Beiwerk

Beiwerk

Beiwerk (griech. Parergon, franz. Accessoires), in Werken der bildenden Kunst alle Gegenstände, die zur Darstellung des Hauptgegenstandes entweder gar nicht oder nicht unumgänglich notwendig sind. Das B. muß aber nach Beschaffenheit der Zeit oder des Ortes der Handlung zu ihrer genauern Bezeichnung gewählt werden, darf jedoch nicht die Hauptwirkung des Werkes stören, wenngleich dieses durch das B. reicher und mannigfaltiger erscheint. Im Relief soll das B. nach dem Vorbilde des griechischen Stils der besten Zeit möglichst beschränkt werden, auch in der statuarischen Kunst ist es nur mit Maß zu verwenden. Die allegorisierende Kunst hat dagegen auf das B. den Schwerpunkt gelegt. Im engern Sinn versteht man unter B. Darstellungen unbelebter Gegenstände zur Verzierung einer Szene, zur Bezeichnung des Ortes und zur Bestimmung der Zeitverhältnisse, also z. B. Mobiliar, Gerät, Stoffe etc. Im Epos, in der Tragödie und im Roman kann man die Episoden (s. d.), Natur- und Ortsschilderungen, also das Lokalkolorit, als B. betrachten.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Beiwerk — Beiwerk, 1) Theile eines Kunstwerkes, die nicht wesentlich, sondern zufällig sind; sie dienen bes. zur Erklärung des Hauptgegenstandes u. zu Ausfüllung des leeren Raumes. Bei der Darstellung lebloser Gegenstände, z.B. bei einer Landschaft, nennt… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Beiwerk — Beiwerk, diejenigen Gegenstände in einem Werke der bildenden Kunst, welche nicht unmittelbar zum Hauptgegenstand gehören, sondern nur zur gefälligern Ausfüllung und Ausschmückung, oder auch zum nähern Verständniß desselben dienen …   Herders Conversations-Lexikon

  • Beiwerk — ↑Staffage …   Das große Fremdwörterbuch

  • Beiwerk — * Beiwerk zur Hauptsache machen. – Eiselein, 65 …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Beiwerk — Als Beiwerk bezeichnet man im Recht Personen oder Gegenstände, die sich gleichsam zufällig auf einem Bild befinden. Zum kunsthistorischen Phänomen siehe Staffage. Das sogenannte unwesentliche Beiwerk stellt einen Unterfall der urheberrechtlichen… …   Deutsch Wikipedia

  • Beiwerk — das Beiwerk (Aufbaustufe) Gegenstand, der als Zutat hinzugefügt wird Synonyme: Staffage, Zugabe Beispiel: Der Gürtel ist für die Frau ein modisches Beiwerk …   Extremes Deutsch

  • Beiwerk — Beifügung; Zierwerk; Anhängsel * * * Bei|werk [ bai̮vɛrk], das; [e]s: etwas, was ergänzend, schmückend zu etwas hinzukommt: alles überflüssige, störende Beiwerk weglassen. Syn.: ↑ Zugabe, ↑ Zutat. * * * Bei|werk 〈n. 11 …   Universal-Lexikon

  • Beiwerk — Beigabe, Nebensache, Nebensächlichkeit, Staffage, Zugabe, Zutat. * * * Beiwerk,das:⇨Nebensache BeiwerkZutat,Nebensächlichkeit,Nebensache,schmückendeErgänzung,Dekor …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Beiwerk — Bei·werk das; nur Sg; etwas, das man zu einer Sache dazugetan hat, das aber nicht nötig ist und oft stört <überflüssiges, schmückendes Beiwerk> …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Beiwerk (Recht) — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Als Beiwerk bezeichnet man im Recht Personen oder Gegenstände, die sich gleichsam zufällig auf einem Bild befinden. Zum… …   Deutsch Wikipedia

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