Moslemisch

Moslemisch
Staaten mit einem islamischen Bevölkerungsanteil von mehr als 10 %
Grün: sunnitische Gebiete, Rot: schiitische Gebiete, Blau: Ibaditen (Oman)
Pilger in Mekka, im Hintergrund die Kaaba
Moschee des Propheten Mohammed

Der Islam (arabischإسلام‎ islām, „Unterwerfung (unter Gott) / völlige Hingabe (an Gott)“[1][2]; ‏الإسلام‎ al-islām, „der Islam“) ist mit rund 1,4 Milliarden Anhängern nach dem Christentum (ca. 2,2 Milliarden Anhänger) die zweitgrößte Religion der Welt.[3] Seine Anhänger bezeichnen sich im deutschsprachigen Raum als Muslime oder Moslems. Der Islam ist eine monotheistische abrahamitische Religion, die sich streng vom Polytheismus und auch von christlichen Vorstellungen wie Menschwerdung Gottes und Dreifaltigkeit abgrenzt. Bestimmendes Element ist die Lehre vom tauhid, der Einheit Gottes.

Das arabische Wort für „Gottheit“ ist ilahإله‎ / ilāh. Die Pluralform ist: Aliha ‏آلهة‎ / āliha /„Gottheiten, Götter“[4] bekannt aus der Schahada (siehe unten): Lā ilāha illa ʾllāh(u): „Es gibt keinen Gott außer (dem einzigen, allmächtigen) Gott“. Allah / ‏الله ‎ / Allāh /„der (einzige) Gott; Gott“. Das Wort Allah gilt in den arabischsprachigen Ländern sowohl den Christen als auch den Muslimen als das Wort für "Gott". In anderen Sprachräumen wird "Allah" teilweise als "Gott der Muslime" betrachtet - eine Ansicht, die von den Muslimen selbst nicht geteilt wird, da für sie Gott jeglicher "Sache" des Universums übergeordnet ist und somit auch von jeglicher religiösen oder sonstigen menschlichen Gruppierung unabhängig bzw. für alle Menschen der Gleiche ist.

Der Islam ist nicht allein eine Religion, sondern zugleich ein in sich geschlossenes rechtlich-politisches Wertesystem; eine Trennung von Religion und Staat ist deshalb nach islamischem Verständnis nicht vorgesehen. Er gründet auf dem Koran, der für die Gläubigen das unverfälschte Wort Gottes ist und als Primärquelle dieser Religion gilt.

Zweite Erkenntnisquelle neben dem Koran sind die Worte und Handlungen (Sunna) des Propheten Mohammed, dem „Gesandte[n] Gottes und d[em] Siegel der Propheten[5]“ (Sure 33:40).

Der Islam ist über Religion und rechtlich-politisches Wertesystem hinaus auch Träger einer Kultur (Kulturkreis) mit einer wissenschaftlichen und künstlerischen Blütezeit die traditionell zwischen dem 8. und 13. Jahrhundert datiert wird. Heute wird die Datierung oft bis ins 15. oder 16. Jahrhundert ausgeweitet.

Inhaltsverzeichnis

Die Entstehung des Islam

Siehe den Hauptartikel Mohammed

Mohammed (‏محمد‎, „der Hochgelobte, Vielgepriesene“) wurde um 570 nach Chr. als Sohn eines Kaufmanns aus dem Stamme der Quraisch in Mekka im heutigen Saudi-Arabien geboren. Nach islamischer Überlieferung erschien ihm im Alter von etwa 40 Jahren erstmals der Erzengel Gabriel, der ihm im Verlauf seines weiteren Lebens über Jahre hinweg die Verse der göttlichen Offenbarung, des Korans diktierte. Mohammeds Offenbarungen wurden bereits zu Lebzeiten laufend gesammelt und kontrolliert, und schließlich unter der Regierung Uthman ibn Affans, des dritten der so genannten rechtschaffenen Kalifen, gesammelt und kanonisiert. Die von Mohammed verkündete Botschaft eines kompromisslosen Monotheismus fand im polytheistischen Mekka jener Zeit wenige Anhänger, und die junge muslimische Gemeinde sah sich unter dem Druck ihrer Gegner gezwungen, Mekka zu verlassen und in das nördlich gelegene Yathrib auszuwandern. Dieses Ereignis ging als Hidschra in die Geschichte ein und wurde durch Beschluss des zweiten Kalifen Umar ibn al-Chattab als erstes Jahr der islamischen Zeitrechnung festgelegt.[6]

In Yathrib begann zugleich die politische und militärische Karriere des Propheten. Bald nach seiner Ankunft in der Oase schloss Mohammed einen Bündnisvertrag mit der dortigen Bewohnerschaft, die sog. "Verfassung von Medina".[7] Des Weiteren kam es zur militärischen Konfrontation mit den heidnischen Quraisch: Die vom Propheten organisierten Karawanenüberfälle führten zur Schlacht von Badr, auf die die Schlacht von Uhud folgte. Als letzter großer Angriff der Quraisch auf Medina galt die sog. Grabenschlacht. Währenddessen kam es zur Auseinandersetzung mit den drei wichtigsten jüdischen Stämmen Yathribs: Die Banu Qainuqa und die Banu Nadir wurden aus der Oase vertrieben, während die Männer der Banu Quraiza exekutiert, ihr Besitz unter den Muslimen verteilt und ihre Frauen und Kinder in die Sklaverei verkauft wurden. Der Krieg Mohammeds und seiner Anhänger gegen die Quraisch und ihre Verbündeten führte zu einem Friedensvertrag 628 n. Chr.; zwei Jahre später erfolgte die Eroberung Mekkas. Als der Prophet 632 n. Chr. starb, erstreckte sich der islamische Machtbereich über die gesamte arabische Halbinsel.

Siehe auch: Geschichte des Islam

Grundlagen des Islams

Eine kunstvolle Kalligrafie der šahāda in der Wasir-Khan-Moschee in Lahore.
Die šahāda als kalligrafischer Schriftzug.
Ein weiterer kalligrafischer Schriftzug der šahāda.
Muslime beim ṣalāt.
Muslima beim ṣalāt.
„Gebet in Kairo“ von Jean-Léon Gérôme, 1865.
Das siebenmalige Umschreiten der heilgen Kaaba ist der wichtigste Bestandteil der Haddsch, der Pilgerreise der Muslime nach Mekka.

Die fünf Säulen

Die fünf „Säulen“ (arabischاركان‎ arkān) des Islams sind die Grundpflichten, die jeder Muslim zu erfüllen hat:[8]

Glaubensbekenntnis

Die erste dieser Pflichten ist das muslimische Glaubensbekenntnis, oder Schahada (arabischالشهادة‎ aš-šahāda), das wie folgt lautet:

aschhadu an lā ilāha illā 'llāh wa-aschhadu anna Muhammadan rasūlullāh / ‏أشهد أن لا إله إلا الله وأشهد أنّ محمدا رسول الله ‎ / ašhadu an lā ilāha illā 'llāh, wa-ašhadu anna muḥammadan rasūlu 'llāh /„Ich bezeuge, dass es keine Gottheit außer Gott gibt und dass Mohammed der Gesandte Gottes ist.“

Mit dieser, aus zwei Teilen bestehenden, Formel bekennt sich der Muslim eindeutig zum strengen Monotheismus, zu Mohammeds prophetischer Sendung und zu dessen Offenbarung, dem Koran, und somit zum Islam selbst.[8] Wer das Glaubensbekenntnis bei vollem Bewusstsein vor zwei Zeugen spricht, gilt als Muslim.

Diese Formel wird ebenfalls fünf mal am Tag vom Muezzin (arabischمؤذّن‎ mu'adhdhin) beim Adhan (arabischأذان‎ adhān) vom Minarett (arabischمناره‎ manara) gerufen, um die Muslime zum rituellen Pflichtgebet (arabischصلاة‎ ṣalāt) zu rufen, in welchem die Formel ebenfalls vorkommt.[9]

Schiiten fügen in der Regel noch folgenden Satz hinzu:[10]

allāhumma salli alā muhammadin wa-āli muhammad / ‏أللهُمَّ صَلِّ عَلى مُحَمَّدٍ وَآلِ مُحَمَّد‎ / allāhumma ṣalli ʿalā muḥammadin wa-āli muḥammad /„O Gott, segne Muhammad und seine Familie.“

Im Sufismus wird der erste Teil der Schahada auch interpretiert mit: „Ich bekenne, dass es nichts außer Gott gibt“ bzw. „Es gibt nichts. Es gibt nur den Einen (die Einheit, tauhid).“

Gebet

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Das Gebet (Salāt, ‏صلاة‎) wird zu festgelegten Zeiten verrichtet, zu denen der Muezzin ruft: während der Morgendämmerung, mittags, nachmittags, während der Abenddämmerung und nach Einbruch der Nacht.[11]

Zuvor erfolgt die rituelle Reinigung (arabisch: wudu'; persisch: âbdast) mit reinem Wasser. Sollte dieses nicht in ausreichender Menge zu Verfügung stehen oder als Trinkreserve benötigt werden, wird symbolisch Sand verwendet (tayammum). Das Verkürzen, Zusammenlegen, Vorziehen oder Nachholen von Gebeten ist unter bestimmten Bedingungen gestattet, etwa auf Reisen oder bei Krankheit. Am Freitag wird das Mittagsgebet (Freitagsgebet) in der Gemeinschaft, meist in der Hauptmoschee der Stadt oder des Viertels, verrichtet. Es wird von der Predigt (chutba) begleitet, deren Grundlagen der Koran und die Aussprüche des Propheten sind und die oft auch tagesaktuelle Fragen behandelt.

Almosensteuer

Die Almosensteuer (Zakāt, ‏زكاة‎) ist die verpflichtende, von jedem psychisch gesunden, freien, erwachsenen und finanziell dazu fähigen Muslim[12] zur finanziellen Beihilfe von Armen, Sklaven, Schuldnern und Reisenden sowie für die Anstrengung oder den Kampf auf dem Wege Gottes[13] zu zahlende Steuer.[14] Die Höhe variiert je nach Einkunftsart (Handel, Viehzucht, Anbau) zwischen 2,5  und 10 Prozent ebenso wie die Besteuerungsgrundlage (Einkommen oder Gesamtvermögen).[15]

Die Zakat ist eine fromme Handlung und religiöse Pflicht des Muslims und kann somit nur Muslimen zugute kommen.

Fasten

Das Fasten findet alljährlich im islamischen Monat Ramadan statt. Der islamische Kalender verschiebt sich jedes Jahr im Vergleich zum gregorianischen Kalender um 11 Tage. Gefastet wird von Beginn der Morgendämmerung – wenn man einen „weißen von einem schwarzen Faden unterscheiden“ kann (Sure 2, Vers 187) – bis zum vollendeten Sonnenuntergang; es wird nichts gegessen, nichts getrunken, nicht geraucht, kein ehelicher Verkehr und Enthaltsamkeit im Verhalten geübt.

Muslime brechen das Fasten gerne mit einer Dattel und einem Glas Milch, wie dies der Prophet getan haben soll. Der Fastenmonat wird mit dem Fest des Fastenbrechens ('Īd al-fitr) beendet.

Pilgerfahrt

Die im letzten Mondmonat Dhu l-hiddscha stattfindende Pilgerfahrt nach Mekka (Haddsch, ‏حج‎) soll jeder Muslim, sofern möglich, mindestens einmal in seinem Leben antreten, um dort unter anderem die Kaaba siebenmal zu umschreiten. Entscheidend dafür, ob die Pilgerfahrt zur Pflicht wird, sind unter anderem seine finanziellen und gesundheitlichen Lebensumstände. Die Einschränkung der ritualrechtlichten Pflicht der Pilgerfahrt ist in Sure 3, Vers 97 begründet:

„...Und die Menschen sind Gott gegenüber verpflichtet, die Wallfahrt nach dem Haus zu machen - soweit sie dazu eine Möglichkeit finden...“

Glaubensgrundsätze

Im Islam gibt es sechs Glaubensartikel, nämlich den Glauben an:

  • den einzigen Gott (arab. Allah)
  • seine Engel
  • seine Offenbarung (heilige Bücher: Tora, die Evangelien; gemäß Koran und Hadith sind die Schriften der Juden und Christen jedoch verfälscht und verändert worden (siehe: Tahrif)

Erwähnt werden diese Glaubensartikel u. a. im Koran (z. B. Sure 4, Vers 136):

„Ihr Gläubigen! Glaubt an Gott und seinen Gesandten und an die Schrift, die er auf seinen Gesandten herabgeschickt hat, und an die Schrift, die er schon (früher) herabgeschickt hat! Wer an Gott, seine Engel, seine Schriften, seine Gesandten und den jüngsten Tag nicht glaubt, ist (damit vom rechten Weg) weit abgeirrt.“

Der Islam ist eine ausgeprägt monotheistische Religion. Die christliche Vorstellung der Dreifaltigkeit wird ausdrücklich abgelehnt, ebenso jede Personifizierung oder gar bildliche Darstellung Gottes. Gott wird durch seine „99 schönsten Namen“ (al-asmāʾu ʾl-ḥusnā) beschrieben, die nur ihm alleine zustehen. Die Menschen können über Gott nur wissen, was er ihnen selbst in seiner Gnade offenbart hat. Die Definition der Attribute Gottes anhand der Koranauslegung führte im sunnitischen Islam zur Zeit der Abbasiden vor allem in den Lehren der Mu'tazila und ihrer Gegner zu heftigen Auseinandersetzungen.

Neben der Eigenverantwortung steht die Verantwortung für andere: Jeder Muslim ist verpflichtet, zu „gebieten, was recht ist“ und zu „verbieten, was verwerflich ist: Al-amr bi'l ma'ruf wa n-nahy 'an al-munkarالأمر بالمعروف والنهي عن المنكر‎) (mehrfach im Koran, z. B. in Sure 7, Vers 157).

Die Scharia

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Hauptartikel: Scharia

Die Scharia (‏الشريعة‎, DMG Šarīʿa) ist das islamische Recht, das alle Bereiche des Lebens umfasst und nach göttlichen, unveränderbaren Regeln ordnet. Diese Regeln wurden vor allem in der frühen Abbasidenzeit schriftlich fixiert und bilden auch heute noch die Grundlage des islamischen Rechts. Die konkrete Anwendung geschieht durch Fatwas, religiöse Gutachten oder Lehrentscheidung, die von Religionsgelehrten (Muftis) aufgrund der Interpretation von Koran und Sunna nach traditionellen Regeln (usul al-fiqh) getroffen werden.

Es gibt Fatwas aus allen Bereichen des Lebens. Ehe-, Kauf-, Vertrags- und Strafrecht, sowie die Beziehungen zu der nichtmuslimischen Welt wird geregelt. Die Scharia darf aber nicht als kodifiziertes Recht verstanden werden, obwohl es auch Bemühungen zur Kodifizierungen gab. Wann immer deshalb von der „Einführung der Scharia“ als Rechtssystem gesprochen wird, handelt es sich nur um Teile der Scharia. (siehe unten)

Die Scharia ist nach ihrem Selbstverständnis universal gültig und muss nach islamischem Verständnis weltweit durchgesetzt werden (siehe auch Karikaturenstreit). Bestimmte Regeln zur Glaubensausübung, wie Gebet und Wallfahrt, sind jedoch nur für Muslime gültig. Nur im Ehe- und Privatrecht sind Ausnahmen vorgesehen. Dafür hat die islamische Rechtsprechung ein besonderes Fremdenrecht und Recht für Minderheiten wie das osmanische Millet-System entwickelt.

Ein Großteil der Scharia muss nach den Grundsatz al-amr bi'l ma'ruf wa n-nahy 'an al-munkar von allen Muslimen, auch mit Gewalt, durchgesetzt werden. Die klassische Scharia unterteilt sich in eine schiitische und vier sunnitische Rechtsschulen. Gemeinsam ist ihnen, dass sie im Umfeld von mehrheitlich islamischen Gesellschaften entstanden. Die Diasporasituation von Muslimen fehlt in den klassischen Rechtsschulen und wird erst durch neuere Fatwas zunehmend berücksichtigt. Da es unter islamischen Rechtsgelehrten keinen allgemeinen Konsens gibt, ist es nicht möglich von „der Scharia“ zu sprechen, da es keine einheitliche Scharia gibt. Kritik muss deshalb immer an konkreten Fatwas geübt werden.

Im Sufismus (islamische Mystik) hat die Scharia den Stellenwert der Basis für den Weg des Gottessuchenden. Weitere Stationen sind in der Reihenfolge: Tariqa („der mystische Weg“), Haqiqa („Wahrheit“) und Ma'rifa („Erkenntnis“).

Richtungen

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Sunniten

Der Islam ist in mehrere Richtungen gespalten. Die Sunniten bilden mit etwa 90 Prozent die zahlenmäßig größte Gruppierung. Sie unterteilen sich wiederum in die sunnitischen Rechtsschulen der Hanafiten, Malikiten, Hanbaliten und Schafiiten. Die Wahhabiten genannte Richtung des Sunnitischen Islam ist keine Rechtsschule, aber stark an die der Hanbaliten angelehnt.

Die Rechtsschulen sind häufig geographisch verteilt; so leben z. B. Hanafiten in der Türkei, Malikiten in Nordafrika.

Die Unterschiede zur zweitgrößten Glaubensrichtung, deren Anhänger als Schiiten bezeichnet werden, liegen in der Überzeugung, auf welche Grundlage sich die Herrschaft des obersten Führers (Kalif bei den Sunniten, Imam bei den Schiiten) gründet. Für die Sunniten ist der Kalif ein Führer, der von seinen Anhängern aufgrund seiner weltlichen, administrativen Fähigkeiten gewählt wird. Für die Schiiten kann der Imam hingegen nur ein rechtmäßiger Nachfolger Mohammeds sein und gleichzeitig auch Nachfolger Alis (des Schwiegersohns Mohammeds). Während der Kalif also nur ein weltlicher Verteidiger der Religionsgemeinschaft ist, stellt der Imam im Glauben der Schiiten ein unfehlbares und vollkommenes geistliches und mit diviner Macht ausgestattetes Oberhaupt dar. Es wird ihm auch die Sündenlosigkeit zugesprochen. Aus diesen Tatsachen ergibt sich, dass innerhalb der schiitischen Gruppierungen dem religiösen Oberhaupt der Gemeinde eine vielfach größere Autorität zukommt.

Schiiten

Die Schiiten sind die zweite große Richtung. Deren Hauptrichtung sind die Imamiten oder Zwölferschia, die vor allem im Iran, Irak, Aserbaidschan, Bahrain und dem Libanon weit verbreitet sind. Weiter gibt es die Anhänger der Siebenerschia (Ismailiten), die überwiegend auf dem indischen Subkontinent (Mumbai, Karatschi und Nordpakistan) sowie in Afghanistan und Tadschikistan leben. Die Zaiditen oder Fünferschia finden sich heute nur noch im Jemen.

Charidschiten

Die Charidschiten, die sogenannten „Auszügler“, die die Partei des vierten Kalifen Ali ibn Abi Talib verlassen haben sind die Anhänger der ältesten religiösen Sekte im Islam des 7. Jahrhunderts. Sie lehnten sowohl die Legitimation von Ali als auch von Uthman ibn Affan als Kalifen ab. Ihre Bewegung ist unter den ersten Kalifen der Abbasiden bereits erloschen. Ihr Hauptzweig ist heute die kleinste Richtung des Islams, die Ibaditen. Sie leben vor allem in Südalgerien (Mzab), auf der tunesischen Insel Djerba und in Oman.

Sufismus

Wie fast alle Religionen bzw. religiöse Richtungen besitzt auch der Islam einen inneren (esoterischen) und einen äußeren (exoterischen) Aspekt. Die mystische innere Dimension des Islam ist der Sufismus (‏تصوف‎ tasawwuf). Der innere Aspekt wird auch Tariqa, der äußere Schari'a genannt. Nach Auffassung der Sufis gehören diese beiden Aspekte untrennbar zusammen, als Beispiel dient das Symbol einer Öllampe: Die Flamme der Lampe steht für Tariqa, also für die Essenz der Religion, die ohne das schützende Glas beim ersten Windhauch erlöschen würde. Das Glas, also die Hülle, steht für Schari’a, aber ohne eine Flamme hätte das Glas alleine als Lampe keinen Sinn.

Von puritanischen Gruppen wie den Wahhabiten werden die Sufis oft als Ketzer bezeichnet und deswegen abgelehnt oder sogar verfolgt. Kritisiert werden u. a. religiöse Praktiken wie der Dhikr - der oft mit Musik und Körperbewegungen, die nicht als Tanz anzusehen sind - einhergeht, der Wunsch der Sufis, bereits im Diesseits eine Vereinigung mit Gott zu erfahren, und die Tatsache, dass man zum Beschreiten des Sufi-Pfades unbedingt einen lebenden spirituellen Meister benötigt: einen Scheich oder Wali, in Westafrika auch Marabout. Diese Glaubensführer werden von orthodoxer Seite her abgelehnt, weil im Islam kein Mittler zwischen dem Menschen und Gott stehen kann und darf. Die Sufis selbst sehen den Scheich jedoch nicht als Mittler, sondern als jemanden, der die Schwierigkeiten auf dem Weg zu Gott bereits kennt und sein Wissen an andere weitergeben kann.

Weitere Gruppen

Aus dem sunnitischen Islam entstanden:

Aus dem schiitischen Islam entstanden:

Gegenwart

Zwei Frauen in der Moschee von Selangor in Shah Alam, Malaysia

Heute ist der Islam in vielen Ländern des Nahen Ostens, Nordafrikas, Zentral- und Südostasiens verbreitet. Hauptverbreitungsgebiet ist dabei der Trockengürtel, der sich von der Sahara im Westen über den Nahen Osten und den Kaukasus bis nach Zentralasien im Osten zieht. Das bevölkerungsreichste muslimische Land ist Indonesien. Muslimisch geprägte Länder in Europa sind Bosnien und Herzegowina, die Türkei und Albanien. Viele weitere Länder haben muslimische Minderheiten. Die Anhängerzahl des Islam wird auf 1,4 Milliarden[3] geschätzt.

Islamische Konferenz

Die islamischen Länder sind in der Organisation der Islamischen Konferenz (OIC) organisiert, der auch einige Staaten mit größeren muslimischen Minderheiten angehören.

Umsetzung der Scharia

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Seit der Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam 1990 soll die Scharia wieder Basis der Gesetzgebung in allen islamischen Ländern sein. Die praktische Umsetzung ist jedoch sehr unterschiedlich. In Tunesien beschränkt sich die Umsetzung nur auf das Zivilrecht, in Saudi-Arabien und Sudan hingegen kommt sie vollständig zur Geltung. Die Scharia kennt prinzipiell keine Gleichheit zwischen Muslimen und Nichtmuslimen.

In Saudi-Arabien, im Sudan, im Iran, in Somalia und Teilen Pakistans (Stammesgebiete unter Bundesverwaltung) gilt die Scharia so gut wie uneingeschränkt. In Ägypten, Jordanien, Indonesien, Marokko und vielen weiteren Staaten wird die Scharia teilweise praktiziert, etwa das Verbot der Heirat einer Muslimin mit einem Nichtmuslim oder die Erlaubnis zur Polygynie nach islamischen Regeln. Allerdings sieht in vielen Staaten die soziale Realität in Teilen der Gesellschaft so aus, dass die Scharia weiterhin in den meisten Bereichen Geltung hat. So existiert z. B. die offiziell nicht anerkannte Polygynie in der Türkei in ländlichen Gebieten und wird regelmäßig amnestiert. In manchen Staaten gibt es neben einer auf der Scharia basierten Rechtsprechung für Muslime auch eine säkulare Rechtsprechung für Nichtmuslime (z. B. in Nigeria).

In einigen islamischen Ländern (z.B. Saudi-Arabien, Sudan, Iran, Nigeria) kommen besonders drakonische Strafen zur Anwendung, wie z.B. das öffentliche Abtrennen von Gliedmaßen oder öffentliche Steinigung, z.B. für Diebstahl oder Ehebruch. Diese äußerst zweifelhaften Methoden werden international heftig kritisiert. Auch innerhalb der Islamischen Gemeinschaft wird Kritik daran geäußert, allerdings nicht, weil die Strafen an sich gegen die Menschenrechte verstoßen, sondern weil bei der Verurteilung der Angeklagten meist die in der Scharia vorgeschriebenen Schutzbedingungen für Angeklagte außer Acht gelassen werden. In diesem Kontext muss beachtet werden, dass die heutige islamische Rechtsausübung in manchen Ländern den Angeklagten oftmals nur sehr geringen Schutz bietet: Oft kommt es vor, dass die Angeklagten Analphabeten sind und in der Regel keinen Rechtsbeistand erhalten. Die Richter selbst sind oftmals nur dürftig ausgebildet, Urteile werden nicht selten willkürlich ausgesprochen.

Ein Bereich der Scharia, der noch in Sudan und in Mauretanien existiert, ist die Sklaverei (siehe Sklaverei in Sudan und Sklaverei in Mauretanien).

„St. Petersburg Declaration“

Als Beginn eines „neuen Zeitalters der Aufklärung für den Islam“ verstand sich am 4. und 5. März 2007 in St. Petersburg (Florida) eine Konferenz säkularer Muslime aus verschiedenen islamischen und westlichen Ländern, die sich mit den säkularen Interpretationen des Islam, der Notwendigkeit einer innerkoranischen Kritik, mit dem Stand der Meinungsfreiheit in muslimischen Gesellschaften und mit Fragen der Erziehungsreform beschäftigte. Initiatoren waren u. a. dissidente Muslime wie Ayaan Hirsi Ali, Irshad Manji und Ibn Warraq. Zum Abschluss der Konferenz wurde die sog. „St. Petersburg Declaration“ verabschiedet, in der u. a. die Trennung von Staat und Religion, die Einhaltung der universellen Menschenrechte, die Abschaffung der Scharia und aller islamischer Tötungsstrafen und körperlicher Verstümmelungspraktiken sowie die völlige Gleichberechtigung der Frau im Islam und in den islamischen Ländern gefordert werden.[16]

Die Heiligen Stätten des Islam

Im Islam gilt eine Vielzahl von Städten als heilig, wobei dreien eine besondere Bedeutung zukommt: Die Stadt Mekka gilt als heiligster Ort für die Muslime. Sie ist Geburtsort des Propheten Mohammed und mit der Kaaba als zentralem Heiligtum des Islam, das die Gebetsrichtung (Qibla) bestimmt.

Darauf folgt mit Medina, nördlich von Mekka gelegen, der Ort, an dem der Islam erste politische Wirkungskraft entfaltete.

Der drittheiligste Ort ist für Muslime Jerusalem, das nach muslimischer Überlieferung die erste Qibla-Richtung vorgab und der Ort ist, den die Muslime als geographische Position der im Koran (Sure 17, „Die nächtliche Reise“) erwähnten al-Aqsa-Moschee definiert haben.

Daneben gibt es eine große Zahl an Wallfahrtsorten unterschiedlicher Bedeutung. Meist handelt es sich dabei um Grabstätten, etwa von Gefährten Mohammeds, der Imame der Schia oder von Sufi-Heiligen. Führend in der Zahl heiliger Orte sind der pakistanische Sufismus und der nordafrikanische Volksislam (vgl. Islam in Afrika) mit unzähligen verehrten Grabstätten. Abgesehen von den ersten drei heiligen Stätten ist der Status der „heiligen“ Städte – wie die Heiligenverehrung selbst – im Islam ein äußerst kontroverses Thema.

Für Schiiten und Aleviten stellen außerdem die Städte Kerbela und Kufa heilige Orte dar, zu denen jedes Jahr gepilgert wird.

Jerusalem stellt in der Liste der heiligen Städte insofern einen Sonderfall dar, als sich der aus dem Koran hergeleitete Anspruch historisch nicht belegen lässt. Trotzdem ist er für Muslime einhellig eine Glaubenswahrheit, was ihn in der praktischen Auswirkung einer „historischen Wahrheit“ gleichstellt.

Islamkritik

Siehe den Hauptartikel Islamkritik

Kritik am Islam auf politischer, ethischer, philosophischer, wissenschaftlicher oder theologischer Grundlage hat es seit seiner Gründungszeit gegeben. Es gibt Kritik sowohl an den Grundlagen des Islam als auch an seinen kulturellen Traditionen und sozialen Normen.

Der Islam und andere Religionen

Das islamische Verhältnis zum Polytheismus

Die Bezeugung der Einheit Gottes und die damit einhergehende Ablehnung des Götzenkults ist der wichtigste Glaubensgrundsatz der islamischen Religion. Polytheismus steht im absoluten Widerspruch zur streng monotheistischen Lehre des Islam, der zufolge es nur einen einzigen Gott gibt und die Vielgötterei die größtmögliche Sünde darstellt.[17] Der koranischen Offenbarung zufolge ist die Verehrung anderer Gottheiten neben Gott die einzige Sünde, die unter keinen Umständen vergeben wird.

„Gott vergibt nicht, daß man ihm (andere Götter) beigesellt. Was darunter liegt, (d.h. die weniger schweren Sünden) vergibt er, wem er (es vergeben) will. Und wenn einer (dem einen) Gott (andere Götter) beigesellt, ist er (damit vom rechten Weg) weit abgeirrt.“

4:116 nach Paret; siehe auch 4:48 sowie 31:13

Der Koran kritisiert an zahlreichen weiteren Stellen vehement die Verehrung anderer Wesen an Gottes Statt.[18] Im Jenseits werden Götzendiener nach islamischer Glaubenslehre mit dem Eintritt in die Hölle bestraft.

Die Beziehung des Islam zu den abrahamitischen Religionen

Die arabische Halbinsel fand durch den Islam in Abkehr vom bisherigen Steingötzenkult in Mekka Anschluss an die religionsgeschichtlich entwickelteren Glaubensformen im Umfeld von Palästina. Der Islam beruft sich in seiner Herkunft auf Abraham, zählt also mit dem Judentum und dem Christentum zu den abrahamitischen Religionen. Alle drei sind monotheistische Religionen. Da sie auf den Offenbarungen von Propheten (Moses, Jesus Christus und Mohammed) beruhen, sind sie Offenbarungsreligionen und, weil diese Offenbarungen schriftlich fixiert wurden, auch Buchreligionen.[19]

Dieser gemeinsame Bezug auf Abraham ist am Anfang seiner Prophetie von Mohammed betont worden. Im Verlauf seines Lebens vollzog sich aufgrund der praktischen Erfahrungen des Propheten mit den jüdischen und christlichen Religionsgemeinschaften eine Änderung in seiner Haltung ihnen gegenüber. Die sich ändernde Einstellung Mohammeds zu den Schriftbesitzern ist in der Islamwissenschaft mehrmals behandelt worden.[20] Ursprünglich erwartete er, dass die Schriftbesitzer seine Prophetie anerkennen und seiner Religion beitreten würden; als dies nicht geschah begann sich Mohammeds Haltung zu den Anhängern der Buchreligionen nach und nach ins Negative zu ändern. Diese Änderung in der Gesinnung des Propheten hat auch seine Spuren im Koran hinterlassen, wo ursprünglich ihre religiösen und moralischen Tugenden hochgeachtet wurden und Mohammed dazu aufgefordert wurde mit ihnen in guter Beziehung zu stehen. Nach dem Bruch mit diesen Religionsgemeinschaften änderte sich die koranische Haltung dahingehend, dass ihre vorgeworfene Heuchelei und ihre Weigerung den Islam anzunehmen betont wurde; aufgrund dessen seien sie nicht als Verbündete anzusehen, sondern zu bekämpfen.[21] In den Augen Mohammeds waren das Judentum und das Christentum fehlerhafte Weiterentwicklungen der gemeinsamen Urreligion.[22]

Während der Islam mit dem Judentum und dem Christentum den Glauben an einen einzigen Gott sowie den Bezug auf Abraham und zahlreiche weitere biblische Propheten grundsätzlich teilt, unterscheidet er sich in seinen Grundlagen vom Christentum durch seine strikte Ablehnung der Trinitätslehre und der christlichen Vorstellung der Erbsünde, vom Judentum durch seine Anerkennung Jesu als Prophet und der Ablehnung der Idee der jüdischen Glaubensgemeinschaft als ein von Gott erwähltes Volk, von den abrahamischen Religionen allgemein durch die Anerkennung Mohammeds als Gottes Gesandter und Siegel der Propheten sowie der Lehre vom Koran als den Menschen überbrachtes Wort Gottes.

Die historisch-politische Interaktion der islamischen Gemeinschaft mit anderen Religionsgemeinschaften

Das innerhalb der dem Tod des arabischen Religionsstifters folgenden Jahrhunderte elaborierte klassische islamische Völkerrecht unterschied bei seiner Betrachtung Andersgläubiger zwischen monotheistischen Schriftbesitzern und Anhängern einer polytheistischen Religion, die de iure bis zur Annahme des Islam zu bekämpfen waren. Erstere hatten eine Sonderstellung im islamischen Gemeinwesen als Schutzbefohlene. Dieser Status ging mit der Zahlung einer besonderen Steuer, der Dschizya einher; dafür erhielten sie im Gegenzug Schutz ihres Lebens und ihres Eigentums, sowie die Erlaubnis, ihre Religion - unter bestimmten Einschränkungen[23] - frei auszuüben.[24] Dieses Schutzbündnis galt ursprünglich nur Juden und Christen, wurde allerdings auf alle Nicht-Muslime schlechthin ausgeweitet, als die muslimischen Eroberer auf andere Glaubensgemeinschaften, wie zum Beispiel die Hindus, stießen.[25] Andersgläubige in nicht-islamischen Gebieten, im sog. Haus des Krieges, konnten als musta'min temporär auf islamischem Gebiet verweilen. Als Bewohner des Dar al-Harb galten sie ansonsten als Feinde (harbi), die bei der Eroberung ihres Gebiets im Laufe der islamischen Expansion zuerst zur Annahme des Islams aufgerufen, bei einer Weigerung den Dhimmi-Status - unter Voraussetzung einer Angehörigkeit zu einer Buchreligion - angeboten bekommen und bei einer Weigerung dessen bekämpft werden sollten.[26]

Lückenhaft In diesem Artikel oder Abschnitt fehlen folgende wichtige Informationen: Gegenwärtiges Verhältnis der islamischen Welt zu anderen Religionsgemeinschaften allgemein

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Gegenwärtige Situation der Bahai

Die vergleichsweise junge Religion der Bahai erfüllt zwar die Bedingungen einer Buchreligion (Abrahamitischer Monotheismus, Prophet, schriftlich fixierte Offenbarung) – anerkennt sogar Mohammeds Offenbarungsanspruch und achtet den Koran – wird aber in der islamischen Welt nicht als ahl al-kitab anerkannt. Die Lehre der Bahai, welche die eschatologischen Beschreibungen des Koran nicht auf einen materiellen Untergang der Welt, sondern auf die nachislamischen Offenbarungen des Bab und Baha’u’llahs bezieht, wird von vielen muslimischen Gelehrten als Apostasie bezeichnet. Neben diversen anderen Vorwürfen bezeichnen sunnitische Fatwas die Bahai-Religion als eine von Nichtmuslimen gestiftete Bewegung von Ungläubigen (kuffār) zur Zersetzung des Islams.[27]

Besonders stark ist die Verfolgung im schiitischen Iran. Großajatollah Naser Makarem Shirazi stigmatisierte die Bahai als „kriegerische Ungläubige“ (Kofare Harbi), welche getötet werden dürfen. Der iranische Parlamentsabgeordnete Mehdi Kuchaksadeh behauptet, dass Bahai „zwar wie Menschen aussehen, aber keine Menschen seien“.[28] Dementsprechend werden die Bahai im Iran verfolgt und auch in Deutschland versuchen Schiiten, Bahai auszugrenzen.[29]

Andererseits gibt es ein internationales muslimisches Netzwerk, welches sich für die Rechte der Bahai einsetzt.[30] Der Zentralrat der Muslime in Deutschland und DITIB begrüßen und fördern den interreligiösen Dialog zwischen Muslimen und Bahai.[31]

Einzelnachweise

  1. The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Brill, Leiden. Bd. 4, S. 171.
  2. Von der arabischen Wurzel s-l-m werden auch die Worte Unversehrtheit, Gänze, Heil, Frieden abgeleitet.
  3. a b CIA (Hrsg.): The World Fact Book 2008. (online). 21,01 % von 6,707 Milliarden Menschen Weltbevölkerung.
  4. The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Brill, Leiden, Bd. 3, S. 1093
  5. „d.h. der Beglaubiger der früheren Propheten, oder der letzte der Propheten“ - Rudi Paret: Der Koran. Übersetzung von Rudi Paret. Kohlhammer, Stuttgart 2007, ISBN 978-3-17-019829-6, S. 296. 
  6. Albrecht Noth: Früher Islam. In: Ulrich Haarmann (Hrsg.): Geschichte der arabischen Welt. C.H. Beck, 1991. S. 11
  7. Für eine kurze Zusammenfassung der Verfassung von Medina siehe W. Montgomery Watt: Islamic Political Thought. Edinburgh University Press, 1980. S. 4-6
  8. a b Halm, Heinz: Der Islam. Geschichte und Gegenwart. Sonderausgabe der 7. Auflage. C.H. Beck, München 2008, ISBN 978-3-406-56285-3, S. 60. 
  9. Schaefer, Udo: Glaubenswelt Islam. Eine Einführung. 2. neu bearb. Auflage. Georg Olms, Hildesheim, Zürich, New Nork 2002, ISBN 3-487-10159-9, S. 69. 
  10. Islamisches Zentrum Hamburg: Das rituelle Gebet im Islam. S. 2 (http://www.izhamburg.com/pagefiles/gebet.pdf). 
  11. Siehe The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Brill, Leiden. Bd. 8, S. 925
  12. Thomas Patrick Hughes: A Dictionary of Islam. Asian Educational Services, 1996. S. 699
  13. Thomas Patrick Hughes: A Dictionary of Islam. Asian Educational Services, 1996. S. 700
  14. Zakat stellt eine der drei nach klassischem islamischem Recht verpflichtenden Steuerformen dar. Zwei andere Steuern, die von nicht-Muslimen unter islamischer Herrschaft zu bezahlen waren, sind die Grundsteuer Charadsch und die Kopfsteuer Dschizya, begründet in Sure 9, Vers 29.
  15. Marwa El-Daly: Philanthropie für soziale Gerechtigkeit in muslimischen Gesellschaften - Der Fall Ägypten. In: Peter Heine, Aslam Syed (Hrsg.): Muslimische Philanthropie und Bürgerschaftliches Engagement. Maecenata Verlag, 2005. S. 128 f.
  16. Vgl. St. Petersburg Declaration
  17. The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Brill, Leiden. Bd. 9, S. 484, s.v. "Shirk"
  18. Siehe Ignaz Goldziher: Muhammedanische Studien. Georg Olms Verlag, 2004. Bd. 2, S. 287 und dort genannte Koranverse, unter anderem 16:20-22
  19. Da der Koran erst nach Mohammeds Tod in Form eines Buches festgelegt wurde, galt der Islam zu Mohammeds Zeiten nicht als Buchreligion.
  20. Siehe zum Beispiel: W. Montgomery Watt: Muhammad at Medina. Oxford University Press, 1962. S. 192 ff.; Rudi Paret: Toleranz und Intoleranz im Islam. In: Saeculum 21 (1970). S.349 ff.; Albrecht Noth: Früher Islam. In: Ulrich Haarmann (Hrsg.): Geschichte der arabischen Welt. C.H.Beck, 1991. S. 41 ff.
  21. Siehe The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Brill, Leiden. Bd. 1, S. 264, s.v. "Ahl al-Kitab" sowie dort genannte Koranverse, unter anderem Sure 29, Vers 45-47 als Beispiel für die anfängliche Haltung Mohammeds und Sure 4, Vers 153 sowie Sure 9, Vers 29 für seine spätere diesbezügliche Gesinnung
  22. Tilman Nagel: Der Koran. C.H.Beck, 2002. S. 142. Ein anschauliches Beispiel ist die christliche Lehre von der Dreifaltigkeit Gottes, in der der Islam eine Abweichung vom reinen Ein-Gott-Glauben sieht.
  23. Francis E. Peters: Islam, a Guide for Jews and Christians. Princeton University Press, 2003. S. 195
  24. Albrecht Noth: Der Dschihad: sich mühen für Gott. In: Gernot Rotter (Hrsg.): Die Welten des Islam: neunundzwanzig Vorschläge, das Unvertraute zu verstehen. Fischer Taschenbuch Verlag, 1993. S. 30
  25. Robert Hoyland (Hrsg.): Muslims and Others in Early Islamic Society. Ashgate, 2004. S. xiv
  26. A. J. Wensinck und J. H. Kramers (Hrsg.): Handwörterbuch des Islam. Brill, 1941. S. 112, s.v. "Djihād"
  27. Refuting the Kaffir Bahai Movement (Fatwa)
  28. Welt Online Debatte (Hrsg.), Wahied Wahdat-Hagh: Iran. Besorgniserregendes Urteil 18. Januar 2008
  29. Spiegel Online (Hrsg.), Alexander Schwabe: Hamburger Schiiten grenzen Bahai aus 18. Mai 2007
  30. The Muslim Network for Baha’i Rights
  31. Etwa durch interreligiöse Projekte wie „Weißt du, wer ich bin?“, vgl. Abschlussbericht; auf institutioneller Ebene wird der Dialog zwischen Muslimen und Bahai beispielsweise im Abrahamischen Forum des Interkulturellen Rates in Deutschland und in kommunalen Räten der Religionen praktiziert.

Literatur

Übersetzungen und Literatur zum Koran und den Hadithen finden sich in den entsprechenden Artikeln und werden deshalb hier nicht aufgeführt.

Grundwissen

  • Amt der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands [Hrsg.]; Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]: Was jeder vom Islam wissen muss. Gütersloher Verlagshaus, Gütersloh 2007, ISBN 978-3-579-06486-4. 
  • Ruthven, Malise: Der Islam. Eine kurze Einführung. Reclam, Stuttgart 2000, ISBN 3-15-018057-0. 
  • Schaefer, Udo: Glaubenswelt Islam. Eine Einführung. Olms, Hildesheim; Zürich; New York 2002, ISBN 3-487-10159-9. 
  • Schimmel, Annemarie: Im Namen Allahs des Allbarmherzigen. Der Islam. Patmos-Verlag, Düsseldorf 2002, ISBN 3-491-69051-X. 
  • Walter M. Weiss: Schnellkurs Islam. DuMont, Köln 2008, ISBN 3-832-19069-4. 
  • Tworuschka, Monika; Tworuschka, Udo; Niebuhr-Timpe, Petra [Hrsg.]: Der Islam. Eine Einführung. Gütersloher Verlagshaus, Gütersloh 2007, ISBN 978-3-579-06481-9. 

Handbücher

  • Ende, Werner [Hrsg.]; Steinbach, Udo [Hrsg.]; Laut, Renate [Mirarb.]: Der Islam in der Gegenwart. Beck, München 2005, ISBN 3-406-53447-3. 
  • Spuler, Bertold [Hrsg.]; Altenmüller, Hartwig [Hrsg.]: Handbuch der Orientalistik. Brill, Leiden; Boston; Köln. 
  • Watt, William Montgomery; Welch, Alford T.: Die Religionen der Menschheit (Band 25). Der Islam. Kohlhammer, Stuttgart. 
    • Mohammed und die Frühzeit, islamisches Recht, religiöses Leben (Band 1). 1980, ISBN 3-17-005428-7. 
    • Politische Entwicklungen und theologische Konzepte (Band 2). 1985, ISBN 3-17-005707-3. 
    • Ahmed, Muniruddin: Islamische Kultur, zeitgenössische Strömungen, Volksfrömmigkeit (Band 3). 1990, ISBN 3-17-010061-0. 

Geschichte

  • Endreß, Gerhard: Der Islam. Eine Einführung in seine Geschichte. Beck, München 1997, ISBN 3-406-42884-3. 
  • Halm, Heinz: Der Islam. Geschichte und Gegenwart. Beck, München 2004, ISBN 3-406-51917-2. 
  • Haarmann, Ulrich [Begr.] ; Halm, Heinz [Hrsg.]; Gronke, Monika [Mitw.]: Der Islam. Geschichte und Gegenwart. Beck, München 2001, ISBN 3-406-47486-1. 
  • Holt, P. M.; Lambton, Ann K. S.; Lewis, Bernard: The Cambridge History of Islam. Cambridge University Press, Cambridge 1970. 
    • (Band 1). ISBN 0-521-07567-X. 
    • (Band 2). ISBN 0-521-07601-3. 
  • Kettermann, Günter ; Heine, Peter [Bearb.]; Khoury, Adel Theodor [Einl.]: Atlas zur Geschichte des Islam. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2008, ISBN 978-3-534-21633-8. 
  • Krämer, Gudrun: Geschichte des Islam. Deutscher Taschenbuch Verlag, München 2008, ISBN 978-3-423-34467-8. 
  • Lapidus, Ira Marvin: A history of Islamic Societies. Cambridge University Press, Cambridge; New York 2002, ISBN 0-5217-7056-4. 
  • Nagel, Tilman: Geschichte der islamischen Theologie von Mohammed bis zur Gegenwart. Beck, München 2008, ISBN 3-406-37981-8. 
  • Noth, Albrecht [Hrsg.]; Paul, Jürgen [Hrsg.]: Der islamische Orient. Grundzüge seiner Geschichte. Ergon-Verlag, Würzburg 1998, ISBN 3-932004-56-6. 

Verhältnis zum Westen und aktuelle Probleme

  • Black, Antony: The History of Islamic Political Thought. From the Prophet to the Present. Routledge, New York 2002, ISBN 0-415-93242-4. 
  • Courbage, Youssef; Todd, Emmanuel: Die unaufhaltsame Revolution. Wie die Werte der Moderne die islamische Welt verändern. Piper, München; Zürich 2008, ISBN 978-3-492-05131-6. 
  • Diner, Dan: Versiegelte Zeit. über den Stillstand in der islamischen Welt. List, Berlin 2007, ISBN 978-3-548-60704-7. 
  • Gabriel, Mark A.: Islam und Terrorismus. Was der Koran wirklich über Christentum, Gewalt und die Ziele des Djihad lehrt. Resch, Gräfelfing 2004, ISBN 3-935197-39-X. 
  • Halm, Heinz: Der schiitische Islam. Von der Religion zur Revolution. Beck, München 1994, ISBN 3-406-37437-9. 
  • Huntington, Samuel Phillips: Kampf der Kulturen. Die Neugestaltung der Weltpolitik im 21. Jahrhundert. Spiegel-Verlag, Hamburg 2006, ISBN 978-3-87763-011-2. 
  • Kepel, Gilles: Das Schwarzbuch des Dschihad. Aufstieg und Niedergang des Islamismus. Piper, München; Zürich 2004, ISBN 3-492-24248-0. 
  • Kermani, Navid: Strategie der Eskalation. Der Nahe Osten und die Politik des Westens. Wallstein-Verlag, Göttingen 2005, ISBN 3-89244-966-X. 
  • Khoury, Adel Theodor: Der Islam und die westliche Welt. Religiöse und politische Grundfragen. Primus-Verlag, Darmstadt 2001, ISBN 3-89678-437-4. 
  • Nagel, Tilman: Islam. Die Heilsbotschaft des Korans und ihre Konsequenzen. WVA-Verlag, Westhofen 2001, ISBN 3-936136-01-7. 
  • Reissner, Johannes: Islam in der Weltgesellschaft. Wege in eine eigene Moderne. Stiftung Wissenschaft und Politik. Deutsches Institut für internationale Politik und Sicherheit, Berlin S19; Juli 2007, ISSN 1611-6372 (online). 
  • Schiffer, Sabine: Die Darstellung des Islams in der Presse. Sprache, Bilder, Suggestionen; eine Auswahl von Techniken und Beispielen. Ergon-Verlag, Würzburg 2005, ISBN 3-89913-421-4. 
  • Tibi, Bassam: Die islamische Herausforderung. Religion und Politik im Europa des 21. Jahrhunderts. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2008, ISBN 978-3-534-22034-2. 

Weblinks

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