Reichsfiskāl

Reichsfiskāl

Reichsfiskāl (Reichsankläger), Beamter, der über die Gerechtsame des ehemaligen Deutschen Reiches und seines Oberhauptes wachte. Ein solcher fungierte sowohl beim Reichshofrat als beim Reichskammergericht.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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