Gewaltgeber, der

Gewaltgeber, der

Der Gewaltgêber, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Gewaltgeberinn, plur. die -en, gleichfalls am häufigsten im Oberdeutschen, eine Person, welche einer andern Gewalt, d.i. Vollmacht zu etwas ertheilet; der Principal.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Machtgeber, der — * Der Machtgêber, des s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Machtgeberinn, ein im Hochdeutschen gleichfalls fremdes Wort, diejenige Person zu bezeichnen, welche einer andern Vollmacht zu etwas ertheilet; im Oberd. auch der Gewaltgeber …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Anwalt — (lat. Procurator), 1) ein Bevollmächtigter zu einem bestimmten Geschäft, vorzüglich vor Gericht: 2) der Vertreter einer streitenden Partei im Civilproceß, welcher Handlungen für dieselbe vornimmt u. sie überall repräsentiren kann, außer bei einer …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Urkunde — (lat. Instrumentum), 1) im weitesten Sinne jedes Beweismittel, mit Einschluß der Zeugen; 2) im engeren Sinne ein lebloser, von Menschenhand gefertigter Gegenstand, welcher entweder zur Erhaltung des Andenkens an irgend eine Begebenheit od. zur… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Gewalt, die — Die Gewalt, plur. inus. außer in einigen wenigen einzelnen Fällen, die Gewalten, und in Niedersachsen die Gewälter. 1. Überlegene Macht, Überlegenheit in der Macht. 1) Überhaupt. Pochet nicht so hoch auf eure Gewalt, Ps. 75, 6. Gewalt geht oft… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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