Stolgebühren

Stolgebühren

Stolgebühren (Jura stolae), die nach der Stola (s. d.) benannten Gebühren, welche die Geistlichen für kirchliche Handlungen, namentlich Taufen, Trauungen, Begräbnisse und Verrichtung der urkundlichen Funktionen innerhalb ihres Pfarrsprengels, beziehen. Schon zu Ende des 5. Jahrh. war eine Taxe für alle geistlichen Verrichtungen vorhanden; doch floß das von den Laien dafür in den Opferstock der Kirche gelegte Geld anfangs der Kirchenkasse zu, die davon den Pfarrern ihren Anteil gab. Erst später war jeder Parochus befugt, die S. für sich allein einzunehmen. Auch in die evangelische Kirche sind die S. (als zufällige Einnahmen hier auch Akzidenzien oder noch häufiger Kasualien genannt) übergegangen und haben hier sogar eine noch größere Bedeutung gewonnen. Die Bewegung, die sich in kirchlichen Kreisen namentlich gegen bestimmte Arten der S., wie das in der evangelischen Kirche weitverbreitete Beichtgeld, aber auch gegen die ganze Einrichtung, entwickelt hat, blieb zunächst bei der ungünstigen Vermögenslage der evangelischen Kirche erfolglos, hat aber in neuerer Zeit in vielen Landeskirchen dank dem Entgegenkommen des Staates ihr Ziel erreicht. So in Preußen, wo durch Kirchengesetz vom 28. Juli 1892, geändert durch Kirchengesetz vom 6. Juli 1898 und 1. Febr. 1904 sowie durch das korrespondierende Staatsgesetz vom 3. Sept. 1892, für die Landeskirche der ältern Provinzen die Aufhebung der S. angeordnet wurde und an ihre Stelle eine von den Kirchengemeinden unter gesetzlich garantierter Staatsbeihilfe zu leistende Entschädigung der geistlichen Stellen getreten ist. Ebenso wurden die S. aufgehoben in Schleswig-Holstein 1892, in der evang.-lutherischen Kirche Hannover 1892, in der evang.-reformierten Kirche dortselbst 1893, im Konsistorium Kassel 1893 und im Konsistorium Wiesbaden 1895. Vgl. Benario, Die S. nach bayrischem Staatskirchenrecht (Münch. 1894).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Stolgebühren — Stolgebühren,   Stoltaxen, Kirchenrecht: v. a. in der katholischen Kirche Abgaben an den Pfarrer für Amtshandlungen (bei denen er die Stola trägt) gegenüber einzelnen Gläubigen. Die häufigsten Stolgebühren sind die Tauf , Trauungs und… …   Universal-Lexikon

  • Stolgebühren — (Jura stolae [genannt nach der Kleidung, in welcher die Geistlichen ihr Amt verrichten, s. Stola 2)], Jura parochialia), alle die Einkünfte der Geistlichen, welche für geistliche Amtshandlungen entrichtet werden. Dahin gehören die Gebühren für… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Stolgebühren — (Jura stolae), die Gebühren für die in der Amtstracht (Stola), von den Geistlichen verrichteten Handlungen, dann auch für Ausstellung von Tauf , Trau und Totenscheinen u.dgl., seit 16. Jahrh., weil diese Einkünfte den Geistlichen zufällig sind,… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Stolgebühren — Stolgebühren, lat. jura stolae, die von Trauung, Taufe, Beerdigung, Aussegnung etc., dem Geistlichen entrichteten Gebühren …   Herders Conversations-Lexikon

  • Stolgebühren — Als Stolgebühren, auch Taxa Stola, Pfarrgebühr, Accidenzien, bezeichnet man Gebühren bzw. Vergütungen für die kirchlichen Handlungen u. a. Taufe, Trauung, Begräbnis sowie urkundliche Handlungen an die Geistlichen und deren Helfer. Ausgenommen… …   Deutsch Wikipedia

  • Stolgebühren — Stol|ge|büh|ren 〈Pl.〉 Gebühren für bestimmte Amtshandlungen eines Geistlichen, z. B. Taufe, Trauung [Etym.: → Stola] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Stolgebühren — Stol|ge|büh|ren [ʃt...] die (Plur.) <zu ↑Stola> Gebühren für bestimmte Amtshandlungen eines Geistlichen (Taufe, Trauung u. Ä.) …   Das große Fremdwörterbuch

  • Stolgebühren — Stol|ge|büh|ren [ʃt... , auch st... ] Plural (Pfarramtsnebenbezüge) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Kirchenfinanzierung — Wie sich Religions und Weltanschauungsgemeinschaften die für ihre Tätigkeit erforderlichen finanziellen Mittel beschaffen – kurz die Kirchenfinanzierung – hängt einmal von den rechtlichen Rahmenbedingungen seitens des jeweiligen Staates …   Deutsch Wikipedia

  • Oblationarium — Oblation (von spätlat. oblatio = Gabe, Darbringung) ist eine freiwillig dargebrachte Gabe, d.h. ein Opfer, der Gemeindemitglieder an eine Kirche oder zur Befriedigung von deren Bedürfnissen; ebenso Oblationen sind Geschenke oder Vermächtnisse an… …   Deutsch Wikipedia

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