Motion (Schweiz)

Motion (Schweiz)

Eine Motion ist in der Schweiz eine bestimmte Art von parlamentarischem Vorstoss auf eidgenössischer, kantonaler oder kommunaler Ebene.

Mit einer Motion verlangt ein Parlamentsmitglied von der Regierung, dass diese eine Gesetzesänderung, einen Bundesbeschluss bzw. einen Beschluss nach kantonalem oder kommunalem Recht ausarbeite oder eine bestimmte Massnahme ergreife. Dieser Auftrag ist zwingend, wenn ihm das Parlament zustimmt.

Motionen sind nur für Bereiche zulässig, in denen es ausdrücklich ein Mitwirkungsrecht des Parlaments gibt. Hat in einem Bereich die Regierung die abschliessende Kompetenz, können dazu keine Motionen (sehr wohl aber Postulate) eingereicht werden. Diese inhaltliche Beschränkung der zulässigen Gegenstände einer Motion folgt aus der Gewaltenteilung.

Eine Motion kann vom Parlament in die abgeschwächte Form eines Postulats umgewandelt werden; allerdings nur mit dem Einverständnis des Motionärs respektive der Motionärin. Mit dieser Umwandlung (faktisch eine Abschwächung) können zum Beispiel Motionen "gerettet" werden, die in der verbindlicheren Form keine politische Mehrheit im fraglichen Parlament finden würden. Ferner ist die Umwandlung ein Rettungsanker für Motionen, deren Gegenstand in die alleinige Kompetenz der Regierung fällt (siehe vorderer Absatz). Möglich ist sogar die "punktweise" Umwandlung (siehe nächster Abschnitt).

Im Unterschied zu anderen Typen parlamentarischer Vorstösse kann eine Motion nach der Einreichung nicht mehr verändert werden, und zwar weder durch die Motionärin oder den Motionär noch durch das beschliessende Parlament. Möglich ist allerdings (neben der Umwandlung in ein Postulat oder natürlich dem Rückzug), eine Motion "punktweise" zu beraten und z. B. nur einzelne Punkte an die Regierung zu überweisen und andere abzulehnen; dabei ist es aber Sache des Motionärs, vor der Einreichung seinen Vorstoss überhaupt in einzelne "Punkte" aufzugliedern. Sogar die "punktweise" Umwandlung in ein Postulat ist zulässig.

Neben den einzelnen Parlamentsmitgliedern sind auch die Fraktionen in einem Parlament und die ständigen parlamentarischen Kommissionen zur Einreichung von Motionen befugt. In einigen Kantonen und Gemeinden können darüber hinaus sogar eine bestimmte Anzahl Stimmberechtigte Motionen im Parlament einreichen; dieses spezielle Instrument heisst Volksmotion und wird wie jede andere Motion behandelt.

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