zuständigen kirchlichen Autoritäten geregelt werden kann, wurde seitens der Kongregation mit „pastoraler Klugheit“ begründet. Zudem gebe es schon zum Zeitpunkt der Sanktionierung viele Ortskirchen, in denen das so gehandhabt werde. Auf der anderen Seite sorgte die Entscheidung von 1994 unter konservativen Katholiken für Kritik. Der Ministrantendienst sei auch heute noch eine Vorbereitung auf das Priesteramt und daher die Zulassung von Mädchen weder sinnvoll, noch vorteilhaft.

Bereits das Zweite Vatikanische Konzil hatte jedoch klargestellt, dass es sich beim Dienst der Ministranten um einen liturgischen Dienst handelt, der im Sinne der tätigen Teilnahme an der Messfeier allen Getauften zukommt. Es lag somit kein theologischer Grund vor, Frauen und Mädchen vom Altardienst auszuschließen.

Der Dienst von Ministrantinnen ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz mittlerweile fest etabliert und geschätzt, Gemeinden, in denen nur Jungen dienen, sind eine Ausnahme. Andererseits gibt es Länder, in denen weibliche Ministranten noch selten zu finden sind, darunter Polen und Litauen, Ausnahme: Erzbistum Wilna.

In Deutschland belief sich 2003/4 der Anteil der weiblichen Ministranten auf 50,44 %.[6]

Organisation

In der Gemeinde

Es gibt verschiedene Formen der Organisation der Ministrantenarbeit in der Gemeinde. Meistens übernimmt die Führung ein Erwachsener. Dabei kann es sich um den Gemeindepfarrer oder den Jugendbeauftragten - einen Diakon oder eine dazu beauftragte Person der Gemeinde, z. B. den Küster, Gemeindereferenten oder Oberministranten - handeln. In Pfarreien mit wenigen Ministranten ist der Pfarrer alleiniger Ansprechpartner.

Ministrantenpastoral wird in manchen Pfarrgemeinden und Seelsorgebereichen als ein ausdrücklicher Schwerpunkt der kirchlichen Jugendarbeit betrachtet.

Überregional

Die Ministrantenarbeit ist nicht nur auf die Ortsgemeinde beschränkt. So gibt es oft eine gemeinsame Ministrantenarbeit in einem Seelsorgebereich benachbarter Pfarrgemeinden oder in einem Dekanat. Man veranstaltet gemeinsame Ausflüge, Wallfahrten, Ministrantentage oder sportliche Turniere.

In den meisten Bistümern gibt es bistumsweite Fortbildungsangebote und Veranstaltungen. Teilweise unterstützt das Bistum auch durch Stellung von Ressourcen, Personal oder Unterkünften die Ministrantenarbeit im Dekanat.

Für die überdiözesane Koordination der Ministrantenpastoral der deutschsprachigen Bistümer ist das Referat Ministrantenpastoral der Arbeitsstelle für Jugendseelsorge der Deutschen Bischofskonferenz (afj) in Düsseldorf zuständig.

Zusätzlich sind die Internationale Ministrantenwallfahrt nach Rom sowie die Zentren für Messdiener auf Katholikentagen und den Weltjugendtagen zu erwähnen.

Patrone

Tarzisiusstatue, bis 2010 vor der Basilika in Echternach, jetzt vor der Calixtus-Katakombe in Rom

Siehe auch

Literatur

Sachbücher

  • Andreas Büsch: Handbuch der Ministrantenpastoral. Verlag Haus Altenberg, Düsseldorf. Verlag Butzon und Bercker, Kevelaer 1999, ISBN 3-7666-0201-2
  • Guido Erbrich: Grundkurs Ministranten, 3 Bände: Sakramente, Liturgie und Kirchenraum (ISBN 3-7462-2143-9), Kirchenjahr (ISBN 978-3-7462-2284-4), Beten (ISBN 978-3-7462-2763-4). St. Benno, Leipzig 2006, 2008
  • Peter Kokschal: Das Ministranten-Taschenlexikon. St. Benno, Leipzig 2004, ISBN 3-7462-1752-0
    (Empfehlenswert für Messdiener, die sich mehr über ihren Dienst informieren möchten)
  • Michael Kunzler: Dienst am Altar Christi. Eine Ministrantenschule für Erwachsene. Bonifatius-Verlag 2005, ISBN 978-3-89710-319-1
  • Michael Kunzler: Die Liturgie der Kirche. Bonifatius-Verlag 1995, ISBN 3-89710-216-1
  • Markus Tomberg: Im Zweifelsfall eine Kniebeuge. Herder, Freiburg im Breisgau 2004, ISBN 3-451-28479-0
    (Kurze Broschüre für Messdieneranfänger oder Personen, die sich über den Dienst der Ministranten informieren möchten)

Erlebnisberichte

  • Johannes Kirschweng. Die Fahrt der Treuen. Würzburg: Arena-Verlag, 1964
  • Stephan Sigg: Bühne frei für die Mini-Band. Matthias-Grünewald-Verlag, Main 2005, ISBN 3-7867-2579-9
    (Lustige und spannende Kurzgeschichten über die Erlebnisse von Ministranten)

Einzelnachweise

  1. a b Pressemitteilung der Arbeitsstelle für Jugendseelsorge der Deutschen Bischofskonferenz (afj): Ministrantenzahlen in Deutschland erneut gestiegen (2009)
  2. Beispiel: AEM 2002 Nr. 100.
  3. Notitiae 30 [1994] 333-5.
  4. Notitiae 37 [2001] 397-9.
  5. Heiliger Stuhl – Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung: Instruktion Redemptionis sacramentum, Kapitel II/2./47.
  6. Statistik der Deutschen Bischofskonferenz (Zählung alle fünf Jahre) [1]

Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Ministrant – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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