Naenie

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Die Totenklage ist ein in vielen Kulturen verbreitetes Trauerritual. Die Klage intensiviert die Trauer um den Verlust des Verstorbenen.

Die Totenklage erfolgte vernehmbar: Die Klagenden, insbesondere die Frauen (Klageweiber) schrien ursprünglich schrill und unartikuliert, entstellten sich (Ausreißen bzw. Abschneiden der Haare = Haaropfer), zerrissen die Kleidung und fügten sich Schmerzen zu durch Schläge und Zerkratzen der Haut.

Inhaltsverzeichnis

Altägypten

Herodot beschreibt die Totenklage der Ägypter:

„Totenklage und Begräbnis gehen folgendermaßen vor sich: Wenn in einem Hause ein angesehener Hausgenosse stirbt, bestreichen sich sämtliche weiblichen Hausbewohner den Kopf oder auch das Gesicht mit Kot, lassen die Leiche im Hause liegen und laufen mit entblößter Brust, sich schlagend, durch die Stadt; alle weiblichen Verwandten schließen sich ihnen an. Auch die Männer schlagen sich und haben ihr Gewand unter der Brust festgebunden.“

Herodot, 450 v. Chr.

Antikes Griechenland

Die Totenklage in Gestalt des Threnos richtete sich direkt an den Verstorbenen als einem Wesen, das fähig ist, diese Klage zu verstehen. Weiter sollte dem Toten durch die Zufügung eigener Schmerzen die Wahrhaftigkeit des Kummers demonstriert werden, um diesen gnädig zu stimmen. So sollte auch das Vergießen des eigenen Blutes den Blutdurst des Verstorbenen stillen. Der Tote wurde umkreist, so dass ein schützender Bannkreis um ihn gezogen wurde.

Römische Antike

In der römischen Antike wurde die Totenklage oder der Totengesang Nänie genannt.

Judentum

Die hebräische Totenklage findet Ausdruck in der poetischen Form der Qina, die in den Klageliedern Jeremias ihren künstlerischen Höhepunkt findet.

Christianisierung

Mit der Christianisierung werden in Europa die heidnischen Totenklagen verdrängt. Der Mönch Pirmin verbietet im 9. Jahrhundert die „schrille Totenklage“ (ululatus excelsus), sowie das Essen und Trinken am Grabhügel. Das Klagen sieht er als „teuflische Gesänge“ (diabolica carmina, pestifera cantica), „unziemlichen Scherz und Tanz“ (ioca et saltationes), „Gelächter und Gelage“ (inebriari et cachinnis ora dissolvi). – Er ersetzt die Totenklage durch Gebete, Psalmodieren und liturgische Gesänge.

Mittelalter

In der mittelalterlichen Trobadordichtung Südfrankreichs war der Planh als Klagelied verbreitet.

Islam

Der Koran und die Tradition sehen eine formale Totenklage nicht vor. „Ich habe ihnen verboten zu weinen, aber sie gehorchen mir nicht. Mein Gott, sie sind stärker als ich – oder als wir“ (Hadith, nach al-Buchari). Gleichwohl findet sich in traditionell-muslimischen Gesellschaften eine ausgeprägte Praxis der Totenklage. Männer im Trauerzug, vor allem Frauen brechen in Schreie aus, die häufig bis zu trance-ähnlichen Zuständen und zu Bewusstlosigkeit führen.

Gestaltete Klage

Klagelieder in dichterischer Form finden sich in vielen Kulturkreisen. Dazu zählen die Trauergesänge, aber auch musikalische Kompositionen wie Totenmessen (katholisch) oder Musikalische Exequien.

Im christlichen Kulturkreis werden bestimmte im Kirchenlied vorhandene Klageelemente als allgemeine Form der Totenklage genutzt.

Mit der zunehmenden Individualisierung der Trauer fand die Totenklage als „Totenlied“ heraus aus dem sakralen Bereich Eingang in die säkulare Kultur. Schiller stellt in seinem Text Nänie als Funktion der Totenklage die Verherrlichung des Toten heraus. Gustav Mahler verhalf den Kindertodtenliedern Friedrich Rückerts durch seine Vertonung zu Ruhm.

Siehe auch


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